Neuere und neueste Geschichte der Rechtswissenschaft Die Abkehr der Zivilrechtswissenschaft vom Positivismus.

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Neuere und neueste Geschichte der Rechtswissenschaft Die Abkehr der Zivilrechtswissenschaft vom Positivismus

Inhalt 1. Hedemann – Biografie Teil 1 2. Zum Text: Werden und Wachsen im Bürgerlichen Recht 3. Hedemann – Biografie Teil 2 4. Generalklauselbewertung

1. Hedemann – Biografie Teil 1 Justus Wilhelm Hedemann ( – )

1. Hedemann - Biografie Teil 1 - geboren am in Brieg bei Breslau – 1900: Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig, Berlin und Breslau Promotion Habilitation in Breslau, dort Privatdozent : außerordentlicher Professor in Jena - von 1909 – 1936 Ordinarius in Jena

2. Zum Text Werden und Wachsen im Bürgerlichen Recht (1913) Vorwort: Ausgegangen bin ich wie viele von dem Glauben, daß eigentlich alles, was wir brauchen, in dem Gesetzestexte niedergelegt sei. Diesen Glauben habe ich in zehnjähriger Hingabe an das bürgerliche Recht verloren.

2. Zum Text Kritik am BGB: - Kult der Verallgemeinerung (S. 5) - entsetzliche Farblosigkeit (S. 5) - fürchterliche Verweisungen von einem Paragraphen zum anderen (S. 5) - Unverständlichkeit des Textes, Mangel an Popularität (S. 6) - Zwitterstellung zwischen einer neueren und einer älteren Denkweise (S. 6)

2. Zum Text S. 7: Also immer wieder werden wir zu der alten Wahrheit zurückkehren müssen, daß es nicht bloß auf das Gesetz selbst ankommt, sondern vor allem darauf, wie es gehandhabt wird.

2. Zum Text S. 9: Jeder Praktiker weiß, daß das Los der einzelnen Paragraphen unserer Zivilrechtskodifikation ein sehr verschiedenes geworden ist. Es gibt Könige darunter, aber daneben viele, viele unbeachtete Bettelleute. Ganze Hunderte von Paragraphen spielen überhaupt kaum eine Rolle. Sie leben im Verborgenen wie der arme Mann. Sie müssen es dulden, dass einige wenige weit über sie emporragen. Diese wenigen dominieren über die bedeutungslose Masse, sie sieht man überall, sie haben es verstanden sich unentbehrlich zu machen.

2. Zum Text S. 10: Aber überwältigender noch ist eine Betrachtung des § 826 BGB (…) Dieser Paragraph ist im Laufe eines einzigen Jahrzehnts zu einer riesigen Macht emporgestiegen, und, was mehr besagen will, zu einer ungeahnten Macht. Er hat sich zu einem Korrektiv für alle anderen Partien des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ja über das Bürgerliche Gesetzbuch hinaus entwickelt.

2. Zum Text zur Juristenrolle S. 18: Man hat erkannt, wie groß die Ohnmacht des Gesetzgebers gegenüber der Vielgestaltigkeit des Lebens ist, wie viele Wortgefüge und Begriffe des Gesetzgebers hohl oder halbhohl sind und erst der Ausfüllung durch die lebendige Praxis bedürfen. Das hat notwendig eine gewisse Emanzipation des einzelnen Juristen zur Folge, und darum eben ist auch der allgemeine Zeitgeist dem Fortschritt im Zivilrecht günstig.

2. Zum Text S. 60: Nachdem wir erst einmal erkannt haben, wie schwach der Text an vielen Stellen ist, wie groß, wie überwältigend groß das Reich des Ungeregelten (oder nur andeutungsweise Geregelten) ist, musste sich notwendig der Blick dem Phänomen der Fortbewegung zuwenden.

2. Zum Text Zentrale Aussagen: - die wesentlichen gesellschaftlichen Konflikte sind im BGB nicht gelöst - aktuelle Probleme sind nicht erfasst - durch die Generalklauseln übernimmt der Richter gesetzgeberische Aufgaben - dadurch wird die Gewaltenteilung berührt - Generalklauseln sind positiv: als Mittel des Fortschritts und als Möglichkeit für die Berücksichtigung wirtschaftlicher und v. a. sozialer Bedürfnisse

3. Hedemann – Biografie Teil /1933: Die Flucht in die Generalklauseln - seit 1933: Mitglied der Akademie für Deutsches Recht Ruf an die Universität Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Privatrechtsgeschichte - seit 1939 Vorsitzender des Hauptausschusses für das Volksgesetzbuch

3. Hedemann – Biografie Teil 2 - in Berlin: Förderung durch seinen ehemaligen Schüler, den Staatssekretär und späteren Präsident des Volksgerichtshofs, Roland Freisler - Hedemann war Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht : Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät in Berlin: Hedemann durfte nicht mehr lehren

3. Hedemann – Biografie Teil – 1948: Forschungsauftrag an der Berliner Universität (Vergleich der Generalklauseln der Schweiz, der Sowjetunion und Deutschlands) , 1950: neue Auflagen seiner Lehrbücher zum Schuld- und Sachenrecht erscheinen : Recht und Wirtschaft – 1963 Mitherausgeber der Juristischen Rundschau - er starb am in Berlin

4. Generalklauselbewertung Anpassen an den Zeitgeist: 1913: Generalklauseln sind positiv als Mittel des Fortschritts/Möglichkeit des sozialen Ausgleichs 1932/33: Generalklauseln sind Gefahr für Recht und Staat (Beweglichkeitsfaktor könnte mit dem Machtfaktor verschmelzen) NS-Zeit: Generalklauseln sind für ihn eine Möglichkeit, die nationalsozialistische Rechtserneuerung umzusetzen; vor diesem gesicherten ideologischen Hintergrund sind Generalklauseln nun keine Gefahr mehr