Gründe für eine Heimunterbringung

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 Präsentation transkript:

Gründe für eine Heimunterbringung Friedrich- Schiller- Universität Institut für Erziehungswissenschaft Seminar: Bindungstheorie im Kontext Heimerziehung Dozentin: Fr. Georgy Referentin: Jennifer Münnich

Gliederung Definition Statistik Gründe für eine Heimunterbringung 3.1 Das Kind als Symptomträger 3.2 Beeinflussende Faktoren für eine Heimunterbringung 3.3 Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung Der Verwaltungsakt Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung als Ursache (Gruppenarbeit) Quellen

1 Definition Nach Thomas Schauder: Heimerziehung bedeutet eine erwünschtermaßen- und gesetzlich festgelegte- zeitlich Begrenzte stationäre, meist heilpädagogisch-psychologisch ausgerichtete Erziehung außerhalb des ursprünglichen und natürlichen familiären Lebensfeldes durch Pädagogische Fachkräfte, wobei die betroffenen Kinder und Jugendliche in der Regel in alters- und geschlechtsgemischten Gruppen in einer Art Lebensgemeinschaft zusammengeschlossen sind.

2 Statistik

3 Gründe für eine Heimunterbringung

3.1 Das Kind als Symptomträger Kind ist im wesentlichen = Produkt seiner Erziehung im engeren und seiner sozialen Umwelt im weiteren Sinne Signal es fällt seiner soz. Umgebung (unangenehm) auf, durch Verhalten außerhalb der gültigen Normen Verhalten verdeutlicht der Umgebung die Existenz relevanter Probleme innerhalb seines familiären Systems Ventil Die Reaktionsweisen sind oftmals die einzige Möglichkeit für das Kind, die psychischen Belastungen in der Fam. Zu ertragen Gefühle der Hilflosigkeit /Verzweiflung  häufig über aggressives Verhalten kompensiert Hinzu kommen oft Diskrepanzen zwischen inner- und außerfamiliären gültigen Normen und Werten  Loyalitätskonflikt bei dem Versuch der Anpassung

3.1 Das Kind als Symptomträger Ursachen kindlicher Verhaltensstörung Gestörte Familienverhältnisse Psychische Störung der Eltern Sexueller Missbrauch Misshandlungen Familie im allgemeinen

3.1 Das Kind als Symptomträger JULE- Studie

3.2 Beeinflussende Faktoren für eine Heimunterbringung Situation von Herkunftseltern Gekennzeichnet durch schwierige soziale und ökonomische Rahmenbedingungen Enge Wohnungen Schlechte Infrastruktur des Wohnumfeldes Leben am Existenzminimum Fehlendes Hilfenetzwerk Kinder mit gesundheitlichen Problemen, Sprachproblemen,  hohes Versorgungsengagement notwendig

3.2 Beeinflussende Faktoren für eine Heimunterbringung Soziale und materielle Bedarfe Häufig vertreten Status Alleinerziehende und Erwerbslose Schlechte finanzielle Rahmenbedingungen Enge Wohnungsverhältnisse, vernachlässigte Wohngebiete  brauchen Unterstützung Aufbau/ Stabilisierung einen informellen sozialen Hilfenetzwerk

3.2 Beeinflussende Faktoren für eine Heimunterbringung Erzieherische Bedarfe Häufig nur begrenzte Fähigkeiten Können Gefährdungen der Kinder oft nicht frühzeitig genug erkennen Bewältigungsressourcen Blick auf Stärken und Kompetenzen Gut physische Versorgung der Kinder Eltern kämpfen für ihre Kinder und halten schwierige Situationen aus um sie nicht vollständig zu verfremden

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung Fragestellung: Wie konstituieren sich Bedarfe der Heimerziehung? Wie können erhebliche Unterschiede in der Inanspruchnahme im Kreisvergleich erklärt werden?

