Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
Advertisements

System der Rehabilitation in Deutschland
Eulerscher Polyedersatz
Ihr Arbeitgeberservice
Artikel der Charta Artikel1:
GPC 2003 Die Förderung von Benachteiligten Impulstagung des SIBP und SGB 24. Januar 2003, Zollikofen Im Auftrag des.
Arbeitsgruppe 2 Arbeit und Beschäftigung
Internetcafés in NRW. Der Fakt Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen ist eine wichtige Thematik es gibt Jugendliche, die mit den Regelangeboten der Berufsberatung.
Kapitel 19 Astronomie Autor: Bennett et al. Unsere Galaxis, die Milchstraße Kapitel 19 Unsere Galaxis, die Milchstraße © Pearson Studium 2010 Folie: 1.
Integrationsfachdienste (IFD)
R. Burtscher, SoSe 2008 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration SoSe 2008 Prof. Dr. R. Burtscher.
R. Burtscher, SoSe 2008 Ausgewählte Aspekte beruflicher Integration SoSe 2008 Prof. Dr. R. Burtscher.
Eingliederungsmanagement der B. Braun Melsungen AG
Bitte jetzt weiterklicken
Hilfe und Beratung Für berufstätige Menschen mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder erheblichen seelischen Problemen und für deren Arbeitgeber.
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Zeitarbeit in Frankreich
Michael Breitsameter Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. Abteilungsleiter Berufliche Rehabilitation.
Projektdatenbank Wegweiser Suchfunktionen Erweiterte Suche
Birgitt Ehrl Geschäftsführerin ARGE Regensburg Stadt
Integration von Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben
Herzlich willkommen im
Struktur und Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes Oberpfalz
VON DER ZUSTÄNDIGKEIT ZUR VERANTWORTUNG
11 Klassen 235 Kindern aus Klassenstufe 4-6 Kinderanzahl und Struktur.
Fachdienste für Arbeit
Als Heilerziehungspfleger-in leistest Du Assistenz und Unterstützung in folgenden Bereichen BILDUNG ARBEIT FREIZEIT.
VSW-Seminar der betrieblichen Praxis
Chancen für heute und morgen Eine Projektbeschreibung.
Seit 59 Jahren für benachteiligte Menschen Wir bilden benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene aus Wir begleiten individuell Menschen mit Behinderungen.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Mentoren-Netzwerk für mehr Vielfalt in Unternehmen Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. Gefördert vom Bundesministerium.
Berufliche Rehabilitation
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Spezialisierte Tätigkeiten

Gemeinsam etwas wagen, gemeinsam etwas unternehmen.
Betriebspraktikum im Schuljahr 2013/2014
Arbeitsgruppe 7 Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte
VO-001/1-05/13 Arbeiten, wo auch andere arbeiten Ausgelagerte Arbeitsplätze Erstellt von C.Schadinger.
Beschäftigungsangebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Werkstätten – Praxis und Erfahrungen aus NRW Fachtag in Bremen Martina.
UnfallVerhütungsVorschrift
Pflege: Informationsdefizit durch Informationsflut Pflege - Informationsdefizit durch Informationsflut Wolfram Friedel.
UB in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Thomas NIEDERKORN, Berater Ausbildung und Beschäftigung Europäische Fachtagung « Inklusion im Blick »
ÖGB BÜRO CHANCEN NUTZEN
Strukturen und Arbeitsweisen des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg H. Gabel, Sozialamtsrat Leiter 10/08 1.
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Friedrich-List-Berufskolleg Bonn
Lösungsansätze für die Nahversorgung im ländlichen Raum Lebensmittelmarkt in Form eines Integrationsunternehmens Joachim Sauereisen KVJS Integrationsamt.
Integrationsfachdienste -Ziele und Aufgaben-
„Was ist Peer-Beratung?“
„Was ist Peer-Beratung?“
I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung
Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – Utopie oder Handlungsoption? Workshop 2 Wie sollte ein Übergangsmanagement.
Behindertenfreundlichkeit – Fairness und Wettbewerbsvorteil Eine Beratung von Hotel-, Gastronomie- und Kulturbetrieben durch DUNITAL e.V. DUNITAL e.V.
ArbeitsLos Lotteriespiel mit behinderten Menschen
Berufsorientierung in der LVR-Christophorusschule Bonn.
Integrationsfachdienst
Der Europäische Sozialfonds in Bremen. Was ist der ESF? Die Abkürzung ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Der ESF ist einer der sogenannten Strukturfonds.
1. Regionaltreffen UB Norddeutschland Lüneburg, 27. Oktober 2010
Inklusion in Betrieben - Motivation sucht Praxis
 Im Rahmen des ESF-Projektes des Landes Sachsen-Anhalt werden im LK Wittenberg junge Familien unterstützt, in denen Arbeitslosigkeit u. Hilfebedürftigkeit.
Die Integrationsfachdienst München-Freising gGmbH Von der Zuständigkeit zur Verantwortung...
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Instrumente zur Integration von behinderten / schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitnehmer und.
Folie 1 Schwerbehinderten- vertretung im PL. Folie 2 DIE 11 WICHTIGSTEN ARGUMENTE, EINE SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG ZU WÄHLEN: 1. AUF RECHTE NICHT VERZICHTEN.
„aktionbildung – eine Idee macht Politik“ Rolf Drescher Geschäftsführer BeB Braunschweiger Gespräche
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Aufgaben des Integrationsamtes
 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am 25.10.2014 LVR-Integrationsamt Herzlich willkommen Informationsveranstaltung am 25.10.2014 Referentin: Liisa List Integrationsfachdienst Bonn / Rhein-Sieg kurze Vorstellung des Referenten kurze Beschreibung der Info-Veranstaltung (z.B. aus dem Kursangebot/Broschüre des LVR-Integrationsamtes zu entnehmen) 61.30

