Sucht am Arbeitsplatz Schulung der Führungskräfte

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 Präsentation transkript:

Sucht am Arbeitsplatz Schulung der Führungskräfte Leitung: Wiebke Wagner, Diplom Sozialpädagogin, Suchttherapeutin VdR Barbara von Hausegger, Diplom Sozialpädagogin, Psychologische Psychotherapeutin Nico Hofmann, Diplom Sozialpädagoge, Suchttherapeut VdR © STZ Hummel

Was ist Sucht/Abhängigkeit? … und was nicht: Ein „Fehler“ im Charakter oder in der Persönlichkeit ! Ein Zeichen von Willensschwäche! Etwas, das in der Familie liegt oder vererbbar wäre! Jede Form von Abhängigkeit ist eine Krankheit! © STZ Hummel

Sucht/Abhängigkeit… … spielt sich nicht irgendwo am Rande unserer Gesellschaft ab © STZ Hummel

…sondern mitten unter uns: Es gibt keine einheitliche Gruppe von Süchtigen, die sich von den Normalbürgerinnen und Normalbürgern abgrenzen ließe. Gerade für Alkohol gilt oft genug: - Regelmäßiger Konsum ist normal ! - Alkohol gehört dazu (wer nicht trinkt-gehört nicht dazu) - Alkohol tut gut ! - Trinke soviel wie dein Nachbar - Alkoholtrinken ist Privatsache 16 Millionen Menschen rauchen 1,3 Millionen Menschen sind alkoholabhängig 1,4 Millionen Menschen sind medikamentenabhängig 600.000 Menschen weisen einen problematischen Cannabiskonsum auf 200.000 Menschen konsumieren illegale Drogen bis zu 400.000 Menschen gelten als glücksspielsüchtig © STZ Hummel

Suchtentwicklung Entwicklung der Abhängigkeitserkrankung in verschiedenen Stadien und Ausprägungen Suchtmittelmissbrauch  Einsatz des Suchtmittels zur Änderung der Befindlichkeit in der Hoffnung auf etwas Angenehmes oder in der Furcht vor etwas Unangenehmem oder beidem  Suchtmittelkonsum zu unpassendem Zeitpunkt  Trinken bis zum Rausch  Suchtmittelkonsum über längere Zeit und in größeren Mengen Fortgesetzter Missbrauch über längere Zeit  Gewöhnung Gewöhnung auf zwei Ebenen:  körperliche Ebene: Gewöhnung des Körpers an den Suchtstoff  psychische Ebene: Alltagsgestaltung am Suchtmittelkonsum orientiert Fortgesetzter Konsum und Gewöhnung kann zur Abhängigkeit führen Abhängigkeit: jede Form von Abhängigkeit ist eine Krankheit! stoffgebundene Abhängigkeiten (Alkohol, Heroin, Nikotin etc.) stoffungebundene Abhängigkeiten (Spiel-, Kauf-, Arbeitssucht etc.) © STZ Hummel

Suchtmittel Abhängigkeit Psychische Abhängigkeit: übermächtiges, impulsives Verlangen nach dem Suchtmittel Konsum wider besseren Wissens Inkaufnahme negativer Folgeerscheinungen Suchtmittel wird zum vorherrschenden Mittel zur Lebensbewältigung Körperliche Abhängigkeit: Toleranzentwicklung: Konsum in immer größeren Mengen zur Erzielung der gleichen Wirkung Entzugserscheinungen: Reaktion des Körpers auf Weglassen des Suchtmittels © STZ Hummel

ICD 10: Kriterien für ein Abhängigkeitssyndrom (mind ICD 10: Kriterien für ein Abhängigkeitssyndrom (mind. 3 von folgenden Symptomen in den vergangenen 12 Monaten)   starker Wunsch, etwas einzunehmen Kontrollverlust über Suchtmittelkonsum Entzugssymptome Toleranz-Steigerung Interessen-Einengung fortgesetzter Konsum trotz schädigender Wirkung  © STZ Hummel

