Hartz IV Das Job-Versprechen an junge Arbeitslose - wird es eingelöst?

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 Präsentation transkript:

Hartz IV Das Job-Versprechen an junge Arbeitslose - wird es eingelöst? „Was wir verbessern müssen, ist die Vernetzung und Harmonisierung der Maßnahmen im regionalen Kontext. .... Die Integrationsangebote für Jugendliche müssten an die Übergangsprozesse zwischen Schule, Ausbildung und Beschäftigung und den Lebensverlauf der Jugendlichen angepasst sein.“

Über wen sprechen wir? Hartz IV definiert Erwerbslose zwischen 15 und 65 Jahre erwerbsfähig und hilfebedürftig U25 = Jüngere unter 25 Jahre Über wen sprechen wir wirklich? Junge Menschen – Mädchen und Jungen auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive mit Träumen und Wünschen auf dem Weg in die Erwachsenenwelt mit schwierigen Biographien aus benachteiligten Familien mit Migrantenhintergrund mit gescheiterten Schulkarrieren motiviert, frustriert, verängstigt, aggressiv, hoffnungsvoll mit und ohne Selbstbewusstsein ................................... Alle brauchen Unterstützung und zwar individuelle!

Über was sprechen wir? Jugendarbeitslosigkeit 2005: 47.740 2002: 33.000 2003: 40.000 2004: 38.000 2005: 47.740 Schulische Warteschleife ca. 13.500 im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Tendenz steigend Berufsvorbereitung nach SGB III ca. 8.300 Tendenz sinkend Quelle: Agentur für Arbeit, Ba-Wü, U25, 5/2005 Ausbildungsmarkt BewerberInnen 74.803 Angebotene Stellen 54.162 Tendenz sinkend Schätzung: 15-20% bleiben ohne Ausbildung! 40% der Langzeitarbeitslosen haben keine Ausbildung! Quelle: Agentur für Arbeit, Ba-Wü, U25, 5/2005

Grundlagen Jugendliche im Dschungel der Gesetze und Zuständigkeiten Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII (Kommunen) Berufsschulen, BVJ etc. (Land) Arbeitsförderung, SGB III (Bund) Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II (Bund) Probleme SGB VIII ist grundsätzlich vorrangig vor SGB II, aber § 13 nicht! Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung – Eingliederung in die Arbeitswelt – soziale Integration § 7 SGB II Abs. 4 schließt Jugendliche, die länger als 6 Monate stationär untergebracht sind, aus. 1. Forderung - § 13 SGB VIII muss vorrangig sein! Gerade benachteiligte Jugendliche brauchen bei der beruflichen Integration die fachliche Kompetenz des SGB VIII. 2. Forderung - § 7 Abs. 4 SGB II verändern! Benachteiligte Jugendliche dürfen nicht zwischen verschiedene Zuständigkeiten geraten und zusätzlich benachteiligt werden.

Ziele und Sanktionen Besondere Regelungen im SGB II für junge Menschen unverzüglich nach Antragstellung ein Angebot vermitteln Vorrang von Vermittlung in Arbeit und Ausbildung vor Arbeitsgelegenheiten Betreuungsschlüssel 1/75 Sanktionen bei Verweigerung sind härter als bei Erwachsenen 100%ige Streichung der Leistungen (außer Miete) für 3 Monate 3. Forderung – Sanktionen individuell ausgestalten Junge Menschen befinden sich in einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung und sollten echte Chancen erhalten zu lernen. Konkret heißt dies, individuelle Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sanktionen bezüglich Höhe der Kürzung und Zeitraum der Kürzung.

