Präsentation des Atemschutzbereiches

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gerne unterbreite ich Ihnen ein konkretes Angebot
Advertisements

INTOSAI-Richtlinien für die Finanzkontrolle (ISSAI )
Technischer Prüfdienst
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Tarifvertrag Qualifizierung
Einheiten im Löscheinsatz
Das Betriebs- und Organisationshandbuch „Wasserwirtschaft“
Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung
Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge
Brandschutz, Erste Hilfe und Notfallvorsorge
Controlling, Analyse und Verbesserung (Teil 1)
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
ASGW OBM Hellfried Engel
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Enterprise Protection Betriebskonzept IT Security –
Rechtsgrundlagen und Organisation Brand- und Katastrophenschutzrecht
Gesundes Führen lohnt sich !
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Ausbildung Feuerwehr Bottendorf „Einheiten im Löscheinsatz“
Synergieeffekte durch softwaregestützte Prozessmodelle
Die Umsetzung der ISO/IEC 17020
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Grundsätze und Einsatzregeln für Atemschutzgeräteträger
Sicherheitswachen Erstellt: Berthold Hubrich Stand: 15. Oktober 2001 Referent: Konrad Tonhauser Layout: Alexander Hölzl.
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Feuerwehr im Straßenverkehr
Atemschutzgeräteträger
Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc.
TRBS 1203 – Befähigte Personen
Atemschutz Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer.
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Arten und Aufgaben der Feuerwehren
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Atemschutzeinsatz.
Vorstand FB Tarifpolitik Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung Was können wir tariflich und betrieblich tun?
Und im Internet unter: Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steinbach (Taunus) „Retten, Bergen, Löschen, Schützen“, dass sind die Aufgaben.
E VANG.- L UTH. L ANDESKIRCHENSTELLE Ulrich Hendinger, Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Evangelischen Kirche in Bayern.
Willkommen bei ASD Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Thema: Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen
Gefahren- und Risikobewertung für Bedarfsplanung im Feuerwehrwesen
Atemschutzüberwachung
Schulungsunterlagen - Dienstbetrieb
Qualität, Sicherheit Gesundheit und Nachhaltigkeit Arnd Schneider
Land- und Baumaschinenservicetechniker Fortbildung zum geprüften Servicetechniker zur geprüften Servicetechnikerin für Land- und Baumaschinen.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Grundlagen für Atemschutzgeräteträger
© Rau 2010.
Ab dem wird im Landkreis Bad Kissingen der Funkverkehr der Feuerwehren im Digitalfunk abgewickelt. Im Digitalfunk können Meldungen durch Drücken.
Freiwillige Feuerwehr Goldegg
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Herzlich Willkommen! Betriebliches Gesundheitsmanagement –
Was sind Verbesserungs-Workshops?
Ein Service von: Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer.
F w D V 7 Feuerwehr LKR DGF-LAN Atemschutz FwDV 7 - neu -
Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Maschinist Stand: 11/2015 mit freundlicher Genehmigung der Niedersächsischen Akademie für Brand- und.
Walter Pachler, AW EINSATZTAKTIK Schulung am
Atemschutzüberwachung
1 „Internes Kontrollsystem bei kommunalen Versicherungsgeschäften“ 2. Dezember 2014 Dr. Gerhard Pircher WP/Stb.
Einsatzabschnittleiter (EAL) Anweisungen pro Funktion EMRIC.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Aufgaben der Feuerwehr
Aufgaben der Feuerwehr
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Lehrgangsorganisation
 Präsentation transkript:

Präsentation des Atemschutzbereiches Der Feuerwehr der Gemeinde .......... Durch Leiter Atemschutz Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Anmerkung zur Präsentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Soll dazu beitragen, dass Feuerwehrangehörige unverletzt aus dem Einsatz kommen Dritte und Sachwerte durch falsche Handlungen von Feuerwehrangehörigen oder durch Organisationsmangel nicht weiter beeinträchtigt werden (Regress) Dient nicht dazu bisheriges Handeln, Denken oder Unterlassen in Misskredit zu bringen Soll in einfach und verständlicher Form auf Risiken, Chancen und Möglichkeiten aber auch auf die Notwendigkeit von Maßnahmen hinweisen Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Was umfasst der Atemschutzbereich ? Mannschaft Geräte Aus- und Fortbildung Atemschutzgeräteträger Preßluftatmer, Flaschen, Masken, Filter Geräteträgerlehrgang Gerätewartelehregang Standortausbildung (Anpassung & Weiterbildung an örtliche Verhältnisse) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Mannschaft Derzeit ?? einsatzbereite Geräteträger: Absolvierung des Geräteträgerlehrgangs Ärztliche Untersuchung G 26 Jährlicher Streckendurchgang und Einsatzübung Teilnahme an Weiterbildung zur Erhaltung Einsatzbereitschaft Fehlt eine Voraussetzung = Keine Tauglichkeit Keine Tauglichkeit = Gefährdung der Einsatzbereitschaft Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Geräte ? Atemschutzgeräte. Davon ? wegen eingestellter Ersatzteillieferung nicht einsatzfähig. Weitere ? Geräte, welche ab 2007 aus vorgenanntem Grund nicht einsatzfähig sind (PA 80) Neuanschaffung, ansonsten Einsatzbereitschaft nicht gewährleistet Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Masken & Flaschen Derzeit ca. 60 Masken Alle Masken sind entsprechend der Herstellerauflagen mit neuen Sprechmembranen und Ausatemventilen etc. zu versehen Derzeit ?? Flaschen Davon ?? Flaschen TÜV fällig Zzgl. Erneuerung Lackierung (Neue Norm) Zzgl. Erneuerung Flaschenventil (Sicherheitsvorschrift) Kosten ca. 140 € a Fl. Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Aus- und Weiterbildung Ist Bestandteil der Einsatzbereitschaft Ist notwendig als Selbstschutz Schwere Unfälle im Atemschutz durch mangelhafte Aus- und Weiterbildung (BF Köln, FF Soden etc.) Insbesondere für Führungskräfte (Schadensminimierung) Derzeitige Einschätzung: Einsatzbereitschaft nur bedingt vorhanden Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Atemschutzgeräteträger Ort: 1 Atemschutz nicht gewährleistet Ort: 8 Ort : 9 Ort : 1(3) Atemschutz nicht gewährleistet Ort: 3 Atemschutz nicht gewährleistet Ort: 4 Ort: 3 Ort 2 Atemschutz nicht gewährleistet (Detaillierte Bewertung der Einsatzbereitschaft nach Eingang der Einsatzbereitschaftsanalyse) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Wer ist verantwortlich ? Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Aufgabe des Leiter Atemschutz Beratung des Leiter FW f.d. Bereich Atemschutz Überwachung und Durchführung des Atemschutzes einschließlich Weiterbildung Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Überprüfungstermine Überwachen der Lagerung, Verwaltung von Geräten Führen der Personalkartei Meldung festgestellter Mängel (Aus-, Weiterbildung, Gerät) an den Unternehmer (Berichtspflicht) Stillegung und Aussonderung nicht einsatzfähiger Geräte (BGR 190) (Anmerkung: einige Punkte werden bei fehlen eines AT-Gerätewartes in kl. Gemeinden durch den Ltr. Atemschutz vorgenommen) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) § 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe 1. Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten, Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Aufgabe der Gemeinde (Auszug § 3 HBKG) 2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen (Freistellung etc.) 3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen, (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Woran orientiert sich die leistungsfähige Feuerwehr ? Feuerwehrorganisationsverordnung 10/2001 § 1 - Grundsatzregelung  (1) Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren richten sich nach dem Bedarf, der durch einen Bedarfs- und Entwicklungsplan ( § 3 Abs.1 Nr.1 HBKG) ermittelt wird. Hierbei werden sowohl allgemeine Gefahren als auch besondere im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenbereiche erfasst. Die Mindestanforderungen für den Grundbrandschutz sind in Anlage festgelegt. Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Welche Gefährdungspotentiale liegen innerhalb der Gemeinde vor ? Bundesautobahn (Gefahrgut, brennende Fahrzeuge), Bundesstraße, Eisenbahntrasse (ICE) Altenheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser Hotels und Jugendhaus (Dachgeschoss) Landwirtschaftliche Höfe (Organ. Peroxide) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Gefährdungspotential BAB und B Keine Einsatzbereitschaft = keine wirksame (schnelle) Hilfe = potentielle Gefährdung der Bevölkerung durch Schadensausbreitung Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Gefährdungspotential Altenheim Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........ ?? Heimbewohner. Davon 1 bettlägerig, 17 bräuchten Hilfe beim Gehen.  Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........  ?? Heimbewohner, davon 21 nicht gehfähig und weitere 37, die auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind. ?? Heimbewohner, 12 Heimbewohner bettlägerig und weitere 25 auf den Rollstuhl angewiesen, weitere 30, welche auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Atemschutzunfälle Bei Hinzuziehung von Berichten über Atemschutzunfälle (www.Atemschutzunfaelle.de) folgendes Fazit: Atemschutzgeräteträger und FK derzeit größtenteils nicht in der Lage: Gefahren an der Einsatzstelle konkret zu erkennen, (Erkundung, Beurteilung d. Lage) folgerichtig zu handeln (Entschluss) und sich selbst und Bürger zu schützen Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Derzeitiges Fazit Einsatzbereitschaft im Atemschutz nur bedingt vorhanden Anzahl der Atemschutzgeräteträger nicht ausreichend Feuerwehreinsatzpläne fehlen Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und Bereitstellung der Kosten im Haushaltplan bislang unzureichend Lagerung der Atemschutzgeräte entspricht nicht den einschlägigen Vorschriften der BGR 190 und FWDV 7 Derzeit fehlende Atemschutzgerätewarte Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Maßnahmen Motivationssteigerung zur Ableistung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges Überarbeitung der Alarm- und Einsatzpläne hinsichtlich tatsächlicher Verhältnisse Verstärkte, intensive Weiterbildung im Atemschutz der Führungskräfte und Mannschaft (Beginn seit Herbst 2001 mit Teilerfolgen) Aufstellung einer technischen Einsatzleitung gem. HBKG Aufstellung eines Atemschutzzuges (Altenheime) Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen von besonderen Gefährdungspotentialen (Projektgruppe durch Wehrführerausschuss gegründet, Leitung: Ltr. Atemschutz, Mitglieder : Zug- und Gruppenführer) Intensivierung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Weitere Maßnahmen Konsequente Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und Bereitstellung der Kosten im Haushaltplan Bauliche Maßnahmen zur Erlangung einer vorschriftsmäßigen Lagerung der Geräte Durchführung von halbjährlichen und jährlichen Prüfungen vor Ort wirtschaftlicher : Anschaffung eines Prüfkoffers (€ 2300,00); erspart Fahrt- und Lohnkosten Verlängerte Austauschintervalle, dadurch Kostenersparnis in Höhe von jährlich € 1500 bei Preßluftatmern und weitere Einsparung bei Routineuntersuchungen und nach Übungen Herstellung der sofortigen Einsatzbereitschaft Amortisierung innerhalb von 1/12 Jahren Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Organisationsverschulden können bei Führungskräften an folgenden Sachverhalten festgemacht werden: Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Organisationsverschulden Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation führen zur Schädigung der Mitarbeiter und Dritter und/oder der Umwelt Es können Schadensersatzansprüche gegenüber den Führungskräften (Gemeindevorstand, BGM. Leiter der Feuerwehr, Leiter Atemschutz) geltend gemacht werden Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Es können drei Arten von schuldhaften Verhalten unterschieden werden und ggf. Schadensersatzansprüche nach sich ziehen: Wenn ein Unternehmen Verantwortung: an ungeeignete Mitarbeiter delegiert Wenn Betriebsanweisungen fehlen oder lückenhaft sind und nicht beachtet werden Wenn gar nicht oder vereinfacht kontrolliert wird BGB z.B.§§ 823,831 Abs. 1 Satz 2 ff § 130 OwiG Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de) Organisationsverschulden Selektionsverschulden Anweisungsverschulden Überwachungsverschulden § 130 OwiG unterstreicht die General-verantwortung der Unternehmensleitung Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Regeln zur Umsetzung der Organisationsverantwortung ·        Ermitteln und Beachtung der relevanten feuerwehrspezifischen Rechtsvorschriften ·         Bewusstmachen der allgemeinen, generell geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Haftungs- und Strafrechts (ggf. Durchgriffshaftung an Magistrat/ Vorstand, § 823 BBG, Amtshaftung etc.) ·         Betriebs- und produktbezogene Analyse (Mannschaft/ Gerät) der einschlägigen Organisationsanforderungen ·         Feststellung des Ist-Zustands der Betriebsorganisation ·         Bewerten des Ist-Zustands anhand des Anforderungsspektrums ·         Vollständiges Umsetzen der konkreten, zwingend vorgeschriebenen Vorgaben ·         Interpretation der unbestimmten Anforderungen gemessen am »Möglichen und Zumutbaren« (= Bewertungsmaßstab der Verschuldenshaftung) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)

Unternehmenspflichten die sorgfältige Erfassung aller Unternehmenspflichten (Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Hersteller, Feuerwehrdienstvorschriften, EN- (DIN) Normen) eine lückenlose und in sich widerspruchsfreie Aufgabenverteilung, so dass es weder zu Zuständigkeitslücken noch zu blockierenden Kompetenzüberschneidungen kommen kann die Delegation der wahrzunehmenden Aufgaben an sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter eine regelmäßige Kontrolle der jeweils nachgeordneten Hierarchieebene Bereitstellung der notwendigen Haushaltmittel zu Erfüllung der Aufgaben Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)