Referent: Lennart J. Krotzek

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
aktiver Waldperlacher Selbstständiger und Gewerbetreibender
Advertisements

Zum Leitbild der Abendschule Vor dem Holstentor
Frau Wolff sagt:... für jede neue Schülergene- ration, von denen wir keine verloren geben dürfen. (1.Absatz Mitte) Wir sagen:Wir sagen: LehrerInnen haben.
Bildungsplanreform 2004 Baden-Württemberg
STAATLICHES SCHULAMT RASTATT
Association Day 2008 Fundraising Vom "Fund"raising zum "Friend"raising - finanzielle Zukunftssicherung Ihrer Vereinstätigkeit Referent: Matthias Spacke,
Aufbau lokaler Netzwerke der Filmbildung
Schulgesetz § 1 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung,
Leitbild Schule intern Schule & Entwicklung Schule & Partner.
Verhaltenskodex - allgemein
Corporate Citizenship – Teil 1
ROBIN sorgt für mehr Qualität in der Weiterbildung ROBIN initiiert die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen gibt einen Überblick über die wichtigen.
Teilvorhaben E-Learning
Universität Stuttgart Institut für Kernenergetik und Energiesysteme LE 3.2- LM 8 - LO 9 Definitionen zu LM 8.
Begleitausschusssitzung FILET, Erfurt 15. Juni 2010 Auswertung der Befragung zur Partnerschaftlichkeit.
Schulsponsoring – konzeptionelle, schulrechtliche und steuerrechtliche Kernaspekte Chancen und Gefahren Fachtagung Xpert-Schule-NRW – Düsseldorf, 27. Mai.
UNTERNEHMENS- KOOPERATIONEN. Kooperationsmöglichkeiten Unternehmensspenden Dienstleistungen oder Sachwerte Geldspenden Sponsoring Leistung und Gegenleistung.
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Teil 2 Marco Fileccia Kurze Wiederholung Teil 1 Prinzip Gruppenbildung
Wozu dient eigentlich der Gemeindepsychiatrische Verbund?
IT und TK Ausgaben je Einwohner
Lehrerkonferenz an der Grundschule Röttingen
Qualifizierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren für
Stiftung Partner für Schule NRW / G. Dittrich Forsbach, Die Aufgaben und Aktivitäten der Stiftung Partner für Schule NRW Lernen mal anders –
Bundesfachgruppe Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
EuropaRAThaus Erklärung Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger „Wir einigen keine Staaten, wir verbinden Menschen“ (Jean Monnet) Anlässlich.
Eltern- und Schülerpartizipation bei der Schulprogrammarbeit
Computernutzung an der Schule…
Wie E-Health & ELGA unser Leben verändern APA E-Business-Community 25. Juli 2013 Susanne Herbek, ELGA GmbH.
Die Straubinger Spieletage sind die größte Jugendaktion Straubings Eine Woche lang stehen für alle von 0 – 99 Jahren weit.
Unternehmensleitbild
Schülerfirmen Was ist eine Schülerfirma? Erste Schritte
Ein Frauennetzwerk stellt sich vor. Ein Frauennetzwerk stellt sich vor.
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien
Gesundheitstag Bezirksregierung Arnsberg 24. Juni 2013
Sind zufriedene Kunden
Kooperation zwischen Diakonisches Werk Kirchenkreis Moers und
We support your business!
Tagesheime Zug Unser Leitbild. Wir machen uns stark für familienergänzende Kinderbetreuung… Wir engagieren uns als Nonprofit-Organisation für ein bedarfsorientiertes,
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES S OZIALE M ARKTWIRTSCHAFT Projet Grundtvig - REPERES 7 - Wirtschaft.
Linzer Forum 2011 Gesundheit & Gesellschaftspolitik
Städtische Gesamtschule Soest
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Submissionsrichtlinien Bonstetten Bonstetten..... aktuell Verabschiedet durch den Gemeinderat 20. März 2007.
Scheidung und Schule Auswirkungen von Scheidung und Trennung auf Kinder bzw. Jugendliche – Relevanz für die Arbeit an der Schule © Hans-Gerd Gerhards.
Der Förderverein der Richard Schirrmann – Realschule der Stadt Altena stellt sich vor:
Eigenverantwortliche Schule Fragen und Antworten.
Unternehmen und Unternehmensmerkmale
Datenschutz und Datensicherheit
1 Das Projekt Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird mit Mitteln des Landes.
Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen Mag. Christian Rendl.
Schülerstipendien im Landkreis Märkisch-Oderland 2009/2010
Von Unternehmen und Unternehmern
Gewaltfreie Kommunikation (GfK)
Umfrage zur Schulzufriedenheit und Schulquailität
DAX 8.000? Kein Grund für Höhenangst! Hans-Jörg Naumer Global Head of Capital Markets & Thematic Research Mai 2013 Nur für Vertriebspartner und professionelle.
ReB i KoNet Regionales Berufsinformations u. Koordinierungsnetzwerk in Düsseldorf Herzlich Willkommen beim.
Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2000 in der Zahnarztpraxis
Lokal. Sozial. Vereint.. 2 Wir wollen dazu beitragen, die Lebensbedingungen hilfsbedürftiger Mitbürger in unserer Region zu verbessern. Unabhängig von.
Neuer Fortbildungserlass
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention
Definition Unterstützung von Personen, Gruppen, und Organisationen Leistung des Sponsors: –Finanzmittel –Sach- und/oder Dienstleistungen Zweck des Marketings.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Diese Foliensammlung enthält wesentliche Informationen zu den Inhalten und zum.
FL Herzliches Willkommen. FL Industrie Energie/ Wasser HandelHotellerie Gastronomie Tourismus DienstleistungenVerkehrBanken.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich.
Schulsponsoring – konzeptionelle, schulrechtliche und steuerrechtliche Kernaspekte Chancen und Gefahren Fachtagung Xpert-Schule-NRW – Düsseldorf, 27. Mai.
Schulsponsoring – konzeptionelle, schulrechtliche und steuerrechtliche Kernaspekte Chancen und Gefahren Fachtagung Xpert-Schule-NRW – Düsseldorf, 27. Mai.
Schulsponsoring – konzeptionelle, schulrechtliche und steuerrechtliche Kernaspekte Chancen und Gefahren Fachtagung Xpert-Schule-NRW – Düsseldorf, 27. Mai.
 Präsentation transkript:

Referent: Lennart J. Krotzek Workshop 4: Schulsponsoring Rechtliche Grundlagen Was ist Schulsponsoring überhaupt? Vor- und Nachteile von Sponsoring Beispiele Diskussion Referent: Lennart J. Krotzek

Rechtliche Grundlagen Schulgesetz: § 98 Zuwendungen (1) Schulen können für den Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Sach- und Geldzuwendungen Dritter unterstützt werden. Der Schulträger stellt sicher, dass einzelne Schulen nicht unangemessen bevorzugt oder benachteiligt werden. (2) Zuwendungen entbinden den Schulträger nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen nach diesem Gesetz. [→ Schulen bekommen aus dem öffentlichen Etat genauso viel wie vorher, Anm. d. Autors] § 99 Sponsoring, Werbung (1) Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers. (2) Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das Ministerium.

Weitere rechtliche Richtlinien: 1. Datenschutz: Die Sammlung und Weitergabe der Adressen von Lehrern oder Schülern an einen Sponsor (z.B. eine Versicherung oder eine Fahr-, Tanz- oder Computerschule) ist nach dem Datenschutzgesetz nicht zulässig. 2. Vorteilsnahme: Sponsorengelder kann die Schule nur in Vertretung des Schulträgers annehmen, nicht ein einzelner Lehrer oder Lehrergruppen, sondern die Schulleitung als Vertreter des Schulträgers. Sachspenden oder z.B. gesponserte Laptops müssen inventarisiert werden. Sie gehören nicht den mit ihnen arbeitenden Lehrern oder Schülern, sondern dem Schulträger. Dieser muss dann auch für die weitere Wartung und die Entsorgung sorgen (Folgekosten von Sponsoring-Leistungen). Deshalb sollte die Annahme von Sachleistungen vom Schulträger geprüft werden. 3. Vertrag: Da Sponsoring eine Vereinbarung über den Austausch von Leistung und Gegenleistung über einen festgelegten Zeitraum bedeutet, ist es unbedingt zu empfehlen, dieses Austauschverhältnis in einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Dieser "Vertrag" kann dann auch vom Schulträger in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft werden, so dass alle Beteiligten wissen "woran sie sind". Leicht geändert zit. aus: http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/faq_sponsoring.php#anker45

Unterschied zwischen Werbung und Sponsoring „Schulsponsoring bedeutet Verantwortung und Partnerschaft im Rahmen einer projektorientierten oder längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Schule. Das Unternehmen unterstützt ein konkretes Projekt bzw. die Realisierung des Schulprogramms; es profitiert von der Kommunikation über das Projekt bzw. die Partnerschaft als solche. Unmittelbare Werbung für ein Produkt findet nicht statt.“ http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/faq_sponsoring.php#anker45 (Ministerium für Schule und Weiterbildung im Land NRW)

Unterschiedliche Unterstützungen für Schulen Stiftungswesen [...] Mäzenatentum Spenden Der Spender erbringt freiwillig Leistungen, die ohne Gegenleistung, aber in der Regel mit einer gewissen Zweckbestimmung gegeben werden. Jegliche Gegenleistung ist zuwendungsschädlich. Der Spender strebt an, über die Zuwendungsbestätigung (ehemals Spendenquittung) eine Steuervergünstigung durch Berücksichtigung als Sonderausgaben zu erlangen. Sponsoring

Sponsoring „Unterstützung von Institutionen, Personen oder Veranstaltungen mit finanziellen Mitteln oder Sach- und Dienstleistungen durch Unternehmen. Im Gegenzug wird das Firmenengagement publikumswirksam öffentlich gemacht. Der Sponsor fördert um der kommunikativen Gegenleistung willen, die Gegenleistung ist geeignet, dem Unternehmen zu dienen. Der Aufwand ist daher für das Unternehmen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es handelt sich beim Sponsoring also um einen rechtlich bindenden Vertrag von Leistung und Gegenleistung; der Sponsor, sprich Förderer der Sc.hule, unterstützt diese; die Schule kommuniziert den Sponsor öffentlich, im Sinne des Mottos: “Tue Gutes und rede darüber““ Zit. aus http://www.ler-nrw.de/archiv/handreichung.pdf (Helmut Schorlemmer, Schulsponsoringberater Nordrhein-Westfalen, Schulleiter Pestalozzi-Gymnasium Unna: Schulsponsoring NRW)

Welche Gegenleistungen sind möglich? Präsenz des Sponsors während Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste, Projektwochen) Erwähnung des Sponsors bei Schulpublikationen Nutzung des Sponsorenlogos bei eigenen Veröffentlichungen (z.B. Schuljahrbuch, Schülerzeitung) Erwähnung des Sponsors bei Pressemeldungen und/oder gemeinsamen Pressekonferenzen Firmenlogos auf gesponserten Gegenständen (z. B. Computer, Beamer, Whiteboards) Präsenz des Sponsorenlogos in Schaukästen/Vitrinen der Schule Freigabe des Schulsponsoringprojekts zur Nutzung in der unternehmensinternen Kommunikation Zit. aus: https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70895/schulsponsoring.pdf (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW )

Der Nutzen für Unternehmen Für Unternehmen ist das Schulsponsoring ertragreich und sinnvoll, um . . . die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern potenzielle Nachwuchskräfte gezielter informieren zu können und potenzielle Auszubildende kennenzulernen die Vorstellungen der Firma und die Ansprüche an die Mitarbeiter deutlich zu machen häufiger und positiv in der lokalen Presse erwähnt zu werden ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung Nachdruck verleihen zu können die Beziehungen zum regionalen Umfeld zu verbessern Vorurteile der Wirtschaft gegenüber zu beseitigen, Unternehmen am Standort und in der Region positiv in Erscheinung treten zu lassen und dazu beizutragen die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und Imagegewinn zu erreichen. Zit. aus: https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/70895/schulsponsoring.pdf

Vorteile von Schulsponsoring für Schulen und SuS Blick hinter die Kulissen von Unternehmen Praxisorientierter Unterricht Vermittlung von Ausbildungsplätzen Finanzielle Unterstützung und größere Handlungsmöglichkeiten Projektunterstützung Vorteil gegenüber anderen Schulen Stärkung des Schulprofils → Presse

Nachteile für Schulen und SuS Kein neutraler, objektiver Unterricht (mit Ausnahmen) Indirekte Werbung im öffentlichen Raum Unterbewusste Konsumsteuerung Eventuelle qualitative Verschlechterung von Unterrichtsmaterialien Beschränkung der Handlungsfelder auf Sponsoringbereich → Abhängigkeiten

Standpunkt der LSV „4. Bildungsfinanzierung Heutzutage hat die Wirtschaft die Möglichkeit, das System Schule materiell und finanziell zu unterstützen und so auf den ersten Blick aufzuwerten. Doch eine Einmischung der Wirtschaft in die Schule und finanzielle Zuwendungen bedeuten in ihrer Konsequenz eine Gefahr für die öffentliche, freie, staatlich garantierte und kostenlose Bildung: Sobald Firmen bereit sind, in Schule zu investieren, liegt diesem Anliegen ein betriebswirtschaftlicher Vorgang zu Grunde: Das Streben nach Gewinn, Profit und Einfluss. Darum müssen die offensichtlich vorhandenen finanziellen Ressourcen der Wirtschaft in Form von Steuern eingetrieben und vom Staat verwaltet, anstatt für Sponsoring ausgegeben zu werden. Werden Zuwendungen von Seiten der Wirtschaft angenommen, entsteht eine Abhängigkeit und somit das Risiko, dass Schule ihre weitgehende Unabhängigkeit verliert. [...]“ Zit. aus dem Grundsatzprogramm der LSV NRW

Beispiele Gesamtschule Eiserfeld Sehtests von Optikern Volksbank in Kirchhellen Kooperationen mit Bibliotheken und öffentlichen Einrichtungen Kooperation Heisenberg-Gymn. Gladbeck mit dem Musiktheater im Revier Gelsenkirchen

Diskussion