Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage

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Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage Tagung der Kreisobmänner am 25./26.10.2018 >> workshop: Agrarpolitik << Agrarreform 2020 und Ausgleichszulage Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik Matthias Borst

Leistungsempfänger = Landwirt GAP nach 2020: neues Modell der EU-Kommission Mitgliedstaaten GAP-Strategiepläne: Ziele, Maßnahmen und Mittelansätze EU Grundlegende Anforderungen für Kontrolle und Umsetzung Detaillierte Regeln X Detaillierte EU Kriterien Leistungsempfänger = Landwirt Quelle: EU-KOM 2018

GAP nach 2020: KOM-Vorschläge 1.6.2018 1. Säule für Deutschland: 4,823 Mrd. Euro/Jahr. ca. – 4 % 2. Säule für Deutschland: 990 Mio. Euro/Jahr ca. -15 % Nationale Umverteilungsmöglichkeit von 1. Säule in 2. Säule: Bis zu 15 % zwischen beiden Säulen (ohne Ko-Finanzierungserfordernis) zusätzliche 15 % für Umwelt- und Klimamaßnahmen (ohne Ko-Finanzierungserfordernis).

Vorschlag GAP-Architektur 2021-2027 GAP-Architektur 2014-2020 GAP nach 2020: Einordnung der KOM-Vorschläge Vorschlag GAP-Architektur 2021-2027 GAP-Architektur 2014-2020 Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2. Säule Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2. Säule Nachhaltigkeitsprämie “ECO-Scheme” - oberhalb gesetzlicher Standards Angebotspflicht durch EU-Staat Aber: Teilnahme für Landwirte freiwillig >> 1. Säule << „fixe Baseline“ Greening 30 % der Direktzahlungen >> 1. Säule << Neue Konditionalität in Verbindung mit Basisprämie Umverteilungsprämie Junglandwirteprämie CC & bisheriges Greening plus Weiteres => insgesamt: mehr Anforderungen >> 1. Säule << „fixe Baseline“ Cross Compliance Grundanforderungen + “GLÖZ” Grundlage für alle Direktzahlungen >> 1. Säule <<

GAP nach 2020: KOM-Vorschläge 1. 6 GAP nach 2020: KOM-Vorschläge 1.6.2018 Grundsätzliche Betrachtungen zusammenfassend 1 Strategieplan je Mitgliedstaat, Zielvorgaben durch EU und Ausgestaltung (Abwicklung, Kontrolle usw.) durch Mitgliedstaaten Gemeinsamer Kern der GAP in allen EU-Staaten? Einfache Konzeption in föderalen EU-Mitgliedstaaten? Direktzahlungen (Konditionalität, ECO-Scheme) und 2-Säulen-Struktur Erhalt von bisher starken Programmen (AUM, Ökolandbau, Ausgleichszulage? Für Bayern dürfen KULAP & VNP nicht ausgehebelt werden! Umverteilungsprämie und Degression/Kappung Stärkung bäuerlicher Betriebsstrukturen vor allem über „Erste-Hektare-Regelung“! Konditionalität Sorge => „Super Cross Compliance“! Direktzahlungen => nur noch an „echte Landwirte“ Ausschlussgefahr für Nebenerwerbslandwirte & diversifizierte Landwirtschaftsbetriebe!

Ausgleichszulage: Grundsätzliches Ziel: bayernweit ausgewogene Gesamtkonzeption bei der Kulisse und beim Bezahlmodell. Vertrauensvolle Austauschrunden und Meinungsbildung im Verband 15. März 2016 15. Juli 2016 6. März 2017 29. September 2017 26./27.10.2017 Tagung der Kreisobmänner 29. Januar 2018 22. März 2018 27. April 2018: Sitzung der ARGE Bergbauern 4. Mai 2018 EU-Vorgabe: Neuaufstellung der EU-Staaten bis 1.1.2019 => doppelter Systemwechsel bei Kulisse und Bezahlmodell 28.11.2018: ELER-Begleitausschuss im StMELF

Neue benachteiligte Gebiete insgesamt Benachteiligte Gebiete insgesamt – Sachstand EU-rechtlich zwingender Systemwechsel Neue benachteiligte Gebiete insgesamt 1 967 703 ha LF Neues Berggebiet 459 625 ha LF Neues aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligtes Gebiet 805 943 ha LF Neue aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 702 135 ha LF *) bisher insgesamt : 1 959 892 ha LF bisher: 212 828 ha LF bisher: 1 741 831 ha LF bisher: 5 233 ha LF (sog. „Kleine Gebiete“) *) entspricht 9,9 % der Gebietsfläche Bayerns ( 7.055.421 ha)

