Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung Pflegeversicherung Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Allgemein
5 Säulen der Sozialversicherung Allgemein Einführung am 01.01.1995 5 Säulen der Sozialversicherung Finanzielle Absicherung Sozialgesetzbuch § 11
Träger alle Pflegekassen Allgemein Träger alle Pflegekassen jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse
Versicherte alle, die gesetzlich krankenversichert sind Allgemein alle, die gesetzlich krankenversichert sind Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze Allgemein Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden ab 2009: 3.675€ Monat – 44.100€ Jahr
Privat und Gesetzlich
Pflegekassen Träger der Pflegeversicherung Privat und Gesetzlich Träger der Pflegeversicherung gibt es bei jeder Krankenkasse sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung
Anspruch auf Leistungen Privat und Gesetzlich Innerhalb einer 10-Jahres Frist mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben
Privat und Gesetzlich
Grundsatz Privat und Gesetzlich „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab seit 01.01.1995 gesetzliche Verpflichtung
Beiträge Privat und Gesetzlich Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt
Versicherungspflicht Privat und Gesetzlich nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein
Leistungen
Häusliche Pflege Leistungen Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst Zahlung von Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege eigene Organisation von Pflege Qualitätssicherungsbesuche
Geld- & Sachleistungen Geldleistungen: Auszahlung eines Pflegegeldes – die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert je nach Pflegestufe zwischen 200€ - 700€ Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst Zahlung an Pflegedienst je nach Pflegestufe zwischen 380€ - 1.500€ Sach- & Geldleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden anteilige Zahlung
Pflege im Heim Zahlung nur für Pflege und Betreuung Leistungen Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i.d.R. bewilligt? Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbst- und Fremdgefährdung die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet für häusliche Pflege oft bei Alleinstehenden, Angehörigen, die sich nicht selber pflegen können
Pflegestufe
Pflegestufe I „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung davon mindestens 45 Minuten zwei Verrichtungen der Grundpflege
Grundpflege 1. Körperpflege: 2. Ernährung 3. Mobilität: Pflegestufe Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenent-leerung 2. Ernährung Mundge-rechte Zubereitung der Nahrung Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen An- und Auskleiden Stehen, Gehen Treppen-steigen Verlassen und Wiederauf-suchen der Wohnung
Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftigkeit“ Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 2 Stunden Grundpflege Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig
Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftigkeit“ Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung davon mindestens 4 Stunden Grundpflege konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die Uhr)
Härtefallregelung Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt: Nachts regelmäßige Benötigung von 2 Pflegepersonen gleichzeitig Grundpflege täglich durchschnittlich mindestens 7 Stunden davon mindestens 2 Stunden nachts
Finanzierung
Allgemeines Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt Finanzierung Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige
Beiträge Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung Beitragssatz: 1,95 % 50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beitragszuschlag: 0,25 % für Kinderlose ab 23 Jahre
Weitere Beiträge Arbeitslose: Rentner: Berechnungs-grundlage: Finanzierung Arbeitslose: wenn beim Arbeitsamt registriert übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit Rentner: Berechnungs-grundlage: Gesetzliche Rente Weitere Einkünfte bis zur Beitrags-bemessungs-grenze
…noch Fragen?
Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit! Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach