JUGENDCOACHING Inhaltlich fachliche Abgrenzungen im Aufgabenkatalog Juni 2013 AL HR Dr. Mathilde Zeman.

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 Präsentation transkript:

JUGENDCOACHING Inhaltlich fachliche Abgrenzungen im Aufgabenkatalog Juni 2013 AL HR Dr. Mathilde Zeman

Jugendcoaching ist eine wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme EU-weites Ziel:  Jugendarbeitslosigkeit möglichst gering zu halten  u. a. notwendig, vorzeitigen Schulabbruch zu verhindern.

Nachfolgende Probleme sind aus Gründen der fachlichen Verantwortlichkeit und bestehenden schulsystemimmanenten Regelungen nicht an Jugendcoaches heranzutragen:

 Krisenmanagement und Krisenintervention  Bedrohungsmanagement ( zielgerichtete Gewalt, Amokdrohungen ) und schwere Gewaltphänomene  Verdacht auf Suizidgefährdung oder Suizidversuch  Verdacht auf psychische und psychiatrische Zustandsbilder

 Verdacht auf Missbrauch illegaler Substanzen bzw. Verdacht auf Handel mit diesen  Abhängigkeiten und Süchte ( gefährdende Gemeinschaften, Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten )  Fragen der Diagnose und Förderung von Spezial- und Hochbegabung(en)  Psychologische Diagnosestellungen bei allen schulischen Fragen und Problemen

Wichtig und vorrangig Zuweisung an fachliche Zuständigkeiten  Bei Fehlzuweisungen geht wertvolle Zeit verloren bevor entsprechende Diagnostik und psychologische, psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung einsetzen können.  Weiters besteht Gefahr des Entstehens von Frustrationen/Enttäuschungen und in Folge wird oft keine ( weitere ) Behandlungsstelle aufgesucht.  Im dramatischen Szenario kann es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen.