11. Weiterbildungstag Ruhr

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11. Weiterbildungstag Ruhr Evaluation der Wirksamkeit der Weiterbildungs-mittel des WbG NRW - Zwischenergebnisse 11. Weiterbildungstag Ruhr 10. November 2010 in Soest Deutsches Institut für Erwachsenenbildung Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen

Gliederung Ziel und Teilziele der Evaluation Auftrag und Vorgehen der Evaluation Befunde und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des WbG

Ziel der Evaluation Analyse und Bewertung der Wirksamkeit der WbG-Weiterbildungsmittel und Empfehlungen zur Verbesserung der Mittelallokation, um mehr Menschen zum Lernen zu motivieren

Leitlinien der Evaluation Pluralität sicherstellen (Angebots- und Trägerstruktur) Bedarfsgerechtigkeit (Grundversorgung und ergänzendes Angebot, flächendeckendes und trägerneutrales Beratungsangebot) Konzentration auf staatliche Kernaufgaben (Gemeinwohlorientierung, Fokus auf unterstützungswürdige Zielgruppen) Synergieeffekte (Abstimmung und Kooperation) Fördergerechtigkeit (zukunftsorientiertes bedarfsgerechtes Angebot) Kontinuität (maßvolle Modifikation der Förderung) Professionalität (Sicherstellung von Qualität) Verwaltungsvereinfachung (Standardabsenkung, Einfachheit und Transparenz der Verfahren, Kompatibilität der Berichtssysteme) - Es gilt, die Teilziele feldspezifisch auszubalancieren. - Begriffe: Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten: Wird durch das Pflichtangebot der VHS abgedeckt. Die Kommunen übernehmen hier als Träger die Pflichtaufgabe Ergänzendes Angebot: WB-Angebote von anderen anerkannten WBE (WBE-AT) Bedarfsdeckendes Angebot: soll durch das Pflichtangebot und das ergänzende Angebot sicher gestellt sein. Konfliktfälle: Bedarfsgerechtigkeit vs. Verwaltungsvereinfach Fördergerechtigkeit vs. Kontinuität

Auftrag der Evaluation Arbeitspakete Pflichtangebot VHS und vergleichbares Angebot der WBE-AT Zweiter Bildungsweg Bildungsfreistellung Verwaltungsvereinfachung alternative Finanzierungsmodelle Berichtssystem Querschnittsthemen Weiterbildungsinformation und -beratung Weiterbildungsmarketing Kooperation und Vernetzung Weiterbildungspolitik

Datenerhebungen & Analysen der Handlungsempfehlungen Vorgehen Datenerhebungen & Analysen Standardisierte Befragungen Expertengespräche Dokumentenanalysen Austausch mit Praxis in Gremien Workshop mit Wissenschaft Entwicklung der Handlungsempfehlungen (1. Vorlage: Beirat 05/2010; 2. Vorlage: Beirat 10/2010) Ergebnisbericht

Befunde und Empfehlungen Gemeinwohlorientierung des Angebots Zweiter Bildungsweg Weiterbildungsberatung Fördersystematik

Gemeinwohlorientierung des Angebots I Prüfauftrag Ausgestaltung des VHS-Pflichtangebots und des entsprechenden Angebots der WBE-AT Konsequenzen für die Mittelallokation Zugänge für bestimmte gesellschaftliche Gruppen Ziele Pluralität sicherstellen (Angebots- und Trägerstruktur) Grundversorgung (VHS) und ergänzendes Angebot (WBE-AT) sollen bedarfsdeckendes Angebot gewährleisten Sicherstellung der Gemeinwohlorientierung Erreichung gesellschaftlicher Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf Begründung: Pluralität gewährleistet Zugänge zu heterogener Klientel Konsequenzen für die Mittelallokation: Stärkere Konzentration der Mittel auf staatliche Kernaufgaben (Gemeinwohlorientierung) und Erreichung Unterstützungswürdiger Zielgruppen Teilziel Konzentration der Förderung auf staatliche Kernaufgaben, an denen ein besonderes gesellschaftliches Interesse besteht (quantitativ und qualitativ) Gespräche mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände stehen noch aus. Angefragt.

