Effektives Management von Fremdgeldern Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften Anja Spaude, Deutsche Kreditbank AG Erfurt, 28. März 2009.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

vom Brief zum Data-Center
Report gemäß § 28 PfandBG Stand Angaben nach § 28 PfandBG Stand Westdeutsche ImmobilienBank AG Große Bleiche Mainz Seite.
Projekt „Office neu DIG AG - Österreich“
Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Dafür tret‘ ich ein dafür tret‘ ich ein.
KWK-Technologie von EC Power - Energie die sich auszahlt !
Fortbildungsprogramm für höhere Bedienstete aus der Europäischen Union und höhere Ministerialbeamte aus neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie für hohe Beamte.
Standortfaktoren INTERN - Ausdrucksstark präsentieren.
Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz
HAUSBANK MÜNCHEN.
Artikel 1 (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) Restrukturierungsgesetz Artikel 2 (Änderungen des KWG) Artikel Sanierungsverfahren, §§ 2-6 Einleitung.
Kreditaufnahme durch die Eigentümergemeinschaft
Die neuen Beschlusskompetenzen
Wohnungseigentümergemeinschaften
Stand der KWK-Förderung in Deutschland und das geplante KWK-Gesetz
für die Länder des Südens
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Was machen wir besser als die Wettbewerber
Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 des Landes Bremen
Sie sanieren – wir finanzieren: KfW!
20:00.
für Energieberatung und Investitionen
GRENKE BANK AG Fachforum Mikrofinanzierung
Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer
KfW-Sonderprogramm Oberhausen, 09. März 2010
Energieeffizienz im Bauwesen, Wohnungsbau und Anwendung erneuerbarer Energien Daina Eberšteina Referatsleiterin der Abteilung ’’Erneuerbare Energien.
Förderung der Umnutzung
Fördermöglichkeiten für Gründer 3. Potsdamer GründerTag
Dorfkern Meilen / Orientierungsveranstaltung vom 12. März Dorfkern Meilen Orientierungsveranstaltung 12. März 2007.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2013 Az
Energieeinsparung Ein zentrales Thema der nächsten Jahrzehnte.
Förderprogramme der KfW
Mietkautionen : Gesetzeskonform und trotzdem komfortabel
„Betreutes Wohnen” – ein wandelbarer Begriff
J. Schillmann, M. Neumann, M. Hosseini, T. Trierscheid F2C Finance to Customer Bankwesen Referenten: - Jan Schillmann - Tristan Trierscheid - Markus Neumann.
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Herzlich Willkommen © 2009 Das Empfehlungsforum Reden ist Silber Empfehlen ist Gold.
Kommentar: Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Auslegung eines Vorschubantriebes
Unternehmensformen in Belarus
11 EnergieRegion+ Aller-Leine-Tal Aller-Leine-Tal: Energiewende in Deutschland - Chance für den ländlichen Raum Rethem 3. Dezember 2013.
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Infos für Vereine und Ehrenamt. freiwilliger Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks Zweck, Tätigkeit und.
Tax Alert / März 2014 ANSPRECHPARTNERIN:
Rechtliche Argumente Pro und Contra
Herzlich Willkommen © 2009 Das Empfehlungsforum Reden ist Silber Empfehlen ist Gold.
Willkommen in der iBank Ein Schulprojekt von Julian, Dilara, Henriette und Kaya.
Energieplan und Machbarkeitsstudie Wärmeverbund
OÖ. Ferngas AG 1957:Gründung durch oö. Industrie, Land OÖ, Stadt Linz, HK 1964:Beginn des Ausbaues der oö. Erdgas-Infrastruktur 1977:Start der Ortsversorgung.
Sie investieren - wir finanzieren: KfW!
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz
Der Erotik Kalender 2005.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
„MarITim – Mit Kurs auf IT“ OpenNet – Ein frei verfügbares Kommunikationsnetz „selbstgestrickt“ Dr. René Ejury Rostock, 23. März 2006.
Welche erneuerbaren Energien eignen sich für die private Anwendung ? 1.Fotovoltaik 2.Solarwärmetauscher 3.Wärmepumpe 4.Holzpellets.
Umsetzung der EED – EU Energie Effizienz Directive
Solarenergie Deutschland und USA
Gliederung Geschichte des Unternehmens Standort des Unternehmens
Diese Beschreibung enthält indikative Werte. Sie ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Abschluß eines bestimmten Geschäftes. Trotz Anwendung.
1 DKB-Bürgersparen ENERGIEWENDE – Wirtschaftliche Beteiligung von Bürgerinnen/ Bürgern und Kommunen 03. Dezember 2014.
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
 Präsentation transkript:

