Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2018/19

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 Präsentation transkript:

Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2018/19 Nach der 4. Klasse der Neuen Mittelschule 14.10.2014

Die richtige Entscheidung für Ihren Sohn/Ihre Tochter Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Sohnes/Ihrer Tochter: Welche Interessen hat mein Sohn/meine Tochter? Was ist machbar für meinen Sohn/meine Tochter? In welcher Schule kann mein Sohn/meine Tochter realistisch Aufnahme finden? Dazu: Chancenrechner auf www.schulanmeldung.at Erkundigen Sie sich vor den Weihnachtsferien über allfällige Eignungsprüfungen: BAKIP, Sportgymnasium, ORG mit Instrumentalunterricht oder bildnerischem Gestalten u.a. Näheres auf www.schulanmeldung.at.

Welche Ausbildungswege stehen nach der 8. Schulstufe offen? Polytechnische Schule PTS Berufsbildende Mittlere Schule BMS Handelsschule Wirtschaftliche Fachschule Fachschule für Tourismus Technische Fachschule Allgemein bildende Höhere Schule AHS Berufsbildende Höhere Schule BHS Gymnasium (G) Realgymnasium (RG) Oberstufenrealgymnasium (ORG) musisch bildnerisch naturwissenschaftlich Handelakademie (HAK) Höhere technische Lehranstalt (HTL) Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT) Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP)

Anmeldung Alle Schüler/innen, die eine weiterführende Schule (PTS, BMS, AHS, ORG, BHS) besuchen wollen, müssen sich anmelden. Anmeldefrist: ab Montag, 12. Februar 2018 (Beginn des 2. Semesters) bis Freitag, 23. Februar 2018 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit. Geben Sie auf der Rückseite der Schulnachricht (Reihungsformular) Ihre Schulwünsche bekannt (Erstwunsch und Ersatzwünsche).

Wie werden Sie benachrichtigt? Anmeldung an der Polytechnischen Schule: Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. Sie erhalten keine weitere Verständigung. Anmeldung an AHS, ORG, BMS und BHS: Sie erhalten bis Ende März eine schriftliche Nachricht der Erstwunschschule. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche in der gewünschten Reihenfolge behandelt. Die Angabe von sinnvoll gereihten Ersatzwünschen ist daher wichtig. Bis Ende April können die Ersatzwünsche bei der Erstwunschschule geändert werden. Sie erhalten von der aufnehmenden Schule eine schriftliche Benachrichtigung bis Mitte Mai. Kann kein Wunsch erfüllt werden, informiert Sie der Landesschulrat. Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

In Mathematik, Englisch und Deutsch Beurteilung nach der Vertiefung Voraussetzungen für die Aufnahme von Schüler/innen der NMS an höheren Schulen Positiver Abschluss der 8. Schulstufe, ausgenommen Geometrisches Zeichnen und Zweite Lebende Fremdsprache In Mathematik, Englisch und Deutsch Beurteilung nach der Vertiefung Die Bewerber/innen werden nach den Noten der Schulnachricht gereiht. Chancenrechner siehe www.schulanmeldung.at

Voraussetzungen für die Aufnahme von Schüler/innen der NMS an mittleren Schulen Mindestens 3-jährige mittlere Schulen: Positiver Abschluss der 4. Klasse, ausgenommen Geometrisches Zeichnen und Zweite lebende Fremdsprache In D, E und M nicht schlechter beurteilt als Befriedigend nach der grundlegenden Allgemeinbildung Einjährige mittlere Schulen: Positiver Abschluss der 4. Klasse, ausgenommen Geometrisches Zeichnen und Zweite lebende Fremdsprache Die Bewerber/innen werden nach den Noten der Schulnachricht gereiht. Chancenrechner auf www.schulanmeldung.at

Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion oder die Bildungsberater/innen ihrer Schule. Über die Zugangskriterien der mittleren und höheren Schulen informieren Sie die jeweiligen Schulen. Weitere Informationen finden Sie auf www.schulanmeldung.at. Ende