Fallbeispiele zum Urheberrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Das Klassenzimmer der Zukunft
Advertisements

Schaffung von Rechtsbewusstsein
TECHNIK – Von der Muskelkaft zur Stromerzeugung
Multimedia in der Grundschule Unterböhringen
Zentrale Lernstandserhebungen 2008 (Vergleichsarbeiten - VERA) in der Jahrgangsstufe 3 Informationen für Eltern Lernstandserhebung 2008.
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Datenaustausch über Memory-Stick
Was ich gern lese Lesetagebuch von
Irina Erbel, Christian Vetter, Stephan Wanner
Das Mayonnaiseglas und der Kaffee für alle die das Leben besser
Herzlich willkommen zum Informationsabend.
Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04.
Gymnasium Barntrup: Wandmalerei gegen Vandalismus
Halbjahresarbeit Thema: Computer
Das Urheberrecht betrifft jeden!
Schaffung von Rechtsbewusstsein Betrachtet die einzelnen Fälle. Diskutiert darüber und entscheidet ob Recht oder Unrecht. Durch Mausklick gehts jeweils.
2 1.Deshalb gibt es die Kampagne… 2.So sieht die Kampagne aus… 3.Das fordern wir… 4.Das habt Ihr davon… 5.So könnt Ihr mitmachen… 6.So gehts danach weiter…
Strom aus Bürgerhand Was will ? Wir wollen … Zum Fortfahren jeweils die Seite anklicken.
Wärmedämmung, Einführung
Da ist was dran ! Michael war so eine Art Typ, der dich wirklich wahnsinnig machen konnte. Es war immer guter Laune und hatte immer was positives zu sagen.
Messgrößen vereinbaren
Da ist was dran ! Michael war so eine Art Typ,
DEUTSCH 1 KLASSEN
Magnetismus Wie wird aus einem Nagel ein Magnet? zum Zuordnen
3. Januar 2007 VOLUMES & GENEALOGY: die nächste Generation.
Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen
Die PC Klasse am Gymnasium Ried
Die PC Klasse am Gymnasium Ried
Wanderung im Siebentischwald und Erstellen eines Fühlweges
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
das legale Original gibt's günstig unter
Mathematik in Modulen lernen
Realschulabschlussprüfung
Die Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern
Faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit an der
KOMPROMITTIERENDE FOTOS
Oberschule, Klassenstufe 2 von Eliza Woldan und Izabela Osińska
Powerpoints bestellen ?? sende eine Mail an : Da ist was dran! Michael war so eine Art Typ, der Dich wirklich wahnsinnig.
EVA Eigenverantwortliche Verhaltens- Aenderung Programm für
Herzlich willkommen in Oberpullendorf! Üdvözöllek Felsőpulyán!
Urheberrecht und Schule
Copyright Rechtsanwalt Hans-Peter Sievert, 05 /2008
 Was schützt das Urheberrecht?  Geschützt sind Werke, die eine „eigentümliche“ – das heißt eine individuelle oder originelle – geistige Schöpfung auf.
Hier kommen unsere Ergebnisse:
Silvia, Daniela, Olaf & Krischan
Realschulabschlussprüfung Schriftliche Prüfung Hausarbeit mit Präsentation Die Termine werden in den Klassen kommuniziert und im Terminplan bekanntgegeben.
„Eine Projektidee entwickelt sich… Wochenrückblick vom –
Pool Informatik 5 GZG FN Sj. 11/12
aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Was ist ein Urheber? Muss man das Urheberrecht beantragen? JA? NEIN?
Intarsien Projekt der Malen und Zeichnen AG zum Thema: „WIR SIND BUNT“ Kirbachschule, Sachsenheim Jugendbegleitung, Marie-Luise Ippich Anna Xenia Aylin.
Unterricht vorbereiten und durchführen
Problem-Based Learning 1.Begriffe klären 2.Problem bestimmen (zentrale Fragen stellen) 3.Problem analysieren (Brainstorming, Hypothesen bilden, vorläufige.
Das Schülerparlament an der LOS Oktober 2015 Asina Schwarz.
Hilfestellung Fragebogen (TR-Rückkehrplan)
Endspurt. Wichtige Informationen zur Prüfung Nichtteilnahme, Rücktritt Prüfungen, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils.
Grundschule Fuhsestraße 50-Jahr-Feier. Grundschule Fuhsestraße Jahresrückblick 2015 DAS FEST.
Herzlich Willkommen in der Grundschule Osburg. Inhalte 1. Was bedeutet Ganztagsschule? 2. Ablauf eines Schultages 3. Lernzeit 4. Umgang mit Hausaufgaben.
Übung „Aquarium“. Ablauf Übung Aquarium Sie finden sich in 6 Gruppen zusammen pro Gruppe wird eine freiwillige Person ausgewählt die freiwillige Person.
Grundschule Nassau R. Schermuly.  … ist viel mehr, als dass die Schüler etwas nach Anweisung ausführen.  … ist das „In-Gang – Bringen“ der Selbstständigkeit.
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Warum gibt es das Urheberrecht?. Deine Überschrift Dein Text.
Übungsart: Seite: Bearbeitet von: Siegbert Rudolph Lesemotivationstraining Titel: Quelle: Nächste Seite 1 Übungsart: Titel: Textquelle: Schüttelsätze Strafarbeit.
Rektor Albrecht Dudy, Trave- Grund- und Gemeinschaftsschule
Standard "Lebensraum Stadt" Vorschlag einer Einstiegsstunde
Der Berufswahlordner Zur Unterstützung aller Aktivitäten im Bereich der Studien-/ Berufsorientierung Unten im Bild sind die Kooperationspartner angezeigt.
WWW Tauschbörsen Präsentation zum Thema.
Warum gibt es das Urheberrecht?
 Präsentation transkript:

Fallbeispiele zum Urheberrecht

Fall 1:Fragen zur Lektüre Deutschlehrerin L. erstellt zu der Lektüre „Biedermann und die Brandstifter“ ein Arbeitsblatt mit Fragen zum Text, wie z.B. : „ Ist Biedermann eher Täter oder Opfer: Begründen Sie Ihre Meinung. Welche Elemente der griechischen Tragödie finden Sie in dem Stück. ........“ Der Parallelkollege P. findet ein im Klassenzimmer zurückgelassenes Exemplar und kopiert das gelungene Arbeitsblatt für seine Schüler. L. ist empört und droht ihrem Kollegen P. eine Klage für diese Missachtung ihres Urheberrechts an! P. erwidert, L. habe es versäumt, auf ihrer Darstellung einen Copyrightvermerk anzubringen. Er könne das Papier deshalb kopieren wie er wolle! Hätte eine Klage der L. Erfolg? Was könnte L. wollen? § 97 UrhG Unterlassenserklärung Lizenzgebühr Voraussetzung: Verletzung des Urheberrechts Urheber § 15 UrhG: Ausschließliche Recht des Urhebers Urheber eines Werks, § 7 UhrG Werk?, Schöpfungshöhe?, Copyrightvermerk nicht erforderlich Schranken des Vervielfältigungsrecht § 53 Abs. 3 Nr. 1 ABER: Für den Unterrichtsgebrauch bestimmtes Werk!

Fall 2: Pizza Bolognese Die Koch-AG der X-Realschule dokumentiert ihre Aktivitäten auf der Homepage der Schule. Zur Illustration verwendet sie ein Foto von der Homepage „Marions Kochbuch“ (http://www.marions-kochbuch.de/). Die 24 kb große JPEG-Datei stellt ein einzelnes Stück Pizza dar. Bei der Schulleitung geht das Schreiben eines Anwalts ein, der die Interessen der Betreiberin von „Marions Kochbuch“ vertritt. Beigefügt ist eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“, mit der sich der Schulleiter verpflichten soll, zukünftige Verletzungen des Urheberrechts seiner Mandantin zu unterlassen Darüber hinaus soll er eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 500 € für die unerlaubte Nutzung bezahlen sowie die Anwaltskosten übernehmen. Muss der Schulleiter auf die Forderungen eingehen? § 97 Verletzung von Urheberrechten Werk i.S. des § 7 UrhG? Knipsbild, deshalb kein urheberrechtlicher Schutz! Aber gleicher Schutz für Lichtbilder, § 72 UrhG Öffentlich zugänglich gemacht Keine Privilegierung durch Schrankenbestimmung des § 52 a UrhG!

Fall 3: Gelungene Zusammenfassung? Chemielehrer L. findet die Darstellungen in den gängigen Chemielehrbüchern zu den „Trennverfahren“ insgesamt nicht besonders gelungen. Deshalb stellt er auf insgesamt vier Seiten verschiedene Teile dieser Lehrbuchinhalte zusammen und ergänzt sie mit eigenen Texten. Die „Zusammenfassung“ kopiert er für die Schüler seiner Klasse. Ist das Vorgehen rechtmäßig? Rechtmäßigkeit Vervielfältigung; Recht nach § 15 UrhG Urheberrechtlich geschütztes Werk; § 7 UrhG Schranke nach § 53 UrhG Kleine Teile, Zur Veranschaulichung des Unterrichts! ABER Veröffentlichung und Verwertung von Bearbeitung nur mit Zustimmung des Urhebers Siehe auch § 62 Abs. 4 UrhG Bearbeitung nach § 23 UrhG, Entstellung nach § 14 UrhG

Fall 4: Der Freiarbeitspool In der GLK der Grundschule in Wstadt werden die Hindernisse auf dem Weg zu mehr Freiarbeit diskutiert. Als einen bedeutsamen Schritt wird ein „Pool“ für Freiarbeitsmaterialien angesehen. Alle Lehrkräfte sollen Kopien der von Ihnen erarbeiteten Materialen in einem Ordner ablegen, damit sie auch von anderen Kolleginnen und Kollegen genutzt werden. Rektorin R. setzt einen entsprechenden Beschluss der GLK in eine Dienstanweisung um. Lehrerin L. weigert sich, an der Aktion teilzunehmen. Ihre Kolleginnen würden überwiegend nichts beitragen und nur „schnorren“.Schließlich habe sie ja die Urheberrechte an den Materialien und werde deshalb nicht „mitmachen“. Zu Recht? Pflicht, die Materialen zur Verfügung zu Stellen und Rechte einzuräumen. Weisungsrecht der Schulleiterin Grenzen überschritten, wegen Urheberrecht der Lehrkraft? § 43 UrhG: Werk in Erfüllung der Pflichten aus dem Dienstverhältnis geschaffen? Im Grundsatz kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für eine kreative Leistung bezahlt, nicht die Rechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt und sei dem Arbeitnehmer abkaufen muss.

Fall 5: Schülerkunst im Treppenhaus Im Kunstunterricht der Klasse 6 des G. Gymnasiums werden zu dem Thema „wir malen wie Miro“ von den Schülern Malereien erstellt, die im Stil den Werken des Malers Miro nachempfunden sind. Kunstlehrerin K. stellt die nach ihrer Auffassung besten Werke im Treppenhaus der Schule aus. Schülerin S. meint, ihre Arbeit sei „voll peinlich“ und verlangt von der Lehrerin, das Bild sofort wieder zu entfernen. Muss K. dem nachkommen? Könnten auch Miros Erben (M. ist 1983 verstorben) Ansprüche geltend machen? Werk des Schülers Eingriff in die Rechte durch „Ausstellung“ § 18 UrhG Einwilligung liegt nicht vor! Also Anspruch auf Entfernung!

Fall 6: Die letzten Stunden vor den Sommerferien Um die Schüler in den letzten Stunden vor den Sommerferien im Unterricht noch bei Laune zu halten, zeigt Lehrerin L. in ihrer Klasse 9 über einen Beamer die DVD „Willkommen bei den Sch`tis“, die sie bereits sechs Monate zuvor für ihren eigenen Bedarf käuflich erworben hatte. Benötigt L. für diese Vorführung eine gesonderte „Lizenz“? Abwandlung: Alle interessierten Schülerinnen und Schüler dürfen den Film gemeinsam im Musiksaal sehen. Werk Verwertungsrecht des Urhebers, § 15 Abs. 2 UrhG: Öffentliche Wiedergabe? Falllösung: Vorführung ist hier nicht öffentlich! Problematisch aber, ob sich aus den Nutzungsbedindungen („nur für den Heimgebrauch“) etwas anderes ergibt. Problem: Linzenvereinbarung

Fall 7: Das Jahrbuch des Kant Gymnasiums Das Kant Gymnasium dokumentiert die Aktivitäten jedes Jahres jeweils in einem „Jahrbuch“. Im aktuellen Jahrbuch wird auf zwei Seiten über das vom Elternbeirat organisierte Schulfest berichtet. Illustriert wird der Bericht mit Aufnahmen von dem Fest, auf dem u.a. zwei Elternpaare deutlich zu erkennen sind. Das Ehepaar A. meldet sich bei der Schulleitung und erklärt, es habe kein Einverständnis zur Veröffentlichung der Aufnahme erteilt, sei dazu auch nicht bereit und fordere deshalb, dass der weitere Verkauf des Jahrbuchs an die Schüler und Eltern eingestellt werde! Muss die Schulleitung die Forderung erfüllen? Lösung des Falles: Vorspann: Recht am eigenen Bild als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Bismarck! Einschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts! § 22 KUG Bildnis darf nur mit Einwilligung verbreitet oder zur Schau gestellt werden Ausnahme: Ohne Einwilligung: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;