Erläuterungen zur Gebühren- und Beitragskalkulation 2015
Grundlegendes Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.04.2013 das Büro Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder mit folgendem beauftragt: Erneuerung der Satzungen im Bereich Wasser und Abwasser (EWS/BGS-EWS u. WAS/BGS-WAS) einschließlich erforderlicher Beitragssatzungen für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung sowie Erstellung der Globalberechnung (Grundlage zur Ermittlung der Herstellungsbeiträge)
Grundsatz der Kostendeckung Die Wasserversorgung und die Entwässerungs- einrichtung stellen kostenrechnende Ein- richtungen dar. Gesetzlich müssen daher diese Einrichtungen kostendeckend betrieben werden. Besonderheit bei der Wasserversorgung: Rechtlich ist die Wasserversorgung als ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) anzusehen, weshalb dieser Bereich umsatzsteuerpflichtig ist.
Wie werden diese Einrichtungen finanziert? Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen sind z.B. Wassergebühr, Abwassergebühr Ausgaben sind z.B. Unterhalt am Leitungsnetz, Personalkosten Einnahmen sind z.B. Herstellungsbeiträge Wasser/Abwasser Ausgaben sind z.B. Herstellung von Hausanschlüssen Einnahmen sind z.B. Verbesserungsbeiträge Wasser/Abwasser Ausgaben sind z.B. Baumaßnahmen z. Verbesserung d. Einrichtung Finanzierung über Gebühren Finanzierung über Herstellungsbeiträge Finanzierung über Verbesserungsbeiträge
1. Finanzierung über Gebühren Die Kalkulation der Gebühren umfasst einen vierjährigen Kalkulationszeitraum. Die festgestellten Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus dem Nachkalkulationszeitraum 2012-2015 sind in den Vorkalkulationszeitraum 2016-2019 zu übernehmen.
1.1 Verbrauchsgebühren Wasserversorgung Zu deckender Bedarf im Kalkulationszeitraum 506.953,74 € Verbrauchsmenge im Kalkulationszeitraum 182.000 m³ Trinkwasser Brauchwasser 170.000 m³ 12.000 m²
1.1.1 Kalkulation Wasserverbrauchsgebühren Vorschlag 1 Vorschlag 2 Vorschlag 3 Verbrauchsgebühr Trinkwasser 2,81 €/cbm 2,82 €/cbm 2,83 €/cbm Verbrauchsgebühr Brauchwasser 2,39 €/m³ (15 % Nachlass) 2,26 €/m³ (20 % Nachlass) 2,12 €/cbm (25 % Nachlass) Die bisherige Wassergebühr beträgt 2,20 €/m³ (netto). Aus bestehenden gemeindlichen Brauchwasserversorgungsanlagen erhalten die Brauchwasserbezieher für die Brauchwassernutzung bislang einen Abschlag von 15 % bzw. 20% auf die Wassergebühr.
1.2 Verbrauchsgebühren Entwässerungseinrichtung Zu deckender Bedarf im Kalkulationszeitraum 346.032,67 € Einleitungsmenge im Kalkulationszeitraum 140.400 m³
1.2.1 Kalkulation Abwassergebühren Zur Kostendeckung ist eine Gebühr von 2,46 €/m³ zu erheben. Die bisherige Abwassergebühr beträgt 1,85 €/m³ .
2. Finanzierung über Beiträge Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung müssen über Beiträge finanziert werden.
2.1 Herstellungsbeiträge Wasserversorgung Zu deckende Bedarf: ___ 4.948.951 € davon entfallen Auf die Grundstücksfläche 1.732.133 € ( 35,0 %) Grundstücksflächen 2.166.803 m² Grundstücksflächenbeitrag: 1.732.133 € : 2166.803 qm = Beitrag 0,80 €/qm (netto); 0,86 €/qm (brutto) (bisher: 0,69 €/qm netto) Auf die Geschossfläche 3.216.818 € ( 65,0 %) Geschossflächen 601.105 m² Geschossflächenbeitrag: 3.216.818 € : 601.105 qm = Beitrag 5,35 €/qm (netto); 5,72 €/qm (brutto) (bisher 7,17 €/qm netto)
2.2 Herstellungsbeiträge Entwässerung Zu deckende Bedarf: ___ 6.394.710 € davon entfallen Auf die Grundstücksfläche 1.739.361 € ( 27,2 %) Grundstücksflächen 2.109.904 m² m² Grundstücksflächenbeitrag: 1.739.361 € : 2.109.904 m² = Beitrag 0,82 € / m² (bisher 0,89 € / m ²) Auf die Geschossfläche 4.655.349 € (72,8 %) Geschossflächen 570.576 m² Geschossflächenbeitrag: 4.655.349 € : 570.576 m² = Beitrag 8,16 € / m² (bisher 9,24 € / m ²)
3. Finanzierung über Verbesserungsbeiträge Umlagefähige Baumaßnahmen müssen über Verbesserungsbeiträge finanziert werden. Im Bereich des Marktes Geiselwind ist so eine Maßnahme das Leitungsnetz Dürrnbuch-Haag, Neubau des Hochbehälters sowie die Außenanlagen einschließlich der notwendigen Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund.
3.1 Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung Zu deckende Bedarf: ___ 2.464.245,40 € (netto) davon entfallen Auf die Grundstücksfläche 862.485 € (35,0%) Grundstücksflächen 2.166.803 m² Grundstücksflächenbeitrag: 862.485 € : 2166.803 qm = Beitrag 0,40 € / m² (netto); 0,43 € / m² (brutto) Auf die Geschossfläche 1.601.760 € (65,0%) Geschossflächen 601.105 m² Geschossflächenbeitrag: 1.601.760 € : 601.105 qm = Beitrag 2,66 € / m² (netto); 2,85 € / m² (brutto)
Schlussbemerkungen Der Verteilermaßstab zw. Grundstücks- und Geschossfläche beruht auf der Historie und muss daher grundsätzlich so weiter verwendet werden Die Höhe der Gebühren/Beiträge muss lt. Gesetz kostendeckend sein, weshalb eine Senkung nur durch Einsparungen erfolgen kann Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen diese Einnahmequellen (Gebühren und Beiträge) herangezogen werden
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit