INHALTE AUFGABEN DECKUNGSUMFANG

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 Präsentation transkript:

Die Gestaltung von projektbezogenen Versicherungsverträgen für Ingenieurbüros 11. Juni 2015, Velden Prepared by Aon Risk Solutions I Affinity Akad.Vkfm. Peter Artmann

INHALTE AUFGABEN DECKUNGSUMFANG ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH (wie lange ?) ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH (wo ?) GENERELLER VERSICHERUNGSVERTRAG oder PROJEKTVERSICHERUNG? Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

Befriedigung begründeter Ansprüche (Schadenzahlung) 1. AUFGABEN Weiters übernimmt der Versicherer auch die Kosten, die durch gerichtliche und außergerichtliche Aktivitäten entstehen. Befriedigung begründeter Ansprüche (Schadenzahlung) Abwehr unbegründeter Ansprüche von Dritten (also „eine gewisse Rechtsschutzfunktion“) Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

2. Der Begriff „Deckung“ und „Haftung“ Es muss zunächst geklärt werden, ob der Versicherer dem Versicherungsnehmer Deckung zu geben hat, d.h., ob ein unter Versicherungsschutz fallender Versicherungsfall vorliegt. Man spricht von der Prüfung der „Deckungsfrage“. Wenn Deckung gegeben ist, setzt die Haftungsfrage ein, d.h., die Frage, wie weit der Versicherungsnehmer dem geschädigten Dritten haftet. Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

Versicherungsnehmer (Schädiger) Versicherungsschutz aufgrund des Versicherungsvertrages (Vertragsinhalt: AHTB 1975) VN VR Prämie = Gegenleistung des Versicherungsnehmers für Gefahrtragung durch Versicherer Versicherungsnehmer (Schädiger) LEISTUNGEN DES VERSICHERERS Er ersetzt anstelle des VN (=Schädiger) den Schaden ODER Wehrt den Anspruch bei zu Unrecht behaupteten Schadenersatzansprüchen ab =„Doppelfunktion“ der Haftpflichtversicherung! HAFTUNG = Schadenersatz, wenn im Gesetz vorgesehen Schadenersatzanspruch G Geschädigter Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

SCHADENARTEN Personenschäden - Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen und deren Folgen Sonstige Schäden sind: Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen von körperlichen Sachen und deren Folgen) und Reine Vermögensschäden (Schäden, die weder auf einen Personenschaden, noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind). 90 % aller Planungsschäden stellen reine Vermögensschäden dar In einer etwaigen Haftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung für einen Bürobetrieb wären grundsätzlich reine Vermögensschäden nicht vom Deckungsumfang umfasst. Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

3. WIE LANGE ? ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH Verstoßtheorie (Verursachungstheorie) Der Versicherungsschutz ist gegeben, wenn der Verstoß im Zeitraum eines Jahres vor dem Beginn der Versicherung (Vorhaftungszeit) oder während der aufrechten Versicherungslaufzeit gesetzt wurde. Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben wenn die Geltendmachung des Anspruches des Dritten nach Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgt (Nachhaftungszeitraum). 1.1.2015 Vertragslaufzeit 1.1.2025 ………………… Vorhaftung (bis 1.1.2014) ………………… Nachhaftung (bis 1.1.2026) Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

ACHTUNG ! VERTRAGSSTORNO 1.1.2015 Storno 1.1.2025 A) ………………… Vordeckung (bis 1.1.2014) 1.5.2017 (Planungsfehler) ………………… Nachdeckung (bis 1.1.2026) 1.1.2035 1.1.2025 B) ………………… Vordeckung (bis 1.1.2024) ………………… Nachdeckung (bis 1.1.2036) Erläuterung: der Planungsfehler (Verstoß) v. 1.5.2017 wird am 1.3.2028 vom Planungsbüro beim Versicherer angemeldet. AUS BEIDEN VERTRÄGEN KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ ! Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

STORNOGRÜNDE Ablaufkündigung Kündigung im Schadenfall Risikowegfall Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

LÖSUNGEN ZUR SEITE 7 Unbegrenzte Nachdeckung B) Vordeckung ab 1.1.2014 Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

4. WO ? ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH Österreich inkl. Deutschland, Liechtenstein, Schweiz und Italien Europa geographisch Weltweit exkl. USA/Kanada Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

GENERELLER VERSICHERUNGSVERTRAG PROJEKTBEZOGENE DECKUNG 5. GENERELLER VERSICHERUNGSVERTRAG ODER PROJEKTBEZOGENE DECKUNG Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

MÖGLICHKEITEN DER GESTALTUNG VON PROJEKTBEZOGE NEN VERSICHERUNGSVERTRÄGEN FÜR INGENIEURBÜROS EXCEDENT projektbezogene Erhöhung DIC/DIL/DD Summen- Konditions- und Ausfallschutzdeckung STAND ALONE Projektdeckung ohne Bezug zu Basisdeckungen Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

