Bewirtung von Geschäftsfreunden Präsentationsunterlage Oktober 2018 © MANZ Verlag Schulbuch | Autorin: Mag. Ingrid Dobrovits
BEWIRTUNG im EStG, UStG und UGB - Zusammenfassung 1) UGB (Unternehmensgesetz) 3) EStG (Einkommensteuergesetz) Die Bewirtung kann voll als Aufwand abgesetzt werden. Die Bewirtung muss der Werbung dienen oder eine Repräsentationskomponente aufweisen. -> 100 % Aufwand z. B. Kostproben von eigenen Produkten oder Bewirtungen bei Schulungen von Geschäftspartnern -> 100 % absetzbar 2) UStG (Umsatzsteuergesetz) -> 50 % absetzbar z. B. typisches Geschäftsessen VOR Vertragsabschluss Die Bewirtung muss der Werbung dienen und die betriebliche sowie berufliche Veranlassung überwiegen. -> nicht absetzbar z. B. typisches Geschäftsessen NACH Vertragsabschluss -> 100 % VSt-Abzug Bewirtung von Geschäftsfreunden in den verschiedenen Gesetzen
Absetzbarkeit von Geschäftsessen im EStG x Vertragsabschluss steuerlich zur Hälfte abzugsfähiger Aufwand steuerlich kein abzugsfähiger Aufwand Bewirtung von Geschäftsfreunden in den verschiedenen Gesetzen