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung Bedarfsbeeinflussende Faktoren Annahme 3 entscheidende Kategorien 1. Sozialstrukturelle Verhältnisse und familiäre Lebenslagen 2. Wahrnehmungs-, Definitions- und Entscheidungsprozesse im Jugendamt 3. Verfügbares Gesamtangebotsspektrum nach SGB VIII

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung 1. Sozialstrukturelle Verhältnisse und familiäre Lebenslagen Test: Korrelation Heimerziehung und sozialbenachteiligte Schichtzugehörigkeit das Maß an und die Qualität von Fürsorge und Unterstützung, die Eltern ihren Kind zu geben vermögen, ist nicht allein vom „guten Willen“ oder „Erziehungs(un)fähigkeit“ abhängig Erhebung Sozialstrukturindikatoren Quote der Arbeitslosigkeit Quote der Ein-Eltern- Familien Quote der auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesenen Menschen Wohnsituation von Familien

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung 2. Wahrnehmungs-, Definitions- und Entscheidungsprozesse im Jugendamt Wichtig, weil der Bedarf meist nicht aus aktiver Nachfrage der Leistungsadressaten geschieht  Wirksam wird der Bedarf, der im JA als solcher definiert wird

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung Wahrnehmungsprozesse Heimerziehung= Reaktion auf Lebenssituation und Verhaltensweisen von jungen Menschen, die aus Sicht der Vertreter öffentlicher Institutionen als beeinträchtigend, gefährdend und Unterstützungsbedürftig definiert werden Handlungsleitende Orientierung und Entscheidungsstruktur Gestärkte Subjektdarstellung und Einstellungsänderung der Adressaten Sozial- und finanzpolitische Implikationen

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung 3. Verfügbares Gesamtangebotsspektrum nach SGB VIII Überlegung: Bedarf an Heimerziehung unterschiedlich, abhängig vom Angebots- Leistungsspektrum im Landkreis

3.3 Studie: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung Erste Ergebnisse Starker Zusammenhang: Armutsbelastung und Heimunterbringungsbedarf Vermutung: Bedarf von Heimerziehung abhängig vom Ausmaß der familiären Lebenslagen durch materielle Not und reduzierter Chance auf soz. Teilhabe kein Zusammenhang: Gewährung ambulanter Hilfen und Bedarf Heimerziehung

4 Der Verwaltungsakt

4 Der Verwaltungsakt Behörde trifft im Einzelfall Entscheidungen  an Recht gebunden Familien meist schon länger bekannt oder/und auch bereits eine Hilfe integriert Es muss geklärt sein, warum bei der Erziehung durch die Eltern das Wohl des Kindes nicht gewährleistet ist Familiäre Situation Erziehungsfähigkeit der Eltern Situation des Kindes in der Familie Erziehungsbedarf

4 Der Verwaltungsakt Entscheidungskriterien Erforschen woher das Verhalten motiviert ist, ob tiefgreifende Störung in Entwicklung oder Zeichen einer überwiegend in der Prsk. des Kindes liegenden Problematik Angebracht Indikation „Heimerziehung“, wenn eine Störung und Entwicklung des Kindes o. Jugendlichen mit der gebotenen fachlichen Sicherheit festgestellt ist, der gegenüber die elter. Erziehungsfähigkeit, das Nichtkönnen, zu unterscheiden vom Nichtwollen, so wenig ausreicht, dass andere H.z.E. ausscheiden

4 Der Verwaltungsakt Klärung des Sachverhaltes (Diagnose) Erwartungen/Motive der Beteiligten aneignen, auch deren Beurteilung/ Erleben der Probleme Biographie des Kindes/Jugendlichen Lebenslage d. Familie, soz. Umstände, materielle Bedingungen, Wohnsituation, soziales Umfeld, Erziehungsverhalten und Erziehungskraft der Eltern anschauen Hilfreich können auch Fragenkataloge seine, 1. Welchen Wert hat das Kind für seine Eltern? 2. Lieben die Eltern ihr Kind? 3. Sind Eltern beziehungsfähig? 4. Welchem Menschenbild folgen die Eltern? Soll einem Kind geholfen werden ist die elterliche Erziehungskraft anhand des Wertekanons zu untersuchen um grundlegende Defizite herauszufinden

4 Der Verwaltungsakt Prognose für Hilfeentscheidung = Voraussage einer künftigen Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen unter den Bedingungen einer bestimmten H.z.E., die individuell notwendig und geeignet sein soll, beruht auf Klärung des Sachverhaltes 2 Zentrale Fragen Wie würde sich voraussichtlich Kind/Jgdl. entwickeln ohne H.z.E.? Welche H.z.E. sind mit welcher Prognose angezeigt?