Effektives Management von Fremdgeldern Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften Anja Spaude, Deutsche Kreditbank AG Erfurt, 28. März 2009

Deutsche Kreditbank AG Magdeburg Halle Berlin Frankfurt/O. Potsdam Cottbus Leipzig Dresden Chemnitz Gera Erfurt Neubrandenburg Rostock Schwerin NL SÜD NL NORD Suhl Gründung 1990 seit 1995 100%ige Tochter der BayernLB 15 Standorte in den neuen Bundesländern, 2 Niederlassungen für das Gebiet der alten Bundesländer Konzentration auf ausgewählte Zielbranchen Direktbank im deutschsprachigem Raum Bilanzsumme 40,6 Mrd. (2007) über 1.200 Mitarbeiter

Das DKB Team Biathlon Bobfahren Eisschnelllauf Frauenfußball Handball Kanusport Leichtathletik Skispringen Volleyball

Wertschöpfungsketten Kundengruppen und Zielbranchen Privatkunden Infrastruktur Firmenkunden internetaffiner Privatkunde Wertschöpfungsketten Energie und Versorgung Wohnen Gesundheit und Pflege Bildung und Forschung Landwirtschaft und Ernährung Umwelttechnik Tourismus Freie Berufe DKB.de DKB.com Kompetenzzentren Public Private Partnership Erneuerbare Energien

Cash-Management DKB Cash = privates Girokonto kostenloses Online-Konto kostenlose Bargeldabhebung weltweit mit der VisaCard kostenloses VisaCard-Guthabenkonto mit täglicher Verfügbarkeit und 2,55% p.a. Guthabenverzinsung kostenlose DKB-Visa-Card + Partnerkarte kostenlose ec(Maestro)-Karte + Partnerkarte Kontoauszug und Kreditkartenabrechnung monatlich online Guthabenverzinsung auf dem Online-Konto von 0,5% p.a. 7,90% p.a. DKB Cash-Kredit + attraktive DKB Plus-Prämien

1. Effektives Management von Fremdgeldern

Verwaltung von Fremdgeldern § 27 WEG – Aufgaben und Befugnisse des Verwalters … „eingenommene Gelder zu verwalten“ (§ 27 WEG, Abs. 1, Satz 6) „… Konten zu führen“ (§ 27 WEG, Abs. 3, Satz 5) „… von seinem Vermögen gesondert zu halten“ (§ 27 WEG, Abs. 5)

Verwaltung von Fremdgeldern Aber: Was ist darüber hinaus zu beachten? … stellt sich die Frage, was Sie darüber hinaus beachten müssen, um: gesetzl. Anforderungen nachzukommen Interessen der Eigentümer zu wahren

Geltende Rechtsprechung … Urteil des OLG Celle vom 14.04.2005 (AZ: 4 W 7 / 04): spekulative Anlage der Instandhaltungsrücklage einstimmiger Beschluss der Eigentümer lag vor eingetretener Verlust Urteil: Verwalter ist schadenersatzpflichtig, da ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Rücklagekapitals vorliegt. Auszug: „… verpflichtet, … auf Bedenken gegen die vorgesehene Anlageform hinzuweisen und ihre Mitwirkung von einem weiteren einstimmigen Beschluss … abhängig zu machen, mit dem trotz Bedenken der Verwalterin die Zustimmung zu dieser speziellen Anlage erteilt wird.“

Geltende Rechtsprechung … Urteil des BayOLG (AZ: NJW RR 95, 530) verzinsliche Anlage von Geldbeträgen, die nicht in naher Zukunft benötigt werden, insbesondere Instandhaltungsrücklage bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht = Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter

Geltende Rechtsprechung … Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.12.1995 (AZ: 3 Wx 322 und 342 / 95): Anlage der Instandhaltungsrücklage in Form eines Bausparvertrages (auch teilweise) = unzulässig, da Vorsorge für Großreparaturen Gelder müssen kurzfristig verfügbar sein

Verwaltung von Fremdgeldern Anforderungen an die Verwaltung von Fremdgeldern gemäß geltender Rechtsprechung: risikoarm verzinslich kurzfristig verfügbar   

Verwaltung von Fremdgeldern Mündelsichere Anlage? Lösung:

Verwaltung von Fremdgeldern Anforderungen an eine mündelsichere Anlage: § 1806 BGB verzinslich § 1807 BGB risikolos + wertbeständig

Verwaltung von Fremdgeldern Mündelsichere Anlageformen: Schuldverschreibungen (von Bund, Ländern und Gemeinden) Pfandbriefe (durch inländ. Grundschulden/Hypotheken gedeckt) Festgelder, Sparbücher, Tagesgelder, Girokonten (bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, die zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt ist oder bei einem Kreditinstitut, das einer ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört)

Verwaltung von Fremdgeldern Mündelsichere Anlageformen: risikoarm verzinslich kurzfristig verfügbar ???   

