WP StB Rosemarie Gergen

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 Präsentation transkript:

WP StB Rosemarie Gergen Skalierung der Abschlussprüfung

Agenda (1) Einleitung Rechtliche Grundlagen Relevanz der IDW Prüfungsstandards (IDW PS) Gegenstand der Skalierung Grundlegende Skalierungsaspekte

7. Grenzen der Skalierung 8. IDW Prüfungsnavigator Agenda (2) 6. Skalierte Prüfungsdurchführung im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes 6.1 Auftragsannahme 6.2 Risikoidentifikation 6.2.1 Umfeld / IKS / IT 6.2.2 Conclusion 6.3 Wesentlichkeit 6.4 Prüfungsstrategie 6.5 Aussagebezogene Prüfungshandlungen 6.6 Dokumentation 7. Grenzen der Skalierung 8. IDW Prüfungsnavigator

„An Audit is an Audit“ oder „An Audit Opinion is an Audit Opinion“? 1. Einleitung (1) „An Audit is an Audit“ oder „An Audit Opinion is an Audit Opinion“? Prüfungspflicht: Mittelgroße Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft Bilanzsumme >4.840.000,00 € >19.250.000,00 € Umsatzerlöse >9.680.000,00 € >38.500.000,00 € Jahresdurch-schnitt Arbeitnehmer >50 >250 4

1. Einleitung (2) Skalierung bedeutet Skalierung betrifft eine der Größe, der Komplexität und dem Risiko angemessene Prüfungsdurchführung, ohne die fachlichen Regeln außer Kraft zu setzen risikoorientierte Prüfung Nutzung von Ermessen und Eigenverantwortlichkeit Skalierung betrifft nicht nur die Abwicklung der Prüfungsaufträge (Auftragsannahme, Planung, Durchführung und Dokumentation der Abschlussprüfung) sondern auch das Vorhalten eines angemessenen Qualitätssicherungssystems 5

Anwendungsbereich ISA / IDW PS 1. Einleitung (3) Anwendungsbereich ISA / IDW PS gesetzliche Abschlussprüfungen freiwillige Abschlussprüfungen mit Bestätigungsvermerk In Abgrenzung zu Prüferischer Durchsicht (IDW PS 900; Negativassurance) Erstellung von Jahresanschlüssen (IDW S 7) Erstellung ohne Beurteilungen (Ausnahme: Going concern) Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen aller oder einzelner Jahresabschlusspositionen (Auftragsdefinition – Going concen zwingend; entspricht IDW PS 900) Erstellung mit umfassenden Beurteilungen (entspricht Beurteilungsrahmen einer Abschlussprüfung, Verweis auf IDW PS) der Auftragsart entsprechende Bescheinigungen

2. Rechtliche Grundlagen (1) § 24b Abs. 1 BS WP/vBP (12. Oktober 2012) „WP/vBP haben für eine den Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung Sorge zu tragen. Dabei hat der WP/vBP Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsmandats zu bestimmen.“ WPK Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA „…Hinweis ist darauf ausgerichtet, Hinweise und Anregungen für eine skalierte Prüfungsdurchführung bei gleichbleibender Qualität der Prüfung zur Verfügung zu stellen….“ 7

2. Rechtliche Grundlagen (2) Zusammenfassung der besonderen ISA-Regelungen zu kleineren Einheiten als Anlage zum WPK Hinweis in den ISAs vorhandene Regelungen zu KMU sind herausgearbeitet IDW „Hinweise und Beispiele zur Prüfungsdokumentation bei KMU nach ISA und IDW PS“ Hinweise referenzieren auf ISA, aber stellen auch Bezug vor allem zu IDW PH 9.100.1 und IDW PS 460 her Dokumentationsbeispiele als Memorandum oder Tabelle zu ausgewählten Bereichen u.a. der Prüfungsstrategie und IKS-Prüfung 8