Gemeinwohlorientierung des Angebots II Ausgangslage/Befunde Diskursive Präzisierung zur Neubestimmung des Förderbereichs erfolgreich abgeschlossen Daraus hervorgegangene Arbeitshilfen/Raster und Eckpunkte für landeseinheitliche Entscheidungspraxis Zufriedenheit von Bezirksregierungen und Weiterbildungseinrichtungen mit Ergebnissen des Prozesses sich ergänzendes Angebot von VHS und WBE-AT VHS: Übererfüllung des Pflichtangebots Keine flächendeckenden und einheitlichen Daten zur Zielgruppenerreichung

Gemeinwohlorientierung des Angebotes III Sich abzeichnende Empfehlungen Regelmäßige Überprüfung, ob die Ausgestaltung des §11,2 den aktuellen Anforderungen Rechnung trägt Entwicklung einer Klassifikation, die das gemeinwohlorientierte Themenspektrum operationalisiert und statistisch messbar macht Einbeziehung der Frage nach unterschiedlicher Gewichtung der einzelnen Themenbereiche Wir haben festgestellt, dass das bestehende Vorgehen zwar funktioniert, es besteht aber eine Lücke, wenn es um die Kontrolle und das Erfassen von statistischen Daten geht. einheitliche Klassifizierung: auf Basis der bestehenden Arbeitshilfen und Raster im Rahmen des Berichtssystems

Prüfauftrag - Untersuchungsfrage (Wie) Kann die besondere Förderung der Angebote zum ZBW im Rahmen des WbG durch Nutzung fachlicher, organisatori-scher und finanzieller Synergien optimiert werden? Ergebnisse und Empfehlungen zum ZBW, 05.11.2010

Untersuchungsgegenstände Versorgungslage mit Einrichtungen des ZBW Ausstattung des ZBW (personell, sachlich, finanziell) Inanspruchnahme des Zweiten Bildungsweges (TN-Zusammensetzung, -Herkunft) Zugangswege zum ZBW Erfolg und Abbruch auf dem ZBW Kooperationen, Synergien zwischen den einschlägigen Akteuren des ZBW Ergebnisse und Empfehlungen zum ZBW, 05.11.2010

Angebotsstruktur in NRW Angebotsvielfalt bei differenzierten Zugangs-kriterien und begrenzter Durchlässigkeit Schulische Einrichtungen WBK VHS Einrichtungen der EB BK WBE-AT Spezielle Angebote des ZBW (alle Abschlüsse) Spezielle Angebote des ZBW (bis zum mittleren Abschluss) a. Doppelqualifizierende BG (alle Abschlüsse) b. BvB (BOJ u. KSoB) (HSA)

Finanzierung des ZBW Status quo VHS-Fördermittel nach dem WbG: 5 Mio. € der Gesamtfördersumme für ZBW (seit 2004). Fördermittel nach dem WbG für WBE-AT (max. 1 Mio. €) ESF-Mittel: für Projekte im Bereich der lebens- und erwerbswelt-orientierten Weiterbildung, einschl. Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen, curricularer Anteil Berufsorientierung: 30 % (bis 2010) (ca. 2 Mio. €). Veränderungsimpulse Sparzwänge bei Kommunen Auslaufen der ESF-Mittel Verteilungsungerechtigkeiten unter VHS und zwischen VHS und WBE-AT (Prüfmitteilungen des Rechnungshofs)

Anforderungen an Maßnahmen der Veränderung Insgesamt veränderte Zusammensetzung der Teilnehmerschaft Verbreitete Scheiternserfahrungen in schulischen Lernkontexten Schwerpunktsetzungen und Zugangsbedingungen der verschiedenen Einrichtungen

Schulische Einrichtungen Zugangskriterien Angebotsvielfalt bei differenzierten Zugangs- kriterien und begrenzter Durchlässigkeit Schulische Einrichtungen Einrichtungen der EB WBK VHS BK WBE-AT mind. 18 Jahre abgeschlossene Ausbildung o. 2 Jahre Berufs- erfahrung (i.S.d. SGB III) Aufnahme nach einrichtungsinternen Kriterien und Verfahren Berufsausbildung nicht abgeschl. BA, Ausbildungsreife, Berufseignung

Ziele Zielgruppen- und bedarfsgerechte sowie wohnortnahe Angebote zum Nachholen von Schulabschlüssen Bedarfsgerechte Beratung und Zuweisung von Interessenten Abstimmung und Kooperation der anbietenden Einrichtungen Ausreichende Förderung der WbG-Einrichtungen zur Gestaltung eines bedarfsgerechten Angebots Leistungs- und anforderungsgerechte Förderung durch das WbG unter Berücksichtigung der Prüfmitteilungen des Rechnungshofs

