Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau

Elterninformationsabend „Übergang zu weiterführenden Schulen“ am Donnerstag, 27. November 2014, um 19.30 Uhr Programm des Abends:   Informationen zum Verlauf des „Übergangsverfahrens“ von der Klasse 4 der Grundschule in die Klasse 5 der weiterführenden Schularten und zum „Beratungsverfahren“ (Rektorin Claudia Frey) Vorstellung des Bildungsgangs „Werkrealschule“ und „Hauptschule“ und Informationen zur Schlossgartenschule in Wernau (Rektor Jürgen Schaller) Vorstellung des Bildungsgangs „Gemeinschaftsschule“ und Informationen zur Ludwig-Uhland-Schule in Wendlingen (Frau Umbeer) Vorstellung des Bildungsgangs „Realschule“ und Informationen zur Realschule in Wernau (Rektorin Katharina Rebmann) Vorstellung des Bildungsgangs „Gymnasium“ und Informationen zum Gymnasium in Plochingen (StD Heiko Schweigert) Schulentwicklungsplanung der Stadt Wernau (Bürgermeister Armin Elbl) Im Anschluss beantworten die Schulleiter und der Bürgermeister im Foyer Ihre Fragen und geben weitere Informationen

So wird das Schulgesetz umgesetzt: Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. Hierbei werden neben der Notenleistung auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotential der Kinder betrachtet. Es wird über die möglichen schulischen Angebote aufgeklärt und die Auswirkung der Entscheidung der Eltern dargelegt. Die Einschätzung, welche Entscheidung dem Lernstand und Entwicklungspotential des Kindes am meisten entspricht, obliegt danach den Erziehungsberechtigten. Die Eltern treffen für ihr Kind die Entscheidung über die auf der Grundschule aufbauende Schulart.

Ablauf des Übergangsverfahren Informationsabend der Grundschule mit den weiterführenden Schulen 27.11.2014 Bis 20.2.2015 Teckschule: bis 20.2.2015 Beratung der Eltern durch die Lehrkräfte Grundschulempfehlung wird erstellt und in der Klassenkonferenz beraten und abgestimmt Bis 25.2.2015 Teckschule: 25.2.2015 Ausgabe der Halbjahresinformation mit der Grundschulempfehlung Bis 27.2.2015 Teckschule: 27.2.2015 Eltern melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an 25.3. und 26.3.2015

So sieht die Grundschulempfehlung aus Die Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation wird durch den Klassenlehrer in einem verschlossenen Umschlag dem Kind ausgehändigt.

So sieht das Formular zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen aus Die Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation müssen nicht vorgelegt werden.

Besonderes Beratungsverfahren Bis 24. April 2015  Grundschule informiert Beratungslehrer/in.  Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchung durch die Beratungslehrkraft. Bis 29. April 2015  Anmeldung bei der aufnehmenden Schule (verantwortlich: Erziehungsberechtigte). Über die Testergebnisse wird die Grundschule nur informiert, wenn die Eltern dies wünschen und einwilligen.

So sieht die Anmeldung zum Beratungsverfahren aus Die Testergebnisse müssen weder der Grundschule noch der weiterführenden Schule vorgelegt werden.

Das sollten Sie beachten: Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde. Sie bezieht folgende Kompetenzbereiche ein: die schulische Leistungen das Lern- Arbeitsverhalten die bisherige Entwicklung des Kindes Die Leistungen in den einzelnen Fächern müssen erwarten lassen, dass das Kind den Anforderungen in der weiterführenden Schule entsprechen kann. Eine Orientierungshilfe für Sie: Den Anforderungen des Gymnasiums wird Ihr Kind entsprechen, wenn es in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht hat, den Anforderungen der Realschule entspricht es bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0)