Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der ENEV

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 Präsentation transkript:

Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der ENEV 24.06.2014 RDM Essen Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtslage für Eigentümer § 16 a Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Geltung ab 01.05.2014, Sanktion ab 01.05.2015 Wer ab diesem Zeitpunkt ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonst selbständige Nutzungseinheit vermietet, verkauft, verpachtet, oder zum Leasing in kommerziellen Medien anbietet, muss in der Anzeige bestimmte Pflichtangaben machen – vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor. Verantwortung für Verkäufer und Vermieter 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Wirkung für den Makler § 5a II UWG § 5a IV UWG: Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern i. S. d. § 3 II dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkung des Kommunikationsmittels wesentlich ist. § 5a IV UWG: Als wesentlich ….gelten auch die Informationen, die dem Verbraucher auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen. Verstoß gegen die Pflichtangaben ist abmahnfähig!! 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Kommerzielle Medien Kommerzielle Medien Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften, Internet Objektwerbung auf der Homepage des Maklers oder Verkäufers oder Vermieters Nicht dazu gehören private kostenlose Kleinanzeigen Aushänge am schwarzen Brett Faustregel: Kleinanzeige oder professionelle Werbebotschaft 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Pflichtangaben Nachfolgende Daten aus einem zum Zeitpunkt der Insertion vorliegenden Energieausweis in Anzeige übertragen: Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch) Wert des genannten Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude Genannte wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes Bei Wohngebäuden das genannte Baujahr Bei Wohngebäuden die genannte Energieeffienzklasse Bei Nichtwohngebäuden getrennter Ausweis von Wärme und Strom – Angabe von Energieffizienzklasse entfällt 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Energieausweis Kein neuer Ausweis erforderlich, da 10 Jahre gültig Angaben nur aus vorhandenem Ausweis, ohne Ausweis keine Angabepflicht, aber Hinweis, Vorlage spätestens beim Besichtigungstermin Übergangsvorschrift für Ausweise zwischen 30.09.2007 und 01.05.2014 Ur-Alte Ausweise nach EneV 2002/2004 nur eingeschränkte Angabepflicht 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Pflichtangaben Altausweise Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis Wohngebäude Endenergiebedarf bzw. Verbrauchskennwert Art des Ausweises, Beheizung, Baujahr Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude Gesamtwert des Endenergiebedarfs bzw. -verbrauchs Heizenergie u. Stromverbrauchskennwert 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Amtliche Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und „alte Energieausweise“ vom BMinWuEnergie www.bundesanzeiger.de = Lesehilfe beim Auffinden der erforderlichen Informationen für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

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24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Pflichtangaben Wohngebäude Bis 30.04.2014 Seit 01.05.2014 Neustadt, 70m² ETW, zentral, 3 Zi, EBK, Balkon, Stellplatz KP € 144.000,00 ABC Immobilien e.K. Tel. 01234-5678 Neustadt, 70 m² ETW, zentral, 3 Zi, Bj.2014, EBK, Balkon, Stellplatz, Gas-ZH, Bedarfsausweis m. Endenergie 50 kWh (m² a), Effizienzklasse B, KP € 144.000,00 ABC Immobilien e.K. Tel. 09342-1234 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Pflichtangaben Nichtwohngebäude Bis 30.04.2014 Seit 01.05.2014 Neustadt, 1000 m² Lager/Produktion, Netto-Kaltmiete € 4.000,00/Monat ABC Immobilien e.K. Tel. 01234-5678 Neustadt, 1000 m² Lager/Produktion, Ölheizung, Bedarfsausweis mit 250 kWh (m² a), Endenergieberdarf für Wärme und 50 kWh (m² a) für Strom, Nettokaltmiete € 4.000,00/Monat, ABC Immobilien e.K. Tel. 01234-5678 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Pflichtangaben Mischgebäude Übertragung aus vorhandenem Ausweis Unterschiedliche Ausweise nach EnEV 2009 §17, Abs.3 sind Energieausweise für Teile von Gebäuden auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach §22 EnEV getrennt zu behandeln sind. Wenn getrennte Ausweise vorliegen, sind auch differenzierte Angaben zu machen 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Angaben im Internet Objektdaten für Objekt-Nr Kaufpreis 89.000,00 EUR Hausgeld 214,79 EUR Wohnfläche (ca.) 75 m² Anzahl Badezimmer 1 Anzahl Schlafzimmer 2 Anzahl Wohneinheiten 13 Anzahl Zimmer 3 Baujahr 1904 Befeuerungsart Gas Energieausweis Baujahr Endenergiebedarf [kWh/(m²*a)] 309.20 Energieausweistyp Bedarf Energieausweis gültig bis 2016-03-13 Energieeffizienzklasse G Lage im Objekt (Etage) Heizungsart Zentralheizung Modernisierungen 2011 Provisionspflichtig Ja Unterkellert verfügbar ab sofort Vermietet Zustand modernisiert 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Folgen bei Nichtbeachtung Verkäufer, Vermieter Immobilienmakler Schonfrist von 1 Jahr wegen Sanktionen bei einem Verstoß Ab 01.05.2015 Bußgeld von bis zu € 15.000 wegen Ordnungswidrigkeit und Verstoß gegen die EnEV Abmahnung bei professionellem Anbieter möglich Regress durch den Verkäufer oder Vermieter wegen des Bußgeldes Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß durch einen Mitbewerber oder Verbraucherverein etc. 24.06.2014 RDM Essen Neue Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach der EnEV RA/FA MuW Klaus Eichhorn

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit