Rahmenkonzept der OKJA Bremen

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Rahmenkonzept der OKJA Bremen Rahmenkonzept der Offenen Jugendarbeit in Bremen Rahmenkonzept der OKJA Bremen

Allgemeine Ziele JHA 4.6.2013 Stärker auf die Bedürfnisse junger Menschen Offensive Kooperationen in der Bildungslandschaft Qualitätsentwicklung Bietet Rahmen ohne vorzuschreiben welche konkreten Angebote zu machen sind

Inhalte Professionelle Grundhaltungen Partizipation ( Ebene: Einrichtung, stadtteilbezogenen Formen, gesamtstädtische Formen) Inklusives Arbeiten (Teilhabe ) Geschlechtergerechtes Arbeiten (Querrschnittsaufgabe AK geschl. Jugendarbeit) Transkulturelles Arbeiten (Antidiskriminierungsarbeit Heterogenität als Normalität Empowerment, ..)

Arbeitsfelder Teil der Bildungslandschaft sein (nichtformales Wissen informelle Lernfelder) keine Verschulung Ort der Demokratieerziehung Gelingende Übergänge im Jugendalter schaffen (Peer, Freundschaften als Entwicklungshelfer Lotzenfunktion der Fachkräfte) Mobilitätsförderndes Arbeiten lokal national regional international Arbeiten virtuellen Räumen (sichere Nutzung der Medienzugänge, CyberMobbing, W-Lan hotspots

Jugendhilfeplanung im Bereich der offenen Jugendarbeit Drei Planungsebenen Referatsleitungen – Entwicklungsgruppe Kinder- und Jugendarbeit – Fachabteilung der Senatorin für Soziales, Kinder Jugend und Frauen – als Schnittstelle zur AG 78

Stadtteilkonzepte Bestandaufnahme (sozialräumliche und funktionale Beschreibung, Bevölkerungsdaten, Schulische Bildung) Planungsdaten- und Strukturdaten (Alle Leistungen bzw. Angebote für Kinder- und Jugendliche im Stadtteil) Kooperationsbezüge und Aufgabenteilung zwischen den Trägern und Einrichtungen im Stadtteil Konkrete Handlungsziele für die Kinder und Jugendarbeit im Stadtteil / Anpassung der Angebotsstruktur Aufteilung der Mittel für die Angebote Das Konzept ist die Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Es begründet die Ausrichtung der Angebotsstruktur und Projekte, und deren gesamtzusammenhang in den Kooperationen und Netzwerken im Stadtteil. Befragung der Kinder- und Jugendlichen z. b. mit der sogenannten nadelmehtode zu Lieblingsorten und unbeliebten Orten Geschlechtspezifische Unterschiede deutlich machen

Qualitätsentwicklung Grundprinzip 1: Fördervereinbarungen zur Bestimmung von Zielen, Inhalt, Umfang und Qualität der Jahreszuwendung Zielvereinbarungen sind das wesentliche Steuerungselement im Wirksamkeitsdialog. Planungssicherheit zur Einführung dieses Dialogs bilden Moratorien und mehrjährige Verträge Sicherheit und den strategischen Hintergrund für eine Einführung Grundprinzip 2: Qualitätsdialog wird eingeführt. Die RL führt in jedem Jahr mit jedem Träger/jeder Einrichtung ein Qualitätsgespräch zur Auswertung des Sachberichtes des Vorjahres und des laufenden Förderzeitraums. Als Instrument der Qualitätsentwicklung der vorhandenen Einrichtung und soz. Gruppenangeboten, als Bilanz der vorhandenen Arbeit, Wirkungen bewerten und neue Entwicklungslinien/ Ziele vereinbaren Grundprinzip 3: Um den Qualitätsdialog führen zu können, ist die Selbstevaluation der Fachkräfte der Jugendeinrichtungen erforderlich. Der Qualitätsdialog verknüpft die Konzept- und Qualitätsentwicklung der Träger/der Einrichtungen mit dem steuernden fachpolitischen Auftrag des AfSD. Grundprinzip 4: Zur Qualitätsentwicklung gehört auch die Verlässlichkeit von Verfahrensregelungen und Schaffung von Planungssicherheit. Erwartungen geleichermaßen beim AfSD (Sicherung von qualifizierten Jahresplanungen zur Umsetzung der Stadtteilkonzepte) und bei den Trägern (Verlässliche Ressourcenplanung, Transparenz und Klarheit der Zielbestimmung über Fördervereinbarung, garantierte Feedback-Leistung)

