Erfolgreiche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege

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Erfolgreiche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege Handlungsempfehlung Erfolgreiche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege

Inhalt Der AK „Fachliche Begleitung, Beratung, Vermittlung“ Zielsetzung Rechtliche Einbettung Anforderungen an erfolgreiche Vertretungsmodelle Unser Basismodell WIN-WIN Umsetzung vor Ort durch den TEV Aufbau eines Netzwerks: ein Beispiel Vertretung für „andere geeignete Räume“/ GTP

1. Der AK „Fachliche Begleitung, Vermittlung & Beratung“

AK Fachliche Begleitung, Vermittlung und Beratung acht Mitgliedsvereine, vertreten durch ihre Fachberaterinnen Leitung und Moderation: Landesverband bestand seit 2013 vier ganztägige Treffen 2014

AK Fachliche Begleitung, Vermittlung und Beratung: Mitglieder Barbara Ott , Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V. Jana Lux, Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. Christina Kienle, Tagesmütterverein Ulm e. V. Elke Danzer, Tagesmütter Göppingen e. V. Hildeburg Gauckler-Böing, kit- Familiäre Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis e.V. Ingrid Himmelmann, Tagesmütterverein Stuttgart e. V. Sabine-Christina Kuhn, Tages-und Pflegeeltern Leonberg e. V. Sandra Laue-Zankl, Tagesmütter Reutlingen e. V.

2. Zielsetzung

Ziele des AK: Vertretung ist das ungelöste Thema im Bereich BVB Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Mitglieder im LV Die eine Lösung gibt es nicht! Orientierung anhand eines Basismodells im LV anstelle vieler Einzellösungen mit unterschiedlichem Erfolg Fokus: Vertretungslösung für unvorhergesehene Krankheitsfälle

Zielsetzung: Was soll durch „erfolgreiche Vertretungsmodelle“ erreicht werden? Erfolgreiches Vertretungssystem ist maßgeblicher Qualitätsbaustein für die Betreuungsform Anerkennung: Kindertagespflege als gleichwertige Betreuungsform Verlässlichkeit für alle Beteiligten Verankerung der Kindertagespflege als verlässliches Betreuungsangebot Planungssicherheit für alle Akteure im System KTP schaffen

Zielsetzung: Was soll erreicht werden? Klärung: Zuständigkeiten/ Verantwortung landesweit Annäherung: ähnliche Strukturqualität Sicherstellung der Betreuungskontinuität Vorrangig: Absicherung nicht planbarer Ausfälle Nicht alle Betreuungszeiten sind für eine Vertretung kompatibel: Kernbetreuung durch Vertretung Das Rad nicht neu erfinden: vorhandene Ressourcen nutzen/ Potentiale ausbauen Finanzielle Belastung der TPP minimieren („sichernde Rahmenbedingungen“)

3. Rechtliche Einbettung

Rechtliche Einbettung Expertise von Rechtsanwältin Iris Vierheller SGB VIII: Verpflichtung zur rechtzeitigen Sicherstellung anderer Betreuungsmöglichkeiten Adressat der Verpflichtung: der öffentliche Träger der Jugendhilfe Vorhalten eines Vertretungssystems in der Kindertagespflege - Aufbau von Netzwerken

Ausfallzeiten: alle Ausfallzeiten der TPP Jugendamt bleibt in der rechtlichen und fachlichen Verantwortung Übertragung der Verpflichtung auf freie Träger – nicht auf TPP Qualitätsmerkmal: Kontinuität und Bindung auch im Vertretungsfall Entwicklung eines auf das Vertretungsmodell angepasste Vergütungsmodells

4. Anforderungen an erfolgreiche Vertretungsmodelle

Anforderungen an Vertretungsmodelle Die Ersatzbetreuung muss dem Förderauftrag des § 22 gerecht werden: formale Anforderungen an die Vertretungs-TPP müssen dem SGB VIII entsprechen Merkmale Kindertagespflege , z. B. „höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung“ Beachtung bindungstheoretischer Erkenntnisse

Qualitätsmerkmale Vertretungsmodell Erfüllung der Anforderungen nach § 22 SGB VIII Erfüllung des Rechtsanspruch U3 auch im Krankheitsfall durch die Kommunen Beachtung bindungstheoretischer Erkenntnisse: Bedürfnisse der Kinder U3 abgeschlossene Eingewöhnung Beziehungsaufbau zur Vertretung

Zuverlässigkeit des Vertretungssystems für die Eltern vertragliche Betreuungsvereinbarung Beziehungsaufbau Eltern-VertretungsTPP Entlastung der TPP Absicherung der Betreuung auch im Krankheitsfall zu bewältigender organisatorischer und finanzieller Aufwand Minimierung des finanziellen Risikos Vertretungs-TPP: „Chemie“ stimmt, gute Zusammenarbeit - nachhaltig

Vertretungs-TPP formale Anforderungen sind erfüllt Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Personen, Konzepte, Situationen zuverlässiger Ablauf im Vertretungsfall schriftliche Vergütungsregelung: Bereitschaftszeit, Vernetzungszeit, tatsächliche Vertretung kontinuierliche fachliche Begleitung durch den TEV