IDW PS 200, Tz. 18 ff. (Ziele und allg. Grundsätze) 3. Relevanz der IDW PS (1) IDW PS 200, Tz. 18 ff. (Ziele und allg. Grundsätze) „Der Abschlussprüfer hat Art und Umfang …. der Prüfungshandlungen im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.“ „Die Zielsetzung der Abschlussprüfung erfordert keine lückenlose Prüfung.“ IDW PS 240, Tz. 12 und 13 (Prüfungsplanung) Umfang der Prüfungsplanung ist abhängig von Größe und Komplexität des Mandats, Schwierigkeitsgrad der Prüfung, Kenntnisse von Umfeld und IKS und Nutzung von Vorjahresinformationen 9

3. Relevanz der IDW PS (2) IDW PS 261 n.F. IDW PH 9.100.1 (KMU) risikoorientierte Abschlussprüfung Tz. 70: Ausrichtung der Prüfung auf die Fehlerrisiken Tz 74 ff.: Nutzung von Vorjahresergebnissen bei Funktionsprüfungen IDW PH 9.100.1 (KMU) Größe/Komplexität bestimmt Umfang der Prüfungsplanung und weiteren Dokumentationen Dokumentation auch abhängig von Erfahrung des Prüfungsteams wesentliche Aspekte dokumentieren 10

IDW PS 460 n.F., Tz. 9 ff. (Arbeitspapiere) 3. Relevanz der IDW PS (3) IDW PS 460 n.F., Tz. 9 ff. (Arbeitspapiere) „Der Abschlussprüfer hat die …… Abschlussprüfung in angemessener Weise ….. zu dokumentieren.“ „Form und Inhalt der Arbeitspapiere stehen im pflicht- gemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dabei sind die Arbeitspapiere so anzulegen, dass sich ein erfahrener Prüfer, der nicht mit der Prüfung befasst war, in angemessener Zeit …. ein Bild machen kann.“ „ … ordnungsgemäße Arbeitspapiere auch dann …, wenn ein Verständnis für Detailaspekte …. erst durch mündliche Erörterung der Arbeitspapiere …. erlangt werden kann.“ „Die Arbeitspapiere enthalten auch die Überlegungen des Abschlussprüfers zu allen bedeutsamen Sachverhalten.“ 11

4. Gegenstand der Skalierung (1) Die Skalierung hat zwei Anwendungsbereiche: Das Vorhalten eines angemessenen Qualitätssicherungssystems (VO 1/2006) in Abhängigkeit von der Größe des Prüfungsunternehmens und der Komplexität der Auftragsstruktur (z.B. Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen), um zu gewährleisten, dass der WP seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich ausübt. momentaner Stand: alle Regeln werden noch einmal daraufhin überprüft, ob sie notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen. praxisorganisatorische Maßnahmen, die diesem Ziel nicht dienen, sollen gestrichen werden kontextunabhängige Umsetzung in Abhängigkeit von Größe und Struktur der Praxis angestrebt wird aktualisierte gemeinsame VO

4. Gegenstand der Skalierung (2) Qualitätssicherungssystem VO 1/2006 Auftrags - annahme Informationssammlung durchf ü hrung Bericht erstattung Regelungen f r die Auftragsabwicklung Ü b e r w a c h u n g (u.a. Nachschau der allgemeinen Praxisorganisation, Nachschau der Auftragsabwicklung zur allgemeinen Praxisorganisation Ziel : Ordnungsgem äß e Abwicklung der Auftr ä ge Schaffung eines g nstigen Qualit tsumfeldes Feststellung und Analyse qualit tsgef hrdender Risiken berwachung des tssicherungssystems zur Qualit tssicherung Dokumentation und Kommunikation und Planung Quelle: VO 1/2006, Tz. 28.

4. Gegenstand der Skalierung (3) Die Abwicklung der Prüfungsaufträge (Auftragsannahme, Auftragsdurchführung und Berichterstattung, Dokumentation) Dieser Vortrag konzentriert sich im Folgenden auf diesen zweiten Aspekt der Skalierung für die Abwicklung der Prüfungsaufträge. Folgende Grundsätze werden im Rahmen einer Prüfungsdurchführung als unverzichtbar angesehen: risikoorientierter Prüfungsansatz Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenzen Prüfungsplanung in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht Prüfungshandlungen zur Erlangung angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise, Dokumentation