EB-didaktische Konzepte in der ZBW-Arbeit der VHS Good Practice EB-didaktische Konzepte in der ZBW-Arbeit der VHS Lokale Kooperationen zwischen Einrichtungen des ZBW und mit Einrichtungen an den Schnittstellen Projekt „Weiterbildung als kooperatives Teilsystem lokaler Bildung in Bochum“ Netzwerk „Zweite Chance sichern“ in Dortmund Ergebnisse und Empfehlungen zum ZBW, 05.11.2010

Vorschläge / Empfehlungen Erhalt des ZBW als spezifischen Förderbereich im WbG und - wie bisher - gesonderte (d.h. zweckgebundene) Finanzierung vollumfängliche Förderung aller in VHS oder WBE_AT angebotenen Schulabschlusskurse (HSA u. FOR) im Rahmen des WbG (keine Deckelung!) Erhalt der unterschiedlichen ZBW-Angebote für unterschiedliche Zielgruppen. Keine Verlagerung des ZBW allein auf die schulischen Einrichtungen (WBK u. BK). Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von erwachsenengerechten Curricula für die Schulabschlusskurse mit dem besonderen Blick auf die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppen. Kooperative Eingangsberatung zum ZBW (Modell Bochum bzw. Dortmund). Implementierung solcher bzw. gleichwertiger Lösungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW, ggf. Koppelung an einzurichtende Bildungsberatungsstellen Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte in ZBW-Kursen, Initiierung und Förderung durch das Land.

Weiterbildungsberatung I Prüfauftrag Stand des Entwicklungsprozesses der Weiterbildungsberatung Ziel Schaffung und Sicherung eines vernetzten, bedarfsgerechten und flächendeckenden trägerübergreifenden bzw. -neutralen Informations- und Beratungsangebots für Weiterbildung Ausgangslage/Befunde in Teilen bedarfsgerechte Informations- und Beratungsstrukturen (v.a. zum Bildungsscheck NRW) Angebote der flächendeckend vorhandenen VHS und der WBE-AT haben beachtlichen Stellenwert Aber: keine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit dauerhaften und trägerneutralen Beratungsmöglichkeiten

Weiterbildungsberatung II Sich abzeichnende Empfehlungen Ausbau vorhandener, kooperativ angelegter regionaler Beratungsstrukturen Einstieg: zusätzliche Förderung von Kooperationsmodellen zwischen Land und Kommunen; Verankerung im WbG (formal ähnlich geregelt wie Förderung der Regionalen Bildungsnetzwerke im Schulbereich) integrierte Weiterentwicklung landesweiter Infrastruktur- und Supportleistungen (z.B. Suchmaschine, Beratungsportal, Qualifizierung) Förderung modellhafter Entwicklungen (Innovationsprojekte) Vorgeschlagen wird ein Konzept, das aus verschiedenen, aufeinander bezogenen und ineinander greifenden Elementen besteht und das auf bereits bestehenden Strukturen aufsetzen.   Dabei wird von folgenden Rahmenbedingungen für die Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit ausgegangen: Um der Zuständigkeit des MSW Rechnung zu tragen, soll die Förderung von Weiterbildungsberatung im WbG berücksichtigt werden. Angesichts der prekären Haushaltssituation von Land und Kommunen kann/soll Weiterbildungsberatung nicht als neuer zusätzlicher „Standard“ (d.h. als verpflichtend) definiert und eingeführt werden. Zugleich kann/soll die Finanzierung aber auch nicht zulasten der gegenwärtigen WbG-Förderung der Weiterbildung (i.e.S.) gehen. - Die neue Landesregierung plant lt. Koalitionsvertrag, seit 2003 erfolgte Kürzungen bei der WbG-Förderung zurückzunehmen. Wir setzen darauf, dass ein Teil dieser (zusätzlichen) Mittel für einen Einstieg in die Förderung von Weiterbildungsberatung genutzt werden kann.

Fördersystematik I Prüfauftrag Überprüfung der Fördersystematik Überprüfung der Gestaltungsfreiheit der Kommunen Konsequenzen einer Änderung für WBE-AT Änderungsvorschläge Berücksichtigung des LRH Gutachtens Ziele Sicherstellung eines zukunftsorientierten und bedarfsgerechten Weiterbildungsangebots (Fokus unterstützungswürdige Zielgruppen) Fördergerechtigkeit Sicherung von Qualität Maßvolle Modifikation: wenig Verwerfungen – viel Kontinuität Einfachheit und Transparenz Verweis auf Zielkonflikt: Im Zentrum steht die Vorgabe, neue Fördermodalitäten entsprechend aktueller Problemlagen zu entwickeln, ohne jedoch die Standards zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Überprüfung der Gestaltungsfreiheit der Kommunen: Die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden stehen noch aus.

