Aufgaben des Beratungslehrers Einzelfallhilfe: Beratung von Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und Lehrkräften bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule Beratung von Schule und Lehrkräften: z.B. Arbeit mit Schülergruppen und schulklassen- bezogene Beratung, Beratung von Lehrerkollegium und Schulleitung bei häufig auftretenden Problemen oder besonderen Situationen, Kontakte herstellen zu Ämtern und Beratungsstellen etc.
Wann wende ich mich an den Beratungslehrer? Schüler/ Schülerin Eltern/ Lehrer Konflikte mit Mitschülerinnen oder Mitschülern Konflikte mit Lehrerinnen oder Lehrern familiäre Konflikte persönliche Probleme Schwierigkeiten bei den Kindern, die bislang nicht bewältigt werden konnten Unsicherheit über ein angemessenes Verhalten Hilfe und Unterstützung für zu treffende Entscheidungen
Grundzüge von Beratung: Beratung ist ein Angebot Beratung ist vertraulich Beratung ist unabhängig Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur der Schule
Beratung ist ein Angebot Schüler, Eltern und Lehrer können von diesem Angebot Gebrauch machen, müssen es aber nicht! Das heißt: Jeder Ratsuchende kommt freiwillig zur Beratung. Niemand soll geschickt werden. Bei Unklarheit über diesen Punkt können wir uns zumindest darüber unterhalten, ob ein Beratungsbedarf besteht.
Beratung ist vertraulich Informationen dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Ratsuchenden weitergegeben werden! das heißt: Niemand erfährt, was im Beratungszimmer besprochen wurde. ( also weder Lehrer noch Schulleiter oder Eltern oder Mitschüler oder sonstige Stellen )
Beratung ist unabhängig Der Berater kann frei von Weisungen (im Rahmen ethischer und gesetzlicher Normen) sein Handeln bestimmen. Das heißt: In der Einzelberatung werden die Wünsche des Ratsuchenden bearbeitet und nur in diesem Bezug die Wünsche Außenstehender. Im Rahmen von Vermittlung zwischen unterschiedlichen Personen oder Gruppen verhält sich der Berater neutral.
Beratung hält sich an die Verantwortungsstruktur im Schulsystem Die Aufgabenbereiche der Schulleitung, Klassenleitung, Fachlehrer/innen, weiterer Funktionsträger und der Schulaufsicht bleiben bestehen und werden bei der Beratung beachtet. Das heißt: Der Beratungslehrer übernimmt keine Aufgaben, die anderen Stellen zustehen. Er kann aber helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden, Alternativen zu suchen oder bei Unsicherheit Entscheidungen zu überprüfen.
Was kann Beratung leisten? Hilfe zur Selbsthilfe Moderation von Konfliktgesprächen Erstellen und Durchführen von schulischen Konzepten zur Prävention/ Intervention
Erreichbarkeit Terminabsprache während der Schulzeit Terminabsprache per Telefon 05446/2245 (privat) feste Sprechstunde (wird jedes Halbjahr neu bekannt gegeben) Dienstag 13.30-14.00 Freitag 11.30-12.30 und nach Vereinbarung