5. Grundlegende Skalierungsaspekte (1) Keine Zweiteilung des Berufsstandes durch unterschiedliche Qualitäten in der Abschlussprüfung Keine Abschlussprüfung „light“ Gleiche Qualität in der Prüfungsaussage erfordert gleiche Qualität in der Prüfung („an audit opinion is an audit opinion“) Qualitätsdefinition fokussiert „materielle“ Qualität und weniger „formale“ Qualität (substance over form) Eigenverantwortung des Abschlussprüfers rückt wieder in den Vordergrund (im Rahmen der berufsrechtlichen Verpflichtungen) wie z.B. bei: Entscheidung über Nicht - Anwendbarkeit einzelner ISA / IDW PS oder von Teilen davon Umsetzung allgemein gehaltener (skalierbarer) Anforderungen oder Anwendungshinweisen

5. Grundlegende Skalierungsaspekte (2) Skalierte Prüfungsdurchführung bedeutet jedoch nicht, auf einschlägige ISA / IDW PS – Regelungen zu verzichten, da diese für das zu prüfende Unternehmen „zu aufwendig“ wären. Skalierung heißt, ein dem jeweiligen Risiko des Unternehmens angemessenes Maß an Prüfungshand- lungen zu definieren (roter Faden) und die Jahresabschlussprüfung als individuelle intellektuelle Leistung, bezogen auf die Umstände des Einzelfalles, so zu gestalten, dass ein zutreffendes Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit getroffen werden kann. Skalierung heißt nicht, falsche Kompromisse in der Qualität zu machen, weil wirtschaftliche Gegebenheiten vermeintlich dazu zwingen.

Risikoorientierter Prüfungsansatz 6. Skalierte Prüfungsdurchführung im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes Risikoorientierter Prüfungsansatz Umfang der Prüfung wird bestimmt durch ein angemessenes Verhältnis zu der unternehmensspezifischen Situation den Fehlerrisiken des zu prüfenden Abschlusses bei angemessenem Dokumentationserfordernis Wirksame und effiziente Prüfungsdurchführung problemorientiert schwerpunktbezogen unter Beachtung der Wesentlichkeit keine überflüssigen Prüfungshandlungen oder Dokumentationen, ohne die Sicherheit des Prüfungsurteils zu beeinträchtigen

Welche Sachverhalte sind für den KMU Prüfer relevant? 6.1 Auftragsannahme (1) Unabhängigkeit Dokumentationen zur persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Prüfungsteams Welche Sachverhalte sind für den KMU Prüfer relevant? Überprüfung der persönlichen Unabhängigkeit von anderen externen Prüfern und von Sachverständigen, deren Arbeit verwertet wurde Unabhängigkeit bei Schnittstellen zu anderen Praxen (Netzwerke). 18

Risiken aus dem Mandantenumfeld 6.1 Auftragsannahme (2) Auftragsannahme und Auftragsrisiken Risiken aus dem Mandantenumfeld Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld Risikoindikatoren für Verstöße (auch in Zusammenhang mit nahestehenden Personen) Anhaltspunkte für Going Concern Probleme Mögliche Gegenmaßnahmen Qualifizierte Info- Beschaffung Recherche Gespräch Besichtigung Auftragsbegleitende Qualitätssicherung 19

Zeitliche Verfügbarkeit 6.1 Auftragsannahme (3) Auftragsannahme und Auftragsrisiken Risiken aus dem Berufsumfeld Know How fachliche Spezialisierung Branche Zeitliche Verfügbarkeit Rotation? KA-Prüfung/Verwertung Teilbereichsprüfer Mögliche Gegenmaßnahmen Einsatz von Spezialisten Konsultation Umfangreichere Prüfungsplanung Auftragsbegleitende Qualitätssicherung „Audit Instructions“ ISA 600 20

