AHS Direktoren/innen Dienstbesprechung Resümee der Arbeitstagung „Safer Internet“
Workshop 1: Facebook – Mobiltelefon Barbara Buchegger 1.Cybermobbing: Verantwortung? 2.Filmen / Nachvertonung des Unterrichts 3.Sexuelle Inhalte 4.Löschen von Daten 5.Schutzfunktion bei Schulcomputer 6.Strafrechtliche Relevanz 7.Schummeln mit Handys 8.Elternarbeit 9.Kompetenzen für richtigen Umgang 10.Hinweise
1. Cybermobbing: Wo beginnt und wo hört die Verantwortung auf? Schule als Problemlöser eines gesellschaftlichen Phänomens: Elternarbe Problem wird in Schule getragen: privat – öffentlich? Braucht Zuschauer Beeinträchtigung d. Unterrichts = Grenze Täter-/Opfer-Rollen bzw. –Profile sind verschwommen Schule muss reagieren – sonst Folgereaktionen aktiv auftreten nicht dulden Beweise sichern (screen shot) gravierende Fälle über „saferinternet“ löschen lassen Soziales Lernen / Notfallschüler / Peers / Guidelines
2. Filmen / Nachvertonen des Unterrichts Rechtsunsicherheit: unterschiedliche Meinungen Workshops – „Recht am eigenen Bild“ 3. Sexuelle Inhalte Pornographie = Teil der Lebenswelt Im EDV-Saal rückläufig, da durch andere Medien abgedeckt 11-Jährige in Kontakt mit Pornographie / „posing“ Vorbildfunktion: a) Werbung b) Popkultur (Musikvideos) c) freie Verfügbarkeit (YouPorn.com) Aufklärungsunterricht – „clicksafety“
4. Löschen von Daten unbedingt löschen entschleunigt Verbreitung a) Verfasser kontaktieren b) Netzwerkbetreiber melden (mehrere P. – button) c) saferinternet.at Sensibilisierung: - mittels Personalrecherche im Unterrich Niaravani über Facebook auf 5. Schutzfunktion bei Schulcomputer Keine Illusionen: Sperren werden über „Tunnelurls“ umgangen
6. Strafrechtliche Relevanz Bei begründetem rechtswidrigem Verdacht vgl. Aktiv gegen Cyber-Mobbing, S. 27 vgl. Das Handy in der Schule, S. 20 vgl. Schutz der Privatsphäre im Internet, S. 7 Laut Jugendschutzgesetz muss L/L reagieren Verjährungsfristen Polizei geeigneter Vermittler Aufklärung durch Polizei wirksamer als Beratungsinstitutionen 2./3. Klasse Info durch L/L präventiv wirksam 7. Schummeln mit Handys Handy Störsender Vorsicht keine gesetzliche Regelung
8. Elternarbeit Eltern sind überfordert – wissen nicht bescheid – Elternabende Durch geringe Teilnahme nicht entmutigen lassen Verhaltensvereinbarungen besprechen Informationsmaterial: Kompetenzen für richtigen Umgang Im Unterricht thematisieren und Fakes bewerten lassen Infos von L/L sind relevant in 2. Klasse beginnen Perspektivenwechsel - Bsp. Jobbewerbung Jährige im Netz nach Einträgen aus VS suchen lassen
10. Hinweise Verhaltensvereinbarungen mit S/S Aktionsmonat im Februar Schutz der Privatsphäre im Internet Bestellungen (auch in Klassenstärke) per unter telefonisch unter /2525
Workshop 2: Schüler-Websites / Urheberrecht (Michael Sonntag) Ergänzungen zur PP „Man muss davon ausgehen, dass eigentlich alles verboten ist“ Zur „Impressionspflicht“: strafrechtlicher Rahmen: bis 6 Monate oder 360 Tagessätze Fotos ins Internet stellen: – Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt – Veröffentlichung: Recht des Fotografen erforderlich
– Schüler-/Lehrerfotos: schriftliches Einverständnis der Personen erforderlich – kann einmal eingeholt werden; gilt für mehrere Jahre; kann zurückgenommen werden – außer Teil des Aufnahmevertrags (Privatschulen) – Wenn Schüler/innen in der Schule gefilmt werden – Zustimmung durch Erziehungsberechtigte/Schüler/innen notwendig für Ausstrahlung – Probleme: Fotografenfotos und eingescannte Landkarten
Daten aus dem Internet kopieren, bzw. bei „embedded links“: Vorsicht! Wichtig: bei Vorzeigen vor öffentlicher/nicht öffentlicher Gruppe (Klasse – öffentlicher Vortrag) Zitate für Texte und Bilder: möglich; Urheber angeben Bei Collagen mit Bildern von Künstlern: Rechte müssen
Links auf andere Websites: möglich; – verboten Hinweis auf verbotene Seiten Kontakt: Dr. Michael Sonntag:
Workshop 3: Internet +neue Medien: Faszination und Sucht (Peter Eberle) Faszination der neuen Medien: Anknüpfen an Grundbedürfnissen der Jugendlichen (Autonomie, Verbundenheit, Kompetenz, Selbstwert) Gefährdet? Jugendliche mit Defziten in Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse; virtuelle Welt als Ersatz Burschen zw. 15 – 17: besonders gefährdet (ca.5%)
Wann Sucht? – Leben rund um das Spiel organisiert; – Leistungsabfall; – Kontrollverlust Unterstützungsmöglichkeiten: – „Stärkung der Lebenskompetenzen“ – Programm „plus“: 4 Jahre, 5.-8.Schulstufe – Punktuelle Beschäftigung mit Neuen Medien
Kontaktadresse Eberle: Ing. Mag. Peter Eberle: Institut Suchtprävention: Hirschgasse 44; 4020 Linz; 0732 – Facebook account: Peter.Prävention
Workshop 4: Cyber Mobbing/Bullying Kriminalprävention Polizei sieht Prävention als Teil ihrer Aufgabe Präventionsbeamte Prävention bzgl. Eigentum, Sucht und Gewalt „Gewalt und Gefahren durch neue Medien“ Trendkriminalität (Happy Slapping,…), Gewaltspiele/-filme, virtuelle Welten, Onlineforen, Chatrooms, Handyfallen Cyber… …mobbing, …bullying, …stalking, …grooming
Cyber…, facebook & co „Internet“ Daten unwiderruflich gespeichert „big brother …“ – jederzeit Foto, Sprachaufnahme Aufklärung Konsequenzen Strafmündigkeit StGB, Jugendschutzgesetz, Mediengesetz Mobbing/bullying kein Delikt Begriffe aus StGB Nötigung (§105), gefährl. Drohung (§107), üble Nachrede (§111), Beleidigung (§115), Verleumdung (§297) Nach Anzeige ändert Täter meistens sein Verhalten.
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