Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen Brandenburgs

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Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie in den Kommunen Brandenburgs

gegründet 1988 mit der Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden Unser Verein gegründet 1988 mit der Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden Landesverbände in allen Bundesländern Gemeinsamer Landesverband Berlin/Brandenburg Themen Verbesserung und Ausbau direktdemokratischer Verfahren Ausweitung des Wahlrechts, Demokratisierung der Wahlsysteme Transparenz Demokratisierung der Europäischen Union Unsere Arbeit Wissenschaftliche Dokumentation von Bürgerbegehren/Volksbegehren Vorschläge zum Ausbau der demokratischen Mitbestimmung Eigene Volksbegehren zu Demokratiethemen Aufklärungsarbeit/Beratung

Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung Vertrauensverlust in die politischen Organisationen/Institutionen

Gründe für den Ausbau der Bürgerbeteiligung Vertrauensverlust in die politischen Organisationen/Institutionen Mitgliederschwund in den Parteien Sinkende Wahlbeteiligung Ruf nach mehr Mitbestimmung Stärkung der (repräsentativen) Demokratie → Ergänzung repräsentativer, konsultativer und direktdemokratischer Verfahren Befriedende Wirkung bei konfliktreichen Entscheidungen (Stuttgart 21)

Begriffsklärung 1. Bürgerbeteiligung 2. Direkte Demokratie Konsultativ, meistens „von oben“ ausgelöst unverbindlich, Entscheidung verbleibt bei den Repräsentativorganen eher dialogorientiert formell oder informell, zahlreiche Verfahrensmöglichkeiten 2. Direkte Demokratie gesetzlich geregelt, Landes- und Kommunalverfassungen verbindlich, oftmals „von unten“ ausgelöst Verfahrensablauf in allen Bundesländern gleich, allerdings unterschiedliche Hürden Bürger/innen entscheiden selbst über Sachfragen

Formen der Bürgerbeteiligung Formale Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung/ Planfeststellungsverfahren (v.a. BauGB, VwVfG) Beteiligung der Einwohnerschaft im Rahmen der BbgKVerf/Satzungen Einwohnerantrag, Einwohnerfragestunden und -versammlungen (§ 13, 14 BbgKVerf) Spielraum der Kommunen bei weiteren Beteiligungsformen Informelle Beteiligungsverfahren Planungszelle, Bürgergutachten, Zukunftswerkstatt, Mediation, Online- Dialog, Bürgerhaushalt… Institutionalisierung von Bürgerbeteiligung durch Büros und Leitfäden 7

Praxisbeispiele Werkstattverfahren und Bürgerbefragung zum Potsdamer Schwimmbad Beteiligungsleitfaden in Heidelberg 8

Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam acht öffentliche Veranstaltungen im Januar/Februar 2012 Workshops und Arbeitsgruppen zu verschiedenen Standorten, Umbau vs. Neubau Diskussion und Gewichtung der Einflussfaktoren: Erreichbarkeit des Bades, Wirtschaftlichkeit, Vielfalt der Nutzergruppen… von 3 auf zwischenzeitlich 10 Varianten, Einigung in den AG‘s auf 4 Varianten

Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle Am Brauhausberg Sanierung der Schwimmhalle Am Brauhausberg und Neubau eines Bades am Volkspark → Variante 3 + 4 wurden von der Stadtverordnetenversammlung aus Kostengründen gestrichen

Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam Neubau eines Sport- und Familienbades im Volkspark Neubau eines Sport- und Familienbades Am Brauhausberg

Aus der Praxis I: Werkstattverfahren und Befragung zum Schwimmbadstandort in Potsdam – Ablauf – Vollbefragung der Kommunalwahlberechtigten April/Mai 2012 Brief- und Onlinebefragung (mit pers. Kennwort) innerhalb von 14 Tagen inkl. Informationen zu den Varianten Rücklauf: 52,8 Prozent (17 Prozent online) Formaler Beschluss der SVV am 6. Juni 2012

Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden – Entstehungsgeschichte – Auslöser: die im Bürgerentscheid 2010 gekippte Erweiterung der Stadthalle Erarbeitung eines Beteiligungsleitfadens im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens: Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft Im Juli 2012 vom Gemeinderat verbindlich beschlossen

Aus der Praxis II: Heidelberger Beteiligungsleitfaden Transparenz: Vorhabenliste über alle wichtigen Vorhaben der Stadt inkl. Informationen zu Beteiligungsschritten Beteiligungsinitiative: Bürger/innen können mit der Sammlung von 1.000 Unterschriften selbst ein Beteiligungsverfahren einleiten Koordinationsbeirat bestehend aus Verwaltung und Bürgerschaft Rechenschaftspflicht über die Umsetzung eines Beteiligungsprozesses

Bewertung Bürgerbeteiligung gibt den Verantwortlichen Orientierung bei stadtpolitischen Projekten und hilft Konflikte aus dem Weg zu räumen Kriterien für gute Beteiligung: gute Kommunikationsstrukturen/Bereitschaft der Verwaltung Transparenz über Vorhaben und den Beteiligungsprozess Klarheit über die Grenzen der Beteiligung: nicht repräsentativ und nicht bindend, Entscheidung verbleibt bei der Gemeindevertretung Rechenschaft über die Umsetzung der Beteiligungsergebnisse Möglichkeit für Bürger/innen, mittels direkter Demokratie einzelne Fragen selbst zu entscheiden

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – Verfahrensregelungen – Verbindliches Entscheidungsrecht der Bürger/innen grds. gleiche Wirkung wie Beschlüsse der Gemeindevertretung/des Hauptausschusses Themenausschluss: Haushaltssatzung kommunale Abgaben und Umlagen, Tarife kommunaler Unternehmen Bauleitplanung Satzungen mit Anschluss- und Benutzerzwang (Wasser-/Abwasser, Abfallentsorgung)

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – Verfahrensregelungen – Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 8 Wochen bei Korrekturbegehren Zulässigkeitsprüfung/-entscheidung Kostendeckungsvorschlag Unterschriftenquorum Themenausschluss Frist

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide – Verfahrensregelungen – bei Zulässigkeit aufschiebende Wirkung Übernahmemöglichkeit durch Gemeindevertretung (Kompromiss nicht möglich) bei Zustandekommen und Nicht-Übernahme des Bürgerbegehrens: Bürgerentscheid innerhalb von zwei Monaten Ja-Mehrheit 25 Prozent Zustimmungsquorum

Praxis I – Stand: September 2014 – seit 1993:136 Bürgerbegehren → 52 Bürgerentscheide, 105 Ratsreferenden (Gebietsreformen) in einer Gemeinde statistisch alle 68 Jahre ein Bürgerbegehren Vgl.: in Bayern alle 19 und in Rheinland-Pfalz alle 295 Jahre ein Bürgerbegehren Bundesländer-Ranking Mehr Demokratie: Note 4,1 | 11. Platz

Praxis II Scheitern am Unterschriftenquorum: 17 Prozent – Stand: September 2014 – Scheitern am Unterschriftenquorum: 17 Prozent Unzulässigkeitsquote 33,8 Prozent (Hauptgründe: Formfehler und Kostendeckungsvorschlag) Durchschnittliche Beteiligung am Bürgerentscheid: 46,6 Prozent Wer setzte sich durch? Mehrheit gegen das Begehren: 27 Prozent Mehrheit für das Begehren: 50 Prozent am Zustimmungsquorum gescheitert: 15 Prozent

Bewertung Brandenburg eher geringe Verfahrenshäufigkeit (Bayern: 1.500 Bürgerentscheide seit 1995) Hauptursache ist restriktive Verfahrensausgestaltung: Themenausschluss, insbesondere Bauleitplanung Frist bei Korrekturbegehren Entscheidungen der Repräsentativorgane bleiben Normallfall Stärkung der Kommunikation zwischen Politik und Bürger/innen durch direkte Demokratie Dialogorientierte Bürgerbeteiligung nur wirksam bei fairer Ausgestaltung direkter Demokratie

Vielen Dank! www.bb.mehr-demokratie.de