üK 2: Modul G-01 Staat und Gemeinde

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Föderalismus.
Advertisements

DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF UND SEINE TEILNEHMER
Staatliche Aktivitäten in der Schweiz - Überblick -
den hessischen Bewirtschaftungsplan
Präsentationstechnik
Dokumentation des Workshops vom Fortbildungsveranstaltung der
Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) – was ist das?
Hoheits- und Leistungsverwaltung
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Einführung in die Übungsfirmenarbeit
Gesundes Führen lohnt sich !
Wie wir in Zukunft leben und arbeiten wollen. Meine Forderungen an: Arbeit, Bildung und Mitwirkung in meiner Werkstatt Zukunftskonferenz für Werkstatträte.
Bundesfachgruppe Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
5 Jahre BehiG - 5 Jahre EBGB
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES R ECHTSSTAAT.
Der einfache Wirtschaftskreislauf
Warum haben Kinder Rechte?
Seite 1 Departement für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten EINFÜHRUNG.
Aufgaben/Fragen und Antworten
Der Mensch als Staatsbürger Staat
Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN DES KANTONS ZÜRICH GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH Gemeindebericht 2009 Bericht des Regierungsrates des Kantons Zürich.
Département de la santé, des affaires sociales et de l'énergie Service de la santé publique Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Energie Dienststelle.
Ausländische Staatsangehörige
Beate Ehlers, MI, Referat III/4, Referentin Gutachterausschüsse für Grundstücksbewertung, Berufsrecht ÖbVI September gemeinsame Dienstbesprechung.
Aufgaben/Fragen und Antworten
Weyregg – eine Pfarre zum Wohlfühlen
Kommunikation als Seele der Direkten Demokratie (DD) - Verständlichkeit als deren notwendige Voraussetzung Von Andreas Gross, NR/VR, 8 Jahre Red’kom’präs.mit.
Stadt Weilburg Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus.
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Grundlagen für den Bildungsraum Schweiz. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Artikel 61a 1Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen.
Ihr Beitrag an die Schweizer Waldwirtschaft SHF Wald.
Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus Von 2007 bis.
Submissionsrichtlinien Bonstetten Bonstetten..... aktuell Verabschiedet durch den Gemeinderat 20. März 2007.
Die Bundesrepublik Deutschland
Seite 1 Departement für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten Trümpfe des Walliser Steuersystems.
SuisseEnergie pour les communes 1 Formation Schulung Vorstellung des Instrumentariums Faktor 21 : Grundlagen Ursula Stocker Brandes Energie Sophie.
SuisseEnergie pour les communes 1 FAKTOR 21 Kurs Faktor 21 : Inhalt und Vorgehen Ursula Stocker Brandes Energie AG.
ZIELSETZUNG der Lokalen Agenda 21 Gemeinsam die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern und für kommende Generationen abzusichern! Die Gemeinde.
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Stationenarbeit und Projektmethode im DaF
Von Unternehmen und Unternehmern
法學德文名著選讀(一) Lektion 3 Text 1
Bildungszentrum für Technik Frauenfeld Resultate der Volksabstimmung vom
Ausgangslage Abstimmungen am 8. März 2015 Initiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» Initiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
ÜK 2: Modul G1 Willkommen zum Thema Staat und Gemeinde.
Medienorientierung «Preis Alkoholzehntel»DVR – JMC/alp / Departement für Volkswirtschaft und Raumentwicklung MEDIENORIENTIERUNG vom 22. Januar.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Tagung: Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in.
üK 5: Rahmenprogramm Praxisbericht
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Das Demokratiemodell des Grundgesetzes
Abgaben und Gebühren Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip
Modul A-05 Register 10 und 11 USB-Stick
üK 2: Modul-04 Publikationsorgane
Die Anlaufstelle für Fragen im Alter. Pro Senectute Kanton St.Gallen · 20. April 2015 Kanton St. Gallen Wohnbevölkerung487‘000 Altersbevölkerung 65 bis.
Zukunft des EU-Legislativverfahrens und seiner Darstellung IRIS 2007 Salzburg 22. Februar 2007 Pascale Berteloot Amt für Veröffentlichungen der EU.