5. Unser Basismodell

Rahmenbedingungen Ein kreisweites Modell konzeptionelle Überlegungen zu Ausgestaltung und Umsetzung von Jugendamt und freiem Träger gemeinsam Kooperation: Landkreis, freier Träger und Kommunen Ausschöpfen nicht belegter Betreuungsverhältnisse: 3 Plätze belegt, 2 werden freigehalten Sichernde Rahmenbedingung: Freihaltepauschale durch die Kommune Fachliche Begleitung durch die Fachberatung

Rahmenbedingungen Basismodell Vernetzungsmodell mit sichernden Rahmenbedingungen in Kooperation der drei Akteure Landkreis – Kommune - Tageselternverein Höhe, Ausgestaltung und Bedingungen des Vertretungsmodells Weiterbezahlung der laufenden GL an die TPP Landkreis Übernahme der Freihaltepauschale ggf. Übernahme der laufenden GL für die vertretende TPP genaue Analyse der erforderlichen Bedarfe Kommune TEV Umsetzung und Koordinierung der Vernetzung (Fachberatung) Regeln für die Teilnahme schriftliche Vereinbarungen, Kriterienkatalog für die Regelung des Anspruchs auf Vertretung Beratung der Eltern Rahmenbedingungen Ein kreisweites Modell konzeptionelle Überlegungen zu Ausgestaltung und Umsetzung von Jugendamt und freiem Träger gemeinsam Kooperation: Landkreis, freier Träger und Kommunen Ausschöpfen nicht belegter Betreuungsverhältnisse: 3 Plätze belegt, 2 werden freigehalten Sichernde Rahmenbedingung: Freihaltepauschale durch die Kommune Fachliche Begleitung durch die Fachberatun

Basis-Modell: Tandem bzw. Trio   Tandem zwei Tagespflegepersonen, die 2 bzw. max. 3 Plätze belegt haben, zusammen also nicht mehr als 5 Kinder betreuen. Fällt die eine Tagespflegeperson aus, betreut die andere die Kinder bei sich Voraussetzung: ähnliche Betreuungszeiten/ pädagogische Konzepte TPP A TPP B

Basis-Modell: Tandem bzw. Trio   Trio: Das Modell 2+1 drei Tagespflegepersonen, die in gemeinsamer Nähe zueinander betreuen. Jede der TPP hat maximal 3 Betreuungsplätze belegt, sodass jeweils 2 Plätze für einen Vertretungsfall freigehalten werden. Die zu betreuenden Kinder werden im Vertretungsfall auf die zwei anderen aufgeteilt. Die Aufteilung der Kinder wird bereits vorher festgelegt und ist stets gleichbleibend, damit jedes Kind seine spezifische Ersatzperson hat, zu der bereits eine Bindung besteht.

Freihaltepauschale durch die Kommune monatliche Freihaltepauschale an die Vertretungs-TPP ggf. im konkreten Vertretungsfall Zahlung der laufenden GL an die Vertretungs-TPP (5,50 € /4,50 € pro Kind und Stunde) Rahmenbedingungen Grundlage: Rahmenkonzeption des Landkreises zum Vertretungsmodell nähere Ausgestaltung, Teilnahmebedingungen, Rechte und Pflichten, Dauer der Teilnahme usw. Bestimmung der genaueren Inhalte in der Konzeption durch Tageselternverein und Jugendamt (Anzahl und Regelmäßigkeit der Treffen, Angebote für Spielnachmittage uvm.)

Freihaltepauschale durch die Kommune   Empfehlung: Freihaltepauschale von 150 € pro Platz und Monat. Im Gegenzug beinhaltet dies Teilnahmeverpflichtung der am Vertretungsmodell teilnehmenden TPP durch eine entsprechende Erklärung die vorbehaltenen Plätze werden dauerhaft nicht belegt erhöhter Zeitaufwand für die Vernetzung (Tandem-TPP, Kinder, Eltern etc.) eine hohe Flexibilität im Bedarfsfall Bereitschaft außerhalb ihrer regulären Betreuungszeiten Kooperation mit dem Tageselternverein: Regionaltreffen, Netzwerktreffen, kollegiale Beratung

6. WIN-WIN

Der Nutzen des Modells aus Sicht…. …. des Kreisjugendamtes/ Landkreises: Verantwortung und Regie des Jugendhilfeträgers formale Kriterien nach SGB VII sind erfüllt sichert Qualitätsmerkmale – landkreisweite Qualitätsstandards Gleichwertigkeit des Betreuungsangebotes Kindertagespflege ein fester Ansprechpartner für die Umsetzung und Koordinierung spart Zeit und Geld

Der Nutzen des Modells aus Sicht…. …. der Kommunen Erfüllung des Rechtsanspruchs der Eltern/ Wunsch- und Wahlrecht Kindertagespflege wird in die Bedarfsplanung aufgenommen und „mitgedacht“ ein weiterer Schritt zu einem integrierten kommunalen Betreuungskonzept - Standortvorteil Potential und Attraktivität der Betreuung in Kindertagespflege wächst durch die Zunahme der Verlässlichkeit gutes Kosten-Nutzenverhältnis - doppelter Spareffekt

Der Nutzen des Modells aus Sicht…. …. der Tagespflegepersonen finanzielle Absicherung und Anreiz für die Tätigkeit attraktives Angebot für Eltern entspannteres Arbeiten für Tagespflegepersonen soziale Kontrolle, soziales Netz, Austausch Koordination und gegenseitige Unterstützung Steigerung der Qualität längerer Verbleib in der Kindertagespflege

7. Umsetzung vor Ort

Aufbau eines erfolgreichen Vertretungsmodells durch den TEV 1. Von Anfang an gemeinsam mit dem Jugendamt gemeinsam ein Modell für den gesamten Landkreis entwickeln und abstimmen - Initiator das Modell passend vor Ort entwickeln und an die Gegebenheiten anpassen Jugendamt als Träger der Gesamtverantwortung sollte die Lösung mittragen - Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen guter FB-Schlüssel erforderlich

2. Was soll Ihr Vertretungsmodell genau können? den tatsächlichen Bedarf genau bestimmen: 50 bis 75% der Eltern brauchen keine Vertretung, sondern regeln im Bedarfsfall selbst Angemessene Angebote vorhalten: Vertretung für den Krankheitsfall, Vertretung in Kernzeiten Landkreisweit einheitliche und klare Regeln für die Teilnahme, Rahmenbedingungen etc.

3. Vernetzung als Kernaufgabe der Fachberatung Die Vernetzung der Tagespflegepersonen fördern und koordinieren Entwicklung, Konzeption und Koordination des Vertretungsmodells – passgenaue Vertretungslösungen Analyse, Bedarfsklärung und Planung passgenaue Vermittlung Netzwerkaufbau und Kooperation von TPP neue Themen für die Fachberatung aufnehmen Beratung der Eltern

8. Aufbau eines Netzwerks: ein Beispiel

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V. Tageselternverein Alle Tagespflegepersonen sind im TEV organisiert Verein organisatorische-zentrale Vernetzungsebene Tagespflegepersonen als Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen (Wahl des Vorstands etc.) beteiligt Regionalgruppentreffen – neun Regionalgruppen 6x im Jahr/ verpflichtend, um sich mit Kolleginnen und Kollegen über praktische Erfahrungen auszutauschen (kollegiale Beratung) Jede Gruppe wird von der FB der Region moderiert und begleitet  

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V. Regionalgruppensprecher/innen Jede Regionalgruppe wählt einen Sprecher/in Sprecher/innen treffen sich selbständig und tauschen sich über zentrale Fragen und Wünsche aller Tagespflegepersonen aus Sprecher/innen treten mit ihren Anliegen auch direkt mit dem Vorstand des TEV in Kontakt organisieren Veranstaltungen mit den Fachberaterinnen  

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V. Tageselterntreff mit Kindern einmal im Monat von einer Fachberaterin begleitet Tandemnetzwerke Die Vereinbarung über das Tandem wird im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Die Stadt Ettlingen fördert die Tandemnetzwerke mit einer monatlichen Pauschale (Entschädigung für den nicht besetzten Betreuungsplatz und die Aufwendungen für die regelmäßigen Treffen). Die FB motiviert, unterstützt und initiiert solche Tandemnetzwerke  

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V. Vernetzung über Fortbildungen TPP lernen sich über die Fortbildungsveranstaltungen kennen und können sich darüber hinaus vernetzen corporate identity – wir werden (wieder)erkannt… einheitlicher Auftritt der TPP und des TEV in der Öffentlichkeit Aufkleber, Flyer, weiteres Werbematerial… TPP werden unterstützt, ihre Tätigkeit nach „außen“ transparent und sichtbar zu gestalten (T – Shirts, Türschild, Aufkleber am Auto etc…) Regelmäßige und konsequente Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Homepage, Amtsblätter und vieles mehr)

Die Gestaltungsideen für Netzwerke sind vielfältig TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V. Die Gestaltungsideen für Netzwerke sind vielfältig Wichtig ist es, auf verschiedenen Ebenen zusammenzuarbeiten Vertretungsnetzwerke werden auf lange Sicht nur gelingen, wenn alle Netzwerkpartner konsequent an der Umsetzung beteiligt sind und ihren Beitrag leisten  

9. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Großtagespflege/ Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Modell: nach TigeR® Reutlingen, also Kooperation mit weiterem Partner wie z. B. Kommune Empfehlung des Landesverbandes: keine Projekte ohne sichernde Rahmenbedingungen  

Zwei Möglichkeiten auf Honorarbasis: eine feste Vertretungstagespflegeperson, selbständig tätig Vorsicht: Scheinselbständigkeit die GbR stellt eine Vertretungstagespflegeperson an (Minijob) und wird damit Arbeitgeber Vertretungs-TPP unabhängig vom Vertretungsfall regelmäßig in der GTP, damit die Einbindung gewährleistet ist  

Die Handlungsempfehlung demnächst als PDF-Download unter www.tagesmuetter-bw.de

für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!