Regionale Wirtschaftsintegration und Welthandelsordnung

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 Präsentation transkript:

Regionale Wirtschaftsintegration und Welthandelsordnung Handelsliberalisierung findet zumeist nicht global, sondern im Rahmen von Freihandels-abkommen zwischen wenigen Ländern statt; Stufen der Integration: Präferenzzone Zölle für bestimmte Gütergruppen werden reduziert, Zollsenkungen können auch einseitig gewährt werden; Bsp.: Lomé-Abkommen zwischen EU und AKP-Staaten: Lomé-IV-Abkommen: zwischen der damaligen EG und 69 (71 am Ende der Laufzeit) afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten 1989 unterzeichnete Übereinkunft, 1991 in Kraft getreten und Laufzeit von 10 Jahren; die EG/EU gewährt für 99,5% der AKP-Waren zollfreien Zugang zu EG/EU-Märkten; zudem STABEX-Abkommen zur Stabilisierung der Erlöse der AKP-Staaten aus Agrarexporten und SYSMIN-Fonds zur Stabilisierung der Erlöse aus Exporten von Bergbauerzeugnissen

Freihandelszone Abschaffung der Binnenzölle zwischen den am Abkommen beteiligten Staaten, aber keine Harmonisierung der Außenzölle; bei großer Divergenz der Außenzölle besteht Anreiz zu Importen über Drittländer, demnach oft mit Herkunftskontrollen an den Außengrenzen z.B.: ASEAN Free Trade Area, (AFTA): seit 1992 in Kraft; Freihandelszone für den Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen den 9 Mitgliedsstaaten der Association of Southeast Asian Nations, Brunei, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam EFTA, European Free Trade Association: seit 1960 in Kraft; Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz gegenwärtige Mitglieder, ausgetretene und der EU beigetretene Mitglieder sind Dänemark, Großbritannien, Portugal, Österreich, Schweden, Finnland NAFTA, North American Free Trade Association: seit 1993 in Kraft, Kanada, USA und Mexiko als Mitgliedsstaaten Zollunion Abschaffung der Binnenzölle zwischen den Mitgliedsstaaten, zudem gemeinsamer Außenzoll z. B. die seit 1958 existierende EWG ab dem 01. Juli 1968

Wirtschafts- und Währungsunion Gemeinsamer Markt Zollunion mit zusätzlich freiem Faktor-, Geld- und Kapitalverkehr, zudem Harmonisierung des Steuersystems und der Wettbewerbspolitik z. B. Europäischer Binnenmarkt seit 01. Januar 1993; Mercosur (Mercado Común del Cono Sur; Mercado  Markt, Común  gemeinsam, Cono  Kegel, in Anlehnung an die Form Südamerikas, Sur  Süden; Mercosur  Gemeinsamer Markt des Südens), seit 01. Januar 1995 verwirklicht, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay als Mitgliedsstaaten, Chile und Bolivien assoziierte Mitglieder Wirtschafts- und Währungsunion Gemeinsame Geldpolitik in einer Währungsunion und Koordinierung der Fiskalpolitik in einer Wirtschaftsunion z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, 3. Stufe seit 01. Januar 1999 in Kraft

Wirkungen regionaler Wirtschaftsintegration Statische Wohlfahrtswirkungen einer Zollunion Annahmen: Inland „klein“ gegenüber Rest der Welt Rest der Welt besteht aus Mitgliedsländern M und Nichtmitgliedsländern N der Zollunion Partialmodell Zollunion führt zu Abschaffung der Importzölle zwischen M pN < pM < pI  Inland importiert in der Ausgangssituation (identischer Importzoll gegenüber N und M) das betrachtete Gut aus N:

vor Bildung der Zollunion: Importe in Höhe von QS – QD aus N mit Zollunion: Importe in Höhe von aus M Gewinn an Konsumentenrente durch Bildung der Zollunion = + + + Verlust an Produzentenrente durch Bildung der Zollunion = Verlust an Zolleinnahmen durch Bildung der Zollunion = + Nettoeffekt der Bildung der Zollunion = + -  handelsschaffender Effekt, positiv  handelsumlenkender Effekt, negativ, vormalige Zolleinkünfte werden ersetzt durch höhere Kosten der Produktion in M

eindeutig positive Wohlfahrtseffekte für Zollunion insgesamt durch Zollabbau bei Erzeugnissen, die vor und nach Errichtung der Zollunion innerhalb der Unionsländer gehandelt werden ( handelsschaffender Effekt vorhanden, negativer handelsumlenkender Effekt entfällt) zusätzlich positive Wohlfahrtseffekte, falls Intensivierung des intraindustriellen Handels die Produktvielfalt erhöht Generell gilt: Die Wohlfahrtsgewinne durch die Zollunion sind umso größer, je höher die Zollsätze zwischen den Unionsländern vor Einführung der Zollunion ( handelsschaffender Effekt vergrößert) je geringer der Zölle gegenüber Drittstaaten sind ( Gefahr von handelsumlenkenden Effekten verringert) je größer das Zollunionsgebiet ist ( handelsumlenkender Effekt verringert, handelsschaffender Effekt gesteigert) je ähnlicher Zollunionsländer und Drittländer sind ( handelsumlenkender Effekt verringert) Zusätzlich zu berücksichtigen:

Dynamische Wohlfahrtswirkungen einer Zollunion positive Skaleneffekte: kostengünstigere Produktion durch größere Losgröße oder sinkenden Fixkostenanteil auf Grund Vergrößerung des Absatzmarktes Steigerung des Wettbewerbs: heimische Monopole oder Oligopole sind nun vermehrter Konkurrenz aus den übrigen Unionsländern ausgesetzt Wachstumsimpulse: verstärkter Wettbewerb führt zu Innovationsanreiz, zudem Lerneffekte durch zunehmenden Handel und bessere Diffusion technologischen Wissens