4 Der Verwaltungsakt Kriterien für Indikation Heimerziehung Eltern erleben sich im Bewusstsein, erzieherisch alles falsch zu machen, in einer völlig auswegslosen Position; sie drängen zur Entlastung durch Trennung  Signal, dass Erziehungskraft angesichts der Schwierigkeiten unausreichend Kind empfindet Situation als so unglücklich, dass es selbst Trennung wünscht

5 Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung

5 Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung als Grund für eine Heimunterbringung §8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung entscheidend bei Inobhutnahme Ausschluss anderer Hilfen zu dem Zeitpunkt und es ist Gefahr im Verzug

6 Kindeswohlgefährdung als Ursache Gruppenarbeit

6 Kindeswohlgefährdung als Ursache Lest das gesamte Fallbeispiel und findet in 2 Gruppen Antworten auf folgende Fragen: 1. Sind die Voraussetzungen des § 1666 BGB erfüllt? 2. Welche Themen könnte das Gericht im Gespräch nach § 157 FamFG ansprechen? 3. Welche Maßnahmen könnten nach § 1666 BGB erforderlich sein? FamFG= Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

6 Kindeswohlgefährdung als Ursache 1. Sind die Voraussetzungen des § 1666 BGB erfüllt? Körperliches Wohl gefährdet  Ja Seelisches/ geistiges Wohl gefährdet  Nein Eltern nicht gewillt  Nein Eltern nicht in der Lage  Nein  § 1666 BGB nicht erfüllt

6 Kindeswohlgefährdung als Ursache 2. Welche Themen könnte das Gericht im Gespräch nach § 157 FamFG ansprechen? Möglichkeiten der Abwendung der Gefährdung Möglichkeiten der Hilfe und Aufklärung über diese Termin für nächstes Zusammentreffen Aufklärung über §8a SGB VIII

6 Kindeswohlgefährdung als Ursache 3. Welche Maßnahmen könnten nach § 1666 BGB erforderlich sein? Vom Prinzip  keine, da freiwillige Hilfeannahme Sonst  Gebote öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen

Quellen

Quellen Ames, A./Bürger, U., 1997: Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 77. Jg., H. 12, S. 373-379. Günder, R., 2007: Praxis und Methoden der Heimerziehung. Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe. Freiburg im Breisgau. Post, W., 1997: Erziehung im Heim. Perspektiven der Heimerziehung im System der Jugendhilfe. Weinheim. Schauder, Th., 2003: Heimkinderschicksale. Falldarstellungen und Anregungen für Eltern und Erzieher problematischer Kinder. Weinheim/Basel/Berlin. Schleiffer, R., 2007: Der heimliche Wunsch nach Nähe. Bindungstheorie und Heimerziehung. Weinheim/ München. Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V. (Hrsg.), 2004: Herkunftsfamilien in der Kinder- und Jugendhilfe. Perspektiven für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. München.

Quellen Internet Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland: Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (abrufbar unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Sozialleistungen/KinderJugendhilfe/Tabellen/Content50/HilfenzurErziehungAusserhalbElternhaus,templateId=renderPrint.psml ; Zugriff: 09.10.09). § 20 Untersuchungsgrundsatz (abrufbar unter: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1002000; Zugriff 10.10.09). § 27 Hilfe zur Erziehung (abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html; Zugriff 10.10.09). § 1666 BGB (abrufbar unter: http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html; Zugriff: 10.10.09). § 1666a BGB (abrufbar unter: http://dejure.org/gesetze/BGB/1666a.html; Zugriff 10.10.09). SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (abrufbar unter: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html; Zugriff: 10.10.09).