Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich

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 Präsentation transkript:

Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Franz Wolfmayr Präsident EASPD

Gliederung des Vortrags Begriffe erklären: UN, Konvention Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Das soziale Modell von Behinderung Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten am Weg zur Inklusion Das Recht auf Arbeit

Was bedeutet „UN“? UN bedeutet auf Englisch „United Nations“. Das bedeutet auf Deutsch „Vereinte Nationen“. Der Name kommt von den Mitgliedern der UN. Das sind fast alle Staaten (192 Länder) der Welt. Die UN ist also eine sehr große Organisation.

Was ist eine UN-Konvention? Eine Konvention ist ein Übereinkommen oder Vertrag. Ein UN-Übereinkommen bedeutet: Verschiedene Staaten der Welt einigen sich auf einen Text und ein Dokument. Das ist oft schwierig und dauert lange. Weil es unterschiedliche Meinungen gibt. In diesem Dokument geht es zum Beispiel um die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen In diesem Dokument der Vereinten Nationen geht es also um Menschen-Rechte von Menschen mit Behinderungen. Was bedeuten Menschen-Rechte? Jeder Mensch hat diese Rechte. Weil er oder sie eben ein Mensch ist. Diese Rechte sind bei allen Menschen gleich. Diese Rechte gelten überall auf der Welt.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen In dieser Konvention ist das "Recht auf Anderssein und auf Vielfalt" festgeschrieben. Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben nach ihren Wünschen mit ihrer Behinderung führen können. Aber der Weg dahin ist noch weit.

Die Grundideen der UN-Konvention Respekt der Würde der Person: Jeder Mensch muss wie ein Mensch behandelt werden Nicht-Diskriminierung: Menschen mit Behinderungen müssen gleich wie alle anderen Menschen behandelt werden Inklusion und volle Teilhabe in der Gesellschaft Respekt für das Anderssein (Vielfalt) Barrierefreiheit (jeder Mensch soll überall ungehindert hinkommen und teilhaben können) Gleichheit von Männern und Frauen Kinder haben die gleichen Rechte

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bereits 149 Staaten der Welt haben die UN-Konvention unterschrieben (November 2009). Aber erst 101 Staaten der Welt haben die Konvention rechtlich gültig gemacht (November 2009). Das nennt man Ratifikation. Österreich gehört zu diesen 101 Staaten. Für uns ÖsterreicherInnen ist das sehr wichtig. Aber es müssen mehr Staaten werden.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die wichtigsten Artikel (Punkte) der Konvention: Artikel 1 – Zweck: Das bedeutet: Warum wurde diese Konvention geschrieben? Damit endlich alle Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte wie andere Menschen ohne Behinderungen bekommen.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 4 – Allgemeine Verpflichtungen / Pflichten Das bedeutet: Was müssen Staaten/Länder wie Österreich tun? Die Staaten müssen Gesetze für alle Menschen machen. Die Staaten müssen alle Menschen gleich behandeln. Die Staaten müssen die Bevölkerung informieren. Dann wissen alle Menschen über Behinderung Bescheid. Das bedeutet: Es muss sich sehr viel ändern!

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft: Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen müssen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Menschen mit Behinderungen müssen überall leben dürfen und sich das selber aussuchen können. Menschen mit Behinderungen müssen Assistenz bekommen (in allen Bereichen des Lebens).

Was bedeutet Assistenz Assistenz bedeutet Unterstützung und Hilfe. Zuhause. Am Arbeitsplatz. In der Freizeit. Aber Menschen mit Behinderungen bestimmen dabei selbst! Wo, wann, wie und von wem Assistenz angeboten wird. Assistenz ist in Österreich noch nicht selbstverständlich. Assistenz ist aber die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.

Selbstbestimmung Was bedeutet Selbstbestimmtes Leben? Kontrolle über das eigene Leben! Selbstbestimmtes Leben und Assistenz sind eng verbunden. Die Selbstbestimmt Leben Bewegung entstand vor etwa 40 Jahren in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika). Menschen mit Behinderungen sind ExpertInnen in eigener Sache.

ExpertInnen in eigener Sache Das bedeutet: Selbstvertretung Menschen mit Behinderungen können ihr Leben alleine meistern. Unterstützung ist gut. Aber: Die Entscheidung und die Wahl liegt bei Menschen mit Behinderungen. Andere Menschen sollen das unterstützen. Aber andere Menschen sollen nicht alles bestimmen.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Es geht um den Blickwinkel! Herausforderungen an die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Wie hilft man „richtig“? Wie unterstützt man sinnvoll? Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen selbst: Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es? Wahlmöglichkeit!

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen Chancen wie alle anderen Menschen haben: bei der Arbeit in der Freizeit im Leben insgesamt Dafür gibt es eben Unterstützung.

Ausgangspunkt der UN-Konvention: Das soziale Modell von Behinderung Wie kann die UN-Konvention dabei helfen? Das soziale Modell von Behinderung führt gesellschaftliche Benachteiligung auf gesellschaftliche Vorgänge zurück. Nicht die Funktionsbeeinträchtigung behindert die Menschen. Sondern: Die Gesellschaft und das Lebensumfeld behindert die Menschen.

