Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung Rechtsgrundlagen: §§ 22 – 30 PrüfO Studienpläne für die Schwerpunktbereiche
Vorstellung der einzelnen Schwerpunktbereiche Schwerpunkt 9: Rechtswissenschaft in Europa (Prof. Dr. Oestmann) Schwerpunkt 8: Steuerrecht (Prof. Dres. Krumm und Englisch) Schwerpunkt 6: Öffentliches Recht (Prof. Dr. Wißmann) Schwerpunkt 5: Rechtsgestaltung und Streitbeilegung (Prof. Dr. Saenger) Schwerpunkt 4: Internationales Recht, Europäisches Recht, IPR (Prof. Dres. Mäsch und Petersen) Schwerpunkt 3: Information-, Telekommunikations- und Medienrecht (Prof. Dres. Hoeren und Holznagel) Schwerpunkt 2: Arbeit und Soziales (Prof. Dres. Höpfner und Schüren) Schwerpunkt 1: Wirtschaft und Unternehmen (Prof. Dres. Casper und Pohlmann) Schwerpunkt 7: Kriminalwissenschaften (Prof. Dres. Boers, Deiters und Vormbaum) Organisatorisches: Sprechstunde Dr. Barkey-Heine, AUB 208, täglich 10 – 12.30 Uhr
Aufbau der Schwerpunktbereichsprüfung 2 Semester Dauer, 30 Credits Ein Seminar (9 Credits) 7 Vorlesungen mit Klausur (21 Credits) oder: SB 9: Drei Seminare (2 x 9 Credits + 1 x Kurzversion 6 Credits) zwei Vorlesungen mit Klausur (6 Credits) SB 6 Zwei Seminare (2 x 9 Credits) vier Vorlesungen mit Klausur (12 Credits)
Zulassungsvoraussetzungen Zwischenprüfung in Münster bestanden Studienortwechsler: ZP + eine Hausarbeit Studienortwechslersprechstunde: Frau Töpfer, Mittwochs 9 – 12 Uhr, Raum JUR 205b
Das Grundlagenfach im Schwerpunktbereich ist im VK der Studienphase Schwerpunktbereich zugeordnet ist für alle Schwerpunktbereiche zugelassen im WS 2019/20: Kriminologie und Kriminalsoziologie Einführung in die Rechtsvergleichung Privatrechtsgeschichte Vertiefung der Verfassungsgeschichte Rechtssoziologie für Schwerpunkt-Studierende Römisches Privatrecht (Römisches Vermögensrecht) Einführung in die VWL (FB Wiwi)
Anmeldeverfahren Keine Anmeldung zu Vorlesungen Anmeldung zu Prüfungen in WILMA II Anmeldefrist (Achtung, verkürzt!): vorletzer Montag vor der Klausurwoche Fristende im WS: 13.01.2020 Frühzeitige Anmeldung für vorgezogene Klausuren und besondere Veranstaltungen
Seminare Seminararbeit in den Semesterferien nach dem 5. Semester (auch später möglich) Mündliche Präsentation im folgenden Semester Anmeldefrist: 3 Wochen vor Vorlesungsende (13.01.2020) Keinen Seminarplatz bekommen? Restplatzbörse!
Wechsel des Schwerpunktbereichs Einmaliger Wechsel möglich Spätestens im 2. SP-Semester, vor der nächsten Klausuranmeldung (Frist gilt nicht für das Grundlagenfach) Passende Teilprüfungen können „stehenbleiben“
Durchfallen und Wiederholen SP-Gesamtnote < 4 Punkte: durchgefallen SP-Klausurdurchschnittsnote < 3,5 Punkte: durchgefallen Nicht bestandene Teilprüfungen dürfen nur wiederholt werden, wenn die SP insgesamt nicht bestanden ist
Reihenfolge der Ersten Prüfung Empfohlene Reihenfolge laut Studienplan 5.-6. Semester: Schwerpunkt 7.-8. Semester: Unirep 9. Semester: Freischuss Vorziehen der staatlichen Prüfung - grundsätzlich zulässig - aber nicht empfohlen
Noch Fragen? Sprechstunde Dr. Annette Barkey-Heine täglich 10.00 - 12.30 Uhr telefonisch: Mo - Do 14.00 - 15.00 Uhr Raum 208 Alte UB (Bispinghof 24-25)