Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –

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 Präsentation transkript:

Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von 01.01.2015 – 31.12.2018 Befristete Neuregelung aufgrund Tarifautonomiestärkungsgesetz Neue Zeitgrenze vom 01.01.2015 – 31.12.2018 Längstens 3 Monate (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage 450 € - Job: Dreimaliges (bisher zweimaliges) unvorhergesehenes Überschreiten möglich (Zeitjahr) Zusatzfolie 25 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Neuregelung kurzfristige Beschäftigung – von 01.01.2015 – 31.12.2018 Unverändert: Zeitrahmen = das Kalenderjahr Muss von der Eigenart her oder im Voraus vertraglich begrenzt sein Prüfung der Berufsmäßigkeit Zusatzfolie 26 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Neuregelung kurzfristige Beschäftigung – von 2015 - 2018 3 Monate oder 70 Arbeitstage? -> 3 Monate: volle Kalendermonate, mind. 5-Tage-Arbeitswoche -> 90 Kalendertage: Teilmonate, mind. 5-Tage-Arbeitswoche -> 70 Arbeitstage: < 5-Tage Arbeitswoche Addition mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen im Kalenderjahr Beschäftigungen >= 5-Tage-Arbeitswoche: 3 Monate / 90 KT Beschäftigungen < 5-Tage-Arbeitswoche: 70 Arbeitstage Zusatzfolie 27 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Alles Wichtige für das Jahr 2015 Kurzfristige Beschäftigungen – Beispiele für Drei-Monats-Grenze und Übergangsregelung Frau Krüger nimmt am 1.12.2015 eine bis zum 29.2.2016 befristete Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit ist montags bis freitags, das Arbeitsentgelt beträgt 950 Euro monatlich. Beurteilung: Die Beschäftigung ist von vornherein auf nicht mehr als drei Monate befristet und damit geringfügig und versicherungsfrei. 2016 findet keine neue/getrennte Beurteilung statt. Hinweis: Wäre die Beschäftigung bereits 2015 wegen Vorbeschäftigungen versicherungspflichtig, bliebe sie dies auch in 2016. Beispiel – Übergangsregelung Herr Krieger nimmt am 1.12.2014 eine im Voraus bis zum 28.2.2015 befristete Beschäftigung auf. Das Monatsgehalt beträgt 1.000 Euro. Beurteilung: Die Beschäftigung ist ab 1.12.2014 versicherungspflichtig, weil bei ihrem Beginn feststeht, dass die 2014 geltende Kurzfristigkeitsgrenze überschritten wird. Ab 1.1.2015 ist wegen Änderung der Gesetzeslage eine Neubeurteilung erforderlich. Da die Beschäftigung bei ihrem Beginn (1.12.) auf nicht mehr als drei Monate befristet war, ist sie kurzfristig und versicherungsfrei. Folie 31 – Seite 48 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Neuregelung kurzfristige Beschäftigung – von 01.01.2015 – 31.12.2018 Kalenderjahresüberschreitende Beschäftigungen Achtung beim Jahreswechsel 2014/2015 und 2018/2019 Keine Bestandsschutzregelungen! Es gilt das Recht welches zum Zeitpunkt der Prüfung gültig ist! (Eine Prüfung erfolgt bei Beginn bzw. Änderung) In dem Fall gilt die gesetzliche Regelung als Änderung -> neue Prüfung!! -> Neubeurteilung der Beschäftigung Zusatzfolie 28 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Neuregelung kurzfristige Beschäftigung – von 01.01.2015 – 31.12.2018 Beispiel 2014 nach 2015: Familienversicherte Hausfrau 900 € mtl. 5-Tage-Woche Keine Vorbeschäftigungen Befristet vom 01.12.2014 – 28.02.2015 Lösung: Im Jahr 2014 Beschäftigung noch sv-pflichtig, ab 01.01.2015 sv-frei 01.12. – 31.12.14 PG 101 BGR 1111 01.01. – 28.02.15 PG 110 BGR 0000 Zusatzfolie 29 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Alles Wichtige für das Jahr 2015 Kurzfristige Beschäftigung Beispiel zur bisherigen Regelung (bis 31.12.2014) Beispiel 47 aus den Geringfügigkeitsrichtlinien (zu B 2.3.2): Hausfrau Beschäftigung: 01.12.2013 - 31.01.2014 Vorbeschäftigung: 01.08.2013 - 31.08.2013 Lösung: Die am 01.12. aufgenommene Beschäftigung ist kurzfristig weil zu ihrem Beginn feststeht, dass die Beschäftigungsdauer im laufenden Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Vorbeschäftigung nicht mehr als zwei Monate beträgt. Die Beschäftigung bleibt auch über den Jahreswechsel hinaus weiterhin versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig, weil sie auf nicht mehr als zwei Monate befristet ist. 01.12.2013 – 31.01.2014 PG 110 BGR 0000 Zusatzfolie 30 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Neuregelung kurzfristige Beschäftigung – von 01.01.2015 – 31.12.2018 Beispiel Jahreswechsel 2014/2015 mit Vorbeschäftigung: Rentner Beschäftigungsaufnahme 01.12.2014 – 31.01.2015 Vorbeschäftigung: 01.06.2014 – 31.07.2014 Lösung: Im Jahr 2014 Beschäftigung noch sv-pflichtig, ab 01.01.2015 sv-frei 01.12. – 31.12.14 PG 101 BGR 1111 01.01. – 31.01.15 PG 110 BGR 0000 Begründung: Versicherungspflicht tritt vom 01.12.2014 ein, da unter Anrechnung der Vorbeschäftigungen die 2-Monats-Grenze überschritten wird. Zum 01.01.2015 gilt die neue 3-Monats-Grenze. Da im Kalenderjahr 2014 die 3-Monatsgrenze nicht überschritten wird, tritt Versicherungsfreiheit ein. Zusatzfolie 31 Alles Wichtige für das Jahr 2015

Neuregelung kurzfristige Beschäftigung – von 01.01.2015 – 31.12.2018 Beispiel 2018 nach 2019: Familienversicherter Student 430 € mtl. 2-Tage-Woche, befristet auf insgesamt 70 Arbeitstage Keine Vorbeschäftigungen Vom 01.08.2018 – 31.03.2019 Lösung: Im Jahr 2018 als sv-frei zu sehen da kurzfristig beschäftigt, im Jahr 2019 werden die Zeitgrenzen überschritten, daher als geringfügig entlohnt zu sehen. 01.08. – 31.12.18 PG 110 BGR 0000 01.01. – 31.03.19 PG 109 BGR 6100 Zusatzfolie 32 Alles Wichtige für das Jahr 2015