Stadtumbauprogramm Oststadt; Umbau der Moltkestraße Süd inkl. Goebenstraße Anliegerinformationsveranstaltung am 21.01.2014 FB 66.1
Tagesordnung Begrüßung/Tagesordnung/Ansprechpartner Grundsätzliches zum Stadtumbauprogramm bauliche, funktionale und städtebauliche Defizite Rahmenbedingungen der Planung Hierarchie der Straßen im Verkehrsnetz, Verkehrsfunktionen Verkehrsbelastungen, Parkraumsituation technische Entwurfsvorgaben Grundsätzliche beitragsrechtliche Situation Weiteres Vorgehen/Zeitplanung Ihre Anregungen, Vorstellungen, Wünsche FB 66.1
Ansprechpartner Fachbereich Tiefbau und Grün (Tiefbau-Gruen@stadt-hildesheim.de) Frau Dipl.-Ing. (FH) Sabine Borgaes (05121/301-3637) Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Keil (05121/301-3612) Herr Dipl. Ing. Michael Hoffmann (05121/301-3600) Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung (Stadtplanung@stadt-hildesheim.de) Frau Dipl.-Ing. (FH) Christine Söhlke (05121/301-3026) Stadtentwässerung Hildesheim (SEHI) Frau Dipl.-Ing. (FH) Anke Güthert (05121/7458-852) Herr Johannes Abels (05121/7458-858) FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt © Ackers Partner Städtebau FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt Städtebauliche Verbesserungen, Attraktivierung des Wohnens Städtebauliche Neuordnung – Mackensen - Kaserne Stabilisierung und Weiterentwicklung des Stadtteils Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raumes Wohnumfeldverbesserung, Verkehrliche Infrastruktur Verkehrssicherheit, Begrünung, Umgestaltung FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt Sanierung Moltkestraße mit Goebenstraße FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt Moltkestraße FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt Goebenstraße FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt Fertiggestellt: Einumer Straße Kampstraße Im Bau: Waterloostraße Spichernstraße Goethestraße Ost In Bauvorbereitung: Steingrube Nord Katharinenstraße Planung: Moltkestraße Süd Goebenstraße FB 66.1
Stadtumbaugebiet - Oststadt Kampstraße vorher - nachher Waterloostraße vorher - nachher FB 66.1
Defizite Goebenstraße Unbegrünter, gradliniger Straßenzug Überdimensionierte Fahrbahnbreite Fehlende Aufenthaltsqualität Geflickte und unebene Fahrbahnbefestigung mit erheblicher Verkehrslärmbeeinträchtigung FB 66.1
Defizite Goebenstraße Unebenheiten in den Oberflächen mit Pfützenbildung und Versätzen, Stolperkanten FB 66.1
Defizite Moltkestraße Überbreite Fahrbahn (7,10 m, aber nur 5,70 m nutzbar) => Defizite im Begegnungsverkehr Rissige Asphaltoberflächen teilweise mit Schlaglöchern Unebene Oberflächen mit Pfützenbildung und Versätzen FB 66.1
Defizite Moltkestraße Geringe nutzbare Gehwegbreiten. Von den rd. 2,40 m breiten Gehwegen verbleiben neben den parkenden Fahrzeugen tlw. weniger als ein Meter. Schulweg unzureichend gelöst FB 66.1
Defizite Moltkestraße Widerechtliches Parken FB 66.1
Unfallsituation Nach Auskunft der Polizei unauffällig, lediglich vereinzelt Unfälle mit Bagatellschäden FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen SVHi – Linie 3 Grundschule Elisabethschule FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen Goebenstraße Moltkestraße FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen Auslastung 11.00 Uhr FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen Auslastung 02.00 Uhr FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen Breitenverfügbarkeit: Goebenstraße : rd. 12,00 m zwischen den Grundstücksgrenzen Moltkestraße : rd. 12,00 m zwischen den Grundstücksgrenzen FB 66.1
Rahmenbedingungen/Entwurfsgrundlagen FB 66.1
Straßenausbaubeiträge Anders als bei der Erneuerung oder Verbesserung von Entwässerungskanälen, deren Finanzierung durch laufende Entwässerungsgebühren der Anlieger erfolgt, sind die Kosten für Erneuerungs-, Erweiterungs-, Verbesserungsmaßnahmen an Straßen, Rad-/Gehwegen, Parkplätzen etc. durch die Anlieger durch Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu refinanzieren. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Straßenausbaubeiträge ist die vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes FB 66.1
Rechtsgrundlage http://www.hildesheim.de/pics/medien/1_1345119705/60.02_NKAG_Satzung.pdf FB 66.1
Vorteilsbemessung => Straßenkategorie Bemessungsmaßstäbe Vorteilsbemessung => Straßenkategorie Prinzip: Je höher der Vorteil für die Anlieger, um so höher der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil Je höher der Vorteil für die Allgemeinheit, um so niedriger der von den Anliegern zu tragende Kostenanteil Beispiel für eine Fahrbahn: Straße, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient => Bemessungssatz für die Anlieger: 75% Straße, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient => Bemessungssatz für die Anlieger: 30% FB 66.1
Vorteilsbemessung => Straßenkategorie Bemessungsmaßstäbe Vorteilsbemessung => Straßenkategorie FB 66.1
Verteilungsregelung => Grundstücksfläche X Nutzungsfaktor Bemessungsmaßstäbe Verteilungsregelung => Grundstücksfläche X Nutzungsfaktor Prinzip: Je größer das Grundstück und je höher die zulässige Grundstücksausnutzung, um so höher ist der umlagefähige Ausbauaufwand. Auszug: FB 66.1
Ihre Vorschläge, Ihre Wünsche, Ihre Prioritäten für den Straßenentwurf Weiteres Vorgehen/Zeitplanung Ortsrat Oststadt/Stadtfeld 23.06./15.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und verkehr 09.07./17.09.2014 politischer Arbeitskreis NKAG-Anliegerinformation (Herbst 2014) Ausschreibung, Vergabe bis März 2015 Baudurchführung Frühjahr 2015 bis Spätherbst 2015 Ihre Vorschläge, Ihre Wünsche, Ihre Prioritäten für den Straßenentwurf FB 66.1