Warum Volksbegehren?.

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 Präsentation transkript:

Warum Volksbegehren?

Thüringer Kitas dürfen nicht länger bundesdeutsches Schlusslicht beim Personal sein mehrere Studien haben es bewiesen: Thüringer ErzieherInnen betreuen deutlich mehr Kinder, als anderswo in der Bundesrepublik. Das ist schlecht für die Fachkräfte und schlecht für unsere Kinder. Wir wollen, dass Thüringer Kitas mit 2000 zusätzlichen Vollzeitstellen den bundesdeutschen Durchschnitt erreichen – der nach Ansicht von Fachleuten noch immer verbesserungsfähig ist. Ein Zehntel ihrer Arbeitszeit sollen die ErzieherInnen künftig in die Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern investieren können. Zudem haben sie künftig die Verpflichtung und den Rechtsanspruch auf mindestens zwei Fortbildungstage im Jahr. Zudem werden sie künftig auf ein Netz von Fachberatern zurückgreifen können

Grundschulhorte sichern Dieter Althaus wollte die Grundschulhorte abwickeln – wir wollten dies verhindern. Daher haben wir in unserem Gesetz verankert, dass Horte an einer Grundschule immer dann einzurichten sind, wenn mindestens fünfzehn Eltern dies verlangen.

Deutlich bessere Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten Wenn Kinder körperliche oder andere Auffälligkeiten zeigen, müssen Kostenträger, Eltern, Fachleute und ErzieherInnen zusammen überlegen und entscheiden können, was zu tun ist. Nur dadurch kann man den Problemen wirkungsvoll in ihren Anfängen begegnen. Unser Gesetzentwurf bietet Lösungsansätze auf der Höhe der Zeit.

Mehr Mitwirkungsrechte für die Eltern Die Elternmitwirkung in den Kindertagesstätten wird ähnlich organisiert werden, wie in den Schulen.

Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Geburtstag Diese Forderung des Volksbegehrens aus dem Jahr 2006 ist inzwischen offizielle Bundespolitik.

… aber die neue CDU-SPD Koalitionsregierung will doch all das auch, oder? Im Koalitionsvertrag beider Parteien steht in der Tat der Satz: „Die Koalitionspartner bringen bis Ende Januar 2010 einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag ein, welcher die Ziele des Volksbegehrens bis zum Beginn des Kindergartenjahrs 2010/2011 umsetzt.“ Doch die CDU rudert inzwischen wieder kräftig zurück und niemand weiß, wohin. Deswegen müssen wir das Volksbegehren weiterführen.

Das Volksbegehren – ein Bürgerrecht

Rechtliche Grundlagen für ein Volksbegehren In Thüringen gibt es für Bürgerinnen und Bürger drei Möglichkeiten, mit denen sie außerhalb von Wahlen direkt Einfluss auf die Politik von Landesregierung und Parlament Einfluss nehmen können.

Das Volksbegehren Artikel 82 der Verfassung des Freistaates Thüringen Die nach Artikel 46 Abs. 2 wahl- und stimmberechtigten Bürger können ausgearbeitete Gesetzentwürfe im Wege des Volksbegehrens in den Landtag einbringen. Volksbegehren zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sind unzulässig. Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens muss von mindestens 5 000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Halten die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtags die Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens für nicht gegeben oder das Volksbegehren für mit höherrangigem Recht nicht vereinbar, haben sie den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Der Volksentscheid Artikel 82 der Verfassung des Freistaates Thüringen Der Landtag hat ein Volksbegehren innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung seines Zustandekommens abschließend zu behandeln. Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, findet über den Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens war, ein Volksentscheid statt; in diesem Fall kann der Landtag dem Volk zusätzlich auch einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung vorlegen. Über die Annahme des Gesetzes entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; es ist im Wege des Volksentscheids jedoch nur beschlossen, wenn mehr als ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmt. Das genaue Verfahren zur Organisation und Durchführung der direkten Demokratie regelt das „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG)“ vom November 2003.

Die Etappen eines Volksbegehrens Antrag auf Zulassung eines VolksbegehrensSammlung von 5.000 Unterschriften Stimmberechtigter innerhalb von 6 WochenPrüfung der Unterschriften durch die Meldebehörden Entscheidung der Landtagspräsidentin an Hand formeller Kriterien über die Zulassung

Etappe 2: Unterschriftensammlung„Amtsstubensammlung“ Sammlung von Unterschriften von 8% der Stimmberechtigten innerhalb von 2 Monaten „Freie Sammlung“ Sammlung von Unterschriften von 10% der Stimmberechtigten innerhalb von 4 Monaten

Etappe 3: Entscheidung des Landtags über den eingebrachten Gesetzentwurf innerhalb von 6 Monaten. Wir befinden uns in Etappe 2: zwischen 10. Februar und 9. Juni 2010 führen wir eine „freie“ Sammlung von Unterschriften durch und benötigen die Zustimmung von 10% aller stimmberechtigten Thüringerinnen und Thüringer.

Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger Jeder „Stimmberechtigte“ kann durch die Unterschriftsleistung auf dem Unterschriftsbogen den Gesetzentwurf des Trägerkreises unterstützen. Wer „Stimmberechtigter“ ist, regelt der Artikel 46 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Thüringen: Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.

Datenschutz Das Volksbegehren ist ein verfassungsgemäßes Recht ähnlich einer Wahl Zum Volksbegehren muss jeder Unterzeichner seinen Namen, Geburtsdatum und Wohnort angeben. Da liegt die Frage nahe: Was geschieht mit diesen Daten? Kommen sie auf eine schwarze Liste? Die Antwort ist ganz klar: NEIN! Anhand der Daten kontrolliert die Meldebehörde lediglich, ob der Unterzeichner in Thüringen wahlberechtigt und damit auch unterschriftsberechtigt ist (siehe Abschnitt C). Jede andere Verwendung der Daten wäre illegal und würde für den Missbrauchenden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Bis zum Ablauf der Sammlungsfrist kann eine gegebene Unterschrift bei der zuständigen Meldebehörde auch widerrufen werden. Auf diese Möglichkeit wird auf dem Unterschriftsbogen hingewiesen.

Klagen gegen das Volksbegehren Landesregierung und Parlament haben das Recht, gegen die Zulassung und/oder den Inhalt des Volksbegehrens vor dem Thüringer Verfassungsgericht zu klagen. Diese Klagefrist ist Mitte Oktober 2009 verstrichen; daher kann das Volksbegehren im Februar 2010 starten. Eine weitere Möglichkeit, gegen das Volksbegehren zu klagen, gibt es nicht.

Hinweise zur Stimmensammlung „Man überzeugt im allgemeinen besser durch Gründe, die man selbst gefunden hat, als durch die, die anderen eingefallen sind.“ (Blaise Pascal, (1623 - 1662), französischer Religionsphilosoph und Naturwissenschaftler, Begründer der Wahrscheinlichkeitsrechnung) Die folgenden Hinweise und Tipps zur Gesprächsführung sind als Anregung und Hilfestellung gedacht. Ein Patentrezept für Jedermann gibt es leider nicht. Jede Sammlerin und jeder Sammler werden ihren eigenen Stil finden, erfolgreich Unterschriften zu sammeln

Auf Menschen zugehen Ob Bekannte oder Fremde - wir müssen auf die Menschen zugehen, deren Zustimmung wir haben wollen. Mit Fragen zur Lebenswirklichkeit des Angesprochenen entwickelt sich am ehesten ein Gespräch. Die Fragen kann man nach einem mehrstufigen Konzept einfließen lassen, etwa so: Haben Sie zwei Minuten Zeit für das neue Gesetz zu Kindergärten und Grundschulhorten? Ist es für Sie oder Menschen in Ihrem Umkreis wichtig, dass Kinder in einem Kindergarten oder einem Schulhort zuverlässig betreut werden?

Was würde es für Sie (Ihre Verwandten/Freunde/Bekannten) bedeuten, wenn das jetzige Betreuungssystem in Kindergarten und Grundschulhort weiterhin schrittweise abgebaut wird? Sind Sie der Meinung, dass man dem schrittweisen Abbau der Betreuungsstrukturen einen Riegel vorschieben muss? Können Sie einem Gesetz zustimmen, das die jetzige Situation in Kindergärten und Grundschulhorten stabilisiert und an manchen Stellen verbessert?

Haben Sie es bemerkt? Die Fragen beinhalten eine Menge an Informationen: Es geht um ein neues Gesetz zu Kitas und Schulhorten, um den Abbau dieser Strukturen und um Wege, das zu verhindern. Gleichzeitig wird die Lebenswirklichkeit des Gegenübers angesprochen und er wird Schritt für Schritt an die Entscheidung heran geführt zu unterschreiben oder nicht zu unterschreiben. Natürlich muss man jeweils die Antwort des Gegenübers abwarten und eventuelle Fragen von ihm beantworten.

Er muss Zeit und Gelegenheit bekommen, sich eine Meinung zum Anliegen „neues Gesetz“ zu bilden, eigene Fragen zu stellen und zu diskutieren. Wichtig ist, dass Sie Ihren Gesprächspartner ebenso ernst nehmen, wie die Botschaft, die Sie ihm vermitteln möchten. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, skeptische Menschen zur Unterschrift zu drängen, sondern auf ihre Skepsis eingehen. So lange der Gesprächspartner Gegenargumente vorbringt, bitte diese freundlich beantworten. Sei nicht ungeduldig, wenn man deine Argumente nicht gelten lässt. Johann Wolfgang von Goethe, (1749 - 1832)

Schlussfolgerungen für das Verhalten in Gesprächen mit Menschen, die man zur Unterschrift bewegen will Verständlich reden Kurze Sätze, kurze Redebeiträge; Immer nur ein Argument nennen; Bekannte Wörter verwenden, möglichst keine Fremdwörter und keine Floskeln ; Beispiele verwenden, um die Gedanken anschaulich zu machen; Auf das Gesagte eingehen und Verbindungen zu den eigenen Gedanken herstellen; Übersichtlich sprechen: vor dem Reden die Gedanken ordnen, einen logischen Aufbau überlegen; Auf gedankliche Verbindungen hinweisen; Klar und bestimmt ausdrücken.

Aktiv zuhören Auf das Gespräch konzentrieren; Bis zum Ende des Redebeitrages aufmerksam zuhören, erst dann die Antwort formulieren; Versuchen, den ganzen Sinn zu verstehen – nicht zu sehr an Details klammern; Bei Unsicherheit: vergewissern, ob ich den Anderen richtig verstanden habe, ggf. noch mal erklären lassen; Vorsichtig sein mit Interpretationen, besser noch mal vergewissern: „habe ich Sie richtig verstanden.....?“ Nachfragen, wenn was nicht verstanden wurde; Bei sehr langen Redebeiträgen darum bitten, dass das Wichtigste noch mal zusammengefasst wird – oder selbst zusammenfassen und sich vergewissern „Ich fasse mal zusammen, was bei mir angekommen ist.... Stimmt das?“

Sicher formulieren: „Weichspüler“ vermeiden - wie eigentlich, eventuell, ein bisschen, irgendwie, man könnte... sollte... müsste... ich mein ja nur....., ich weiß ja nicht, aber ..... etc. Meinungen als Meinungen – Tatsachen als Tatsachen bringen! Nicht für die eigene Meinung entschuldigen.

Zuhörsignale: Blickkontakt; Zugewandte Körperhaltung; Passende Mimik; Nicken und andere unterstützende Körpersignale

Eine Begründung wiegt zehn Drohungen, sechs Ermahnungen und zwei Überredungsversuche auf. Unbekannt

Öffentliches Interesse herstellen Ebenso wichtig wie das Unterschriftensammeln ist es, unser Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Schließlich müssen wir in einigen Monaten die zweite, wesentlich aufwändigere Phase des Volksbegehrens bestehen. Daher ist es immer ein Gewinn, wenn sich ein Mensch auf ein Gespräch mit uns einlässt, auch wenn er (zunächst?) nicht unterschreibt. Aber er wird seine Skepsis überdenken und nicht mehr so überzeugt gegen uns stehen.

Ebenso wichtig wie der Beginn ist die Beendigung des Gespräches. Zieht der Angesprochene mit eisigem Schweigen weiter, lässt man ihn ohne Kommentar (!) seiner Wege gehen. Schimpft er, man solle ihn in Ruhe lassen etc., ist ein freundliches „akzeptiert!“ oder „das akzeptiere ich“ eine versöhnliche Antwort, die Spannung abbaut. Verlief das Gespräch mehr oder weniger kontrovers, sollte man zum Abschied Infomaterial und einen solchen Satz mitgeben: „Bitte denken Sie noch einmal darüber nach, es geht hier um die Bildungschancen der nächsten Generation und damit das Überleben unserer Gesellschaft.“ Hat der Angesprochene unterzeichnet, sollte man ihn fragen, ob er das Volksbegehren in seinem Bekanntenkreis vorstellen möchte und Infomaterial anbieten. Bei Bedarf kann man ihm auch Unterschriftenbögen mitgeben, zusammen mit unserem kleinen Flyer: „Was ist beim Unterschriftensammeln zu beachten?“

Sammeln im Bekanntenkreis Das Sammeln im Bekanntenkreis ist sehr wichtig und in mancher Hinsicht einfacher als das Sammeln am Infostand. Man darf aber nicht davon ausgehen, dass man von Bekannten automatisch eine Unterschrift bekommt. Insofern ist die oben skizzierte Gesprächsführung auch hier sehr zu empfehlen, denn sie strukturiert erleichtert allen Beteiligten die Diskussion. Auch gute Bekannte wollen wissen, warum und wofür sie unterschreiben. Und nicht vergessen: Das Ende des Gespräches ist wichtig, vielleicht bekommt man einen Multiplikator.

Sammeln am Infostand Infostände auf öffentlichen Plätzen bitte rechtzeitig (am besten 1-2 Wochen vorher) beim Ordnungsamt beantragen. Das kostet Geld, man kann aber mehrere Infostände (auch an unterschiedlichen Tagen) auf einmal beantragen und zahlt dann nur einmal. Infostände auf Privatgrund bedürfen nur der Zustimmung des Besitzers. Der Infotisch sollte mindestens 80 cm hoch sein. Hilfreich ist der Einsatz eines FlipCharts mit einer Grafik, die eingängig darstellt, worum es geht. FlipCharts oder BochaufstellerA1 eignen sich auch als Blickfänger in der Fußgängerzone. Die Sammler sollten an der Kleidung gut sichtbar ein gelbes Bändchen tragen. Als Utensilien fürs Unterschriftensammeln sollten sie Unterschriftenkladden haben, idealerweise mit dem Logo.

Am Besten arbeitet man mit drei Leuten am Stand: Zwei Leute sprechen die Menschen an und führen sie zum Stand, dort hilft ein „Betreuer“ bei den Unterschriftsformalitäten. Alternativ können die „Sammler“ auch Unterschriftenkladden in den Händen halten und selbst die Unterschriften einsammeln. Infostände auf öffentlichem Grund müssen bei der Gemeinde angemeldet/beantragt werden; dabei beachten: jede Genehmigung kostet Geld (ca. 20 €)! Daher sollte man die Infostände gleich für einen längeren Zeitraum und für mehrere Standplätze beantragen (z.B.: jeden Samstagvormittag an Ort A, B und C) und bezahlt dann für alle nur einmal! Auf privatem Grund (Einkaufszentren) muss man sich mit dem Eigentümer verständigen und braucht keine Genehmigung der Ordnungsbehörde. Wichtig ist es, den geplanten Infostand in der Presse anzukündigen, dann wissen Interessierte, wo und wann sie unterschreiben können. Regelmäßige Öffnungszeiten sind ebenfalls sehr hilfreich.

Außerdem gibt es nicht wenige Menschen, die mehrere Unterschriftenbögen mitnehmen um ihrem Bekanntenkreis abzuklappern. Die Erfahrungen dazu aus dem letzten Volksbegehren sind durchweg positiv, allerdings muss man den Rücklauf organisieren. Am Besten ist ein kleiner Flyer (A5) mit einer Rückgabeadresse und (idealerweise) mit den „Öffnungszeiten“ des Standes oder eines „Rückgabebüros“ (z.B. eine Partei oder Gewerkschaft, die das VB unterstützt). Auch ist es nicht schlecht, wenn man A4 Umschläge mitgibt. In größeren Städten sind Infostände an mehreren Stellen sinnvoll.

Hier darf NICHT gesammelt werden: In Behörden (z. B. in staatlichen Schulen), Gerichten, Arztpraxen, Kanzleien von Anwälten, Notaren und Steuerberatern. Das Sammeln auf dem Gehweg vor den Einrichtungen ist erlaubt. Außerdem ist in Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes das Sammeln nicht gestattet, es sei denn, dort wird eine Veranstaltung zum Volksbegehren durchgeführt. Wir wünschen viel Erfolg beim Sammeln!

Hinweise zum Unterschriftsbogen Das hier ist das Unterschriftenfeld, das vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden muss. Auf Seite 4 des Unterschriftenbogens befinden sich diese drei Felder, von denen in der Regel nur das Obere ausgefüllt werden muss:

Bitte unbedingt beachten: Nur ein Bogen pro Person! Die Felder mit den persönlichen Daten (Am Ende des Unterschriftenbogens) müssen vollständig und gut leserlich (am besten in Druckbuchstaben) ausgefüllt sein. Sonst erklärt die Meldebehörde den Bogen für ungültig! Die Unterschrift muss zwischen dem 10. Februar und dem 9. Juni 2010 erfolgen.

Familienname, Vorname: wird manchmal unleserlich geschrieben oder es wird ein Spitzname eingetragen. Das aber akzeptieren die Meldebehörden nicht! Den Namen wie im Ausweis schreiben! Geburtsdatum: muss vollständig sein. Ein häufiger Flüchtigkeitsfehler: an die Stelle des Geburtsdatums wird das Datum der Unterzeichnung oder das Geburtsdatum des Kindes eingetragen. Anschrift: Hier muss die vollständige Adresse der Hauptwohnung eingetragen werden, also: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde (also nicht den Namen des Ortsteils, sondern unbedingt die offizielle Bezeichnung der Gemeinde, wie sie im Personalausweis steht)

Datum der Unterschriftsleistung: das Datum der Unterzeichnung muss vollständig eingetragen werden, die Jahreszahl allein genügt nicht. Unterschrift: auch die wird manchmal vergessen und damit ist der Bogen ungültig! Prüft bitte unmittelbar nach der Unterzeichnung die Eintragungen auf Vollständigkeit/Lesbarkeit!

Außerdem ist wichtig: handschriftlich ausfüllen; wenn jemand beim Ausfüllen hilft und einige Felder für den Unterzeichner ausfüllt, muss er sich unbedingt als Helfer in das dafür vorgesehene Feld eintragen! Außer den o.g. Feldern darf an keiner Stelle des Bogens etwas eingetragen werden. Gültig sind nur die A3 Bögen, ein Zusammentackern mehrerer A4-Seiten ist ungültig!! Jede/r hat das Recht, den Unterschriftsbogen vollständig zu lesen. Bitte setzt die möglichen Unterzeichner/innen nicht unter Zeitdruck. Gebt Ihnen bei Bedarf den Bogen (oder mehrere) mit nach Hause und sagt Ihnen, wo sie die Bögen wieder abgeben können.

Nicht gesammelt werden darf: In Behörden, Gerichten, Arztpraxen, Kanzleien von Anwälten, Notaren und Steuerberatern. Außerdem ist in Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes das Sammeln nicht gestattet, es sei denn, dort wird eine Veranstaltung zum Volksbegehren durchgeführt. Viel Erfolg beim Unterschriftensammeln!

Die Bögen müssen von unserer Zentrale gesammelt, sortiert und anschließend gebündelt an die Meldebehörden zur Prüfung weiter gegeben werden. Bitte also alle Bögen an unsere regionalen Annahmestellen oder eine der folgenden Adressen zurücksenden: Wahlkreisbüro MdB Ralph Lenkert Markt 4 07743 Jena oder Hans-Arno Simon Hopfengasse 199084 Erfurt regional alle Büros der LINKEN!!

Wir brauchen dringend Spenden. Bitte an allen Infoständen etc Wir brauchen dringend Spenden. Bitte an allen Infoständen etc. immer auch das Spendenkonto des Volksbegehrens bekannt geben: TLfK e.V., Kontonummer: 130076180, Sparkasse Mittelthüringen BLZ: 820 51 000, Verwendungszweck: VB. Für eine Spendenquittung im Verwendungszweck bitte zusätzlich Name/Adresse angeben. Ausführlichere Info (8 Seiten): www.bessere-familienpolitik.de/Materialien V.i.S.d.P.: Peter Häusler

Geduld und Fleiß, und ich bin überzeugt, ich werde alles erreichen, was ich will. (Leo (Lew) Nikolajewitsch Graf Tolstoi, (1828 - 1910), russischer Romanautor) Tipps und Hinweise für Sammlerinnen und Sammler von Unterschriften