Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?

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 Präsentation transkript:

Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !? Herbstplenartagung des Landeselternrates 12. November 2010

Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gesetzliche Grundlagen: SGB VIII Kindertagesförderungsgesetz M-V einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Abstimmung Kita – Schule) Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2 einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Anknüpfen an vorschulische Erfahrungen und individuelle Ausgangslagen)

Die Arbeit in der Grundschule Verwaltungsvorschrift des BM vom 10. August 2009 Ziffer 2 (Übergang in die Grundschule - Kontinuität - Information der Eltern über den Übergang und die neuen Anforderungen)

Kindertageseinrichtung und Schule haben je einen eigenen gesetzlich bestimmten Bildungs- und Erziehungsauftrag Mittelpunkt Kita: individuelle Interessen Eigenthemen individueller Lern- und Entwicklungsfortschritt Kompetenzerwerb und die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen Mittelpunkt Schule: institutioneller Rahmen für formale Bildung Unterricht in klar definierten Strukturen Lernhaltung Arbeitstechniken Bewertung

Zusammenarbeit von Schule und Kindergarten (zwingend zu regeln in Kooperationsvereinbarungen) Inhalte Besonderheiten des Übergangs Ziele, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit Aufgaben von Kitas und Schulen

Geeignete Maßnahmen, um den Übergang zu erleichtern: Kindergartenkinder besuchen die Schule gemeinsame Tage der offenen Türen gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Projekten gemeinsame Informationsabende für Eltern gemeinsame Veranstaltungen wie Feiern, Spielnachmittage … gegenseitiger Austausch von Lern- und Lehrmaterialen gemeinsame Fort- und Weiterbildungen

Ziele der Zusammenarbeit mit den Eltern Eltern durch umfassende Beratung in den Übergangsprozess einbeziehen wie beispielsweise: Hilfen für den Übergangsprozess aufzeigen Möglichkeiten der Mitgestaltung des Übergangsprozesses erläutern Stärkung der Fähigkeit, die erhöhten Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie Beruf und Schule zu erfüllen

Qualitätskriterien Es gibt ein gemeinsames Grundverständnis vom Kind und von Bildungs- und Erziehungsprozessen. Der Übergang wird gemeinsam unter Einbeziehung der Eltern gestaltet. Sowohl die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen als auch die Lehrkräfte in der Schule kennen die Inhalte der Bildungskonzeption als Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und die Inhalte der Rahmenpläne für die Schule. Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen und umzusetzen.

Grundsätzlich gilt: Kinder werden individuell gefördert und an ihrem Entwicklungsstand abgeholt Grundsätze der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule sind im Schulprogramm festzulegen (SchulG M-V, §13 Abs.2)

Übergang von der Grundschule in die Orientierungsstufe gesetzliche Grundlagen: Schulgesetz M-V, § 13 Abs. 2, einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse (Vorbereitung der Schüler auf die Orientierungsstufe) Die Arbeit in der Grundschule Ziff. 14 (Vorbereitung des Übergangs in Klasse 4)

Vorbereitung des Übergangs Klasse 4: Information der Eltern über Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Information der Eltern über den Ablauf des Übergangsverfahrens

Klasse 4 Informationsveranstaltungen der aufnehmenden Schulen zu Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Grundschulen übermitteln die Veranstaltungstermine Anmeldeverfahren (letzter Werktag im Februar)

Übergang von der Orientierungsstufe in die weiterführende Schule gesetzliche Grundlagen: Schulgesetz M-V, § 15 Abs. 2 und § 66 (Vorbereitung auf Wahl des Bildungsgangs ab Klasse 7; Entscheidung durch Erziehungsberechtigte, ev. Probezeit)

Die Arbeit in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe Verwaltungsvorschrift des BM vom 10. August 2009 Ziff. 6 (die nachfolgenden Regelungen für Klasse 6)

Klasse 6 Klassenkonferenz berät und entscheidet über die Schullaufbahnempfehlung Beratung der Eltern durch Klassenlehrer und Fachlehrer bezüglich der Wahl des weiterführenden Bildungsganges Schullaufbahnempfehlung; eventuell Probehalbjahr in Klasse 7

Grundsätzlich gilt: aufnehmende Schule hat den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern aufnehmende und abgebende Schule arbeiten bei Übergängen zusammen

Übergänge im Förderschulbereich gesetzliche Grundlagen: Schulgesetz M-V, § 36 Abs. 2 u. 5, (flexibler Schuleingangsbereich, wenn möglich Einschulung an Grundschule; frühestmöglicher Wechsel in allgemeine Schule, einschließlich der entsprechenden Verordnungen und Erlasse

Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung vom 2. 9.2009, insbesondere §§ 8, 10, 11 u.19 (Gemeinsamer Unterricht, Übergang an allgemeine Schule, berufliche Orientierung)

Zielstellungen integrativer Unterricht hat Vorrang Ziel der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen ist die Vorbereitung der Schüler auf den Übergang an die allgemeine Schule Nutzung alternativer Lernformen an den allgemeinen Schulen (beispielsweise produktives Lernen, flexible Schulausgangsphase) Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt, Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen, Arbeitsämtern und betrieblichen Einrichtungen

Übergang in die gymnasiale Oberstufe Gesetzliche Grundlagen: Mittlere Reife-Verordnung v. 17.11.2009, § 12 Abs. 3 (Berechtigung zum Besuch einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe)

Grundsätzlich gilt: aufnehmende Schule hat den Übergang durch geeignete Fördermaßnahmen zu erleichtern aufnehmende und abgebende Schule arbeiten bei Übergängen zusammen

Übergang in das Berufsleben bzw. zum Studium Berufliche Frühorientierung Kl. 5 u. 6 Berufsorientierung im nichtgymnasialen Bildungsgang Kl. 7 – 10 - flexible Schulausgangsphase - produktives Lernen Studienorientierung im gymnasialen Bildungsgang Kl. 9 – 11 Verweis auf Vortrag Al 2 beim Landeselternrat vom 14.3.2009

Wie können Eltern zu erfolgreichen Übergängen beitragen? Nutzen aller Informations- und Beratungsmöglichkeiten in den abgebenden und aufnehmenden Bildungseinrichtungen Das Gespräch mit Lehrern, Erziehern und Elternvertretern als Entscheidungshilfe suchen Zeit für die Kinder nehmen und deren Vorstellungen erkennen

realistische Entscheidungen treffen den Kindern die Angst vor neuen Klassenverbänden nehmen die Kinder in der Auffassung bestärken, dass Übergänge neue Entwicklungschancen eröffnen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit