Weiterentwicklung des Beruflichen Gymnasiums MSW, Ref. 612 Weiterentwicklung des Beruflichen Gymnasiums Konzept für die AHR-Bildungsgänge am Berufskolleg nach 2010 - Entwurf - Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
MSW, Ref. 612 Leitziele Stärkung des Berufskollegs als attraktive Alternative zum allgemein bildenden Gymnasium Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung Schulformspezifischer Bildungsauftrag Individuelle Förderung, Durchlässigkeit und Transparenz
Strukturentscheidungen MSW, Ref. 612 Strukturentscheidungen Einheitliche Stundentafel pro Fachbereich, z.B. Erziehung + Soziales, Technik, Wirtschaft + Verwaltung Integrierte AHR-Bildungsgänge mit oder ohne Berufsabschluss nach Landesrecht Klare Berufsorientierung - Keine Bildungsgänge ohne Berufsorientierung Stärkung des Bildungsgangprofils Stärkung der technisch-naturwissenschaftlichen Profilfächer Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (BASS 10-03 Nr. 01): Den Schulträgern wird hinsichtlich der Namensgebung ihrer Berufskollegs im Rahmen von § 6 Abs. 6 SchulG (BASS 1 – 1) vorgegeben, dass die Bezeichnung „Berufskolleg“ lautet. Textlich nachfolgend können Spezifizierungen der vorhandenen Bildungsgänge ausgewiesen werden. Berufskollegs mit Bildungsgängen, die gemäß § 22 Abs. 5 SchulG zur allgemeinen Hochschulreife führen, können den Zusatz „Berufliches Gymnasium“ führen. Zur Spezifizierung kann z. B. „Wirtschaftsgymnasium“ oder die Fachrichtung bzw. der Fachbereich mit angegeben werden, wie z. B. "Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung" oder "Berufliches Gymnasium für Technik". Im Übrigen bleibt die Namensgebung unberührt, das heißt Schulträger, Schulformen und Schulstufe sind nach wie vor Bestandteil der Schulbezeichnung.
Rahmenstundentafeln
Beispiel Rahmenstundentafel „Wirtschaft + Verwaltung“
Bildungsgangspezifische Fächer Beispiel Akzentuierung Betriebsorganisation
Beispiel Abiturfächer
Eingangsvoraussetzungen Regelschüler (außer Gymnasium): Übergang nach Klasse 10 mit mittlerem Schulabschluss in die Einführungsphase (Klasse 11) Gymnasiasten: Übergang nach Klasse 9 mit Berechtigung zum Besuch der Bildungsgänge des Berufskollegs in Einführungsphase (Klasse 11). Mittlerer Schulabschluss nach Versetzung in Qualifikationsphase (Klasse 12) Keine Verkürzungsmöglichkeit für gute Real- und Gesamtschüler
Belegverpflichtung Folgende Fächer sind in der Qualifikationsphase zu belegen: 5-stündiges berufliches Profilfach 4-stündige Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau 3-stündiges weiteres berufsbezogenes Fach 2-stündige Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau „Kernfächer“ D/E/M/ 4-stündig Neu einsetzende zweite Fremdsprache 4-stündig.
Abiturprüfung Fünf Prüfungsfächer Abdeckung der drei Aufgabenfelder Ein berufliches Profilfach (schriftlich/ erhöht) Ein weiteres Fach des beruflichen Lernbereichs (schriftlich/ grundlegend) In der Regel zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik (schriftlich/erhöht) Ein weiteres Fach (mündlich/ grundlegend) Abdeckung der drei Aufgabenfelder
Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 MSW, Ref. 612 Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 Abiturprüfungsfächer als erste Teil-leistung der Berufsabschlussprüfung Betriebspraktika von insgesamt 12 Wochen Zweite Prüfungsteilleistung in einem in der 14. Jahrgangsstufe unterrichteten Fach des berufsbezogenen Lernbereichs Praktische Prüfung (sechsstündig)