Art. 32 BBV.  Art. 32 der neuen Berufsbildungsverordnung „Erwachsene, die über eine berufliche oder ausserberufliche Berufserfahrung von mindestens fünf.

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 Präsentation transkript:

Art. 32 BBV

 Art. 32 der neuen Berufsbildungsverordnung „Erwachsene, die über eine berufliche oder ausserberufliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen, können zu einem Qualifikationsverfahren zugelassen werden, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben.“

1. Berufspraxis Können Sie sich in Ihrem Berufsfeld die fehlenden beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen, damit Sie den Anforderungen der Bildungsvorschiften in Ihrem Beruf genügen?

 grundbildung/fachfrau-fachmann/ grundbildung/fachfrau-fachmann/

2. Theoretische Kenntnisse Klären Sie mit der zuständigen Berufsfachschule ab, welche theoretischen Kenntnisse Sie noch erwerben müssen oder ob Sie den Unterrichtsstoff ganz oder teilweise im Selbststudium erarbeiten können, um Ihre Qualifikationsverfahren erfolgreich abzuschliessen?

 Bereits erbrachte Bildungsleistungen werden bei der Beurteilung des Gesuches bzw. zur Dispensation von Ausbildungsteilen angemessen berücksichtigt. Normalerweise Dispensation von Allgemeinbildung und Sport  Abklären welche berufskundlichen Fächer besucht werden müssen! Normalerweise Dispensation der Sprachen im 1. und 2. Lehrjahr

 => Organisation => Abteilung GDL Gespräch mit Willy Obrist, Schulvorsteher und Bernhard Roten, Klassenlehrer

3. Persönliche Abklärungen Können Sie die notwendige Zeit für Schule oder Selbststudium aufbringen? Müssen Sie eventuell den Beschäftigungsgrad anpassen (finanzielle Auswirkungen)?

 Schultage: 7 Lektionen Fachunterricht  1. Lehrjahr ganzer Donnerstag (oder Selbststudium)  2. Lehrjahr ganzer Montag  3. Lehrjahr ganzer Mittwoch  Hausaufgaben, Lernen auf Prüfungen  Überbetriebliche Kurse: 30 ganze Tage  Externe Praktika: 1 – 2 Monate

4. Zulassungsverfügung zum Qualifikationsverfahren Gesuch um Zulassung zur Lehrabschluss- prüfung an das Mittelschul- und Berufs- bildungsamt Ihres Wohnkantons stellen. Mit der Verfügung können Sie sich bei der entsprechenden Berufsfachschule zum Unterricht anmelden.

 Wohnkanton Freiburg Amt für Berufsbildung Derrière-les-Remparts 1, 1700 Freiburg Tel:  Wohnkanton Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern Kasernenstrasse 27, 3000 Bern 22 Tel: ,

5. Finanzierung Erwachsene, die bereits über eine Ausbildung auf Sekundarstufe II verfügen, bezahlen einen Teil der Unterrichtskosten selbst. Erkundigen Sie sich bei der Berufsfachschule über die Höhe des Schulgeldes.

 Schulgeld: ca. Fr  Überbetriebliche Kurse: ca. Fr  Skripts, Schulbücher, Prüfungsgebühr, Ausflüge (Eintritte, Tickets, Buchmesse): ca. Fr

6. Überbetriebliche Kurse Die überbetrieblichen Kurse dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Der Besuch ist für Erwachsene mit einer Zulassung nach Art. 32 nicht obligatorisch. Teilnahme erfolgt auf eigene Kosten.

1. Erschliessen Bibliothekswesen 1: Einführung 2. Erwerben und Übernehmen 3. Erschliessen im Archivbereich 4. Recherchieren 1: Einführung 5. Kundenbeziehungen 6. Erschliessen Bibliothekswesen 2: Vertiefung 7. Recherchieren 2: Vertiefung  Anmeldung:

 Anstellen der Person als Praktikant/in für 2 Jahre  Praktikanten Lohn (Kt. Bern: ca bei 100%)  Max. Beschäftigungsgrad 80%  Rotation innerhalb der Bibliothek, Einblick in alle Arbeiten  Externes Praktikum von 1-2 Monate  Finanzielle Unterstützung (Schulgeld, Skripts, ÜKs)

 Ausbildungsdelegation I+D Hallerstr. 58, 3012 Bern, Internet:  Nina Grossenbacher Universitätsbibliothek Bern Münstergasse 61, 3000 Bern 8,