TOP 4 FFR-Kriterien 4. Treffen der politischen Gruppe,

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 Präsentation transkript:

TOP 4 FFR-Kriterien 4. Treffen der politischen Gruppe, 30.11.2018 Cara-Sophie Scherf, wiss. Begleitung des FFR (Öko-Institut) 17. Oktober 2018, Konsultation Verschiebung AMTIX-kurz Juni 2018, Konsultation Verschiebung AMTIX-kurz

FFR-Kriterien in der Übersicht Kriterienkatalog, der im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht Ausschlusskriterien: Maßnahmen, die das FFR aus Gründen der Kapazität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter verfolgt Kriterien zur lärmfachlichen Bewertung Die Reihenfolge der lärmfachlichen Kriterien spiegelt nicht deren Wichtigkeit wider Gleichzeitig wird in den Kriterien kenntlich gemacht, welche Gebiete, Betroffene etc. besondere Berücksichtigung erfahren

Welche Maßnahmen werden vom FFR ausgeschlossen? Keine Maßnahmen, welche eine zeitliche und/ oder kapazitative Betriebsbeschränkung erfordern Keine Maßnahmen, welche die Sicherheit des Flugbetriebs gefährden Keine Maßnahmen, welche die Wettbewerbsfähigkeit von Akteuren der Luftverkehrswirtschaft als wichtigen Standortfaktor für das Land Hessen gefährden

Wie erfolgt die lärmfachliche Bewertung? Ziel ist die möglichst substanzielle Senkung der Indizes, wobei Neubelastungen so gering wie möglich gehalten werden sollen Priorität für die Bewertung haben der Tagindex (Laeq >=53 dB (A)) sowie der Nachtindex. Zusätzliche Auswertung des erweiterten Kontrollgebiets (Laeq >=50 dB (A)) Bei Bedarf werden andere Bewertungskriterien hinzugezogen. Darüber entscheidet einzelfallbasiert das ExpASS Die Zahl der Hochbetroffenen (Tag und Nacht) soll möglichst gesenkt werden, jedenfalls aber nicht ansteigen. Dies kann bedeuten, dass nicht die maximal mögliche Senkung der Indizes umgesetzt wird

konsultation.aktiver-schallschutz.de Geschäftsstelle Postfach 600727 60337 Frankfurt am Main Gemeinnützige Umwelthaus GmbH Rüsselsheimer Str. 100 65451 Kelsterbach www.flk-frankfurt.de www.umwelthaus.org www.forum-flughafen-region.de