Empfehlungen der WHO für den Konsum alkoholischer Getränke Trinkmenge pro Tag Männer Frauen Risikoarmer Konsum bis 24 g bis 12 g Riskanter Konsum bis 60 g bis 40 g Gefährlicher Konsum bis 120 g bis 80 g Hochkonsum > 120 g > 80 g 1 Standardeinheit = 10g Reinalkohol = 0,125 l Wein /Sekt oder 0,25 l Bier oder 0,04 l Spirituosen Abstinenz: mindestens 2 alkoholfreie Tage pro Woche Kein Alkohol: am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr und während der Schwangerschaft…. © STZ Hummel

Promille-Berechnung BAK=Blut-Alkohol-Konzentration Getrunkene Menge reiner Alkohol in g Körpergewicht in kg x 0,6 Abbau Frauen : pro Stunde 0,13 Promille Frau, 28 J., 56 kg schwer  trinkt 3 Alcopops. 1 Alcopop enthält 12g reinen Alkohol (3x12=36) 36: (56 x 0,6) = 36:33,6 = 1,1 Promille Sie benötigt ca. 8 bis 9 Stunden, um den Alkohol wieder abzubauen. © STZ Hummel

Promille-Berechnung Getrunkene Menge reiner Alkohol in g Körpergewicht in kg x 0,7 Abbau Männer: pro Stunde 0,15 Promille Mann, 38 J., 65 kg schwer  trinkt 2 halbe Liter Bier und einen Alcopop. 2 halbe l Bier enthalten 40 g Alkohol, 1 Alcopop enthält 12g, zusammen also 52 g. 52:(65 x 0,7) = 52:45,5 = 1,1 Promille Er benötigt ca. 8 Stunden, um den Alkohol wieder abzubauen. © STZ Hummel

Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss 0,0 Promille Unfallrisiko normal 0,3 Promille 2,0-faches Unfallrisiko über normal 0,6 Promille 3,0-faches Unfallrisiko über normal 0,8 Promille 4,5-faches Unfallrisiko über normal 1.0 Promille 6,5-faches Unfallrisiko über normal 1,2 Promille 9,5-faches Unfallrisiko über normal 1,5 Promille 16 -faches Unfallrisiko über normal © STZ Hummel

Folgeerkrankungen durch Alkohol Leber: 1.Fettleber 2. alkoholtoxische Hepatitis 3. Leberzirrhose; schon nach erhöhtem Konsum von mehr als 5 Jahren ist mit einer Organschädigung zu rechnen Verdauungstrakt: „Krampfadern“ in der Speiseröhre, akute Magenschleimhautentzündung, Magengeschwüre Bauchspeicheldrüse: akute Pankreatitis – chronische Pankreatitis, Diabetes mellitus Typ 2 Gehirn: Störungen von Wahrnehmungsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Feinmotorik, Gedächtnis –> Krampfanfall -> Korsakoffsyndrom –> alkoholtoxische Demenz Nerven: Polyneuropathie, Muskelatrophie an Beinen und Armen (Muskel bilden sich zurück) Herz: Alkoholexzess kann zu akuten Herzfunktionsstörungen und Herzschwäche führen; Abbau der Herzmuskulatur  dies führt zu Rhythmusstörungen (häufige Todesursache bei Alkoholikern) Immunsystem: erhöhte Empfindlichkeit für Lungenerkrankungen (TBC, Pneumonie) Körperzellen: Mundhöhlenkrebs, Speiseröhrenkrebs, Magenkrebs, Leberzellenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs  Es gibt (fast) kein Organsystem, das nicht durch Alkohol geschädigt werden kann!! © STZ Hummel

Hilfsangebote Beratung: 4 – 6 Gespräche 1x wöchentlich Vorsorge: 3 - 6 Monate Entgiftung: stationär 1 – 3 Woche ambulant 3 Wochen Entwöhnungstherapie: stationär 15 Wochen teilstationär 12 Wochen ambulant max. 1 ½ Jahre Nachsorge: ambulant 1 Jahr stationär 1 Jahr © STZ Hummel

