Bereich: „Naturschutz“ – Herr Herbst ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Naturschutz“ – Herr Herbst 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Eckdaten der Fördermaßnahme Richtlinie des MLUL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins Eckdaten der Fördermaßnahme Fördergegenstände A Managementpläne B Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und für FFH-Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie C Umweltbewusstsein (nicht-investive Vorhaben) D Natürliches Erbe (investive Vorhaben) E Besucherinformationszentren (investive Vorhaben) F Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Arten und -Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert
Eckdaten der Fördermaßnahme Ausschlüsse Bedingungen / Besonderheiten Bewilligungsstelle ILB Finanzielle Ausstattung (ELER-Mittel für Förderzeitraum) € 28 Mio. Bagatellgrenze € 5.000,- (neu)
Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014 Nur bzgl. Förderkulisse (ländlicher Raum) Konsequenzen/Auswirkungen auf die Förderung
Stand der Förderrichtlinie und beabsichtigte Fristen Stand der Erarbeitung der Förderrichtlinie Ressortabstimmung mit MdF Veröffentlichung: voraussichtlich Mitte August 2015 Teile B - F gehen in Notifizierung (bis voraussichtlich 01/2016) Festlegung von Antragsfristen A Managementplanung => 09/2015 B – F => 15.01.2016 Sonstige Hinweise zum Antragsverfahren 2015/2016 Anträge können mit Veröffentlichung der Richtlinie bereits eingereicht werden.
Projektauswahlkriterien Naturschutzfachliche Kriterien im Mittelpunkt (außer bei BIZ) Keine Mindestpunktzahl (außer beim Umweltbewusstsein) K.O.-Kriterien (kein Punktegleichstand) Veröffentlichung mit der Richtlinie im Internet
Richtlinie des MLUL zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten Ausschlüsse Bedingungen / Besonderheiten Bewilligungsstelle LVLF (über Agrarförderantrag) Finanzielle Ausstattung € 32 Mio.
Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung Grünlandnutzung Die Zuwendung beträgt jährlich für extensive Grünlandnutzung a) kein Einsatz von chemisch-synthetischen Stickstoffdüngemitteln und Pflanzenschutzmitteln 140 Euro/ha b) zusätzlich zu Buchstabe a kein Einsatz von Mineraldünger 41 Euro/ha c) zusätzlich zu Buchstabe a kein Einsatz von Gülle 30 Euro/ha d) zusätzlich zu Buchstabe a kein Einsatz von Dünger aller Art 52 Euro/ha
Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung Grünlandnutzung Die Zuwendung beträgt jährlich für späte und eingeschränkte Nutzung a) nicht vor dem 16. Juni 45 Euro/ha b) nicht vor dem 1. Juli 85 Euro/ha c) Nutzung vor dem 15. Juni und nach dem 31. August 96 Euro/ha d) nicht vor dem 16. August 200 Euro/ha
Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung Grünlandnutzung Die Zuwendung beträgt jährlich für hohe Wasserhaltung a) oberflächennahe Grundwasserstände mit Blänkenbildung bis zum 30. April 52 Euro/ha bis zum 30. Mai 132 Euro/ha bis zum 30. Juni 200 Euro/ha
Bemessungsgrundlagen / Höhe der Zuwendung Höchstbetrag von 200 Euro/Hektar Bagatellgrenze: 250,00 Euro/Unternehmen und Jahr
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Detlef Herbst Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 43