Informationsvorteile aufgrund langjähriger Mandantenbeziehung nutzen 6.1 Auftragsannahme (4) Skalierung Informationsvorteile aufgrund langjähriger Mandantenbeziehung nutzen Unterjährig durch die Beratungstätigkeit bekannt gewordene Informationen verwenden Erkenntnisse aus der Vorjahresprüfung berücksichtigen Kurze Darstellung der Gründe für Unabhängigkeit oder Auftragsrisiken ohne Verwendung von Checklisten Auf relevante Unabhängigkeitssachverhalte konzentrieren Umfang der Informationsbeschaffung und Dokumentation in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko IDW Hinweis zur Prüfungsdokumentation Beispiel 1 Entwurf zur Änderung von IDW PS aufgrund BilMoG v. 29.4.09 Drittstaaten: Nicht EU, Nicht-Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Nicht-Schweiz und diese nicht gem § 134 (1) WPO eingetragen sind bzw. eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit gem. § 57 (9) Satz 5 Nr. 9 WPO nicht besteht

Dokumentationsbeispiel 6.1 Auftragsannahme (5) Dokumentationsbeispiel Unabhängigkeit des Prüfungsteams ……………… von Sachverständigen, deren Arbeit verwertet wird …………… Gibt es fachliche oder personelle Risikofaktoren im Praxisumfeld? Gibt es Risikofaktoren im Mandantenumfeld? Nehme ich den Auftrag an? ja/nein Sind besondere qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen?  In Prüfungsstrategie/-planung dokumentieren 22

6.2 Risikoidentifikation Logik risikoorientierter Prüfung nach IDW PS 261 n.F. Verständnis für Unternehmen und Umfeld Verständnis vom rechnungslegungsbezogenen IKS Risikobeurteilung Analyse des Fehlerrisikos Risikoklassifikation Festlegung von PH als Reaktion auf Risikobeurteilung 23

6.2.1 Risikoidentifikation Umfeld / IKS / IT (1) Auftrags- beschaffung Kalkulation Einkauf/ Versorgung Produktion Führungs- profile Wertschöpfungsstruktur Marktbe- schaffenheit Manage- ment- risiken Markt- risiken Steuerungs- instrumente Wettbewerbs- struktur Risiko- potential Organisations- struktur Produkt- portfolio Personal- struktur Kunden- struktur Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzierung/ Liquidität Kosten- struktur Kapital- struktur Vermögens- struktur

6.2.1 Risikoidentifikation Umfeld / IKS / IT (2) Prozessbeurteilung oder Prozessaufnahme (soweit keine schriftliche Dokumentation vorliegt) Absatz Beschaffung Produktion / Logistik Personal Prüfung der Einhaltung der Funktions- und Kompetenztrennung – insbesondere in den Schnittstellen Beurteilung des Risikos aus der IKS-Prüfung

6.2.1 Risikoidentifikation Umfeld / IKS / IT (3) IKS Strategie Prüfungsumfang Erst- oder Folgeprüfung? Immer (Neuaufnahme/Update?) Wesentlicher Prozess? Aufbauprüfung: (Abläufe und) Kontrollen IKS auf Unternehmensebene (5 Komponenten) IT Systeme und generelle IT Kontrollen Buchführungs- und Abschlussprozess Rechnungslegungsrelevante Prozesse inkl. integrierter IT Risiken Unternehmensebene Aussageebene Schwächen?  Risiko eher auf Unternehmens- ebene Schwächen?  Risiko bezüglich Ordnungsmäßig-keit der Buchführung Schwächen?  Risiko auf Aussageebene 26

6.2.1 Risikoidentifikation Umfeld / IKS / IT (4)  Was ist der angemessene Umfang der Dokumentation? Prozessintegrierte Überwachungs- maßnahmen Interne Revision Sicherstellung und Beurteilung der Wirksamkeit des IKS Überwachung des internen Kontrollsystems Organisationshandbücher Rechnungslegungssystem Richtlinien, Notizen etc. Methoden und Unterlagen um Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und zu berichten Information und Kommunikation Richtigkeit, Vollständigkeit und Genehmigung von Vorgängen Sicherung von Vermögenswerten und Aufzeichnungen Funktionstrennung Grundsätze und Verfahren um sicherzustellen, dass Entscheidungen der UL beachtet werden Kontrollaktivitäten Neue Produkte, schnelles Wachstum Umstrukturierungen Neue gesetzliche Regelungen Erkennung, Analyse und Beurteilung von Risiken durch UL Risikobeurteilung Integrität und ethische Werte Bedeutung fachlicher Kompetenz Führungsstil (AR)-Überwachungstätigkeit Grundeinstellung und Verhalten der Unternehmensleitung (UL) in Bezug auf IKS (“tone at the top”) Kontrollumfeld Hauptpunkte Beschreibung 5 Komponenten

