Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung aus Sicht der Wohnstätten
Grundlegendes Deutschland hat die UN –Behindertenrechtskonventionen unterschrieben der Mensch mit Behinderung hat freie Arztwahl selbstbestimmtes Leben und Selbstbestimmung Wunsch nach Selbständigkeit Entscheidungsfreiheit Leistung Gesundheitssorge teilen sich Wohneinrichtungen und der gerichtlich bestellte Betreuer
ambulante Versorgung Hausärzte sind über Jahre feste Ansprechpartner ( wenn mgl. behalten) alle Wst beurteilen die Zusammenarbeit mit Hausarzt als sehr gut ein Bewohner, die alleine gehen, haben für eigene Sicherheit ein Kommunikationsblatt mit Problematik der Dokumentation ( Kürzel des Arztes)
ambulante Versorgung Begleitung durch Betreuungspersonal gewährleistet ( A2!!!) bei Fachärzten lange Wartezeiten, lange Fahrtwege sehr gut: Ärztehäuser, viele Ärzte an einem Ort bzw. Gemeinschaftspraxis ( 8:00 – 18:00 Uhr ) schwierig: Überlastung der Neurologen ( unsere Sicht)
Krankenhausaufenthalte besondere Lage: Abläufe und Regeln sind für Menschen mit Behinderung nicht verständlich Diagnostik ist schwieriger evtl. Übernahme von Grundpflege nötig Arbeit mit Menschen heißt Bindung und Beziehungen einzugehen der Mensch mit Behinderung kann dem Gespräch mit Arzt oft nicht verstehen ( Visite)
Erfahrungen: 18 TN Eindruck: der Mensch mit Behinderung wird schneller entlassen neue Medikamente werden nicht ausreichend mitgegeben ( Entlassung Freitag) Wohneinrichtungen werden nicht miteinbezogen in Diagnostik, Therapie oder Entlassung nur gute Erfahrungen, höfliche und zuvorkommende Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen bekamen keine Anschlussrehabilitationskuren aufgrund kognitiver Einschränkungen Mensch mit Behinderung kam ungepflegt zurück
resultierende Wünsche: konstruktive Zusammenarbeit gegenseitiger Informationsfluss Schulung des Krankenhauspersonals zur „besonderen“ Diagnostik und Umgang verständliche Sprache Begleitung von Bewohnern mit hohem Hilfebedarf durch Betreuungspersonal ( Vergütung) Abschlussgespräch mit allen Beteiligten ganzheitliches Arbeiten, Vernetzung
Übergabedokumentation 13 TN haben Übergabedokumentation Verordnungsblatt und Pflegeüberleitungsbogen Wunsch nach gemeinsamen Austausch Idee: Schweigepflichtsentbindung mitgeben Gefühl des einseitigen Informationsflusses
Begleitung nur 1 TN beantwortete dies eindeutig mit ja, 7 Tage Wohnstättenpersonal begleitet bis ins Zimmer, Hilfe beim Auspacken – Ankommen, Übergabegespräch mit Krankenschwester Frage nach Begleitung während des Aufenthaltes durch Wohnstättenpersonal, sondern nach Regelung zum Personalschlüssel für diese Zeit Frage: bietet das Krankenhaus diese Möglichkeit an
medizinische Behandlungspflege Eingliederungshilfe / Pflegeeinrichtungen kein Problem, das Rezept vom behandelnden Arzt zu bekommen Krankenkassen lehnen ab, Fachdienst Soziales verweist auf Krankenkasse Bsp: Herr J aus Wst
Beispiele: gute Erfahrungen, wenn der Mensch mit Behinderung kommunizieren kann bei Narkose haben mehrere Ärzte eine behinderte Frau, die Untersuchungen ablehnt, untersucht, fachübergreifend
Lassen Sie uns diesen Bus gemeinsam besteigen!