© Planungsbüro Diekmann & Mosebach Repowering Windpark Hohegaste Informationstermin
© Planungsbüro Diekmann & Mosebach Schattenwurf Vorarbeiten
© Planungsbüro Diekmann & Mosebach Schattenwurf Vorarbeiten © Nadine Weigel Wird der Grenzwert für einen Immissionspunkt überschritten, so wird die Windenergieanlage für die Dauer des Schattenwurfes abgeschaltet. Der Schattenwurf von Windenergieanlagen darf für ein Wohngebäude (Immissionspunkt) die Dauer von 30 Minuten am Tag bzw. 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten. => Sicherung der Einhaltung der Grenzwerte durch Schattenwächter
© Planungsbüro Diekmann & Mosebach Schattenwurf Vorarbeiten Isolinie der Zusatzbelastung durch Schattenwurf. Angabe des astronomisch möglichen Schattenwurf in Stunden / Jahr
© Planungsbüro Diekmann & Mosebach Schattenwurf Vorarbeiten Isolinie der Zusatzbelastung durch Schattenwurf. Angabe des meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfs in Stunden / Jahr