Beratungsstelle Gewaltprävention

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
M O B B I N G in der Schule Informationen zum Mobbing
Advertisements

Täterarbeit- (K)ein Thema für Frauenhäuser?
der Wissenschaftlichen Jahrestagung
Landesprogramm „ Bildung und Gesundheit“
Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?
Ein Fall beim KJSD wird bekannt...
Schulinterne Krisenteams
Sexualisierte Gewalt im Verband Protokoll Länderrat Anlage 1 TOP 9.
Untersuchungen zum Informationsverhalten Jugendlicher
F r ü h e H i l f e n und Koordinierender Kinderschutz (KoKi)
7. Fachforum Frauenhausarbeit Dezember 2008 / Erkner
Isarnho Jarnwith in Kooperation mit der AWO Gettorf
Kinderaugen sollen leuchten. Nicht weinen.. Gewalt ist gegenwärtig. Gewalt ist überall. Sie kann jeden treffen und betreffen. Erwachsene. Jugendliche.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Der gesetzliche Kinderschutzauftrag
Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Schutzauftrag Kindeswohl KICK
Prävention sexueller Gewalt
Workshop 3 Fachtagung: Alle Eltern sind erreichbar. MitWirkung- Kooperation zwischen Schule und Elternhaus in der Einwanderungsgesellschaft Mittler zwischen.
Häusliche Gewalt.
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit Entwicklung präventiver Strukturen in der Jugendarbeit der EKvW.
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
Alma Elezovic Jeannine Jordan Sara Remih.
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe Flexible Ambulante Hilfen „Familien Leben“ FöBi.
Schulinterne Krisenteams
Schutzauftrag Kindeswohl KICK
Schulsozial-arbeit in Heide
Prof. Dr. Claudia Bundschuh - Hochschule Niederrhein
an der Albatros-Schule
Schulsozialarbeit an der IGS Obere Aar in Taunusstein-Hahn
Eltern – Kind –Projekt - Chance in Baden-Württemberg
Schutzauftrag Kindeswohl
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Jann Weibel Sozialpädagoge, Berater
AG Jugendhilfe-Schule Dresden
Verdacht und Intervention
Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin.
Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen – Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen aus einer feministisch-parteilich arbeitenden Beratungsstelle Elisabeth.
Sexuelle Gewalt an Kindern/Jugendlichen PROZESSBEGLEITUNG in Niederösterreich Ein Projekt von Möwe und Kidsnest.
Arbeitskreis im Landkreis Schwandorf
Kooperation der Oberlinschule mit der Grundschule Rommelsbach Das Rommelsbacher Modell Kinder in Not Lorek, Meißnest, Stirner,
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Statistik 2013.
„Ich möchte die blöden Gedanken weghaben…
Pro familia EN – Südkreis + Kinder- und Jugendschutzambulanz
Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe.
Fachdienst Jugend und Familie
Aufgaben des Beratungslehrers
„Die Kinderschutzmappe“
Grenzen achten vor Missbrauch schützen.
Grenzen achten vor Missbrauch schützen.
„Irgendetwas stimmt da nicht...“
Grenzen achten vor Missbrauch schützen.
Hilfen des Amtes für Jugend und Familie
FrauenHäuser in Deutschland Schutz vor Gewalt. Studien zeigen: „Mindestens jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren, die in einer Partner- schaft gelebt.
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Schule und Jugendwohlfahrt als Kooperationspartner
Schulsozialarbeit an der Hauptschule Römerkastell
Prävention sexualisierter Gewalt Wir schauen hin….
Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?. Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam.
Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit Grundinformationen.
Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Warendorf Schulpsychologische Beratungsstelle „Notfallpläne und Krisenteambildung“ Informationsveranstaltung.
0 – 3 Projekt: Die wichtigen Jahre 0 – 3 Hilfen für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern in Stadt und Landkreis Passau Caritas-Frühförderungsdienst Passau.
Mobbing in der Schule und im Internet. Was ist Mobbing? Die Demütigung können in Form körperlicher Gewalt, aber auch mit psychischen Mitteln geschehen.
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Statistik 2015.
Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen Fachtag, anlässlich des 15jährigen Bestehens von Kinder- und Jugendschutzdiensten in Thüringen, Heiko.
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
Beratungsstelle Gewaltprävention
UMGANG IN DER SCHULE Foliensatz für Lehrerkonferenzen
Schulinterne Beratungsfachkräfte Vorstellung Schulpsychologie
 Präsentation transkript:

Beratungsstelle Gewaltprävention Familiäre und häusliche Gewalt – Umgang in der Schule Foliensatz für Lehrerkonferenzen

Familiäre und häusliche Gewalt - Begriffsklärung Familiäre Gewalt Vernachlässigung von Kindern psychische und physische Kindesmisshandlung sexueller Missbrauch an Kindern Gewalt im „Namen der Ehre“ (Zwangsheirat, „Ehrenmord“) Genitalverstümmelung Häusliche Gewalt tätliche Auseinandersetzung zwischen Eltern bzw. Lebenspartnern, mittelbare Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen

Empirische Ergebnisse I (International) zwischen 10 und 30 % aller Kinder und Jugendlichen werden im Verlauf ihrer Kindheit Zeugen von häuslicher Gewalt. zwischen 30 und 60 % dieser Kinder erleben auch selber Misshandlungen. von ihnen zeigen 35 bis 45 % besondere Auffälligkeiten. legt man einen Zeitraum von 12 Monaten zugrunde, wissen zwischen 10 und 16 % der Kinder im schulpflichtigen Alter von Gewalttätigkeiten, die ihre Mütter von Seiten des Vaters, Freundes oder Expartners erleiden. (Quelle: Seith, 2007)

Empirische Ergebnisse II (Hamburg) 11,6 % der befragten Hamburger Jugendlichen (9. Klassen) war in den letzten 12 Monaten mit elterlicher Partnergewalt konfrontiert 19,8 % der Jugendlichen in Hamburg hat schwere Formen elterlicher Züchtigung und Misshandlung erfahren die Quote von Misshandlung differiert nach ethnischer Herkunft zwischen 5 % und 13 % nach Schulform zwischen 1,3 % und 8 % Geschlechtsunterschiede bei der schweren Form der elterlichen Züchtigung und der Misshandlung sind nicht zu verzeichnen (Quelle: Wetzels, 2007)

Warnsignale bei Kindern (Schwerpunkt Kindesmisshandlung) Hinweise auf körperliche Misshandlungen verschiedene Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien widersprüchliche Aussagen bzgl. der Verletzungs-ursache Anzeichen für andauernde Isolierung des Kindes durch die Eltern Andeutungen und „scherzhafte“ Äußerungen seitens des Kindes massive Angstreaktionen bei Ankündigung von Kontaktaufnahme zu den Eltern

Warnsignale bei Jugendlichen (Schwerpunkt Misshandlung) Hinweise auf körperliche Misshandlungen widersprüchliche Aussagen bzgl. der Verletzungs-ursache starke Verhaltensänderung (Rückzug, Bedrücktheit, erhöhte Aggression) rasanter Leistungsabfall innerhalb weniger Monate sehr abfällige Äußerungen gegenüber den Eltern bzw. dem Vater Abwesenheit über Nacht oder sogar mehrere Tage (Vermisstenanzeige, KJND-Unterbringung)

Mögliche Anzeichen für Zwangs-verheiratung oder Verschleppung von Mädchen mit Migrationshintergrund wiederholte Kontrolle seitens der Eltern, ob das Mädchen wirklich in der Schule ist Begleitung des Schulweges durch Familienangehörige bzw. Verwandte Verbot der Teilnahme an Klassenfahrten Vorbehalte gegenüber dem koedukativen Sportunterricht und gegenüber einer schulischen Sexualerziehung kurzfristige Reiseplanungen der Familie im Her-kunftsland der Eltern (inkl. Ferienverlängerung) Hinweise auf körperliche Misshandlungen starke Verhaltensänderung (Rückzug, Bedrücktheit, Aggression) rasanter Leistungsabfall innerhalb weniger Monate

Differenziertes Vorgehen bei - möglichen Verdachtsmomenten, - konkreten Hinweisen und - akuter Kindeswohlgefährdung Handeln bei möglichen Verdachtsmomenten auf familiäre Gewalt Handeln bei konkreten Hinweisen auf akute familiäre Gewalt Handeln bei akuter Gefahr weiterer Gewalthandlungen in der Schule

Leitmotiv: sorgfältiges, abwägendes, nicht überstürztes Vorgehen sorgfältige und vertrauliche Informationssammlung ggf. Absicherung durch informelle Recherchen Erörterung von Vertraulichkeit und Garantenstellung mit der Schulleitung ggf. Beratungsunterstützung (REBUS, Jugendamt, spezialisierte Beratungsstellen) Güterabwägung zwischen widersprechender Geheimhaltungs- und Offenbarungspflicht Dilemma Vertraulichkeit der Beratung vs. Beendung einer Kindeswohlgefährdung

Handeln bei möglichen Verdachtsmomenten auf familiäre Gewalt aktives Zugehen auf auffällige bzw. misshandelte Kinder und Jugendliche Abstimmung der vorliegenden Informationen zwischen KL, BL und SL sorgfältiges, abwägendes, nicht überstürztes Vorgehen Fortsetzung der Beratungsangebote für das betroffene Kind bzw. den Jugendlichen ggf. Anbindung des Opfers an REBUS oder eine spezielle Beratungseinrichtung ggf. Information des Jugendamtes (bei Kindeswohlgefährdung)

Handeln bei konkreten Hinweisen auf akute familiäre Gewalt akute familiäre Gewalt ist eine Kindeswohl-gefährdung und erfordert eine sofortige Einschaltung des bezirklichen Jugendamtes Eltern oder Sorgeberechtigte dürfen in einer akuten Gefahrensituation erst angesprochen werden, wenn das Kind in Sicherheit ist es sollte auch immer geprüft werden, ob sich Geschwister des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen ebenfalls in einer bedrohlichen Situation befinden.