EXCEDENT (projektbezogene Erhöhung) Hier wird die Versicherungssumme des Basisvertrages (z.B. € 500.000,-) für ein bestimmtes Projekt entsprechend erhöht (z.B. € 1 Mio. nach € 500.000,--). Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

der vorhandenen Basisversicherungsverträge. DIC/DIL/DD (Summen-, Konditions- und Ausfallschutzdeckung inkl. Drop-Down Diese Versicherungsform ermöglicht es, projektbezogen mit einer bestimmten Versicherungssumme Versicherungsschutz zu zeichnen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Basisversicherungsverträge. Folgendes kann im projektbezogenen Versicherungsvertrag ausgeglichen werden: der mangelnde Deckungsschutz, eine etwaige zu geringe Versicherungssumme oder die bereits verbrauchte Versicherungssumme (Aggregate-limit) Diese Form der Versicherungsvertragsgestaltung wird vielfach bei Großprojekten angewandt, wo eine Arbeitsgemeinschaft und Subplaner mit sehr unterschiedlichen Basisversicherungsverträgen einheitlichen Versicherungsschutz benötigen. Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

STAND ALONE (Projektdeckung ohne Bezug zu Basisdeckungen) Hier wird projektbezogen ohne Berücksichtigung etwaiger Basisversicherungsverträge Versicherungsschutz beantragt. Wird hauptsächlich bei jenen Projekten angewandt, wo der Bauherr meist zur Gänze die Projektprämie bezahlt. Vielfach auch bei Projekten im Ausland. Abdeckung des Konkursrisikos der ARGE-Partner! Bei dieser Versicherungsform sollten die Vereinbarungen eines Kündigungsschutzes im Schadenfall obligatorisch sein (wird durch uns standardmäßig auch bei projektbezogenen Excedentenhaftpflicht-Versicherungsverträgen und DIC/DIL Verträgen vereinbart). Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

PROJEKTBEZOGENE DECKUNG Folgende Informationen werden benötigt: Kurze Beschreibung (Neubau, Umbau, Anbau, Zubau) des Projektes inklusive der örtlichen Lage Beschreibung Ihrer Planungstätigkeit Angabe der Herstellungskosten des Projektes / Bauproduktionswert Projekthonorar von Ihnen exkl. MWSt bzw. die Ihrer Subplaner Planungsdauer Baudauer Höhe der gewünschten oder vorgeschriebenen Pauschalversicherungssumme Etwaige Besonderheiten (z.B. eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Ziviltechniker, einem ausländischen Planer, usw.) Sollten Subplaner von Ihnen beauftragt werden, weil Sie z.B. als Generalplaner tätig sind, ist auch die Nennung dieser erforderlich bzw. die Übermittlung von Kopien derer Berufshaftpflichtversicherungs- / Planungshaftpflichtversicherungsverträge Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

WICHTIG! Kündigungsverzicht Prüfung der Versicherungsvorgaben im Werkvertrag Versicherungssumme Selbstbehalt Nachhaftung örtlicher Geltungsbereich Aggregate Limit Besonderheiten Business Unit/Tier 2 (Mandatory) | Market/Division/Tier 3 (Optional) | Practice Group/Tier 4 (Optional) Proprietary & Confidential (Optional) | Date (Optional)

AON KONTAKT Peter Artmann Akad. Vkfm., Director Affinity Austria Aon Jauch & Hübener GmbH 1110 Wien, Geiselbergstraße 17 +43 (0)5 7800 - 159 peter.artmann@aon-austria.at Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann

Aon is a Principal Partner of Manchester United. Informationen zum Versicherungsmakler Anschrift: Aon Jauch & Hübener GmbH Geiselbergstraße 17 1110 Wien, Österreich +43 (0)5 7800 – 0 aon@aon-austria.at Firmenbuch-Nr.: FN37374m (HG Wien) Vermittlerregister Nr.: 990 000688F01/08 www.versicherungsvermittler.brz.gv.at Beschwerdemöglichkeit: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 1011 Wien, Stubenring 1 Aon is a Principal Partner of Manchester United. Copyright: Alle Rechte an dieser Ausarbeitung/Präsentation/Memorandum sind vorbehalten. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Die darin enthaltenen Informationen sind vertraulich. Die Ausarbeitung/Präsentation/Memorandum und ihre Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Aon Jauch & Hübener GmbH nicht verwendet, übersetzt, verbreitet, vervielfältigt und in elektronischen Systemen verarbeitet werden. Insbesondere ist eine Weitergabe an jegliche Dritte nicht gestattet. Aon Risk Solutions | Affinity Akad. Vkfm. Peter Artmann