Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl1.

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Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl1

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl § 23 NÖFG - Alarmeinrichtungen (1)Die Gemeinde hat die nötigen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten, um eine möglichst rasche Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten. (2) Die Landesregierung hat mit Verordnung die Standorte, Aufgaben und Bereiche der Zentralen des überörtlichen Warn- und Alarmsystems festzulegen. Bereichsalarmzentrale gem. NÖ AVO: Zentrale, die für mehrere Feuerwehrbezirke bzw. einen oder mehrere Feuerwehrbezirke und einen oder mehrere Feuerwehrabschnitte zuständig ist. 2

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl § 4 NÖ AVO: Aufgaben der Zentralen (2) Die Landeswarnzentrale, die Bereichs-, Bezirks- und Abschnittsalarmzentralen haben im Auftrag der NÖ Landesregierung oder des NÖ Landesfeuerwehrverbandes tätig zu werden. Die Bereichsalarmzentralen sowie die Bezirks- und Abschnittsalarmzentralen haben im Auftrag der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde oder einer Freiwilligen Feuerwehr tätig zu werden. (3) Sie haben: im Katastrophenfall (z.B. Natur- und Elementarereignisse, Chemieunfälle, Ereignisse im Bereich des Strahlenschutzes, usw.) und im Zivilschutzfall die Zivilschutzsignale, werden Feuerwehrkräfte für den Einsatz benötigt zusätzlich die Feuerwehrsignale sowie im Feuer und Gefahrenfall ebenfalls die Feuerwehrsignale bzw. andere Alarmierungsmöglichkeiten auszulösen. 3

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl § 4 (4) NÖ AVO: Den Bezirks- bzw. Abschnittsalarmzentralen obliegen folgende Aufgaben: die Entgegennahme eines Notrufes die Alarmierung der Behörden sowie der Feuerwehren nach einheitlichen Alarmplänen die Aktualisierung von Datenbeständen (Alarmpläne, etc.) die Einsatzbetreuung: Entgegennahme von Ausrückemeldungen, Verständigung von Exekutive, Rettungsdienst, Behörden, Schadstoffinformation, Besorgung von Spezialgeräten, Alarmierung von Verstärkungen usw. die Verständigung von Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung und der Rufbereitschaften des Amtes der NÖ Landesregierung über die Landeswarnzentrale NÖ die Übernahme der Aufgaben einer anderen Zentrale, sofern diese im Anlassfall ihre Aufgaben nicht oder nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann (z.B.: bei Ausfall, Störungen, etc.) die Systembetreuung: - die Entgegennahme von Störungsmeldungen und deren Weiterleitung sowie die Durchführung - des Proberufes bei den Anlagen des überregionalen Netzes der Zentralen selbst und der Anlagen der Gemeinden. - die Instandhaltung und Wartung der technischen Einrichtungen der Zentrale - die Dokumentation. 4

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl § 4 (6) NÖ AVO: Der Kommandant jener Feuerwehr, bei der eine Bereichs- Bezirks- oder Abschnittsalarmzentrale eingerichtet ist, ist der Vorgesetzte des diensteingeteilten Personals und hat für die Aufrechterhaltung des Betriebes zu sorgen. Der Bezirksfeuerwehrkommandanten hat ein fachliches Weisungsrecht zur Umsetzung der in § 4 Abs. 3 und 4 genannten Aufgaben einer Bereichs-, Bezirks oder Abschnittsalarmzentrale. § 5 NÖ AVO: Ausstattung der Zentralen (1) Die Zentralen sind personell und technisch so auszustatten, dass die Aufgaben gem. § 4 dauerhaft erfüllt werden können. Insbesondere muss die Auslösung der Warn- und Alarmsignale zentral, regional sowie bezirks- und abschnittsweise erfolgen können. 5

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl BAZ Anforderungen erfüllt:  Raum für BAZ (50m² Fläche) im Feuerwehrhaus Eigentümer des Feuerwehrhauses ist die KIG – anteilige Miete 1.467,62 €  Technische Ausrüstung:  Die technische Ausrüstung (EDV, Doku etc.) wird vom Land nur einmal zur Verfügung gestellt.  Durch die Beitragsrücklagen des BFKDO (30%) wird die Erneuerung der Ausrüstung sichergestellt. 6

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Kosten für die technische Ausrüstung:  Strom für o 4 Computer o 5 Bildschirme o 2 USV  24 Stunden – 365 Tage im Jahr = € 1.138,80  Extra klimatisierter Raum notwendig, weil die Rechner auch im Sommer laufen – Kosten für den Service der Klimaanlage € 277,00  Im Winter anteilige Heizkosten lt. EVN - € 600,- 7

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Kosten im Jahr Miete an KIGStromHeizungTelefonanlagePersonalkostenPflege AlarmpläneWartung KlimanalageGesamt 1.467, ,80600, , , ,40277, ,24 8

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Kosten je Einwohner ohne Stockerau und Klosterneuburg: Einwohner KostenJe Einwohner , ,240,41 Berechnung der Personalkosten: AlarmierungenMinuten StundenPersonalkosten ,00 Für die Wartung der Telefonanlage wurden 24 Stunden angenommen mit Kosten von 5.670,42 €uro 9

