Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Neuerungen Gesamtqualifikation: max. 900 Punkte Block I („Kursblock“): 600 Punkte Block II („Prüfungsblock“): 300 Punkte Flexible Anrechnungsverpflichtung in Block I 20+20+x Trennung der Blöcke: keine Anrechnung von Noten aus der Qualifikationsphase in Block II Entflechtung bei Gesellschaftswissenschaften 2 Naturwissenschaften verbindlich 06.04.2017
Struktur Die Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein 06.04.2017
Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase: Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten Am Ende der Einführungsphase: vollständige und korrekte Kurswahlen (Nachwahl in begrenztem Umfang für die 2. Jahrgangsstufe möglich) 06.04.2017
Einteilung der Fächer den Pflichtbereich Das Fächerangebot gliedert sich in: den Pflichtbereich und den den Wahlbereich 06.04.2017
Aufgabenfelder Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: Das sprachlich-literarisch-künstlerische Das gesellschaftswissenschaftliche Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! 06.04.2017
Pflichtbereich: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Fremdsprachen *) Bildende Kunst Musik *) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers 06.04.2017
Pflichtbereich: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Gemeinschaftskunde Geographie Religionslehre (ev. bzw. rk)/Ethik 06.04.2017
Pflichtbereich: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik Physik Chemie Biologie 06.04.2017
Sport Pflichtbereich: Nur das Fach ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich 06.04.2017
Wahlbereich Wirtschaft Informatik Mathematischer Vertiefungskurs 4-stündig als Kernfach Informatik 2-stündig (2 oder 4 Halbjahre) Mathematischer Vertiefungskurs Literatur Philosophie Psychologie Mathematischer Basiskurs (als AG) 06.04.2017
Zahl der Wochenstunden Kernfächer 4 Fremdsprache Seminarkurs (in der Regel) 3 übrige Fächer 2 06.04.2017
Die Notenstufen Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! 06.04.2017
Zahl der Klassenarbeiten Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten 4-stündige Fächer (außer Sport) 1 – 3 je 2 4. 1 Sport (4-stündig) 1. und 2. je 1, zusammen 3 3. und 4. je 1 2-stündige Fächer 1. – 4. 06.04.2017
Andere Leistungsnachweise GFS Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften Referate mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts) sonstige Präsentationen Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten in Gewichtung und in Anforderungen - Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) Der Schüler kann eine 4. GFS wählen Bei Webversion Ausrufezeichen weglassen! 06.04.2017
Die Bescheinigung 06.04.2017
Besondere Regelungen für Musik und Sport Besondere Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. 06.04.2017
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die Wahl Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern belegen *) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres 06.04.2017
Die Kernfächer Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft) (alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie) 06.04.2017
- falls nicht als Kernfächer belegt - Belegpflicht - Fächer in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden in den Halbjahren 1 - 4 2 3 - falls nicht als Kernfächer belegt - 06.04.2017
Belegpflicht - Unterrichtsstunden Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! 06.04.2017
Der Belegplanwahlbogen 06.04.2017
Der Belegplanwahlbogen – 2 06.04.2017
Wahlbeispiele I 32 h II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich! I 32 h II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Französisch Biologie 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Biologie Sport 10 h 12 h Sport 06.04.2017
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Die besondere Lernleistung Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung 06.04.2017
Die Wertung der besonderen Lernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann entweder u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) 06.04.2017
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Das Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Mündliche Prüfung Deutsch Mathematik Fremdsprache * und einem weiteren KF nach Wahl Mündliche Prüfung in mind. 1 Fach Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich 06.04.2017
Prüfung in den modernen Fremdsprachen Die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Die Kommunikationsprüfung wird in der Regel zu Beginn des vierten Schulhalbjahres der Kursstufe von der Fachlehrkraft des Schülers und einer weiteren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Dauer der Kommunikationsprüfung: etwa 20 min pro Schüler. Die Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. 06.04.2017 Schulleitertagung 9./10. November 2010 , 06.04.2017
Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2) Bei Informatik und später Fremdsprache ist es Voraussetzung, dass die drei Aufgabenfelder bereits durch die schriftlichen Prüfungsfächer abgedeckt sind. 06.04.2017
Prüfungsfachkombinationen Deutsch Schriftliche Prüfung Mathematik Fremdsprache Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Mündlliche Prüfung Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache (auch spät beginnend), BK, Musik, Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Sport, Informatik, Besondere Lernleistung 06.04.2017
Mündliche Abiturprüfung In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert) Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling 06.04.2017
Mündliche Abiturprüfung – Formen Im gewählten mündlichen Prüfungsfach: spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden 4 Themen schriftlich vorgelegt daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach: Es wird eine Aufgabe vorgelegt Etwa 20 Minuten Vorbereitung Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine Wiederholung 06.04.2017
Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Block I max. 600 Punkte Block II max. 300 Punkte Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung 06.04.2017
Gesamtqualifikation - 2 0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: min. 200 Punkte Block I max. 600 Punkte Block II max. 300 Punkte Min. 100 Punkte In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte 06.04.2017
Block I der Gesamtqualifikation Mindestens 40 Kurse darunter: Anrechnungspflichtige Kurse: Die 20 Kurse der Kernfächer und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten – Bildender Kunst oder Musik (2 Kurse) Geschichte (4 Kurse) Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) und: - falls nicht bisher schon enthalten – die Kurse im mündlichen Prüfungsfach 06.04.2017
Block I der Gesamtqualifikation Darüber hinaus: Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen Die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!) 06.04.2017
Block II der Gesamtqualifikation Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt: 2*s + m 3 P = 4 (Das Ergebnis wird gerundet) 06.04.2017
Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. Mindestbelegpflicht ist erfüllt Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar Kein belegungungspflichtiger Kurs mit 0 NP Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP 06.04.2017
Zulassung zur mündlichen Prüfung Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt und: In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!) 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!) 06.04.2017
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung in Bildender Kunst, Musik und Sport enthält Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet 06.04.2017
Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfung In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten In mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann: 2* f + m 3 P = 4 (Ergebnis wird gerundet) 06.04.2017
Spezielle Regelungen – Rel/Eth Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat. 06.04.2017
Spezielle Regelungen - Sport Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen 06.04.2017
Spezielle Regelungen - Informatik Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind auch in Klasse 10 Unterricht in Informatik besucht wurde (AG). 06.04.2017
Spezielle Regelungen - Wirtschaft kann nur als Kernfach belegt werden gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden 06.04.2017
Spezielle Regelungen – spät beginnende Fremdsprachen setzen Unterricht spätestens ab Klasse 11 bzw. 10 zumindest als AG‘s voraus werden 2-, 3- oder 4-stündig unterrichtet können auch als mündliche Prüfungsfächer gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind (gleiche Anforderungen wie Kernfächer 06.04.2017
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung
Wiederholung Jahrgangsstufe 1: kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde Halbjahre 2 und 3: einmalige Wiederholung möglich bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung Jahrgangstufe 2: kann einmal wiederholt werden bei Nicht- zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife 06.04.2017
Wiederholung – 2 Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung Die Halbjahre 3 und 4 Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! 06.04.2017
Wiederholung - Grafik 1 2 3 4 4 2 3 2 1 1 2 3 4 06.04.2017
Beispiel für „Optimierung“ Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ Deutsch 10 9 Mathematik 7 8 Englisch Biologie Musik 13 12 187 Geschichte Gk/Geo Ethik 11 Chemie 5 Sport 196 383 40 Kurse 06.04.2017
Beispiel für „Optimierung“ Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ Deutsch 10 9 Mathematik 7 8 Englisch Biologie Musik 13 12 187 Geschichte Gk/Geo Ethik 11 Chemie 5 Sport 196 Psychologie BLL 14 53 436 44 Kurse: (436/44)*40 ergibt 396 d.h. 13 Punkte mehr im Block I 06.04.2017
Zeitpunkt der Entscheidungen Ende Kl. 10 vollständige und gültige Kurswahl Im 1. Halbjahr Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS) Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Spätestens 10 Unterrichts-tage vor der mündl. Prüfung 4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prf. weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben 06.04.2017