6.2.1 Risikoidentifikation Umfeld / IKS / IT (5) häufige Abhängigkeit von der IT (z.B. IT-gesteuerte Produktion, Rechnungslegung, sonstiger Kommunikation) US Studie: 80 % aller Unternehmen, mit einem totalen IT- Crash waren innerhalb der nächsten zwei Jahre insolvent Vortrag Kollege Holger Klindtworth

6.2.2 Risikoidentifikation Conclusion (1) Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen korrespondiert mit der Beurteilung der Fehlerrisiken in Abhängigkeit vom Ergebnis der IKS Prüfung (IDW PS 261 n.F., Tz. 80). Unabhängig vom Fehlerrisiko sind zumindest in wesentlichen Prüffeldern, d.h. Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussinformationen, aussagebezogene Prüfungshandlungen in gewissem Umfang vorzunehmen (IDW PS 261 n.F., Tz. 83). Einzelfallprüfungen nur, wenn analytische Prüfungshandlungen keine ausreichende Prüfungssicherheit bieten mehr analytische Prüfungshandlungen nutzen 29

6.2.2 Risikoidentifikation Conclusion (2) Stets durchzuführende aussagebezogene Prüfungshandlungen, u.a. Abstimmung JA mit zugrunde liegender Buchführung Prüfung wesentlicher Journal- und Abschlussbuchungen Gesamtwürdigung des Jahresabschlusses Wenn Posten/Angaben quantitativ unwesentlich und ohne Risiko sind, keine weiteren Prüfungshandlungen

Konzept der Wesentlichkeit: Prüfungsurteil: „der Jahresabschluss ist mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Fehlern“ Konzept der Wesentlichkeit: Mit welcher Basis arbeite ich? Umsatzerlöse, Bilanzsumme, Ergebnis, Posten,… Unternehmenssituation? Entscheidungsrelevanz? Wie ist die Einschätzung des Prüfungsrisikos insgesamt und für einzelne Aussagen/Prüffelder? Skalierung =  Beschränkung auf angemessene, erforderliche Prüfungshandlungen und deren Dokumentation  um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass der Gegenstand der Prüfung frei von wesentlichen Fehlern ist

Abschlussbezogene Wesentlichkeit adressatenorientiert ab welcher Höhe beeinflusst ein Fehler im Abschluss die wirtschaftliche Entscheidung? Spezifische Wesentlichkeit ab welcher Höhe beeinflusst ein Fehler bei bestimmten Transaktionen, Kontensalden oder Abschlussangaben die wirtschaftliche Entscheidung? optional, wenn ein solcher Einfluss zu erwarten ist (z.B. Gesellschafterwechsel)

Toleranzwesentlichkeit prüferorientiert Betrag unter der abschlussbezogenen bzw. der spezifischen Wesentlichkeit reduziert das Risiko, dass die Summe aus nicht korrigierten und nicht aufgedeckten Fehlern die Gesamtwesentlichkeit übersteigt. Nichtaufgriffsgrenze (optional) darunter keine Zusammenstellung von Fehlern Fehler nicht auf der Liste der nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen

6.3 Wesentlichkeit (4) Es gibt keine konkreten Vorgaben für die Festlegung. Ableitung unter Berücksichtigung von Mandantenumfeld und -situation, Risikoeinschätzung und anderen Faktoren Begründung der Festlegung Bestandteil des praxisindividuellen Prüfungsansatzes

Die Höhe der Toleranzwesentlichkeit beeinflusst den Prüfungsumfang. Skalierung Systematik der Festlegung der Wesentlichkeit im Prüfungsansatz grundsätzlich verankern Die Höhe der Toleranzwesentlichkeit beeinflusst den Prüfungsumfang. Entsprechend der festgelegten Wesentlichkeiten prüfen IDW: Fragen und Antworten zur Festlegung der Wesentlichkeit (IDW Homepage, Mitgliederbereich) Bei Zusatzaufträgen (z.B. Erläuterungsteil) ggf. höhere Genauigkeit erforderlich d.h.: Wesentlichkeit ist ggf. geringer

6.4 Prüfungsstrategie (1) Aufbauprüfung Pflicht Pflicht Risiken, bei denen APH nicht ausreichen sonstige wesentliche Risiken bedeutsame Risiken mind. alle 3 Jahre* mind. alle 3 Jahre* Will ich mich auf die Wirksamkeit der Kontrollen abstützen? Funktionsprüfung ja jährlich nein Aussagebezogene Prüfungshandlungen in Abhängigkeit von der zuvor erlangten Prüfungssicherheit * wenn keine Änderung der Kontrollen, mindestens einige Tests jährlich

Allgemeine Reaktionen 6.4 Prüfungsstrategie (2) Dokumentation Aufnahme des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds Risiko 1 Risiko 2 ………. Dokumentation eines Grundver- ständnisses vom IKS und der Aufbauprüfung Risiko 3 Risiko 4 ……… Risikoidentifikation Risikoanalyse Reaktionen Risiken auf Unternehmens- ebene Risiko 1 Risiko 2 Aussageebene Risiko 3 Risiko 4 Risiko 5 ……….. Ausprägung des Risikos Für jedes Risiko beur- teilen, ob bedeutsam nur APH nicht ausreichend wesentlich Auf welche Aussage wirkt das Risiko? Vollständigkeit Bewertung Perioden- abgrenzung Genauigkeit Vorhandensein Zurechnung Ausweis Allgemeine Reaktionen auf Risiken auf Unternehmensebene Funktionsprüfung allg Reaktionen/aussagebezogene PH Test der Kontrollen Bezogen auf jedes Risiko, ob und in welchem Umfang eine Funktions- prüfung vorgenommen wurde und mit welchem Ergebnis . Einzelfall- Prüfungen bei Risiken auf Aussagebene für jedes Risiko bezogen auf die betroffene Aus- sage Analytische Prüfungshand- lungen bei Risiken auf Aussagebene für jedes Risiko, bezogen auf die betroffene Aus- sage 37

IDW PS 240, Tz. 14 ff. zu Prüfungsstrategie Skalierung (1) IDW PS 261 n.F., Tz. 70 „Der Abschlussprüfer hat seine Prüfungshandlungen auf die von ihm erfassten und beurteilten Fehlerrisiken auszurichten.“ IDW PS 240, Tz. 14 ff. zu Prüfungsstrategie Grundsatzentscheidung über die prinzipielle Richtung der Abschlussprüfung zeigt Ansatz der Prüfung und erwartetes Ausmaß der Prüfungshandlungen kritische, weniger kritische Prüfungsfelder risikoorientiertes Vorgehen Daraus folgt: Erstellung eines Prüfungsprogramms

6.4 Prüfungsstrategie (4) Skalierung (2) Erfahrungen des Vorjahres und unterjährige Informationen bei der Klassifizierung der Risiken beachten Dokumentation knapp und aussagefähig halten Genaue Definition von Risiken und betroffenen Aussagen der Rechnungslegung erleichtert die Zuordnung von entsprechenden Prüfungshandlungen und relevanten Kontrollen sinnvolle, am Mandanten orientierte Beurteilung der Auswirkungen der Risiken (bedeutsam oder nicht?) Ist WP allein vor Ort, ist keine Anleitung des Prüfungsteams erforderlich Brauche ich Checklisten? Roter Faden muss erkennbar sein! Dokumentation der Kernaspekte der Strategie

6.4 Prüfungsstrategie (5) Skalierung (3) Risiken und betroffene Aussagen der Rechnungslegung erfassen Klare Entscheidung, wo Funktionsprüfungen erforderlich oder sinnvoll sind Klare Dokumentation, wo die Prüfungsschwerpunkte liegen (Intensität der Prüfung) Wesentlichkeit bei der Festlegung des Prüfungsumfangs beachten Strategie übersichtlich dokumentieren Mut haben, Konsequenzen aus der Risikobeurteilung und der Güte des IKS zu ziehen

