Das 10. Schuljahr an der IGS Friedrich-Ebert-Schule

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 Präsentation transkript:

Das 10. Schuljahr an der IGS Friedrich-Ebert-Schule

Warum ist das 1. Halbjahr der 10. Klasse wichtiger als andere? Mit dem Zeugnis des 1. Halbjahres bewerben sich die Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen. „Trödeln“ kann unangenehme Folgen haben: Entspricht die Prognose des Halbjahreszeugnis dem gewünschten Abschluss nicht, können wir die Schülerinnen und Schüler nicht an der gewünschten Schule anmelden. Wird der Abschluss dann im 2. Halbjahr erreicht, besteht die Möglichkeit, sich nachträglich um einen Schulplatz zu bewerben: Erfahrungsgemäß ist die Zeit der Ungewissheit für alle Betroffenen sehr stressig. Das erste Halbjahr ist im Schuljahr 2014/15 SEHR ist kurz; bis zum Notenschluss sind es nur 13 Wochen!

Für Schülerinnen/Schüler und Eltern ist das 10 Für Schülerinnen/Schüler und Eltern ist das 10. Schuljahr oft eine besondere Herausforderung:

Mindestanforderungen in den Erweiterungskursen (E-Kurse): VE: Versetzung in die Eingangsstufe der Gymnasialen Oberstufe nach Klasse 10 Mindestanforderungen in den Erweiterungskursen (E-Kurse): In drei E-Kursen muss 2x die Note 3 und 1x die Note 2 erreicht werden. In zwei der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik muss der Schüler/ die Schülerin dem E-Kurs angehören. Minderleistungen in einem E-Kurs können nur durch die Note 1 in einem anderen E-Kurs ausgeglichen werden!

Mindestanforderungen in den anderen Fächern: In GL, Kunst, Sport, Arbeitslehre, Wahlpflichtunterricht muss mindestens die Note 3 erreicht werden. In den übrigen E-Kursen muss mindestens die Note 4 erreicht werden. In den Grundkursen (G-Kurs) muss mindestens die Note 2 erreicht werden. In der 2. Fremdsprache muss im E-Kurs mindestens die Note 4 erreicht werden. Die Ausgleichsregelungen bei Minderleistungen in diesen Fächern ist zu komplex, um sie in diesem Rahmen vorzustellen. Wichtig ist jedoch folgende Information: Mehr als zwei Minderleistungen können nicht ausgeglichen werden!

Der (einfache) Realschulabschluss (RA) Mindestanforderungen in den Erweiterungskursen (E-Kurse): In zwei E-Kursen muss mindestens die Note 4 erreicht werden. In einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik muss der Schüler/ die Schülerin dem E-Kurs angehören. Die Ausgleichsregelungen bei Minderleistungen in diesen Fächern ist zu komplex, um sie in diesem Rahmen vorzustellen. Wichtig ist jedoch folgende Information: Nicht ausreichende Leistungen in zwei der Fächer D/M/E/GL: kein RA! Außerdem: Nicht ausreichende Leistungen in einem der Fächer D/M/E/GL und in zwei weiteren Fächern: Kein RA!

Der qualifizierende Realschulabschluss, auch „R-Quali“ genannt. Grundsätzlich gelten die gleichen Mindestanforderungen wie beim „einfachen“ Realschulabschluss“ Um den qualifizierenden Realschulabschluss zu erreichen, bedarf es folgender Voraussetzungen: 1. Der Notendurchschnitt der Fächer D/M/1. Fremdsprache UND einer Naturwissenschaft ist BESSER als 3,0 2. Der Notendurchschnitt der übrigen Fächer MUSS ebenfalls besser sein als 3,0

Wie erlangt man die Eignung für die Fachoberschule? Voraussetzung ist der Realschulabschluss ODER die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (VE) In zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch muss mindestens die Note 3 erworben worden sein. Das dritte Fach darf höchstens mit der Note 4 bewertet worden sein. Die „magische Formel“ ist demnach 3-3-4 Wurde eines der Fächer auf G-Kurs Niveau unterrichtet, darf die Note nicht schlechter als befriedigend (3) sein.

Die Realschulprüfung besteht aus zwei Teilen: Präsentationsprüfung (24./25. März 2015) Zentrale Abschlussprüfungen/ZAA (18.5.2015; 20.5.2015; 22.05.2015) Die Ergebnisse beider Prüfungsteile werden in die Berechnung der Zeugnisnote mit einbezogen. (Beispiel: Fachnote x 2 + 1x die Note der Abschlussarbeit : 3) Die Note der Präsentationsprüfung geht in die Zensur des Prüfungsfachs mit ein.

Was unterscheidet den einfachen Realschulabschluss vom „R-Quali“? Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der qualifizierende Realschulabschluss zum Besuch der Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Mit dem „R-Quali hat ein Schüler/eine Schülerin das Recht, sich für einen Platz an der gymnasialen Oberstufe zu bewerben, aber er/sie hat kein Anrecht auf einen Schulplatz, anders als die Schülerinnen und Schüler mit VE. Deren Zeugnis beinhaltet die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, sie haben folglich ein Recht darauf, sie zu besuchen.