LAG Erbeskopf- Stark für die Region Förderperiode

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 Präsentation transkript:

LAG Erbeskopf- Stark für die Region Förderperiode 2007-2013 3. LEADER LAG-Geschäftsführer: Werner Haubrich

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Die EU-Förderung Die EU fördert durch Direktzahlung von Finanzhilfen an staatliche oder private Organisationen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit sowie durch die sog. Strukturfonds. Strukturfonds sind: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Der Fonds soll durch den Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte und die Beteiligung an der Entwicklung und Umstellung der Regionen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördern Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte, wie Interventionsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen Europäischer Fischereifonds (EFF) Aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) werden die Fischwirtschaft und Küstengemeinden in ihren Bemühungen unterstützt, sich an die Veränderungen im Fischereisektor anzupassen und dadurch wirtschaftlich widerstandsfähig und ökologisch nachhaltig zu werden Europäischer Sozialfonds (ESF) Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sowie Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion Kohäsionsfonds Kohäsionsfonds wurde für EU-Staaten mit einem Bruttonationaleinkommen pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts eingerichtet. Sein Ziel ist der Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (wird vor allem zur Stärkung der Wirtschaft in Osteuropa eingesetzt) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, meist nur unter seiner Kurzbezeichnung ELER bekannt, fördert die Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Die Förderung des ländlichen Raumes Als Teil der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU existiert seit 2007 mit dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume“ (ELER) ein einheitliches Finanzierungsinstrument. Die ELER-Verordnung definiert drei Ziele mit folgenden thematischen Schwerpunkten: Schwerpunkt 1 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft Schwerpunkt 2 Verbesserung der Umwelt und der Landwirtschaft Schwerpunkt 3 Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung (Veränderung) der ländlichen Wirtschaft LEADER ist in diesen Ansätzen kein thematischer, sondern ein methodischer Ansatz mit dem Ziel, innovative, regionale und themenübergreifende Maßnahmen nach dem partizipativen Ansatz (Bottom up-Ansatz) durch Lokale Aktionsgruppen (LAG) zu fördern.

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Abkürzungen: LAG = Lokale Aktionsgruppe ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums LEADER = frz. Liaison entre actions de développement de l`economie rurale = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft EULLE = Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung LILE = Lokales Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept FLLE = Förderung Lokaler Ländlicher Entwicklung CLLD = Community-Led Local Development, dt. „Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“ SWOT = Stärken-/Schwächenanalyse (engl. Stengths (Stärken), Weakness (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Gefahren)

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Den aufgeführten Film zum Thema finden Sie hier

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Jetzt wissen wir was Leader ist! Wir nehmen mit: eine LAG wird gebraucht die LAG gibt sich ein Entwicklungskonzept (LILE) das Entwicklungskonzept basiert auf dem Bottom-up-Ansatz, d. h. bürgerschaftliches Engagement ist gewünscht wichtig ist die Einbindung in Netzwerke Kooperationen sind ausdrücklich gewünscht Projekte sollen einen innovativen Ansatz haben ein großer Spielraum bei der Gestaltung regionaler Entwicklungsprozesse ist gegeben

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Wie geht es weiter? Erarbeitung der Lokalen Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) LILE als „Herzstück“ der Förderung Erarbeitung im partnerschaftlichen Ansatz unter breiter Beteiligung der Bevölkerung Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse lokaler Akteure aus möglichst vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen Klar definierte Handlungsfelder und Entwicklungsziele Wichtig Nur was in der LILE thematisiert und verankert ist, kann später auch gefördert werden!

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Das LILE ist bis 31. Januar 2015 beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten einzureichen. Voraussichtlich werden sich 20 Regionen bewerben, wovon mindestens 15 Regionen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt voraussichtlich im Mai/Juni 2015. Danach können Förderanträge vorgelegt werden. Die Region, in welcher der weitaus größte Teil des zukünftigen Nationalparks Hunsrück-Hochwald liegt, erhält bei der Bewertung nach der vorliegenden Matrix zusätzliche Punkte. Daher ist bei der Vorlage einer guten LILE eine Anerkennung als Förderregion zu erwarten.