Fördersystematik II Ausgangslage/Befunde verwirrende und komplizierte Regellage Allgemeiner Konsens bei WbG-Novellierung: Bestandsschutz Position des LRH wird bestätigt: keine Verteilungsgerechtigkeit Vergrößerung/Differenzierung des Aufgabenbereichs der HPM Besonderer Ressourcenbedarf zur Gewinnung Bildungsferner LRH-Kritik, dass derzeit keine Bedarfs- und Verteilungsgerechtigkeit gegeben ist, lässt sich bestätigen. Bedarf an Entwicklung eines neuen Verteilungsschlüssels ist gegeben

Fördersystematik III Sich abzeichnende Empfehlungen  VHS Förderung eines Pflichtangebots orientiert an Einwohnerzahl Berücksichtigung von kommunalen Besonderheiten (Arbeitslosigkeit, Anteil an Migranten, Wirtschaftskraft, Regionstyp) Variante 1: Erhöhung des Pflichtangebots Variante 2: zweckgebundene Pauschale Beibehaltung einer flexibilisierten Stellen- und Angebotsförderung Herabsetzung der Relation Ustd. pro HPM zur Stärkung der Hauptamtlichkeit - Die Förderung allein eines Pflichtangebotes würde sich – gemäß LRH-Bericht - bei allen (60) VHS auf die aktuelle Förderhöhe auswirken (vgl. LRH-Bericht prüft BZ Düsseldorf und Köln). - 22 VHS würden nach der vorgeschlagenen Regelung weniger, 38 VHS mehr bekommen. Der Landeshaushalt würde um 626.099 € entlastet (Basis BZ Köln und Düsseldorf). Variante 1: Einwohnerzahl belasteter Kommunen (z.B. durch einen hohen Migrantenanteil, hohe Arbeitslosigkeit, eine schlechte wirtschaftliche Lage) wird mit einem entsprechenden Belastungsfaktor gewichtet. Mit steigender Förderung steigt somit auch der Umfang des Pflichtangebots im gemeinwohlorientierten Themenspektrum. Eine Erhöhung des Pflichtangebots aufgrund der Gewichtung mit Belastungsfaktoren käme einer Anhebung der Standards gleich.  Variante 2: Belastete Kommunen (z.B. durch einen hohen Migrantenanteil, hohe Arbeitslosigkeit, eine schlechte wirtschaftliche Lage) können in diesem Modell eine zweckgebundene Pauschale abrufen, um den erschwerten Bedingungen besser gerecht werden zu können. Die Abrufung einer zweckgebundenen Pauschale ließe sich über die Veranschlagung einer bestimmte Fördersumme im Haushaltsplan realisieren. Nur belastete Kommunen KÖNNEN (!) sich um diese Zusatzförderung bewerben. Auf diese Weise ließe sich ein weiterer  Förderparameter etablieren (Konzentration auf staatl. Kernaufgaben) ohne zusätzliche Standards einzuführen. Die Position der Kommunen wird derzeit geprüft.

Fördersystematik IV Sich abzeichnende Empfehlungen  WBE-AT Entwicklung eines neuen Verteilungsschlüssels für die Fördermittel Zentrale Grundlage: noch zu ermittelndes aktuelles Leistungsspektrum über geleistete Ustd./TT im gemeinwohlorientierten Themenspektrum (z.B. durchschnittliche Zahl von Ustd./TT der Jahre x-3 bis x-1) Anforderungen an eine zukünftige Fördersystematik: - förder- und bedarfsgerecht - flexibel - einwicklungsoffen Konzeption des Fördermodells unter Einbeziehung der Landesorganisationen Bedarf an Entwicklung eines neuen Verteilungsschlüssels ist gegeben Es fehlt jedoch die entsprechende Datengrundlage Einrichtungen halten weder flächendeckend noch einheitliche Informationen zu ihrem aktuellen Leistungsspektrum vor Datengrundlage muss geschaffen werden, z.B. auf Basis des zu entwickelnden Berichtssystems

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!