Einführung eines Qualitätsdialogs Auf Trägerebene : die Teamsitzungen in den Einrichtungen, Trägerabsprachen zwischen Leitung und Mitarbeiter/innen Auf der Ebene der Stadtteile: hier im Qualitätsdialog mit den Referatsleitungen; und den bereits bestehenden Beteiligungsrunden in den Stadtteilen Evtl. auf der Ebene der Region mit den zuständigen Referatsleitungen der Sozialzentren Auf Ebene der Stadt Bremen: hier die AG §78 Hier noch einmal im Focus die RL mit besonderer Bedeutung Federführung der Stadtteilkonzepte, sozialräumliche Bedarfsermittlung, weitergehendne Schlüsse für die fachliche planung gezogen werden.

Fördervereinbarungen, Jahresschwerpunkte Umsetzung fachlicher Vorgaben aus den Zielvereinbarungen Entwicklung der Besucher/innen und Teilnehmer/innenstruktur im Stadtteil Relevante Informationen über die Angebotsentwicklung Veränderungen im Stadtteil Lebensweltorientierung Empfehlungen Als wesentliches Steuerungselement im Qualitätsdialogsdialog berichtswesen daraus eine Regionsbericht diese werden zu einem gesamtstädtischen bild zusammen gefügt

Erarbeitung der Jahresplanung für das Folgejahr auf Grundlage des Stadtteilkonzeptes Ref.leitung mit CA Mitte November   Zustimmung des Beirates zur Jahresplanung einholen AfSD legt vor, Beirat (ggf. als Fachbeirat) stimmt zu Mitte Dezember Erstellung von Abschlagsbewilligungen in der institutionellen Förderung RL Amt+ Ref.16 Ende Dezember Vorlage der Verwendungsnachweise Geförderte Träger Ende Februar/März Prüfung Sachberichte der VN und Bestätigung an Ref.16 RL Ende April Endbewilligungen nach Abschluss der VNP Ende Mai Durchführung der Qualitätsdialoge mit geförderten Trägern Juni – September Einreichung von vorläufigen Anträgen der Träger für Folgejahr für institutionelle Förderung Träger Mitte Oktober Erstellung von Testaten Vor Ende Oktober

Stadtteilübergreifende Angebote Regionale Förderbudgets (freiwillig) Stadtzentraler Förderfond Förderrichtlinien sind für 2016 zu entwickeln Definition von Sozialräumen Cas Definieren den Anteil der Stadtteilbudgets zur Ausstattung eines Regionalbudgets Zentralitätsbonus Vegesack Mitte östl. Vorstadt, Findorff, Hemelingen

Beschluss Fachkräftegebot unterschiedliche Arbeitsbedingungen Personalentwicklung Sozialarbeiter * innen im Anerkennungsjahr Kooperation von Jugendarbeit und Schule Qualifizierung (5 Tage im Jahr , gesamtstädtischer Austausch) CA -geschäftsordnung Zusätzliche Mittel für die Arbeit mit jungen Flüchtlingen

Beschluss 11.11.2014 Überarbeitete Fassung der Richtlinien Förderprojekt Energiekonsens Qualifizierung und Fortbildung Qualitätsentwicklung Es wird keine Umschichtung der Mittel zwischen den Stadtteilen vorgenommen. In 2015  wird es eine Verstärkung der Förderbudgets für Stadtteile mit Mehrbedarf von insgesamt 100.000€ geben. (Verteilung im Anhang) Die im sozial gewichteten Verteilerschlüssel ermittelten Zielzahlen sollen in einem Stufenplan bis 2018 erreicht werden. Der Jugendhilfeausschuss hält eine Aufstockung aller Stadtteilbudgets um jährlich 3,5 % ab 2016 für erforderlich.