Handeln bei akuter Gefahr weiterer Gewalthandlungen in der Schule Handeln entsprechend des Hausrechts der Schule, ggf. sofortige Einschaltung der Polizei („110“) Akute familiäre Gewalt ist eine Kindeswohl-gefährdung und erfordert die sofortige Einschaltung des bezirklichen Jugendamtes

„Vorgehen bei dem Verdacht familiärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ Handeln bei möglichen Verdachtsmomenten auf familiäre Gewalt bei konkreten Hinweisen auf akute familiäre Gewalt bei akuter Gefahr weiterer Gewalthandlungen in der Schule Einschaltung wichtiger Institutionen Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen Entscheidungen und Rückkehr in den schulischen Alltag

Einschaltung wichtiger Institutionen Schulleitung informiert die Schulaufsicht, REBUS und die Beratungsstelle Gewaltprävention über das behördliche Meldeverfahren bei wiederholten Gewalthandlungen und -androhungen fortgesetzte Kooperation mit dem Jugendamt und der Polizei

Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen Dokumentation des Vorfalls bzw. der Ver-dachtsmomente, des Vorgehens und der institutionellen Ansprechpartner kontinuierliche Opferbegleitung durch KL oder BL (Telefonate, Besuche, fortlaufender Kontakt) ständiger Kontakt zu den zuständigen Fachkräften anderer Institutionen Dokumentation aller eingeleiteter Maßnahmen und Verabredungen

Entscheidungen und Rückkehr in den schulischen Alltag bei längeren Ausfallzeiten (Kind/Jugendliche) ist vor der Rückkehr in die Schule ein Beratungsgespräch zu führen bei Umschulungen ist ein ausführliches Übergabegespräch zwischen den Schulen zu führen (ggf. unter Beteiligung von REBUS) Klassengespräch zur Re-Integration des Opfers fortlaufender Kontakt zum Jugendamt

Präventionsmaßnahmen Information und Aufklärung der Eltern über Eltern-abende, Elternbriefe bzw. -flyer und Ausstellungen Projekte und Programme für die Schüler/-innen mit geschlechts- und altersspezifischer Differenzierung (Unterrichtskonzepte, Selbstbehauptungsangebote, Filmprojekte, Kinder- und Jugendbücher) Veröffentlichung einer transparenten Interventions-kette (Information, Beratungs- und Gesprächsangebot, Kooperation mit REBUS, Jugendamt und Polizei)

Information und Aufklärung für Eltern Erarbeitung einer standortspezifischen Angebotspalette möglichst in Kooperation mit REBUS, dem bezirklichen Jugendamt und mit spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen schulinterne Veröffentlichung der Angebote (Informationsmöglichkeiten, Beratungs- und Gesprächsangebot, Hilfestellung)

Projekte und Programme für Schüler/-innen Projekte und Programme für die Schüler/-innen mit geschlechts- und altersspezifischer Differenzierung Unterrichtskonzepte Selbstbehauptungsangebote, Film- und Theaterprojekte, Lesen von Kinder- und Jugendbüchern möglichst in Kooperation mit REBUS, dem bezirklichen Jugendamt und mit spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen

Transparente Interventionskette Erarbeitung einer standortspezifischen Interventionskette, möglichst in Kooperation mit REBUS, dem bezirklichen Jugendamt und mit spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen schulinterne Veröffentlichung der Interventionskette bzgl. des Verdachts auf familiäre Gewalt

Systemischer Überblick Systemischer Blick in Kooperation mit spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen

Informationssammlung und Kompetenzerwerb Beschaffung von Informationsmaterialien Einladung von externen Fachkräften in die Schule (Lehrerkonferenz, Elternveranstaltung) kontinuierliche Beratung durch LI-Referate, behördliche Einrichtungen und durch spezialisierte Beratungsstellen Nutzung von Fortbildungsangeboten des LI sowie von Beratungsstellen und freien Jugendhilfeträger

Beratungs- und Unterstützungsbedarf BEISPIELE: Unterstützung für die Lehrerkonferenz Einzelfallberatung Fortbildungsbedarf des Kollegiums Beratung und Begleitung bzgl. spezifischer Präventionsprogramme Beratung bzgl. der präventiven Elternarbeit Ansprechpartner innerhalb der BSB und des LI: REBUS, Beratungsstelle Gewaltprävention, Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung, Beratungslehrer-Aus- und Fortbildung, Arbeitsbereich Gesundheitsförderung, Sexualerziehung und Gender

Danke!