Benachteiligte Gebiete - Zwischenergebnis Biophysikalische Kriterien und Feinabstimmung => Reduzierung bisherige Kulisse um gut 50 % bzw. mehr als 900.000 ha

Benachteiligte Gebiete – Gesamtkulisse (EU-Genehmigung: April 2018)

Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand Ziel: bayernweit ausgewogene Konzeption Finanzrahmen: aktuell bei 110 Mio. Euro/Jahr fest. Separat sind Mittel für die Finanzierung des Phasing-Out für die herausfallende Teilregionen bereits zugesagt. Einsatz des Bauernverbands seit Monaten für zusätzliche Mittel im Zusammenhang mit dem Bezahlmodell, um sich abzeichnende Problemstellen abzumildern.

Ausgleichszulage: Bezahlmodell EU-rechtlich zwingender Systemwechsel Fixe Vorgaben nach den EU-Rechtsgrundlagen Ausschluss der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ): künftig zulässig: EMZ (Indexwert für natürliche Benachteiligung), künftig unzulässig: LVZ (Indexwert für wirtschaftliche Benachteiligung). Gleichwertige Behandlung von Grün- und Ackerland (bisher: Grünland und Ackerland unterschiedlich) Kein Ausschluss von Intensivkulturen (bisher: keine AGZ-Zahlungen bei Weizen, Kartoffeln, Mais usw.) Umsetzung einer Degressionsregelung. (bis 2015: Obergrenze 16.000 €/Betrieb)

Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand Leitlinie: bayernweit ausgewogene und bayernweit einheitliche Konzeption des Bezahlmodells. Basis: einzelflächenbezogene EMZ der Flächen innerhalb der künftigen Gesamtkulisse für die Ausgleichszulage. Berggebiet, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligtes Gebiet und aus spezifischen Gründen benachteiligtes Gebiet: einheitliches, objektives Bezahlmodell; Damit werden Brüche vermieden, da die drei Kulissen (benachteiligtes Gebiet, spezifisch benachteiligtes Gebiet, Berggebiet) auf Gemarkungsebene häufig unmittelbar aneinander angrenzen. Dauergrünlandbetriebssystem für Betriebe mit mindestens 65 Prozent Dauergrünlandanteil; Begründung: Hilfestellung angesichts des künftigen EU-Ausschlusses von differenzierten Flächenzahlungen zwischen Grün- und Ackerland.

Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand Zwei Förderlinien jeweils in Abhängigkeit von der EMZ: Standardmodell: Sockel 25 Euro/ha; Höchstsatzniveau bei niedrigen EMZ-Werten: 100 Euro/ha; dazwischen linearer Verlauf. Dauergrünlandmodell: Sockel 50 Euro ha; Höchstsatzniveau bei niedrigen EMZ-Werten: 200 Euro/ha; dazwischen linearer Verlauf. Höchstsatzniveau für Almen und Alpen sowie AGZ-Flächen über 1.000 Meter Höhenlage; Hangzuschlag für Einzelflächen mit mehr als 20 % Hangneigung: 50 Euro/ha Kleinflächen-Zuschlag für Feldstücke ab 0,5 Hektar und kleiner: 50 Euro/ha

Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand Zwei Förderlinien jeweils in Abhängigkeit von der EMZ: Anschauungsskizze: Hangzuschlag „mehr als 20 % Hangneigung“: 50 Euro/ha Kleinflächen-Zuschlag „Feldstücke ab 0,5 Hektar und kleiner“: 50 Euro/ha Euro/ha Dauergrünlandbetriebsmodell Standardmodell EMZ

Ausgleichszulage: Bezahlmodell - Diskussionsstand Degressionsregelung: Ziel: Regelung für gemeinschaftlich bewirtschaftete Almen/Alpen. Anwendung der Degression auf Mitgliederebene angestrebt, wenn Alm/Alpe anerkannt ist => Anerkennungsrichtlinie: AnerkAlm/AlpRL aus 2009. als „Gemeinschaftsalm/-alpe“ geführt und Satzung oder sonst. Dokument der Zusammenarbeit vorhanden. 75 ha Prozent der Hektarprämie 150 ha 250 ha Österreich: ab 20 ha stufig runter und ab 60 ha Null % ha LF