Parteienlandschaft Deutschland
SCHULFREIHEIT IN DEN NIEDERLANDEN Haben Dezentralität und Eigenverantwortung einen Mehrwert? Was können wir von einander lernen? FDP Schulpolitischer Kongress.
EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
Was sind Verbesserungs-Workshops?
Prof. Dr. Angelika Dölker Fokus Europa: Kroatiens Weg in die EU- steuerliche Aspekte des EU Beitritts.
Politik Einführung Wer macht Politik Wie macht man.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familien unterstützen – Wirtschaft stärken – Gleichstellung fördern Abstimmung.
1 Aussenbeziehungen der Kantone Zu anderen Kantonen und zum Ausland.
Repetitorium im öffentlichen Recht Sozialstaat Verhältnis der Strukturprinzipien unter sich Weitere Strukturprinzipien?
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf die Kirchgemeinden und Pfarreien Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Synodenstamm.
1 Einführung ins Gemeinderecht. 2 CH-Gemeinden in Zahlen 1990: 3021 Gemeinden 2000: : : : 2551.
Quiz zum Österreichischen EU-Ratsvorsitz 2018
 Präsentation transkript:

üK 2: Modul G-01 Staat und Gemeinde Verfassung Staatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates, Zuständigkeiten, Aufgabenverteilung

Zielsetzung 1.1.2.1.1 Verfassung Anhand der Bundes- und der Kantonsverfassung zeige ich die Aufgaben des Staates (Bund, Kanton, Gemeinden) auf. Begründung: Staatliches Handeln begründet auf einem Gesetzesauftrag. Die Tätigkeit der Verwaltung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruht auf einer solchen gesetzlichen Grundlage. Die Verfassung gibt den grossen Rahmen dieser staatlichen Tätigkeit. Sie ist das Grundgesetz eines Staates. Sie bestimmt die Staats- und Regierungsform, den Aufbau und die Organisation des Staatswesen. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Zielsetzung 1.1.2.1.2 Staatsaufgaben Ich erkläre anhand von aktuellen, selbst gewählten Beispielen die vom Bund zugewiesenen hoheitlichen Staatsaufgaben auf der Kantons- und Gemeindeebene. Begründung: Die Verfassung regelt auch die Zuständigkeiten und die Befugnisse von Behörden und die Aufgabenteilung zwischen dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten, also die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen resp. den Gemeinden. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Zielsetzung 1.1.2.2.1 Hauptaufgaben des Staates Ich erkläre mit eigenen Worten die Hauptaufgaben des Staates und meines Kantons. Begründung: Der Bund teilt den Kantonen in der Bundesverfassung die Aufgaben zu. Je nach Grösse und Struktur organisieren sich die Kantone mit ihren Gemeinden unterschiedlich. Jeder Kanton – Gliedstaat – hält in seiner Kantonsverfassung die Aufgaben, welche vom Bund zugeteilt sind und diejenigen Aufgaben, welche er sich selber gibt, fest. Die Kantonsverfassung bestimmt wiederum die Staat- und Regierungsform, den Aufbau und die Organisation des Gliedstaates, des einzelnen Kantons. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Zielsetzung 1.1.2.2.2 Zuständigkeiten Ich zeige die Zuständigkeiten für öffentliche Aufgaben auf der Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene verständlich auf. Begründung: Das Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden – diese föderale Struktur – gehört zu den Eigenarten unseres Staates. Die übergeordnete Ebene greift nur ergänzend oder fördernd ein, wenn die untergeordnete Ebene die Aufgaben und Kompetenzen nicht entsprechend wahrnehmen kann. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Zielsetzung 1.1.2.2.3 Aufgabenverteilung Ich erkläre die Aufgabenverteilung auf meiner Verwaltungsebene. Ich liste anhand der Staatsaufgaben verschiedene Anspruchsgruppen auf (Schwerpunkt Kanton/Gemeinden). Ich ordne Anspruchsgruppen den jeweiligen Aufgabenbereichen zu. Begründung: Diese föderale Struktur mach sich bei Ihrer täglichen Arbeit bemerkbar. Die Aufgabenverteilung auf die entsprechende Verwaltungsebene: Bund, Kanton, Gemeinden oder auch Bezirks- und Kreisverwaltungen prägen Ihre tägliche Arbeit. Es ist wichtig, zu wissen, mit wem Sie es im Arbeitsalltag zu tun haben, es ist wichtig, die vom staatlichen Handeln betroffenen Personenkreise, die sogenannten Anspruchsgruppen zu kennen. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ablauf (1) Begrüssung Lernziele und Ablauf: Verfassung Input Verarbeitung der Vorbereitungsaufgaben © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ablauf (2) Staatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates, Zuständigkeiten Input – Verfassung, Staatsaufgaben, Zuständigkeiten Expertenrunde – Vermittlungsphase Persönliche Vertiefung Input – Zusammenfassung Input - Steuern © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ablauf (3) Staatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates, Zuständigkeiten Input – Zusammenfassung Input – Steuern Zusammenfassung des Tages © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verfassung Die Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates. In der Schweiz sind dies: die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen-schaft (BV) die Verfassungen der 26 Gliedstaaten, die Kantonsverfas-sungen (KV) Die Verfassung ist also das Grundgesetz eines Staates. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Staat? Was macht einen Staat aus? Wann ist ein Staat ein Staat? © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Staat Staatsgebiet Staatsvolk Förderung der Wohlfahrt der Bürger Staatshoheit Selbstbestimmung Souveränität Gewährung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit Unabhängigkeit Ein Staat wird klassischerweise durch das Vorhandensein eines Staatsvolkes, eines Staatsgebietes und der Staatshoheit definiert. Für das 21igste Jahrhundert greift diese Definition jedoch nicht weit genug. Die Abgrenzung zwischen Staat und Gesellschaft ist wichtig. Sie geschieht über das politische System, welches Entscheide der Gesellschaft bindend über den Gesetzgebungsprozess umsetzt. Und Sie, die Mitarbeitenden der Verwaltung, diese Entscheide – sprich Gesetze – vollziehen. So können wir sagen, dass der Staat und die Gesellschaft in einer Wechselbeziehung stehen, welche durch das politische System ausgetragen wird. Der Staat schützt die Individuen im Innern und gegen aussen. Für diese Aufgabenerfüllung erhebt er Steuern und Zölle und zieht Abgaben ein. Der Staat garantiert in der Verfassung Freiheit und anerkennt Menschenrechte. Der Zweck des Staats besteht darin, ein verlässliches und geordnetes Zusammenleben seines Volkes zu garantieren und ganz besonders den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, welche die Wohlfahrt der Bürgerinnen und Bürger garantieren. So sprechen wir im Falle unserer Schweiz auch von einem Rechtsstaat. gegen aussen Garantie der Freiheitsrechte Schutz der Individuen © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Staatszweck: BV, Artikel 2 Schutz der Freiheit und die Rechte des Volkes Möglichst grosse Chancengleichheit Unter Bürgerinnen und Bürgern Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes dauerhafter Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage Förderung  gemeinsame Wohlfahrt  nachhaltige Entwicklung  innerer Zusammenhalt  kulturelle Vielfalt Friedliche und gerechte Internationale Ordnung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verarbeitung der Vorbereitungsaufgabe 1 Einzelarbeit Schreiben Sie Ihr Beispiel auf eine Pinnkarte. Befestigen Sie diese auf der dafür vorgesehenen Wand und setzen Sie Ihr Beispiel in Bezug zur BV Artikel 43a5. Siehe Folie © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

© Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verarbeitung der Vorbereitungsaufgabe 2 Pinnwand a: alleinige Zuständigkeit der Kantone Pinnwand b: gemeinsame Zuständigkeit Bund / Kantone Fachreferentinnen und Fachreferenten: Bitte Beispiele kontrollieren, gleiche Beispiele zusammen pinnen. Zusätzliche kantonsspezifische Beispiele anbringen. Kurze mündliche Zusammenfassung der Beispiele der Lernenden. Schreiben Sie Ihre Beispiele auf Pinnkarten. Befestigen Sie Ihre Karten kommentarlos an den entsprechenden Wänden. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Subsidiarität und Föderalismus Subsidium (lat.) bedeutet soviel wie Hilfe, Reserve. Mit dem Subsidiaritätsprinzip wird in der Schweiz die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung der staatlichen Ebenen gefördert. Die Aufgaben und Kompetenzen werden soweit als möglich vor Ort, also auf der Gemeindeebene gelöst. Die übergeordnete Ebene – Kanton oder Bund – schreitet helfend ein, wenn die untergeordnete Ebene mit der Aufgabe überfordert ist. Somit ist die Subsidiarität ein tragender Pfeiler des Föderalismus. Denn der Föderalismus ist eine politische Ordnung, welche die Hoheitsrechte und Aufgaben zwischen dem Bundesstaat (Bund) und seinen Gliedstaaten (Kantone) aufteilt. Im föderalistischen Staat greift die übergeordnete Ebene (Bund) nur ergänzend, fördernd ein, wenn die untergeordnete Ebene die Aufgaben und Kompetenzen nicht entsprechend wahrnehmen kann. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Demokratie Demokratie: Die Herrschaft des Landes erfolgt im Auftrag und unter Aufsicht des Volkes. Die Demokratie erfordert von ihren Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Verantwortung, Gemeinsinn und Toleranz. Die Macht geht vom Volk aus. Deshalb werden die Behörden und die Volksvertreter vom Volk gewählt und sind diesem Rechenschaft schuldig. Die Schweiz kennt die direkte wie auch die halbdirekte Demokratie. Direkte Demokratie: Das Stimmvolk übt sein Hoheitsrecht unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen aus. Es wählt Behörden und entscheidet über Sachgeschäfte. (Landesgemeinde, Gemeindeversammlungen, Abstimmungen und Wahlen an der Urne) Halbdirekte Demokratie: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wählen Volksvertreterinnen und Volksvertreter, welche Gesetze erlassen und den Bundesrat wählen. Quelle: www.tell.ch, Rütlischwur,24.7.2012 © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verfassung – Staatsaufgaben ….. und was hat dies alles mit Ihrer täglichen Arbeit zu tun? Fachreferentin, Fachreferent: Sammeln Sie die Stichworte der Lernenden. Hier geht es darum, dass die Lernenden über ihre persönliche Betroffenheit, über ihre persönlichen, noch wenigen Erfahrungen in der Arbeitswelt begreifen, dass das staatliche Handeln und damit die Verwaltungstätigkeit auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Das heisst, die Verwaltung handelt, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, die handelt, so lange kein Gesetz dieses Handeln einschränkt oder gar verbietet (was nicht verboten ist, ist erlaubt). © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Hauptaufgaben, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung Der Staat und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Öffentlichen Verwaltungen erbringen aufgrund des gesetzlichen Auftrages Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verarbeitung der Vorbereitungsaufgabe 3 Bilden Sie 3er- bis 4er-Gruppen Jede/r stellt innerhalb seiner Gruppe das mitgebrachte Beispiel kurz vor => Zeitvorgabe 15 Minuten Gemeinsam erarbeiten Sie eine Zusammenstellung, z.B. auf Flip-Chart oder Folie, gemäss vorgegebener Struktur, wo Sie die mitgebrachten konkreten Beispiele auflisten und wenn möglich mit einer Beispieltätigkeit ergänzen. Vielleicht erkennen Sie auch Unterschiede bezüglich der gesetzlichen Grundlagen, der zuständigen Ämter/Stellen oder in der Art der Beispieltätigkeit. Nennen Sie diese. Diese Zusammenstellung stellen Sie der Klasse vor. => Zeitvorgabe für die Zusammenstellung: 30 Minuten => Zeitvorgabe für die Präsentation: max. 5 Minuten Hinweis für Fachreferenten und Fachreferentinnen: Es kann durchaus sein, dass die Lernenden aufgrund der wenigen Erfahrungen in der Verwaltung noch keine Unterschiede aufzeigen können. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Anspruchsgruppen Wer erhebt Anspruch auf staatliche Leistungen? Bildung, Schule Kulturförderung Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger sind vielfältig. Durch unser politisches System haben Bürgerinnen und Bürger ihren Willen zum Ausdruck gebracht und so sind Verfassung und Gesetze entstanden. Was des einen Freud‘ kann des andern Leid sein (muss aber nicht immer). Anhand Ihrer Gruppenarbeiten werden wir nun die Anspruchsgruppen bei den jeweiligen Staatsaufgaben zuweisen. So zum Beispiel: den Musiker, der dank der Kulturförderung zu Einnahmen kommt die Familie, die eine gute Schulbildung für ihre Kinder wünscht, damit diese im Erwachsenenalter einen Beruf erlernen und auf eigenen Beinen stehen können etc…. Fachreferentin, Fachreferent: Nehmen Sie die Ideen von Anspruchsgruppen der Klasse auf und schreiben Sie diese (auf Karten oder direkt) auf die Flip-Charts. Jagdpacht © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Selbstständiges Lernen Wissen aneignen AAA Expertengruppe A: Verfassung + Staatsaufgaben Kanton D-05-01-04 + D-05-02-01 AAAA Expertengruppe B: Staatsaufgaben Gemeinden D-05-02-03 BBBB BBB Hinweis für Fachreferentinnen und Fachreferenten: Sie können gut je zwei Gruppen pro Bereich bestimmen z.B. eine 3er und eine 4er oder zwei 3er und zwei 4er Gruppen, je nach Anzahl der Lernenden. Wichtig ist, dass der Austausch im zweiten Teil funktioniert, das heisst gleich viele von Experten pro Bereich vorhanden sind. WICHTIG Mischen Sie die Gruppen. Es ist in diesem Stadion nicht notwendig, dass sich alle Lernenden der Kantonsverwaltung in der Gruppe A und alle Gemeindelernenden in der Gruppe B resp. sich „nur“ Lernende der GBA oder Gerichte in Expertengruppe C befinden. Die Durchmischung erlaubt eine gute Grundlagenarbeit. Expertengruppe C: Staatsaufgaben Grundbuchämter, Betreibungs- und Konkursämter, Gerichte D-05-02-04; D-05-02-05; D-05-02-06 CCC CCCC © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Selbstständiges Lernen Wissen vermitteln © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Selbstständiges Lernen Vertiefungsphase Anhand der eigenen Ausbildungsabteilung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Auftragserteilung Expertenrunde (1) Sie finden sich in Expertengruppen zu x Personen zusammen. Expertengruppe(n) A erarbeitet das Wissen Verfassung + Staatsaufgaben Kanton aus den Dokumenten: D-05-01-04 + D-05-02-01 so dass, jede/r im Austausch mit den anderen Experten in einem Kurzreferat (ca. 3‘) das erarbeitete Wissen weitergeben kann, zusätzlich geben Sie eine schriftliche Zusammenfassung – einen Spickzettel – mit den wichtigsten Informationen ab, max. 2 A4 Seiten. Das Kurzreferat und den Spickzettel erarbeiten Sie in der Gruppe. Diese Grundlagen erarbeiten Sie unter der Berücksichtigung der Methodenkompetenz 2.1 und der Sozial- und Selbstkompetenz 3.3 (LLD Register 05) => Zeitvorgabe 100‘ Hinweis Fachreferentin, Fachreferent: Sie stehen bei Fragen und Unsicherheiten klärend und unterstützend zur Seite © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Auftragserteilung Expertenrunde (2) Sie finden sich in Expertengruppen zu x Personen zusammen. Expertengruppe(n) B erarbeitet das Wissen Staatsaufgaben Gemeinden aus den Dokumenten: D-05-02-03 so dass, jede/r im Austausch mit den anderen Experten in einem Kurzreferat (ca. 3‘) das erarbeitete Wissen weitergeben kann, zusätzlich geben Sie eine schriftliche Zusammenfassung – einen Spickzettel – mit den wichtigsten Informationen ab, max. 2 A4 Seiten. Das Kurzreferat und den Spickzettel erarbeiten Sie in der Gruppe. Diese Grundlagen erarbeiten Sie unter der Berücksichtigung der Methodenkompetenz 2.1 und der Sozial- und Selbstkompetenz 3.3 (LLD Register 05) => Zeitvorgabe 100‘ Hinweis Fachreferentin, Fachreferent: Sie stehen bei Fragen und Unsicherheiten klärend und unterstützend zur Seite © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Auftragserteilung Expertenrunde (3) Sie finden sich in Expertengruppen zu x Personen zusammen. Expertengruppe(n) C erarbeitet das Wissen Staatsaufgaben Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter, Gerichte aus den Dokumenten: D-05-02-04, D-05-02-05, D-05-02-06 so dass, jede/r im Austausch mit den anderen Experten in einem Kurzreferat (ca. 3‘) das erarbeitete Wissen weitergeben kann, zusätzlich geben Sie eine schriftliche Zusammenfassung – einen Spickzettel – mit den wichtigsten Informationen ab, max. 2 A4 Seiten. Das Kurzreferat und den Spickzettel erarbeiten Sie in der Gruppe. Diese Grundlagen erarbeiten Sie unter der Berücksichtigung der Methodenkompetenz 2.1 und der Sozial- und Selbstkompetenz 3.3 (LLD Register 05) => Zeitvorgabe 100‘ Hinweis Fachreferentin, Fachreferent: Sie stehen bei Fragen und Unsicherheiten klärend und unterstützend zur Seite © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Auftragserteilung Vermittlungsrunde Sie finden sich nun zu x Vermittlungsgruppen zusammen. In jeder Gruppe ist ein Vertreter, eine Vertreterin der Expertengruppen A, B, C. Nach einem von der Gruppe festgelegten Turnus hören Sie das Kurzreferat der Expertin, des Experten, lesen den Spickzettel und stellen – wenn nötig – Verständnisfragen. => Zeitvorgabe 30‘ © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Auftragserteilung Persönliche Vertiefungsphase Halten Sie nun anhand Ihrer mitgebrachten Kantonsverfassung / Gemeindeordnung und dem Auftragsbeschrieb Ihrer Ausbildungsabteilung fest:  Wo ist dieses Aufgabengebiet in der Kantonsverfassung/ Gemeinde-ordnung genannt?  Wie organisiert Ihre Verwaltung diese Aufgabe (entsprechende Ausbildungsabteilung) mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren persönlichen Zuständigkeiten?  Wofür sind Sie persönlich in diesem Aufgabengebiet verantwortlich? Welches sind Ihre konkreten Tätigkeiten?  Zeitvorgabe : 30‘ Hinweis Fachreferent, Fachreferentin: gehen Sie bei den einzelnen Lernenden vorbei, um allfällige Fragen beantworten zu können. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundesverfassung und Staatsaufgaben Staats- und Regierungsform Aufbau und Organisation des Staatswesens Gemeinden Wahl und Befugnisse der Behörden Aufgabenteilung zwischen Bund / Kanton Verhältnis Staat und Wirtschaft Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Wir haben also einen Staat, der sich selbst bestimmt, d.h. das Stimmvolk, welches die Herrschaft über diesen Staat hat, bestimmt über dessen Geschick. Der Zweck des Staats besteht darin, ein verlässliches und geordnetes Zusammenleben seines Volkes zu garantieren und ganz besonders den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, welche die Wohlfahrt der Bürgerinnen und Bürger garantieren. Dazu werden im Grundgesetz – der Verfassung – die Eckwerte dieses Staates definiert. In der Verfassung sind die Staats- und Regierungsform, der Aufbau und die Organisation des StaatswesenS, die Wahl und die Befugnisse der Behörden, die Rechte und Pflichten der Bürger, das Verhältnis von Staat und Kirche, das Verhältnis von Staat und Wirtschaft. In einem Bundesstaat, wie der Schweiz, ist auch die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesstaat und den Gliedstaaten geregelt. In der Schweiz sind insbesondere die Gemeinden genannt (Art. 50). Verhältnis Staat und Kirche © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Kantonsverfassung und Gemeindeautonomie Kanton Aargau mit 213 Gemeinden Jeder Kanton wiederum – als teilselbstständiger Gliedstaat – gibt sich eine Verfassung. Diese Verfassung legt Folgendes fest: die Staats- und Regierungsform, den Aufbau und die Organisation des Staatswesens, die Wahl und die Befugnisse der Behörden, die Rechte und Pflichten der Bürger, das Verhältnis von Staat und Kirche, das Verhältnis von Staat und Wirtschaft, die Struktur des Kantonsgebietes, z.B. Bezirke und Kreise sowie die Stellung der Gemeinden. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Die Öffentlichen Verwaltungen Das Parlament – die Legislative erarbeitet die Gesetze Die Exekutive vollzieht diese Gesetze, setzt die darin geforderten Massnahmen um Öffentliche Verwaltung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Steuern Um diese vielfältigen Aufgaben im Sinne der Verfassung und der einzelnen Gesetze erfüllen zu können, braucht der Staat Geld. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Schweizerisches Steuersystem Bund Kanton Jeder Kanton belastet Einkommen, Vermögen, Erbschaft, Kapital- und Grundstückgewinne unterschiedlich. Die föderalen Strukturen machen sich im schweizerischen Steuersystem besonders bemerkbar. Auch die Gemeinden sind befugt, nach eigenem Gutdünken kommunale Steuern zu erheben. Der Bund belastet das Einkommen ebenfalls (direkte Bundessteuer), den Konsum mit der Mehrwertsteuer, erhebt Stempelabgaben und Zölle sowie andere Verbrauchssteuern. Das Recht, Steuern zu erheben, ist verfassungsmässig beschränkt. Ziel ist es, die Steuerhoheit so zu verteilen, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden nicht gegenseitig behindern und der Steuerpflichtige keine übermässigen Steuern bezahlen muss. Gemeinden © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundessteuern BV, Art. 128 Direkte Steuern* 1 Der Bund kann eine direkte Steuer erheben: a. von höchstens 11,5 Prozent auf dem Einkommen der natürlichen Personen; b.65 von höchstens 8,5 Prozent auf dem Reinertrag der juristischen Personen; c. …66 2 Der Bund nimmt bei der Festsetzung der Tarife auf die Belastung durch die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden Rücksicht. 3 Bei der Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen werden die Folgen der kalten Progression periodisch ausgeglichen. 4 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Vom Rohertrag der Steuer fallen ihnen mindestens 17 Prozent zu. Der Anteil kann bis auf 15 Prozent gesenkt werden, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern. * Mit Übergangsbestimmung. 65 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006, – AS 2006 1057; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951). 66 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007, (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006 – AS 2006 1057; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951). © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundessteuern BV, Art. 13068 Mehrwertsteuer* 1 Der Bund kann auf Lieferungen von Gegenständen und auf Dienstleistungen einschliesslich Eigenverbrauch sowie auf Einfuhren eine Mehrwertsteuer mit einem Normalsatz von höchstens 6,5 Prozent und einem reduzierten Satz von mindestens 2,0 Prozent erheben. 2 Das Gesetz kann für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen.69 3 Ist wegen der Entwicklung des Altersaufbaus die Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht mehr gewährleistet, so kann in der Form eines Bundesgesetzes der Normalsatz um höchstens 1 Prozentpunkt und der reduzierte Satz um höchstens 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.70 4 5 Prozent des…….. 69 Vom 1. Jan. 2011 bis zum 31. Dez. 2013 beträgt der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (Art. 25 Abs. 4 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 – SR 641.20). 70 Vom 1. Jan. 2011 bis zum 31. Dez. 2017 betragen die Mehrwertsteuersätze 8 % (Normalsatz) und 2,5 % (ermässigter Satz) (Art. 25 Abs. 1 und 2 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 – SR 641.20). © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundessteuern Art. 131 Besondere Verbrauchssteuern* 1 Der Bund kann besondere Verbrauchssteuern erheben auf: a. Tabak und Tabakwaren; b. gebrannten Wassern; c. Bier; d. Automobilen und ihren Bestandteilen; e. Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den aus ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen. 2 Er kann auf der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen einen Zuschlag erheben. 3 Die Kantone erhalten 10 Prozent des Reinertrags aus der Besteuerung der gebrannten Wasser. Diese Mittel sind zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu verwenden. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundessteuern Art. 132 Stempelsteuer und Verrechnungssteuer 1 Der Bund kann auf Wertpapieren, auf Quittungen von Versicherungsprämien und auf anderen Urkunden des Handelsverkehrs eine Stempelsteuer erheben; ausgenommen von der Stempelsteuer sind Urkunden des Grundstück- und Grundpfandverkehrs. 2 Der Bund kann auf dem Ertrag von beweglichem Kapitalvermögen, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen eine Verrechnungssteuer erheben. Vom Steuerertrag fallen 10 Prozent den Kantonen zu. Art. 133 Zölle Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundessteuern Art. 134 Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Kantonssteuern Mit den Steuern werden die öffentlichen Aufgaben des Kantons und der Gemeinden finanziert. Dazu gehören die Bereiche Bildung, Gesundheit und Verkehr. Die Steuererhebung erfolgt nach den Grundsätzen der Verfassung (Solidarität und Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen). © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Steuergesetz (StG) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 72 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmoni-sierungs­gesetz, StHG) vom 14. Dezember 1990 und § 117 der Kantons­verfas­sung,  beschliesst: …………. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Der Kanton erhebt folgende Steuern: a) eine Einkommenssteuer und eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen; b) eine Gewinnsteuer und eine Kapitalsteuer von den juristischen Personen; c) eine Quellensteuer von bestimmten natürlichen und juristischen Personen; d) eine Grundstückgewinnsteuer; f) eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Veranlagung Einkommens- und Vermögenssteuer Selbstveranlagung Der Steuerpflichtige füllt die Steuererklärung wahrheitsgetreu aus innerhalb der gegebenen Frist. Wird die Eingabefrist versäumt, wird eine Nachfrist gesetzt, wird diese wieder verpasst, wird der Steuerpflichtige veranlagt. Die Veranlagung wird dem Steuerpflichtigen schriftlich eröffnet. Diese Eröffnung enthält die massgebenden Steuerfaktoren sowie den Steuerbetrag für das betreffende Jahr. Das Rechtsmittel «Einsprache» ist aufgeführt. Wird innerhalb der vorgegebenen Frist keine Einsprache erhoben, ist die Veranlagung rechtskräftig. Steuererklärung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele 1.1.2.1.1 Verfassung Anhand der Bundes- und der Kantonsverfassung zeige ich die Aufgaben des Staates (Bund, Kanton, Gemeinden) auf. Sie haben erfahren, dass die Verfassung den grossen Rahmen der staatlichen Tätigkeit bildet. Sie ist das Grundgesetz eines Staates. Sie regelt die Staats- und Regierungsform, den Aufbau und die Organisation des Staatswesens, die Wahl und die Befugnisse der Behörden, die Rechte und Pflichten der Bürger, das Verhältnis von Staat und Kirche, das Verhältnis von Staat und Wirtschaft. In einem Bundesstaat, wie der Schweiz, ist auch die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesstaat und den Gliedstaaten geregelt. In der Schweiz sind insbesondere die Gemeinden genannt (Art. 50). © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele 1.1.2.1.2 Staatsaufgaben Ich erkläre anhand von aktuellen, selbst gewählten Beispielen die vom Bund zugewiesenen hoheitlichen Staatsaufgaben auf der Kantons- und Gemeindeebene. Die Bundesverfassung, wie auch die einzelnen Kantonsverfassungen nennen die Staatsaufgaben und regeln, welche Ebene sich dieser Aufgaben annimmt. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele 1.1.2.2.1 Hauptaufgaben des Staates Ich erkläre mit eigenen Worten die Hauptaufgaben des Staates und meines Kantons. Anhand unseres Kantons haben wir die Hauptaufgaben dieses Gliedstaates bearbeitet. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele 1.1.2.2.2 Zuständigkeiten Ich zeige die Zuständigkeiten für öffentliche Aufgaben auf der Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene verständlich auf. Anhand von konkreten Beispielen haben wir das Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden in der föderalen Struktur betrachtet. Das Subsidiaritätsprinzip spielt dabei eine wichtige Rolle. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele 1.1.2.2.3 Aufgabenverteilung Ich erkläre die Aufgabenverteilung auf meiner Verwaltungsebene. Ich liste anhand der Staatsaufgaben verschiedene Anspruchsgruppen auf (Schwerpunkt Kanton/Gemeinden). Ich ordne Anspruchsgruppen den jeweiligen Aufgabenbereichen zu. Die föderale Struktur mach sich bei Ihrer täglichen Arbeit bemerkbar. Die Aufgabenverteilung auf die entsprechende Verwaltungsebene: Bund, Kanton, Gemeinden oder auch Bezirks- und Kreisverwaltungen prägen Ihre tägliche Arbeit. Wir haben ausschnittsweise den Aufgaben Anspruchsgruppen zugewiesen. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ziel erreicht? 1.1.2.1.1 1.1.2.2.1 1.1.2.1.2 1.1.2.2.2 1.1.2.2.3 Auf der Basis dieser Leistungsziele und des vermittelten üK-Stoffes wird die schriftliche Abschlussprüfung der Branche stattfinden! Die Leistungsziele wie auch die Inhalte des üK können auch Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung sein. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica