7. bis 8. April 2011 in Halle/Saale

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 Präsentation transkript:

7. bis 8. April 2011 in Halle/Saale Gesetzeswirkung bei der beruflichen INtegration schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen durch Kommunikation und Organisation Behindert und Berechtigt – Was wissen Studierende mit Hörbehinderung über ihre Rechte und was machen sie daraus? Christa Schlenker-Schulte Andreas Weber Fachtagung Der Beitrag des Rehabilitationsrechts zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen 7. bis 8. April 2011 in Halle/Saale

GINKO ist … ein gemeinsames Projekt der Verbände Deutscher Gehörlosen-Bund (DGB) e. V. Deutscher Schwerhörigenbund (DSB) e. V. und der Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (FST) e. V. an der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg unterstützt von - der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) e. V. der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft (DCIG) gefördert vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zentrale Fragestellungen: Gesetzeswirkungen Kommen die Informationen bei den betroffenen Menschen an? Wirkt sich das SGB IX positiv auf den (Arbeits-)Alltag hörbehinderter Menschen aus – besonders auf dem ersten Arbeitsmarkt? Fördern oder hemmen unterstützende Maßnahmen die Eigeninitiative schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen? Zentrales Problem: Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten

Methodik (quantitativ und qualitativ) Zweistufiges Verfahren I. Stufe (quantitativ): - Befragung von > 5000 Mitgliedern der beteiligten Verbände mit einem standardisierten Fragebogen, auch online mit Gebärdensprachfilmen - Befragung zu Inhalten der aktuellen Gesetzgebung, der Situation am Arbeitsplatz II. Stufe (qualitativ): - ca. 50 qualitative Interviews: Berufstätige mit Hörschädigung

Ergebnisse Studierende: Für diese Präsentation Fokus auf folgende Fragestellungen: Beschreibung der Stichprobe der Studierenden Welche Gesetze sind bei den Studierenden bekannt?

Studierende mit Hörbehinderung: Datenbasis schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen n = 183 Studierende mit Angaben zur Hörschädigung aus dem Projekt GINKO 3,4% der Umfrageteilnehmenden der GINKO-Umfrage Altersverteilung n % bis 19 Jahre 17 9,3 20 bis 34 Jahre 160 87,4 n=177 Auswertungsstichprobe 35 bis 49 Jahre 4 2,2 50 bis 64 Jahre 2 1,1 Gesamt 183 100,0

Ergebnisse Studierende 1. Fragestellung: Beschreibung der Stichprobe der Studierenden, d. h. welche Menschen haben teilgenommen?

Ergebnisse Studierende: Angaben zur Person Geschlecht Hörschädigung: Zeitpunkt der Hörschädigung Hörstatus Schwerbehinderung

Ergebnisse Studierende: Geschlecht n = 177 Mitglied in der BHSA: n=8, (4,6%) 9

Ergebnisse Studierende: Hörstatus n = 174, %: gültige % 10

Ergebnisse Studierende: Hörstatus n = 174, %: gültige % 11

Ergebnisse Studierende: Schwerbehinderten-Ausweis ja 92,7 164 keinen Ausweis, aber gleichgestellt 2,8 5 keinen Ausweis 4,5 8 Gesamt 100,0 177

Ergebnisse Studierende: Schulbildung Schulform Höchster Schulabschluss

Ergebnisse Studierende: Schulbildung n = 175 (von 177), %: gültige Prozent

Ergebnisse Studierende: Schulbildung n = 177

Erste Ergebnisse Studierende 2. Fragestellung: Welche Gesetze sind bei den Studierenden bekannt?

Ergebnisse Studierende: Kenntnis von Gesetzen n = 177 Gesetze: Ich kenne die wichtigsten Regelungen folgender Gesetze … (in %) (Mehrfachantworten möglich)

Ergebnisse Studierende: Kenntnis von Gesetzen n = 164 Persönliches Budget: (Statt Dienst- oder Sachleistungen bekommt man von den Rehabilitationsträgern ein Budget zur Teilhabe) Ich bekomme Leistungen als Persönliches Budget! Stimmt das? 1. Nein, ich kenne das Persönliche Budget nicht 50,6% (n=83) 2. Nein, brauche ich nicht 16,5% (n=27) 3. Nein, aber will ich noch beantragen 15,2% (n=25) 4. Ja, habe ich beantragt, ist aber noch nicht bewilligt 6,1% (n=10) 5. Ja, ist aber nur teilweise bewilligt 2,4% (n=4) 6. Ja, ist vollständig bewilligt 9,1% (n=15)

Ergebnisse Studierende: § Kommunikation n = 177 Gesetzliche Ansprüche: Kommunikation Ich kenne dieses Recht… Ich nutze / bekomme dieses Recht kenne ich nutze ich Kommunikations-Hilfe* kann frei gewählt werden 74,0% 24,9% (n = 131) (n = 44) Recht, in Deutscher Gebärdensprache oder 79,7% 39,0% über andere Kommunikations-Hilfen* zu kommunizieren (n = 141) (n = 69)   * Schrift-Dolmetscher, Simultan-Schriftdolmetscher, Oral-Dolmetscher, Kommunikations-Assistent, akustisch-technische Hilfen, grafische Symbol-Systeme (Hilfen wie in § 3 KHV)

Ergebnisse Studierende: Kommunikation Kommunikations-Hilfe am Arbeitsplatz: Wenn ich brauche, habe ich … (in %) ja nein brauche n = ich nicht 1. Schrift-Dolmetscher 25,2 39,5 35,4 147 2. Gebärdensprach-Dolmetscher 45,3 22,3 32,4 148 3. Oral-Dolmetscher 4,3 32,6 63,1 141 Kommunikations-Assistenten / 13,5 45,4 41,1 141 Technischen Kommunikations-Assistenten Übersetzungs-Dienst beim Telefonieren 27,5 39,4 33,1 142 (z.B. TESS, Tele-Sign)

Ergebnisse Studierende: § Arbeitsleben n = 177 Gesetzliche Ansprüche: Arbeitsleben Ich kenne dieses Recht… Ich nutze / bekomme dieses Recht … kenne ich nutze ich Psychosoziale Hilfen bei behinderungs- 34,5% 1,7% bedingt auftretenden Konflikten (n = 61) (n = 3)

Ergebnisse Studierende: § Nachteilsausgleich n = 177 Gesetzliche Ansprüche: Nachteilsausgleich (Ausgleich der Nachteile der Behinderung) Ich kenne dieses Recht… Ich nutze / bekomme dieses Recht … kenne ich nutze ich Prüfungs-Fragen (TOP = textoptimieren, 48,0% 8,5% dass die Fragen leichter verständlich sind) (n = 85) (n = 15) Verlängerung der Prüfungs-Zeit 80,8% 46,3% (n = 143) (n = 82)

Ergebnisse Studierende: Recht durchsetzen n = 150, %: gültige Prozent Klagebereitschaft Wenn ich mein Recht nicht bekomme: Ich fordere, klage mein Recht ein (z.B. Arbeitgeber, Gericht)! Stimmt das? 1. Ja, wenn es sich lohnt (z.B. Aussicht auf Erfolg). 46,7% (n = 70) 2. Ja, aber nur wenn mir jemand hilft (z.B. Anwalt). 24,0% (n = 36) 3. Nein, weil es zu lange dauert. 11,3% (n = 17) 4. Nein, weil ich für mich Nachteile befürchte. 15,3% (n = 27)

Ergebnisse Studierende: Fragestellung: Recht: Verlängerung der Prüfungszeit WER nimmt es in Anspruch?

Ergebnisse Studierende: Wer nimmt die Verlängerung der Prüfungszeit in Anspruch? Von den Personen*, die die Verlängerung nutzen, sind n=49 weiblich (61,3%) und n=31 männlich (38,7%); n=21 hochgradig schwerhörig (26,3%), n=32 an Taubheit grenzend schwerhörig (40,0%) und n=27 gehörlos (33,8%) ; n=57 bereit, ihr Recht einzufordern (83,8%), n=11 nicht bereit, ihr Recht einzufordern (16,2%). * einbezogen werden Personen, die bei beiden Variablen Angaben machten

Ergebnisse Studierende: Was hat einen Einfluss auf die Inanspruchnahme der Verlängerung der Prüfungszeit? Chi-Quadrat-Tests ergaben keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Verlängerung der Prüfungszeit und Geschlecht bzw. Hörstatus, aber Es besteht ein signifikanter Zusammenhang mit der Bereitschaft, sein Recht einzufordern, d. h. Personen, die bereit sind, ihr Recht einzufordern nehmen die Verlängerung der Prüfungszeit überzufällig häufiger in Anspruch als diejenigen, die nicht bereit sind, ihr Recht zu fordern.

Ergebnisse Studierende: Verlängerung der Prüfungszeit und Absicht, Recht einzufordern:

Ergebnisse Studierende Zusammenfassung

Ergebnisse Studierende: Zusammenfassung Be-recht-igt sind 92,7% Studierende mit Schwerbehindertenausweis und 2,8% Studierende, die gleichgestellt sind Ihr Recht kennen SGB IX: 65% der Studierenden, UN-Konvention und BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) dagegen: nur 32,2% bzw. 31,1% der Studierenden. Ihr Recht klagen ein 46,7% der Studierenden, „wenn es sich lohnt“, „wenn Aussicht auf Erfolg besteht“ Nachteilsausgleich bei der Prüfung nutzen 46,3% (Verlängerung der Prüfungszeit)

Ausblick Sondererhebung des Deutschen Studentenwerks „beeinträchtigt studieren“ (Erhebung ab Mai 2011): Erfassung der aktuellen Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Perspektive BHSA und FST: „Verbleibsforschung“, Befragungspanel hörbehinderter Studierender, insbesondere im Hinblick auf den Übergang von der Hochschule in den Arbeitsmarkt Literatur: Punch, R. et al. (2007):Carreer and Workplace Experiences of Australian University Graduates Who Are Deaf or Hard of Hearing. Journal of Deaf Studies and Deaf Education 12 (4): 504-517. Sackmann, R. (2007): Lebenslaufanalyse und Biographieforschung. VS Verlag.

GINKO Wir danken Prof. Dr. Wolfhard Kothe und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gründungslehrstuhls Zivilrecht II: Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für die fachliche Beratung und kollegiale Unterstützung und allen schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten Menschen für ihre Teilnahme am GINKO-Projekt.

GINKO-Team Thomas Groß (Dipl.-Pädagoge/Dipl.-Verwaltungswirt) Sebastian Günther (wiss. HK, Studiengang Dipl. Soziologie) Anna Krause (wiss. HK, Studiengang Sprechwissenschaften) Prof. Dr. Christa Schlenker-Schulte Sara Lena Schröder (Dipl.-Kauffrau) Prof. Dr. Klaus Schulte Magdalena Stampfer (wiss. HK, Studiengang Sprechwissenschaften) Tina Tannenberg (Kauffrau für Bürokommunikation) PD Dr. Andreas Weber, MPH Ulrike Weber (Dipl.-Statistikerin)

Kontakt Projekt GINKO Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (FST) an der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg www.ginko-umfrage.de Schulstraße 7, 06108 Halle/Saale Tel.: (03 45) 2 05 65 78 oder 79 Fax: (03 45) 2 05 65 77 E-Mail: ginko@fst.uni-halle.de