Verwaltung von Fremdgeldern F A Z I T: Nicht alle mündelsicheren Anlageformen sind zur Anlage von Fremdgeldern geeignet!

Das DKB-Hausverwalterpaket mündelsicher, da: gesetzliche Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands kurzfristig verfügbar, da: Anlage auf Tagesgeldkonten kostenfrei und attraktiv verzinst +

Das DKB-Hausverwalterpaket WEG SEV Instandhaltungs-rücklagekonten Hausgeldkonten Mietenkonten Mietkautions-konten Kostenlose Kontoführung Guthabenzins: 2,55 % p.a.* Täglich verfügbar Kostenfreies Electr.-Banking Kontoeröffnung – online Kostenlose Kontoführung Guthabenzins: 0,50 % p.a.* Guthabenzins: 1,00 % p.a.* Professionelle Verwaltung der Mietkautionen Kostenlose Nutzung der Treuhänderplattform

Wohnungseigentümergemeinschaften 2. Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Rechtliche Voraussetzungen Kreditaufnahme § 10 (6) WEG: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaft-lichen Eigentums auch gegenüber Dritten Rechte erwerben und Pflichten eingehen § 27 (3) Nr. 7 WEG: Berechtigung des Verwalters zur Vornahme von Rechtsgeschäften (z.B. Kreditverträge) im Namen der WEG, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss der WEG ermächtigt wurde Mit der Novellierung des WEG-Rechts zum 01.07.2007 wurden die Voraussetzungen zur Kreditaufnahme für WEG‘en geschaffen.

Rechtliche Voraussetzungen Haftung § 10 (7) WEG: Haftung des Verwaltungsvermögens für im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entstandene Verbindlichkeiten § 10 (8) WEG: Haftung der einzelnen Eigentümer entsprechend der Höhe ihres Miteigentumsanteils, wenn Vermögen der WEG zur Bedienung der Forderungen nicht ausreicht

WEG-Finanzierung bei der DKB Kreditrahmen über max. EUR 250.000,00 je WEG (jedoch max. EUR 10.000 je Eigentümer) EUR 50.000,00 als: Kontokorrentkredit Avalkredit Beträge darüber hinaus als: Annuitätenkredit → nom. Zinssatz akt. bei 4,56 % p.a. Hinweise: Eigenmittel: IH-Rücklage, Sonderumlage, etc., bei 100%-Finanzierung: Verpfändung IHR 10 TEUR pro Eigentümer zu wenig? -> DKB-Privatdarlehen/DKB-Energie (bis max. 50 TEUR, Beantragung durch jeden Eigentümer persönlich) energetische Sanierungen: ggf. Zuschuss aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW

Voraussetzungen für Kreditgewährung bei der DKB Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss der WEG über die Aufnahme eines Kredites Führung des überwiegenden Fremdgeldbestandes des Verwalters auf Konten bei der DKB Führung des Hausgeldkontos der zu finanzierenden WEG bei der DKB seit mindestens 6 Monaten Vorlage aller im Kreditantrag benannten Unterlagen zu 1) Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss der WEG, welcher folgende Bedingungen erfüllt: Beschlussfassung liegt mind. 3 Monate in der Vergangenheit keine Anfechtungsklagen erhoben Keine Anfechtungsabsichten bekannt

Vorteile Einfache Beantragung der Finanzierung Keine Einzelbetrachtung der Eigentümer Arbeitsersparnis für den Verwalter und Service für die WEG-Mitglieder keine Stellung von Sicherheiten

Erneuerbare Energien Fördermöglichkeiten KfW KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil "Standard": Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen. nom. Zinssatz aktuell: 3,30 % - 6,15 % (in Abhängigkeit der Preiskl.)

Energetische Sanierung / Regenerative Energien Fördermöglichkeiten KfW Wer wird gefördert? In- und ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden In- und ausländische, gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Freiberuflich tätige Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen Fazit: WEG nicht antragsberechtigt

„Nur wer in der Zukunft denkt, kann in der Gegenwart erfolgreich sein!“ (Jürgen Wiltschko)