Diskutieren Sie, ob es von rechtsstaatlichen Normen abhängt, ob Länder die Todesstrafe vorsehen und vollstrecken.

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 Präsentation transkript:

Diskutieren Sie, ob es von rechtsstaatlichen Normen abhängt, ob Länder die Todesstrafe vorsehen und vollstrecken.

 Fakten  Rechtsstaatliche Norm  Religion  Politische Situation  Todesstrafen

 Kein säkularer Staat (Religion und Staatspolitik nicht getrennt, „Scharia“)  Über 360 Hinrichtungen, davon 156 per Gesetz (Stand 2011)  Angespannte politische und gesellschaftliche Situation (Völkergruppen, Provinzen, Splittergruppen)  Eigene geltende Moralvorstellungen (Scharia, Selbstjustiz)

 ehemalige Monarchie durch den „Schah von Persien“, dann Islamische Revolution bzw. Putsch durch Ajatollah Chomeini  Ajatollah Chomeini machte gerade so weiter wie sein Vorgänger  Es hat sich nicht viel geändert seitdem  Heutiges Staatsoberhaupt „P.Diddy Dschad“ alias Mahmud Ahmadinedschad ist ebenfalls radikal, fundamentalistisch orientiert

 geltende Gesetzeslagen durch religiöse Motive (kein säkularer Staat)  keine konkrete Exekutive (staatsauführende Gewalt ist nicht genau definiert, teilweise Selbstjustiz auch durch Splittergruppen)  Nicht-Gläubige haben schlechte Karten  Eigene Moralvorstellungen  Strafen nach Scharia-Gesetz, wie z. B. Steinigung bei Untreue / Ehebruch, Freizügigkeit (sog. „Hadd“)

 Kopf- oder Herzschuss  Tod durch den Strick  Enthauptung  Alle Strafen nach der Scharia, wie z. B. Steinigung auch für Minderjährige ist die Vollstreckung fällig