TOP 8: FPromO Dr. rer. biol. hum. Wesentliche Unterschiede zur aktuellen FPromO
Strukturelle Veränderungen Einführung eines festen Promotionsausschusses, deren gewählte Mitglieder nur aus der Med. Fakultät stammen Zwingende Beteiligung eines Gutachters aus einer anderen Fakultät der FAU in jedem Promotionsverfahren Bei Promotionseignungsprüfungen darf der Betreuer nicht Mitglied der Prüfungskommission sein Annette Pfahlberg, IMBE
Wesentliche weitere Veränderungen Behutsame Öffnung des Verfahrens für nicht an der FAU beschäftigte Doktoranden, sofern diese in ein strukturiertes Promotionsprogramm (Life@FAU) aufgenommen werden Verpflichtung zur Abgabe einer Betreuungsvereinbarung beim Antrag auf Zulassung Bestätigung der Beteiligung durch einen Kollegen aus einer anderen Fakultät beim Antrag auf Zulassung Vorschlagsrecht der Doktoranden für Gutachter/Prüfer, Genehmigung des Vorschlags durch Promotionsauschuss Klarstellungen zur Zulassungsmöglichkeit für Kandidaten, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben Annette Pfahlberg, IMBE
Praktische Kleinigkeiten I Verankerung von Life@FAU in der FPromO (bei allen Anträgen auf Zulassung und Eröffnung ist Mitgliedschaft in Life@FAU anzugeben) Einreichung einer Kurzzusammenfassung des Promotionsvorhabens beim Antrag auf Zulassung Klarstellung zu geteilten Erst-/Letztautorenschaften bei kumulativen Dissertationen Annette Pfahlberg, IMBE
Praktische Kleinigkeiten II Verkürzung der Begutachtungsdauer auf zwei (statt drei) Monate Wegfall der numerischen Notenskala bei der Begutachtung (nur noch summa cum laude, magna cum laude… bzw. die äquivalenten deutsche Begriffe ausgezeichnet, sehr gut…) Benotung jeder Dissertation wird final vom Promotionsausschuss entschieden Annette Pfahlberg, IMBE