Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen.

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 Präsentation transkript:

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen Das Beispiel Niedriglöhne Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer WSI in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Tarifsystem und tarifliche Niedriglöhne Effektive Niedriglöhne Mindestlöhne: einige Irrtümer der Debatte Eindämmung der Niedriglöhne durch –Tarifpolitik –Allgemeinverbindlicherklärung –Gesetzlichen Mindestlohn

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Tarifsystem und niedrige Tariflöhne –Tarifbindung West/Ost: 70/55 % der Beschäftigten –Bundesweit: in 130 Tarifbereichen Tätigkeiten bzw. Tarifgruppen mit Vergütungen unter 6 €/Std. –NRW: 35 Branchen mit Vergütungen unter 1250 bzw €/Mon. in der untersten bzw. mittleren Vergütungsgruppe

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Tarifbranchen unter 1250 € in der untersten bzw. unter 1500 € in der mittleren Gruppe Beispiele:  Landwirtschaft: Erwerbsgartenbau, Floristbetriebe, Garten- u. Landschaftsbau, Landwirtschaft  Industrie: Bauhauptgewerbe, Bekleidung, Betonstein, Eisen u. Stahl, Feinkeramik, Leder-/Koffer, Papier, Schuh, Steinkohle, Textil  Handwerk: Bäcker, Friseur, Dachdecker, Maler- und Lackierer, Schloser, Gebäudereiniger  Dienstleistungen: Arzthelferin, Bewachungsgewerbe, Einzelhandel, Filmtheater, Hotels und Gaststätten, Kfz-Gewerbe, Systemgastronomie, Textilreinigung, Transport- und Verkehr

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Typ 1:Niedriglohnbranche mit extrem niedrigen Vergütungen (starke Lohndifferenzierung im unteren Einkommensbereich) – Landwirtschaft Nordrhein – Friseurhandwerk NRW Typ 2:Niedriglohnbranche mit unterdurchschnittlichen Einkommen in allen Vergütungsgruppen – Hotel- und Gaststättengewerbe NRW – Bekleidungsindustrie Nordrhein – Priv. Transport- und Verkehrsgewerbe NRW Typ 3:Gemischte Einkommensstruktur mit Niedrigeinkommen – Einzelhandel NRW (Verkaufspersonal) – Papierverarbeitende Industrie Westfalen (Lohn) Typ 4:Niedrigeinkommen in sehr eng begrenzten Teilbereichen z.B. niedrige (Einstiegs-)Vergütung in der untersten Gehaltsgruppe: – Metallindustrie NRW (Gehalt)

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Die Lohnhierarchie von allen Vollzeitbeschäftigten in % Entgeltklassen in % des Referenzlohns WestdeutschlandOstdeutschland % Armutslöhne 12,1 12,0 9,5 7, % Prekäre Löhne 23,8 19,3 26,0 22, % Mittlere Löhne 47,553,347,053,9 125 % und mehr Hohe Löhne 16,515,417,517,1 Alle (in Mill. Personen) 100,0 (17,526) 100,0 (18,946) 100,0 (4,325) 100,0 (4,778) Quelle: IAB-Beschäftigtenstichprobe – Berechnungen des WSI

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Häufigste Einflüsse auf Niedriglöhne (West) 1997 in % Beschäftigungsmerkmale ArmutslöhnerPrekärlöhner Kleinbetrieben bis 99 Beschäftigte 9 Beschäftigte 80,9 45,3 62,2 22,0 Geschlecht: Frau dar. deutsche Frauen 71,3 64,8 49,8 45,3 Dienstleistungsbereich Handel und Verkehr haushaltsb. Dienstleistungen 63,0 22,4 16,6 52,4 26,0 4,4 Mit Berufsausbild. (ohne Abitur)61,664,3 Alter 30 Jahre und darüber65,360,8 Keine einfache Tätigkeiten66,573,1 Alle (in Mill. Personen) 100,0 (2.138) 100,0 (4.175)

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Irrtümer der Niedriglohn-Debatte Es stimmt nicht, dass … ein Niedriglohn-Sektor in Deutschland erst noch geschaffen werden muss Niedriglohn-Empfänger überwiegend junge oder unqualifizierte oder einfache Tätigkeiten verrichtende Beschäftigte sind ein Niedriglohn-Sektor die Beschäftigung erhöhen würde ein gesetzlicher Mindestlohn in EU-Ländern mit entsprechender Erfahrung die Beschäftigung und/oder die Tarifpolitik behindert ein gesetzlicher Mindestlohn alle Armutsprobleme löst ein gesetzlicher Mindestlohn alle Niedriglöhne ausschließen soll der „real existierende“ Niedriglohnsektor zur Problemlösung nur ein einziges Instrument erfordert.

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Eindämmung der Niedriglöhne durch Tarifpolitik Lohnstruktur: Anhebung unterer Lohngruppen 70er/80er Jahre: begrenzte Erfolge, ansonsten: „soziale Komponente“ in Form von Einmalzahlungen Lohnniveau: Anhebung ganzer Branchen stabile Verdiensthierarchie, wenig Bewegung Regionale Differenzierung: Angleichung Ost/West begrenzte Erfolge, Niedriglohnbranchen auch im Osten unterdurchschnittlich

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Reform der Allgemeinverbindlicherklärung 50 %-Quote senken „Öffentliches Interesse“ neu definieren Veto-Recht der Verbände aufheben Tarifausschuss: Beteiligung der betroffenen Branchen „Sozialer Notstand“: Konkretisieren

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Gesetzlicher Mindestlohn Höhe: 50 % des Vollzeit-Durchschnittslohns Gegebenenfalls Differenzierung nach - Ost/West - Jugendliche/Erwachsene Jährliche regelgebundene Anpassung Effiziente Kontrolle

Dr. Reinhard Bispinck / Dr. Claus Schäfer „Fachgespräch Mindestlohn“ Bündnis 90/Die Grünen 6. Mai 2004 in Berlin Höhe des Mindestlohns (Basis 2003) Zielbegründung: Keine Armutslöhne: 50 % des Vollzeitlohns Bedarfsbegründung: Steuerliches Existenzminimum/Sozialhilfe 639 Ausgleich für arbeitsbedingte Ausgaben Erwerbseinkommen ohne Besserstellung zur Sozialhilfe = 739 Entgelt für Vollzeitleistung („Leistungslohn“) Gesetzlicher Mindestlohn brutto= Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge Gesetzlicher Mindestlohn netto= Netto-“Entgelt“ für Vollzeit-Leistung über 739 € hinaus 273