Analytische Prüfungshandlungen (IDW PS 312, Tz. 16 ff.) 6.5 Aussagebezogene PH (1) Analytische Prüfungshandlungen (IDW PS 312, Tz. 16 ff.) Prüfungsphasen Zielsetzung Planung Durchführung Abschließende Prüfungsaussage Identifikation potentieller Risikobereiche Verringerung Entdeckungs- risiko Überprüfung der bisher gewon-nenen Schluss-folgerungen, An-passung Prüf-programm Einfluss auf die Prüfungsstrategie Reduzierung Einzel-fallprüfungen, Wirt-schaftlichkeitsprinzip! Abschließende Plausibilisierung der Prüfungsergebnisse

Welche Prüfungshandlung für welche „Aussage“? Stichproben 6.5 Aussagebezogene PH (2) Einzelfallprüfungen Welche Prüfungshandlung für welche „Aussage“? Stichproben statistische Verfahren Verfahren der bewussten Auswahl Nach welchen Kriterien wähle ich aus? Grundsatz: Aktiva auf zu hohen Ausweis, Passiva auf zu niedrigen Ausweis prüfen Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der IKS-Prüfung und der analytischen PH auf die Einzelfallprüfung?

6.5 Aussagebezogene PH (3) Skalierung (1) Umfang der aussagebezogenen PH korrespondiert mit der Beurteilung der Fehlerrisiken in Abhängigkeit von der Funktionsfähigkeit des IKS (IDW PS 261 n.F., Tz. 80) Aufgrund immanenter Grenzen des IKS sind unabhängig vom Fehlerrisiko zumindest in wesentlichen Prüffeldern aussagebez. PH in gewissem Umfang vorzunehmen (IDW PS 261 n.F., Tz. 83). Stets durchzuführende aussagebezogene PH (IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung M 7) Bei wesentlichen Posten/Angaben ohne besondere Risiken nur wenige weitere Prüfungshandlungen (z.B. Funktionsprüfung und analytische Prüfungshandlungen) durchführen Einzelfallprüfungen durchführen, wenn analytische PH keine ausreichende Prüfungssicherheit bieten

6.5 Aussagebezogene PH (4) Skalierung (2) Keine Vollprüfung Funktionsprüfungen nur, wenn erforderlich oder sinnvoll, ansonsten aussagebezogen prüfen So viel wie möglich analytisch prüfen Risikoorientiert arbeiten, risikoarme Prüffelder weniger intensiv prüfen (gilt auch für Schätzwerte, nahestehende Personen, Fortführung) Ist Umsatzrealisation immer bedeutsam? Prüfungssicherheit durch IKS Prüfung konsequent für den Umfang aussagebezogener Prüfungshandlungen nutzen Prüfungssicherheit aus analytischen Prüfungshandlungen für den Umfang von Einzelfallprüfungen nutzen

IDW PS 460 n.F. Arbeitspapiere des Abschlussprüfers, 6.6 Dokumentation (1) IDW PS 460 n.F. Arbeitspapiere des Abschlussprüfers, Dokumentation in angemessener Zeit abschließen Abschluss der Auftragsdokumentation zeitnah (i.d.R. nicht mehr als 60 Tage) nach Datum des BV Durchführung und Dokumentation der Abschluss- prüfung Datum des Bestätigungsvermerks Abschluss der Auftragsdokumentation Aufbewahrungsfrist max. 60 Tage Hinweis: Änderung auch nach 60 Tagen ist zulässig, muss dann aber entsprechend dokumentiert und begründet werden.

6.6 Dokumentation (2) Dokumentationspflichten bei Abweichen von einem Prüfungsstandard in Ausnahmenfällen Erreichung des Ziels durch andere Prüfungshandlungen Grund für Abweichung Erfahrener Prüfer, der nicht mit der Prüfung befasst war, muss sich in angemessener Zeit ein Bild über die Abwicklung der Prüfung machen können. Umfang der Arbeitspapiere wird bei Prüfung kleinerer Unternehmen im Allgemeinen geringer sein

6.6 Dokumentation (3) Angabe der Prüfungshandlung, von wem diese durchgeführt und wann abgeschlossen wurden; Prüfungsergebnis Angabe, von wem und wann Dokumentation durchgesehen wurde Festhalten der Gespräche mit Management, Aufsichtsorgan oder anderen Personen über bedeutsame Sachverhalte Keine Aufbewahrungspflicht für überholte Informationen Arbeitspapiere müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist verfügbar und zugänglich sein Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

6.6 Dokumentation (4) Skalierung (1) Dokumentation auf relevante Sachverhalte und Grundlagen fokussieren Keine Kopien bei Belegprüfungen (aber Identifikation der Originalbelege muss möglich sein) An Größe, Komplexität und Risikolage des Mandanten und Größe der Prüfungsteams angepasste Dokumentation Aktualisierung von Vorjahresmemoranden und Arbeitspapieren Memos statt Checklisten Strukturiert und angemessen kurz dokumentieren  Zusammenhänge zeigen Ermessensentscheidungen und Gründe dokumentieren Einsatz von Prüfungssoftware?

Klare Vorgaben bezüglich der Struktur der AP machen 6.6 Dokumentation (5) Skalierung (2) Klare Vorgaben bezüglich der Struktur der AP machen Beispiel für ein Prüffeld: Ergebnisblatt enthält Risiken aus Strategie Prüfungsprogramm zusammenfassendes Ergebnis und Feststellungen Kontenzusammenstellung geordnete Dokumentation der Prüfungshandlungen Überflüssigen Ballast abwerfen Stichprobenumfänge dokumentieren Prüfzeichen immer erläutern  Eine klare und geordnete Dokumentation spart Zeit!

7. Grenzen der Skalierung PH, die immer durchzuführen sind: Befragung GF und Aufsichtsorgan Analytische Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfungsplanung und zum Ende der Prüfung Prüfungshandlungen zu Fraud, Schätzwerten, nahest. Personen, Going Concern Vollständigkeitserklärung PH zur Risikoidentifikation und zum Verständnis des rechnungslegungsrelevanten IKS Abstimmung des Jahresabschlusses mit der zugrunde liegenden Buchhaltung  Skalierungsmöglichkeiten?

8. IDW Prüfungsnavigator (1) Konkrete Hilfestellung: IDW Prüfungsnavigator (1) Ziele: Verbesserung der Prüfungsqualität (+) Steigerung der Prüfungseffizienz (+) Weitere Anwendungsnutzen Der IDW Prüfungsnavigator ist in einer Grundversion abrufbar unter www.idw.de Bestandteil der 8. Auflage des IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung

8. IDW Prüfungsnavigator (2) Verbesserung der Prüfungsqualität (+) Hilfe bei effektiver Organisation/Steuerung der Prüfung erleichtert „Weg durch den Prüfungsprozess“ verbessert Sicherheit der Prüfungsentscheidungen für jede Prüfungsphase Erläuterung der Kernaktivitäten Schlüsselüberlegungen und zu treffende Entscheidungen notwendige Schritte zu deren Umsetzung effiziente Prüfung

8. IDW Prüfungsnavigator (3) Verbesserung der Prüfungsqualität (+) (Fortsetzung) bei Bedarf zusätzliche Informationen/Guidance in der gewünschten Detailtiefe Graphische Prozessdarstellungen relevante Normen und Standards vertiefende Skalierungsaspekte Links zu weiteren Hilfsmitteln (z.B. Arbeitshilfen und weiterführende Erläuterungen des IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung, Praxishinweise, Fragen und Antworten) Diese Funktionalitäten stehen lediglich in der in das IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung integrierten Version des Navigators zur Verfügung!

8. IDW Prüfungsnavigator (4) höhere Prüfungseffizienz (+) schlanke Dokumentation Transparenz hinsichtlich Mindestanforderungen Was muss dokumentiert werden? Links auf empfohlene Arbeitshilfen des IDW weitere Anwendungsnutzen Grundlage für Entwicklung effizienter Prüfungssoftware durch Softwareanbieter Schulungsgrundlage für risikoorientierte Prüfung fachlicher Austausch mit Spezialisten