Das Suchtkrankenhilfesystems Suchtberatungsstellen Haus- u. Fachärzte Betriebliche Suchthilfe S E L B T H I F G R U P N Ambulante oder stationäre Entgiftung Stationäre Vorsorge Ambulante, teilstationäre oder stationäre Entwöhnungsbehandlung Ambulante oder stationäre Nachsorge © STZ Hummel

Angebote der STZ Beratungsstellen Telefonische Erreichbarkeit montags- freitags 3 offene Sprechstunden/Woche ohne Voranmeldung für ein persönliches Einzelgespräch Durchführung von Akupunktur zur Entgiftung und/oder Stabilisierung Informationsgruppe Einzelberatung und Vermittlung in weiterführende Angebote Durchführung von ambulanter Entwöhnungsbehandlung Rückfall-Präventions-Training Angehörigenveranstaltungen Raucherentwöhnung / Kontrolliertes Trinken Hummeltreff  Freizeitangebot © STZ Hummel

Rechtliche Grundlagen 1 Unfallverhütungsvorschriften UVV enthalten kein generelles Alkoholverbot, aber man darf sich durch Alkoholkonsum nicht in den Zustand versetzen, durch den man sich selbst oder andere gefährdet. Arbeitgeber/Vorgesetzte sind verantwortlich für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Dazu gehören auch Dienstfahrten und Fahrten der MitarbeiterInnen zur Arbeit und vom Arbeitsplatz nach Hause. Der Arbeitnehmer hat nach UVV eine Unterstützungsverpflichtung 4. UVV nimmt nicht nur den betroffenen Mitarbeiter in Regress, sondern auch seinen Vorgesetzten, wenn sie den Mitarbeiter nicht an der Weiterarbeit oder der Autofahrt gehindert haben, obwohl sie vom Alkoholkonsum wussten. © STZ Hummel

Rechtliche Grundlagen 2 Fürsorgepflicht Der Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht für die MitarbeiterInnen Führsorgepflicht besteht auch für die Kunden, auf die der Suchtmittelkonsum vom MitarbeiterInnen Auswirkungen hat Versicherungsrecht 1. Es kommt zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen (z.B. nach alkoholisierter Fahrt nach Hause) 2. Die gesetzlichen Unfallversicherungen zahlen nicht bei suchtmittelbedingten Unfällen. Dazu reichen bereits sehr niedrige Promillewerte. © STZ Hummel

Rechtliche Grundlagen 3 Wie soll sich der Vorgesetzte verhalten, wenn er feststellt, dass ein Mitarbeiter unter Rauschmitteleinfluss steht? Es kommt hierbei immer auf die jeweilige Situation an; es gibt kein allgemein gültiges Rezept. Die folgenden Punkte können für den Vorgesetzten eine Orientierungshilfe sein: 1. Den Mitarbeiter auffordern, die Arbeit niederzulegen. 2. Wenn der Mitarbeiter sich weigert, sollte man einen weiteren Vorgesetzten, den Sicherheitsbeauftragten oder den Personalrat mit hinzuziehen und versuchen, den Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass es besser für ihn ist, die Arbeit einzustellen. 3. Dem Mitarbeiter mitteilen, dass er die Möglichkeit hat, beim Betriebsarzt einen Atem - Alkoholtest durchzuführen. Der Mitarbeiter ist hierzu nicht verpflichtet, kann sich aber entlasten und somit möglicherweise weiter arbeiten. Unter Umständen klären, ob Medikamente oder Drogen eingenommen wurden (Urinkontrolle). © STZ Hummel

