Abt. VI/5 bm:bwk, 17.03.2003 Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. Rahmenprogramm Grundsätze und Implementierung Gunhild Widhalm Abt. VI/5 bm:bwk EFF,

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 Präsentation transkript:

Abt. VI/5 bm:bwk, Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. Rahmenprogramm Grundsätze und Implementierung Gunhild Widhalm Abt. VI/5 bm:bwk EFF,

Abt. VI/5 bm:bwk, EU-Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. RP Ziele der Anbahnungsfinanzierung Grundsätze Anbahnungsfinanzierung bm:bwk Implementierung Ablauf Antrag und Abschluss Organisation im bm:bwk Nächste Schritte

Abt. VI/5 bm:bwk, Ziele der Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk Finanzielle Unterstützung der Projektvorbereitung im 6. Rahmenprogramm Anreiz zur Beteiligung am 6. Rahmenprogramm Zuschuss zum Aufwand (kein Vollkosten-Ersatz!), gestaffelt nach den Phasen der Anbahnung Instrument, das gleichberechtigt allen Antragstellenden (aus der Klientel des bm:bwk) in allen Programmen des 6. RP zur Verfügung steht, mit einheitlichen Standards für alle

Abt. VI/5 bm:bwk, Grundsätze der Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk - in Kraft ab: 1. Mai 2003 Finanzrahmen 2003 (einschließlich laufender Verpflichtungen): € 1 Mio. für Anbahnungsfinanzierung € 4,5 Mio. für Zusatzfinanzierung Themenfelder gesamtes 6. RP keine Programme außerhalb des 6. RP Zielgruppen: Klientel des bm:bwk Universitäten Fachhochschulen außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, die wissenschaftliche Forschung betreiben andere nur bei begründetem Ressortinteresse (Entscheidung liegt beim / bei der jeweiligen Programmdelegierten) taxative Liste der Einrichtungen, die in die Zuständigkeit des bmvit fallen Hauptgrundsatz: Einschränkung auf Klientel des bm:bwk, in allen Programmen des 6. RP

Abt. VI/5 bm:bwk, Implementierung Anbahnungsfinanzierung bm:bwk (1)

Abt. VI/5 bm:bwk, Implementierung Anbahnungsfinanzierung bm:bwk (2)

Abt. VI/5 bm:bwk, Ablauf Anbahnungsfinanzierung bm:bwk 1. Antrag Budgetabteilung VI/2 bm:bwk Antrag ablehnen Prüfung der inhaltlichen / Anreizkriterien & Entscheidung über Zuschuss-Höhe Vertragserstellung durch Delegierte/n Überweisung 1. Rate (70%) im Wege der Budgetabteilung VI/2 negativ Antrag an das bm:bwk Erstprüfung nach Formalkriterien Weiterleitung an zuständige Delegierte (bm:bwk oder andere Ressorts) positiv Kontaktaufnahme AntragstellerIn mit zuständigem/-er Delegierten/er ggfs Abstimmung mit mitbetroffenen Delegierten + - One-stop-shop für Klientel des bm:bwk

Abt. VI/5 bm:bwk, Ablauf Anbahnungsfinanzierung bm:bwk 2. Abschluss Mitteilung an Antragsteller/in, keine Auszahlung 2. Rate & Rückforderung 1. Rate Überweisung im Wege der Budgetabteilung VI/2 negativ EoI / Projektskizze / Projektbericht / Proposal & Endberatungsnachweis & Kostenaufstellung formale und inhaltliche Prüfung durch Delegierte zuständige Delegierte (bm:bwk oder andere Ressorts) Überprüfung Einzelkostenaufstellung negativ schriftl. Bericht: Rechtfertigungsgründe ja Budgetabteilung VI/2: Rückforderungen nein positiv

Abt. VI/5 bm:bwk, Organisation Anbahnungsfinanzierung im bm:bwk Abt. VI/2 (Budgetabteilung): – One-Stop-Shop für Klientel des bm:bwk – budgetäre Abwicklung Abt. VI/5 (EU-Koordination): – Ausarbeitung Grundsätze & Kriterien – Abstimmung mit anderen Ressorts/Institutionen – Kommunikation der Grundsätze & Kriterien Fachabteilungen (Programmdelegierte): – im bm:bwk und anderen Ressorts – inhaltliche Abwicklung: Prüfung Anträge / Projektabschluss – Verträge

Abt. VI/5 bm:bwk, nächste Schritte Genehmigung des Gesamtprozesses durch FBM Finalisierung der Musterdokumente Präsentation der festgelegten Kriterien für BIT, RBBZ und Programmdelegierte Bekanntmachung der neuen Kriterien/Abläufe auf bmbwk.gv.at => gültig ab

Abt. VI/5 bm:bwk, Danke für Ihre Aufmerksamkeit.