Ausgangspunkt der UN-Konvention: Das soziale Modell von Behinderung Das wird zwar schon lange gesagt. Aber: Die meisten Menschen ohne Behinderungen wissen nicht, was das bedeutet. Und die PolitikerInnen leider auch nicht. Die UN-Konvention ist das erste Dokument in diese Richtung. Das „zwingt“ PolitikerInnen und alle Menschen zum Nachdenken darüber. Und die Konvention zwingt zum Handeln!

Ausgangspunkt in Österreich: Ansichten zu Behinderung Welche Ansichten zu Behinderung gibt es in Österreich? Woher kommen in Österreich die Ansichten zu Behinderung? Wer hat sie geprägt? Mit welchen Absichten und warum? In welchem Zusammenhang wurden sie entwickelt?

Ansichten zu Behinderung in Österreich Die Ansichten zu Behinderung in Österreich haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. Zuerst ging es um so genannte „Kriegsinvalide“. Es ging um die medizinische Versorgung und um die Versorgung mit Geld. Diese Menschen sollten wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Sie sollen „gesund“ gemacht werden. Behinderung ist aber keine Krankheit!

Ansichten zu Behinderung in Österreich Das bedeutet: Es ging anfangs darum, was bei behinderten Menschen „nicht funktioniert“ - „Funktionsbeeinträchtigungen). Das ist auch heute grossteils immer noch so. Behinderung wird immer noch als „Beeinträchtigung“ und „Schädigung“ verstanden. Menschen mit Behinderungen werden deshalb immer noch aus der Gesellschaft ausgeschlossen.

Es muss sich etwas ändern: Der Weg zu Inklusion ... … geht nur über Selbstbestimmt leben und Assistenz Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen: Integration: Anderssein als Maßstab (“Anpassung” und “Normalisierung”) Inklusion: Anerkennung von Anderssein (“Akzeptanz”)

Inklusive Begleitung“: Ein Weg zum Ziel. Aber nicht das Ziel. Änderung des so genannten Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes: Ausbildung für so genannte Basisversorgung: Das bedeutet: Unterstützung beim Waschen, beim Essen und beim Anziehen (nicht nur durch Pflegepersonal). Das ist wichtig (Lebensqualität!). Aber dabei darf es nicht bleiben. Die UN-Konvention fordert mehr ein!

Inklusion und „selbstbestimmte Unterstützung“ Inklusion bedeutet die Anerkennung von Anderssein. Unterstützung ist ein Teilbereich von Inklusion. Dabei muss Unterstützung jedoch als Assistenz verstanden werden. Es geht also um “selbstbestimmte Unterstützung” – Unterstützung zum Selber-Machen Es geht um die persönliche Lebensplanung aller Menschen und um die selbständige Umsetzung.

Es geht um ... ... Selbstbestimmung, Selbstvertretung und volle Teilhabe an der Gesellschaft Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung: Das ist ein sehr wichtiges politisches Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen übernehmen selbst die Verantwortung für ihr Leben. Es geht um Inklusion!

Was muss noch getan werden? Viel. Wichtige Gesetze wurden in letzter Zeit beschlossen (Behindertengleichstellungsgesetz). Es gibt immer mehr Angebote für Assistenz. Das Bild behinderter Menschen muss sich jedoch noch weiter ändern (zum Beispiel bei Arbeitgebern oder auch im Schulsystem). Davon hängt die Anwendung der Gesetze ab. Die UN-Konvention hilft dabei!

Die UN-Konvention hilft dabei! Wie? Unter anderem mit Hilfe des so genannten Monitoring-Ausschusses (Gruppe) für die Konvention. Monitoring bedeutet: Man beobachtet, was in einem Land passiert und was sich ändert. Und man überwacht, dass sich etwas ändert. Der Monitoringausschuss für die UN-Konvention arbeitet bereits seit drei Jahren.

Die UN-Konvention hilft dabei! Der Monitoring-Ausschuss bearbeitet unter anderem Anfragen von Menschen mit Behinderungen. Der Monitoring-Ausschuss gibt dazu Stellungnahmen ab. Das bedeutet: Man gibt Antworten auf Fragen. Warum hat jemand ein bestimmtes Problem? Wie kann man es mit Hilfe der UN-Konvention lösen? Beispiel: Beschäftigung und Arbeit

Die UN-Konvention und Österreich Was ändert sich durch die Konvention in Österreich? Der gesamte Lebens-Alltag. Was muss sich noch ändern? Was muss noch getan werden? Die Umsetzung und Anwendung verschiedener Gesetze. Die gesellschaftliche Haltung Menschen mit Behinderungen gegenüber.

Notwendige Veränderungen in der Politik in Österreich Durch die Politik: Die Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen muss selbstverständlich werden. Das muss politische Praxis werden werden. In der Politik: Die Beteiligung (Teilhabe) von Menschen mit Behinderungen an der Politik muss ebenso selbstverständlich werden.

Danke EASPD Av. d'Auderghem/ Oudergemlaan 63 1040 Bruxelles +32 22 82 46 10 franz.wolfmayr@chanceb.at www.easpd.eu info@easpd.eu