Konzeptionelle Umsetzung SGB II Derzeitige Situation Agentur für Arbeit bzw. die Argen befinden sich noch in der Umsetzungsphase Aufbau Trägerorganisationen, Gewährleistung der Leistungsauszahlung, Budgeterstellung, personelle Ausstattung Konzeptionell werden die besonderen Belage junger Menschen noch wenig berücksichtigt Die Umgestaltung geschieht ohne Blick auf die Systematik der Jugendhilfe 4. Forderung – Jugendkonferenzen Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur gezielten Förderung und Vermittlung von Jugendlichen mit allen Akteuren vor Ort aus den Rechtskreisen des SGB II, SGB III, SGB VIII sowie Schulen, um allen Jugendlichen gerecht zu werden. 5. Forderung – qualifizierte Jobcenter für junge Menschen mit jugendgerechter Beratung – eingebettet in ein umfassendes regionales Hilfesystem – ist zwingend notwendig. Insbesondere bei der personellen Besetzung muss jugendspezifisches Know-how eingesetzt werden.

Das Fördern im SGB II Fallmanagement und Eingliederungsvereinbarung Im Rahmen des Erstgesprächs werden die Kundengruppe, Eingliederungsziele und -schritte für die erste Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Kritik: Dies ist ein Ansatz für erwachsene Akademiker! Junge Menschen brauchen einen individuellen Hinführungsprozess. Kundengruppen werden nur bestimmte Eingliederungsleistungen (Produkte) zugeordnet. Kritik: Dies erlaubt keine individuelle Förderung – wie im SGB II versprochen! Bespiel: „Betreuungskunden“ bekommen für 6 Monate nur Arbeitsgelegenheiten angeboten! 6. Forderung – passgenaues Fördern nach § 14 SGB II Fallmanagement und Eingliederungsvereinbarung müssen altersgemäß, partnerschaftlich und prozessorientiert gestaltet werden. Die Eingliederungsleistungen müssen flexibel und durchlässig anwendbar sein, um der besonderen Situation von Jugendlichen gerecht zu werden.

Eingliederungsmaßnahmen Besondere Zielsetzung für Jugendliche: Jeder erhält ein Angebot Arbeit, Ausbildung vor Arbeitsgelegenheit Mai 2005 SGB II U25 19.156 ohne Ausbildung 14.220 Maßnahmen 2.783 Ein- Gliederungs- maßnahmen 266 Arbeits- gelegenheiten 1.259 Trainings- Maßnahmen 560 Ver- mittlung 394 Fazit: Weit entfernt von beiden Zielen ! 7. Forderung – Budget nutzen für qualitativ gute Maßnahmen nicht nur § 16 Abs. 1 (SGB III-Maßnahmen) und § 16 Abs. 3 (Arbeitsgelegenheiten = 1-Euro-Jobs) – sondern § 16 Abs. 2 („weitere ergänzende Maßnahmen“) für regional gestaltete gute Jugendberufshilfemaßnahmen nutzen!!!!!!!

Zentrale Ausschreibungen Auswirkungen auf Maßnahmen der Arbeitsförderung (SGB III) Preise bis zu 25% gesunken Laufzeiten stark verkürzt Häufiger Trägerwechsel Bewertung Sinkende Qualität der Eingliederungsmaßnahmen (Personal) Geringe Effizienz (zu kurze Laufzeiten) Fehlende Planungssicherheit Verlässliche und nachhaltige Strukturen sind in Gefahr! Die Vergabe von Leistungen im Dreiecksverhältnis – Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter – muss sich orientieren an: dem besonderen Bedarf von jungen Menschen Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen der Einbindung in regionale sozialpolitische Planungsprozesse mit dem Ziel: ein umfassendes Hilfesystem durch effizienten Mitteleinsatz zu ermöglichen. 8. Forderung – verlässliche örtliche Vernetzungsstrukturen

Arbeitsgelegenheiten Bisherige Anwendung der 1-Euro-Jobs Fast die Hälfte der Maßnahmen sind 1-Euro-Jobs Gesamte Bandbreite der 1-Euro-Jobs werden angeboten – wie bei Erwachsenen Jugendspezifische Qualitätsstandards liegen nicht vor „Qualifizierung vor Arbeitsgelegenheiten“ wird nicht eingehalten ! 9. Forderung – jugendspezifische 1-Euro-Jobs Einsatzfeld muss der persönlichen und beruflichen Entwicklung des Jugendlichen und seiner Neigungen entsprechen Altersgemäße Qualifizierungsanteile müssen fester Bestandteil sein Bei Jugendberufshilfeträger oder enge Kooperation zwingend notwendig Ausreichende Finanzierung für Fachpersonal notwendig 10. Forderung – 1-Euro-Jobs sind aller letztes Mittel immer erst gute Maßnahmen der Jugendberufshilfe anbieten !!!!!!!!

Ganzheitliche Betrachtungsweise Thesen zu Schule und beruflichen Bildung Allgemeinbildende Schulen entlassen zu viele „BildungsverliererInnen“ Schulische Warteschleifen retten nicht vor Arbeitslosigkeit Duales System – keine Chancen für HauptschülerInnen Zu wenig betriebliche Ausbildungsstellen Reformen sind notwendig Schulsystem reformieren Ganztagsschulen, Auflösung der 3-Gliederigkeit Berufsschulen stärken, mehr schulische Ausbildung Duales System modernisieren und für HauptschülerInnen wieder öffnen Modulare Ausbildung, Teilzeitausbildung, Anforderungsprofile überprüfen Ausbildungsmanagement für mehr betriebliche Ausbildungsstellen 1. Vision – ein gemeinsames Konzept aller beteiligten Akteure – Schulen, Kammern, Betriebe, Freie und Öffentliche Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung und Politik – zur sozialen und beruflichen Bildung von jungen Menschen.

Fazit und Ausblick Bewertung Ausblick Das Problem basiert auf zu wenigen Ausbildungsplätzen, zu wenig Arbeit und unsozialer Bildungspolitik gleichermaßen. Hartz IV, aber auch die Agentur für Arbeit, ist der Herausforderung „Jugendarbeitslosigkeit“ nicht gewachsen. Das SGB II ist und bleibt ein Leistungsgesetz und wird nur schwerlich zu einem Programm für Jugendliche. Ausblick Dennoch weist der Blick auf den demographischen Wandel auf einen massiven Fachkräftemangel in der Zukunft. Aus diesem Grund – aber auch im Sinne von sozialer Gerechtigkeit – kann es sich eine Gesellschaft nicht leisten so viele junge Menschen ohne Perspektive zu lassen. 2. Vision – ein eigenständiges Jugendfördergesetz 3. Vision – als offene Frage formuliert ????? alle Leistungen bündeln und gezielt einsetzen für: geförderte Ausbildung eng verzahnt mit Jugendberufshilfemaßnahmen einen guten jugendspezifischen 2. Arbeitsmarkt mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Zusammenfassung 1. Forderung - § 13 SGB VIII muss vorrangig sein 2. Forderung - § 7 Abs. 4 SGB II verändern 3. Forderung - Sanktionen individuell ausgestalten 4. Forderung - Jugendkonferenzen 5. Forderung - qualifizierte Jobcenter für junge Menschen 6. Forderung - passgenaues Fördern nach § 14 SGB II 7. Forderung - Budget nutzen für qualitativ gute Maßnahmen 8. Forderung - verlässliche örtliche Vernetzungsstrukturen 9. Forderung - jugendspezifische 1-Euro-Jobs 10. Forderung - 1-Euro-Jobs sind aller letztes Mittel 1. Vision - ein gemeinsames Konzept 2. Vision - ein eigenständiges Jugendfördergesetz

Vielen Dank ! Zitat: Heinrich Alt, Mitglied des BA-Vorstandes „Was wir verbessern müssen, ist die Vernetzung und Harmonisierung der Maßnahmen im regionalen Kontext. .... Die Integrationsangebote für Jugendliche müssten an die Übergangsprozesse zwischen Schule, Ausbildung und Beschäftigung und den Lebensverlauf der Jugendlichen angepasst sein.“ Zitat: Heinrich Alt, Mitglied des BA-Vorstandes Vielen Dank !