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Kostendeckung ohne Stockerau und Klosterneuburg GemeindeEinwohnerBeitrag altSumme alt Bisamberg4.4890,22987,58 Enzersfeld1.6240,22357,28 Ernstbrunn3.0850,22678,70 Großmugl1.5870,22349,14 Großrußbach2.1410,22471,02 Hagenbrunn1.9880,22437,36 Harmannsdorf3.9050,22859,10 Hausleiten3.6470,22802,34 Korneuburg , ,74 Langenzersdorf8.0040, ,88 Leitzersdorf1.2720,22279,84 Leobendorf4.7930, ,46 Niederhollabrunn1.5910,22350,02 Rußbach1.4000,22308,00 Sierndorf3.6370,22800,14 Spillern2.1480,22472,56 Stetteldorf1.0270,22225,94 Stetten1.2540,22275,88 Gesamt , ,98 Übertrag: ,98 70% Stadt Stockerau 9.218,29 - Miete ,62 - Stromkosten ,80 - Heizkosten -600,00 - Telefonanlage ,42 -Kosten Klimaanlage -277,00 - Personalkosten ,00 - Bearbeitung AP ,40 Minderbetrag Gem ,95 30% BFKO 3.950,69 Instandhaltung ,79 Minderbetrag BFKDO -5,10 Einnahmen: Ausgaben: 10

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Beiträge der Gemeinden des Bezirkes ohne Stockerau: Einnahmen: ,98 70% Aufwandsentschädigung an die Stadt Stockerau 9.218,29 30% an das BFKO für die Erhaltung der EDV etc ,69  Tatsächliche Kosten für die Alarmierung minus der Rückerstattung der Gemeinden ergibt einen Minderbetrag von €uro ,95  Geschenk der Stadt Stockerau – NEIN  Es betrifft das Budget der „Feuerwehren“ (FF Stockerau, FF Unterzögersdorf, FF Oberzögersdorf) mit allen Kosten, wie Rechnungen, Löhne, Mieten, Reparaturen, Versicherungen etc.  und verringert daher das Budget unserer Feuerwehren!! 11

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl § 6 NÖ AVO: Kostentragung (3) Bei ständig besetzten Bezirks- und Abschnittszentralen vereinbaren der Bezirksfeuerwehrkommandant, die Gemeindevertreter und der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr, bei der die Zentrale eingerichtet ist, die Kostentragung. (4) Bei Bereichsalarmzentralen vereinbaren die Bezirksfeuerwehrkommandanten, die Gemeindevertreter und der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr, bei der die Zentrale eingerichtet ist, die Kostentragung. Verhandlungsparteien sind daher: Bezirksfeuerwehrkommandant, die Gemeindevertreter und der Feuerwehrkommandant der Feuerwehr, bei der die Zentrale eingerichtet ist. Keine Parteienstellung haben die Feuerwehren bzw. nicht betroffene Funktionäre. 12

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Warum erkläre ich das alles? Einige meinen, dass die Alarmierung von der LWZ professioneller gemacht werden kann? Gegenargument:  Derzeitige Besetzung der LWZ: Am Tag zwei Mann, in der Nacht ein Mann für die Betreuung von sieben Bezirke (Bruck, Tulln, Hollabrunn, Waydhofen, Horn, Gmünd und Zwettl)  Ausbildung: Verwaltungsdienstprüfung  Beitrag: € 0,22 je Einwohner und Gemeinde im Jahr an die Abteilung des Landes NÖ  Leistung – nur Alarmierung gem. AVO  Zusätzlich die Kosten je Gemeinde für Einrichtungen im Bezirk  Unbesetzte BAZ muss erhalten bleiben und bei größeren Einsätzen besetzt werden bzw. die Einsätze des Bezirkes übernehmen.  Alarmpläne müssen vom Bezirk selber eingegeben und gewartet werden  Usw. usw……. 13

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Ausbildung unserer Disponenten:  Dienstprüfung des Landes Niederösterreich  Mittlerer technischer Feuerwehrdienst = C- Prüfung  Höherer Feuerwehrlehrgang  Dispatcher Akademie 14

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Alarmierungen 2011 bis 2013 JahrAlarmierungenSteigerungin % % % 15

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Wieso kommt es oft zu Missverständnissen?  Keine genauen Angaben des Anrufers über seinen Standort  Schlechte Verbindung  Unzureichende Lagebilder im ELDIS  Nicht aktualisierte Alarmpläne  Eine genaue Zuordnung des Einsatzbereiches nicht möglich  Technische Probleme, Umstellung der Pager - Alarmierung usw.  Fehlende Sachlichkeit  Zu viel Emotionen  Befehlston? – Wir alle sind Partner, keine Untergebenen  Sachlich, aber korrekt!  Alle bemühen sich ohne Vorurteile Probleme zu lösen 16

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Bereichs- und Alarmzentrale BR Wilfried Kargl Unser Leitbild soll sein:  Alle Einsätze mit besten Wissen und Gewissen nach den Vorgaben der NÖ AVO zu betreuen  Sachlich, aber korrekt vorgehen  Wir alle sind Partner und wollen unseren Auftrag zum Helfen ohne Emotionen nachkommen  Toleranz und Kameradschaft üben – Fehler können passieren  Über Fehler reden und die Probleme besprechen und lösen  Lösungen suchen und nicht polemisieren  Lösungen nicht über die Medien austragen sondern die zuständigen Funktionäre damit konfrontieren 17

Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Korneuburg Danke für die BR Wilfried Kargl18