Organisation der Integrationsfachdienste LVR-Integrationsamt Organisation der Integrationsfachdienste Einheitliches Logo für alle IFD in NRW Im Rheinland gibt es 17 Integrationsfachdienste (IFD), 16 regionale IFD und einen IFD Sehen für blinde und sehbehinderte Menschen, der rheinlandweit tätig ist (Hier kann die aktuelle Liste/Adressen der IFD an die Schulungsteilnehmer verteilt werden). Steuerung der Arbeit der IFD durch das LVR- Integrationsamt Erfolgsorientierung durch jährliche Zielvereinbarungen zwischen dem LVR-Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst. 61.30 Folie 3

in NRW gibt es 2 Landschaftsverbände ; den Landschaftsverband LVR-Integrationsamt in NRW gibt es 2 Landschaftsverbände ; den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster und den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln; das Integrationsamt beim LVR ist Auftraggeber der Integrationsfachdienste im Rheinland. Rheinlandkarte: Standorte der Integrationsfachdienste im Rheinland 61.30 Folie 4

Strukturverantwortung des Integrationsamtes LVR-Integrationsamt Strukturverantwortung des Integrationsamtes Finanzierung Einrichtung Qualität Auftraggeber Finanzierung: (Vor-)Finanzierung der IFD-Dienstleistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (Hinweis : § 71 Absatz 1 SGB IX „Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahres- durchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen….“ und § 77 Absatz 1 SGB IX „Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe….“) Einrichtung: Sächliche Ausstattung (Büroausstattung) und Barrierefreiheit des IFD (Standort und Gebäude müssen barrierefrei sein, z.B. gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzug, Behinderten-WC etc) Erreichbarkeit und Reaktionszeit (zentral gelegen, innerhalb von 14 Tagen) Sicherstellung der Ergebnisdokumentation (KLIFDWeb) • Öffentlichkeitsarbeit • Netzwerk- und Gremienarbeit (ggf. Hinweis auf regionale Arbeitskreise) Qualität: • Qualitätssicherung: Qualitätmanagementsystem KASSYS (Hinweis: Homepage www.kassys.org. , KASSYS-Ordner) • Weiterentwicklung des QM - Systems Hinweis: § 112 SGB IX beinhaltet die fachlichen Anforderungen an Integrationsfachdienste 61.30 Folie 5

Zielgruppe schwerbehinderte Menschen / gleichgestellte Menschen LVR-Integrationsamt Zielgruppe schwerbehinderte Menschen / gleichgestellte Menschen mit besonderem Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung Übergang Schule / Beruf oder WfbM / Allgemeiner Arbeitsmarkt Hinweis: § 109, Absatz 2, Nr. 1 SGB IX und Absatz 3 „Ein besonderer Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen (Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, unzureichende Qualifikation, Leistungsminderung) die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert.“ Hinweis: § 2, Absatz 3 SGB IX „Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“ 61.30 Folie 6

Aufgaben des Integrationsfachdienstes LVR-Integrationsamt Aufgaben des Integrationsfachdienstes Sicherung von Arbeits- und Ausbildungs- verhältnissen Vermittlung: von Rehabilitanden, schwerbehinderten Werkstattbeschäftigten und schwerbehinderten Schülern Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungs- verhältnisse betriebliche Beratung 61.30 Folie 9

Zielgruppe der Sicherung (schwer-)behinderte Menschen, die auf einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz beschäftigt sind Hinweis: § 73 Absatz 1 SGB IX „Arbeitsplätze im Sinne des Teils 2 sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden.“ keine IFD-Zuständigkeit: § 73 Absatz 2 SGB IX; z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen etc. § 73 Absatz 3 SGB IX; z.B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 61.30 Folie 13

Aufgaben der Sicherung LVR-Integrationsamt Aufgaben der Sicherung Beratung und Begleitung von Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern Beratung von Arbeitgebern über behinderungsbedingte Einschränkungen Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen Training von Arbeitsabläufen Begleitung einer innerbetrieblichen Umsetzung Begleitung der (Stufenweisen) Wiedereingliederung in den Betrieb Krisenintervention und psychosoziale Betreuung Erstellung fachdienstlicher Stellungnahmen im Rahmen beantragter finanzieller Leistungen, Kündigungsschutzverfahren, Gegebenenfalls Beteiligung am Kündigungsschutzverfahren 61.30 Folie 14

Ziele Beschäftigungsverhältnis sichern LVR-Integrationsamt Ziele Beschäftigungsverhältnis sichern Unterstützung des AG und AN bei der Beantragung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe (Minderleistungsausgleich, Personelle Unterstützung) Schutz vor Kündigung/ Arbeitslosigkeit 61.30 Folie 15

Arbeitsweise des Integrationsfachdienstes LVR-Integrationsamt Arbeitsweise des Integrationsfachdienstes Niederschwelliger Zugang behinderungsspezifisch fähigkeits- und ressourcenorientiert individuell, bezogen auf jeden Einzelfall betriebsnah in enger Kooperation mit allen am Prozess Beteiligten in vermittelnder, neutraler Rolle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 61.30 Folie 19

Niederschwelliger Zugang LVR-Integrationsamt Niederschwelliger Zugang Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme ohne Zugangsbeschränkung oder bürokratischen Vorlauf fachdienstliche Klärung des Anliegens Klärung der IFD - Zuständigkeit Klärung der Kooperationsmöglichkeiten 61.30 Folie 20

Behinderungsspezifische Arbeit des IFD LVR-Integrationsamt Behinderungsspezifische Arbeit des IFD Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Hörbehinderung Menschen mit Sehbehinderung Menschen mit körperlicher Behinderung Menschen mit geistiger Behinderung Besonderheit der Integrationsfachdienste im Rheinland: Die IFD verfügen über behinderungsspezifisch geschultes Personal für alle Behinderungsarten. z.B. im Hörbehindertenbereich : Gebärdensprachkenntnisse, spezielle Kenntnisse im Bereich Kommunikation, Kenntnisse über technische Hilfsmittel z.B. im Sehbehindertenbereich: es gibt einen rheinlandweit tätigen IFD Sehen. Die Fachkräfte verfügen z.B. über spezielle Kenntnisse zur technischen Ausstattung eines Arbeitsplatzes. 61.30 Folie 21

LVR-Integrationsamt Personalanforderungen an die Fachkräfte der Integrationsfachdienste: geschulte Fachkräfte mit behinderungsspezifischem Wissen Fachliche Anforderungen: Grundqualifikation – abgeschlossene Ausbildung z. B. Dipl. Sozial- arbeiter, Dipl. Heilpädagoge, Dipl. Pädagoge etc. Ausreichende Berufserfahrung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit dem zu unterstützenden Personenkreis im Rahmen der Berufsqualifikation Kenntnisse betrieblicher Abläufe und Strukturen Fähigkeit, Konflikte zu erkennen, realistische Konfliktlösungs- strategien zu erarbeiten und angemessen umzusetzen Verhandlungsstrategien im betrieblichen Kontext Kenntnisse aus dem Bereich der Akquise Rechtskenntnisse aus dem Sozial- und Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt SGB IX Fähigkeit zur Anfertigung Fachdienstlicher Stellungnahmen 61.30 Folie 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LVR-Integrationsamt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Liisa List (Tel.: 0228 – 92685-214) Integrationsfachdienst Bonn / Rhein-Sieg Adresse: Maximillianstraße 22, 53111 Bonn Homepage: www.ifd-bonn.de 61.30 Folie 23