Rechtliche Grundlagen 4 4. Ergibt der Atem - Alkoholtest ein positives Ergebnis oder ist der Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss bei dem Mitarbeiter offensichtlich, muss der Vorgesetzte handeln: Der Mitarbeiter muss in seinem eigenen Interesse aus dem Gefahrenbereich herausgebracht werden (der Sanitätsraum ist z.B. ein geeigneter Raum für die Ausnüchterung). Am sichersten ist es aber, wenn der Mitarbeiter nach Hause gebracht wird. 5. Weigert sich der Mitarbeiter, hilft im Zweifel nur "gutes Zureden und etwas Nachdruck". Der Sicherheitsbeauftragte, der Personalrat oder ein anderer Mitarbeiter können hierbei den Vorgesetzten unterstützen. 6. Der Mitarbeiter sollte nicht alleine nach Hause gehen oder womöglich gar mit dem Wagen fahren. Wenn es die Situation erfordert, sollte man sich den Auto- schlüssel aushändigen lassen. (Recht zur Selbsthilfe, § 34 StGB rechtfertigender Notstand) 7. Einen, gegebenenfalls auch zwei Mitarbeiter beauftragen, den unter Alkohol- einfluss stehenden Mitarbeiter nach Hause zu bringen. Anweisung geben, dass der Mitarbeiter bis vor die Haustür gebracht wird. © STZ Hummel

Rechtliche Grundlagen 5 Was darf ein Vorgesetzter nicht, wo sind seine Grenzen, wenn er es mit einem alkoholisierten oder intoxikierten Mitarbeiter zu tun hat?   Der Vorgesetzte darf nicht 1 einen Mitarbeiter in einem angetrunkenen oder intoxikierten Zustand weiter- arbeiten lassen, wenn er sich hierdurch selbst oder andere gefährden kann (im Zweifel ist jede Art von Arbeit unter Suchtmitteleinfluss gefährlich). 2 vor dem Suchtproblem Augen und Ohren verschließen. Liegt ein begründeter Verdacht vor, muss der Vorgesetzte den betreffenden Mitarbeiter besonders im Auge behalten. 3 einen Mitarbeiter wegen des Suchtmittelmissbrauches diskriminieren. Er darf ihn nicht bestrafen, auch nicht anderen Mitarbeitern gegenüber schlecht machen und nicht zulassen, dass man über ihn redet. 4 einen Mitarbeiter zwingen, ins "Röhrchen zu pusten". 5 für seinen Bereich ein generelles Verbot für Suchtmittelkonsum aussprechen. Ein Verbot für Suchtmittelkonsum im Betrieb oder in dem betreffenden Zuständigkeitsbereich kann nur von der Geschäftsführung mit Zustimmung des Personlrates im Wege einer Dienstvereinbarung getroffen werden. © STZ Hummel

Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild Ungepflegtes Erscheinungsbild: Kleidung, Körperpflege oder das Gegenteil: Betont auf äußere Erscheinung achtend Aufgedunsenes Gesicht, gerötete Gesichtsfarbe, glasige Augen Gleichgewichtsstörungen beim Gehen oder überkontrolliertes Gehen Verlangsamte, verwässerte Sprache Schweißausbrüche, ständiges Lüften Übermäßige Müdigkeit Alkoholfahne, bereits am Morgen Alkoholfahne kaschiert durch Rasierwasser, Bonbons Zittern der Hände © STZ Hummel

Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten Kurzzeiterkrankung ohne ärztl. Nachweis, durch Dritte entschuldigt Unentschuldigtes Fehlen wird nachträglich als Urlaubstag eingereicht Fehlerhafte Arbeitsergebnisse, Arbeitsrückstände Aktive Phasen mit nachfolgendem deutlichen Leistungsabfall Uninteressiert an Arbeitsabläufen oder auch überengagiert Viele Arbeitsaufgaben gleichzeitig Termine werden versäumt, Unzuverlässigkeit Fahrig, unkonzentriert, nervös – vor Arbeitspausen und am Arbeitsende Entfernen vom Arbeitsplatz während der Arbeit Vorgezogenes Arbeitsende oder Anhäufung von nicht vereinbarten Überstunden Überziehen der Pausen, unregelmäßiger Arbeitsbeginn © STZ Hummel

Auffälligkeiten im Sozialverhalten Aggressivität, ohne Anlass oder wenn Kritik geäußert wird Person kann nicht mehr zwischen sachbezogener und persönlicher Kritik unterscheiden Schuld sind immer die anderen Rückzug, Meidung von Kontakt Kontakte werden zu allen gepflegt, Feste und Feiern sind magische Anziehungspunkte Wenige Kontakte werden gesucht, Einblick ins Privatleben gewährt auf der Suche nach Trost und Verständnis Wenn die Person sich in die Enge getrieben fühlt, kann es zu erpresserischem Verhalten kommen Anpumpen der Kollegen Wesensveränderung, negatives Denken, restriktives Verhalten © STZ Hummel

Achtung! Alle diese Merkmale können lediglich Hinweise auf eine Suchtgefährdung oder -abhängigkeit sein und müssen im Einzelfall verifiziert werden ! © STZ Hummel

Co-abhängiges Verhalten Co-abhängig ist die Person, die den Abhängigen durch ihr Verhalten davor schützt, die volle Wirkung seines Suchtmittelkonsums und die damit verbundenen Konsequenzen in vollem Umfang zu erfahren. - Sie leugnen mit dem Betroffenen das Problem. - Sie erklären und rechtfertigen Verhaltensweisen, die durch den Suchtmittelkonsum bedingt sind. - Sie nehmen der Person Verantwortung ab. - Sie versuchen den Betroffenen zu kontrollieren: Wie sieht die Person heute aus? Steht Alkohol in seinem Spind? - Sie bagatellisieren Fehlverhalten und/oder Konsum. - Sie machen der Person Vorwürfe und Schuldzuweisungen © STZ Hummel

Was spricht dafür, den möglicherweise Suchtmittel konsumierenden Kollegen anzusprechen? Frühzeitiges Ansprechen von Problemen erspart manche langwierige Behandlung Besser jetzt, wo noch etwas zu machen ist, als wenn er/sie noch stärker auffällig wird und den Arbeitsplatz verliert. Oft ermöglicht erst die Rückmeldung der Umgebung die Annahme von Hilfe. Es kann eine große Erleichterung sein, mit jemandem Wohlwollenden darüber zu reden und Hilfe angeboten zu bekommen. Dem Krankheitsverlauf keinen Vorschub leisten. © STZ Hummel

Offenes Ansprechen von allen Seiten fördert die Erfolgsaussichten für eine Suchtbehandlung! © STZ Hummel

Gesprächsführung Hinweise zur Gesprächsvorbereitung    Wahl eines realistischen Gesprächs-Zieles z.B.: Mitteilung von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit einem möglichen Suchtmittelmissbrauch Nennung von Hilfsmöglichkeiten – als Empfehlung Nennung von Hilfsangeboten Mitteilung von Konsequenzen bei erneuten Auffälligkeiten Vereinbarung eines weiteren Gesprächstermin © STZ Hummel

Hinweise zur Gesprächsführung Auf eigenes Wohlbefinden im Gespräch achten. Dem Gesprächspartner mit Respekt und Offenheit begegnen Sich nicht in eine Eskalation verwickeln lassen sondern auf Klärung möglicher Suchtprobleme in einer Fachberatung verweisen. Senden von Ich-Botschaften Bei der eigenen Rolle bleiben Nur der Betroffene selbst kann sich ändern Angebot von Hilfen für den Betroffenen Akzeptieren der eigenen Kontroll-Unfähigkeit über den Betroffenen Dem Betroffenen zuhören und auf mögliche Lösungsansätze achten Gesprächsabschluss: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, Vereinbarung weiterer Maßnahmen und Konsequenzen, Abmachung des nächsten Gesprächstermins. © STZ Hummel

Ich- und Du-Botschaften Ich-Botschaften Reine Du-Botschaften  sind offen und ehrlich betonen die Subjektivität und sind eher annehmbar  vermeiden Diskussionen um die Schuldfrage  verletzen nicht das Selbstwertgefühl  finden auf gleicher Ebene statt  wirken deeskalierend verursachen Schuldgefühle haben einen nachhaltig negativen Einfluss auf das Selbstwertgefühl sind verletzend und herabsetzend demonstrieren Macht wirken eskalierend © STZ Hummel

Bei der eigenen Rolle bleiben Drama - Dreieck Verfolger Retter Opfer © STZ Hummel

Retterrolle Opferrolle Verfolgerrolle Bekommt soziale Anerkennung Bekommt die Bewunderung des Opfers, ohne partnerschaftliche Nähe riskieren zu müssen Besitzt ein hohes Maß an sozialer Kontrolle Opferrolle Bekommt ohne große Anstrengung viel Zuwendung (Hilfe und Zuspruch durch den Retter, Tritte und Demütigungen durch den Verfolger) Braucht keine Verantwortung zu übernehmen Verfolgerrolle Hat Kontrolle über andere Kann Prozesse beeinflussen und dominieren Zuwendung ist allerdings gering, allenfalls schmeichelt man ihm, um nicht verfolgt zu werden © STZ Hummel

Bei der eigenen Rolle bleiben Konstruktives Modell Konfrontierer Helfer Bedürftiger nach Rolf Balling

Konfrontierer Der Konfrontierer stabilisiert sich nicht auf Kosten des anderen. Aber er vertritt seine Meinung, setzt Grenzen, wertet angemessen und macht deutlich, was geht oder eine gute Lösung ist. Helfer Der Helfer fragt den anderen danach, was dieser braucht und trifft eine angemessene Verabredung. Er hilft effektiv und so, dass der andere was gelernt hat. Bedürftiger Der Bedürftige wertet weder sich noch den anderen ab. Er bittet um Hilfe oder um Leitlinie, wobei er definiert, was er konkret braucht. Prinzipiell ist er zu einer Gegenleistung bereit. © STZ Hummel

Sich nicht in Eskalation verwickeln lassen Warum eskalieren Situationen? Emotionalisierung von Situationen Gefühl der Hilflosigkeit Entscheidungsdruck Angst vor dem Versagen (vor sich selbst sowie Anderen) Angst vor körperlicher Gewalt  Machtzuschreibung an das Gegenüber Wut  Abwehr mit Abgrenzung oder Strenge © STZ Hummel

Deeskalationsstrategien Austarieren von Nähe und Distanz Raum und Bewegung Verhandlungen und Kompromisse Aus dem Feld gehen Humor und Selbstironie Zeit und positive Zukunftserwartungen Selbstbetroffenheit Überraschungen und Neudefinitionen Meta-Kommentar © STZ Hummel

Zusammenfassung der Gesprächsregeln: K onsequent L oslassen A bgrenzen R eden K L A R = die eigene Rolle annehmen und sich vor der „Einladung“ schützen, Retter oder Helfer zu spielen. Konsequent: Abmachungen und Vereinbarungen einhalten und umsetzen, wenn der Betroffene seine Zusagen nicht einhält Loslassen: Konzentration auf sich selber und die Aufgabe der Illusion den Betroffenen kontrollieren zu können   Abgrenzen: Dem Betroffenen durch Auflagen und Vereinbarungen Grenzen setzen Reden: In einer „Gesprächssackgasse“ weitere Kollegen und Experten zu Rate ziehen, die Kommunikation erweitern © STZ Hummel

Muster eines Gesprächsleitfadens   Beachtung folgender Punkte während des Gespräches:   keine Diskussionen über Konsummengen   kein allzu großes Verständnis für die vorgebrachten Konsumgründe   kein Versuch den Betroffenen davon zu überzeugen, dass er suchtmittelabhängig ist keine Versprechungen akzeptieren, die Besserung in Aussicht stellen    Benennung von Verhaltensweisen / Vorfällen, die Ihnen Sorgen bereiten oder Anlass zur Beanstandung geben unzuverlässiges Erscheinen Alkoholfahne häufige Erkrankungen besondere Vorkommnisse © STZ Hummel

Was möchten Sie mit diesem Gespräch erreichen, was ist Ihr Ziel? Welche Verhaltensweisen soll der Mitarbeiter verändern? Warum ist dies notwendig? Welche Hilfsangebote können Sie dem Mitarbeiter machen? Welche Konsequenzen hat es, wenn der Mitarbeiter sein Verhalten nicht ändert? Getroffene Vereinbarung dokumentieren Termin für das nächste Gespräch © STZ Hummel