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Was wird gefördert? Durchführung von Vorhaben im Rahmen der im LILE festgelegten Strategien (sog. Förderprojekte) Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe Laufende Kosten zur Verwaltung und Durchführung der Strategie für lokale Entwicklung sowie Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen des LAG-Managements

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Wie hoch ist die Förderung? bis zu 100% für Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, sofern Teilnehmerbeiträge in Höhe von mind. 30 % der Gesamtkosten erhoben werden bzw. wenn öffentliches Interesse überwiegt, sonst bis zu 75 % der förderfähigen Kosten bis zu 40 % bei privaten Zuwendungsempfängern (bis zu 50 % bei Innovation) bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde bis zu 90 %) bis zu 75 % bei öffentlichen Zuwendungsempfängern (nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 90 %) bis zu 75 % bei LAG-Vorhaben (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 100 %)

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Wichtig: 1. Die Mehrwertsteuer welche in der jetzigen Förderperiode nicht gefördert wird, ist zukünftig voraussichtlich förderfähig! 2. Bis zu … bedeutet nicht, dass in jedem Fall der Höchstsatz an Förderung erfolgt. Vielmehr ist in dem LILE eine Differenzierung der Fördersätze vorzunehmen! Die Gewährung des möglichen Höchstsatzes ist an Besonderheiten (z. B. Innovation) gebunden.

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Fördergrenzen: mindestens 2.000 € an öffentlichen Zuwendungen (Ausnahme: Kontaktaufnahme) maximal 250.000 € an ELER-Mitteln pro Vorhaben (Ausnahmen nur mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde) Wer kann gefördert werden? Private (auch KMU) Gemeinnütziger Zuwendungsempfänger Öffentliche Einrichtungen und Körperschaften (aber nicht das Land)

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Welche Mittel stehen der LAG für die kommende Förderperiode voraussichtlich zur Verfügung? 1,75 Mio. € ELER-Mittel 0,70 Mio. € Landesmittel 0,30 Mio. € Aufstockungsmittel für Überschreitung 70.000 Einwohner 1,30 Mio. € Aufstockung für LAG Nationalparkregion 4,05 Mio € Die Mittel werden anteilig auf die Jahre 2015 – 2021 verteilt. D. h. pro Jahr können Förderungen von ca. 580.000,00 € bewilligt werden. Die 1,30 Mio. € Aufstockungsmittel für die Nationalparkregion sind jedoch ausschließlich für Projekte in dieser Region gebunden.

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 FLLE für Nationalparkregion Naturparke Kulturhistorische Räume

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Wie erhalte ich eine Förderung? 1. Projektskizze wird erarbeitet 2. Klärung der Finanzierung bzw. Erstellung eines Finanzierungsplanes 3. Abstimmung mit der LAG-Geschäftsstelle auf Erfüllung der Fördervoraus- setzungen 4. Sofern Fördervoraussetzungen vorliegen, wird die Projektskizze der LAG-Versammlung zur Entscheidung vorgelegt 5. Nach Zustimmung der LAG-Versammlung wird Projektantrag unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen vom Projektträger erarbeitet 6. Vollständiger Projektantrag wird der LAG-Geschäftsstelle vorgelegt 7. LAG Geschäftsstelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit und inhaltliche Plausibilität, gibt eine Stellungnahme ab und führt eine Projektbewertung durch 8. Projektantrag wird mit Stellungnahme und Projektbewertung der ADD als zuständigen Verwaltungsbehörde zur Bewilligung vorgelegt

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Der nächste Schritt Um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen, muss nunmehr das LILE erarbeitet werden. Damit wurde das Büro IFR beauftragt. In die LILE ist das Regionale Entwicklungskonzept für die Nationalparkregion, soweit die Handlungsfelder des Leader-Ansatzes betroffen sind, zu integrieren. Dies ist auch eine Auflage des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Diese Präsentation und weitere Informationen können Sie ab sofort erhalten auf unserer Internetseite: www.lag-erbeskopf.de

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Noch Fragen?

Auftaktveranstaltung LAG Erbeskopf am 01. Oktober 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit