Anmeldung zur Abschlussprüfung im Masterstudiengang Soziologie - Europäische Gesellschaften.

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Anmeldung zur Abschlussprüfung im Masterstudiengang Soziologie - Europäische Gesellschaften

Anmeldung zur Masterarbeit Termine In jedem Semester werden zwei Termine für die Meldung zur Masterarbeit angeboten. Die Meldetermine liegen jeweils zu Beginn sowie am Ende des Semesters. Meldetermin im Sommersemester April – Uhr 2. September – Uhr

Unterlagen Wenn Sie sich zur Masterarbeit melden, reichen Sie Die Immatrikulationsbescheinigung aus den beiden vorangegangenen Semestern, den Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung von Modulen im Umfang von 60 LP (z.B. Ausdruck des Leistungs- und Punktekontos aus CM) und den von dem/der BetreuerIn unterschriebenen Vorschlag für den Titel (Themenblatt) der Masterarbeit ein.

Erst- und ZweitgutachterInnen BetreuerIn Ihrer Masterarbeit Mindestens promovierte MitarbeiterInnen des Instituts für Soziologie und/oder mindestens promovierte Lehrende im Master-Studiengang können Ihre Masterarbeit betreuen. Darüber hinaus können auch externe PrüferInnen als BetreuerInnen fungieren, sofern sie promoviert und vom Prüfungsausschuss auf entsprechenden Antrag hin eingesetzt worden sind. ZweitgutachterIn der Arbeit Der/die ZweitgutachterIn Ihrer Masterarbeit wird vom Prüfungsaus- schuss eingesetzt. Sie können aber gern einen Vorschlag einreichen.

Die Masterarbeit (1) Der Titel Der Arbeitstitel Ihrer Masterarbeit wird in Absprache mit Ihnen von dem/der BetreuerIn vorgeschlagen, vom Prüfungsausschuss geneh- migt. Den endgültigen Titel legen Sie in Absprache mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn fest. Sie dürfen das Thema einmal innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben. Es gilt dann als nicht ausgegeben. Verbunden damit ist jedoch das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang. Die Bearbeitungsfrist Sie beträgt 22 Wochen. Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. In diesem Fall haben Sie eine Wiederholungsmöglichkeit.

Die Masterarbeit (2) Bearbeitungshinweise Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshin- weise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht. Verlängerung der Bearbeitungsfrist In Krankheits- oder begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungs- ausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit um max. 4 Wochen verlängern. Eine Krankschreibung bzw. eine befürwortende Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers ist erforderlich. Eidesstattliche Erklärung Bei Abgabe der Arbeit müssen Sie versichern, die Masterarbeit selbständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwandt zu haben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit dem ausgegebenen Thema Ihrer Masterarbeit.

Die Masterarbeit (3) Die Begutachtung Erst- und ZweitgutachterIn erstellen voneinander unabhängige Gut- achten. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithmetische Mittel aus beiden Noten. Sollte Ihre Arbeit nicht mindestens mit der Note "aus-reichend" bewertet werden, haben Sie eine Wiederholungsmöglichkeit.

Anmeldung zum Studienabschluss Antragstellung Ihre Prüfungsordnung sieht vor, dass Sie den Studienabschluss be- antragen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage des Fachbereich Politik-und Sozialwissenschaften direkt unter Ihrem Studiengang. Ausstellung der Dokumente Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden schnellstmöglich ausgestellt.

Terminplan für das Sommersemester 2015 MPO 2013 Meldung zur Masterarbeit: und , Uhr Ausgabe des Themas: und , Uhr Einreichung der Arbeit: und , Abgabe im Prüfungsbüro oder Zusendung per Post (es gilt das Datum des Poststempels) Einreichung der Gutachten für die Masterarbeit: ca. bis Mitte Mai 2015bzw. Mitte März 2016